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   BFH, 29.10.1987 - V R 155/78   

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https://dejure.org/1987,1420
BFH, 29.10.1987 - V R 155/78 (https://dejure.org/1987,1420)
BFH, Entscheidung vom 29.10.1987 - V R 155/78 (https://dejure.org/1987,1420)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 1987 - V R 155/78 (https://dejure.org/1987,1420)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1967 § 4 Nr. 12 Buchst. a, § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, § 15 Abs. 2 und 4 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Verwendungseigenverbrauch - Personengesellschaft - Errichtung eines Anbaus - Büro- und Wohnräume - Unentgeltliche Überlassung - Überlassung an Gesellschaft - Ausschluß vom Vorsteuerabzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unentgeltliche Wohnraumüberlassung an Gesellschafter als steuerfreier Verwendungseigenverbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 151, 243
  • BB 1988, 396
  • DB 1988, 321
  • BStBl II 1988, 90
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 03.11.1983 - V R 4/73

    Eigenverbrauch bei Erwerbsgesellschaften: Änderung der Rechtsprechung

    Auszug aus BFH, 29.10.1987 - V R 155/78
    Die Klägerin hat zwar zutreffend vorgetragen, die Wohnungsüberlassung sei mangels Entgelts keine steuerbare Vermietungsleistung, zumal ein Entgelt auch nicht aus einem Gewinnverzicht des Gesellschafters hergeleitet werden kann (s. BFH-Urteil vom 3. November 1983 V R 4/73, BFHE 140, 115, BStBl II 1984, 169).

    Für die vergleichbare Gestaltung der unentgeltlichen Gebäudeerrichtung durch eine Personengesellschaft auf dem Grundstück ihres Gesellschafters hat der Senat bereits im Urteil vom 3. November 1983 V R 4/73 (BFHE 140, 115, BStBl II 1984, 169) Entnahmeeigenverbrauch der Gesellschaft angenommen.

  • BFH, 04.07.1985 - V R 82/77

    Bereitstellung eines Angelteiches für Betriebsangehörige ist weder

    Auszug aus BFH, 29.10.1987 - V R 155/78
    Für diese Beurteilung ist es zwar unerheblich, daß seitens des Gesellschafters nichtunternehmerische Verwendung - nämlich Wohnen - vorliegt; denn die Beurteilung der Voraussetzungen, ob eine Leistung oder Wertabgabe (beim Eigenverbrauch) unternehmerischen oder unternehmensfremden Zwecken dient, ist nur bezüglich des Leistenden (Abgebenden) zu treffen (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 1985 V R 82/77, BFHE 144, 81, BStBl II 1985, 538 - Angelteich -).

    Unternehmerische Erwägungen, wie sie insbesondere bei der Überlassung von sog. Werkswohnungen an Arbeitnehmer in Betracht kommen, um diese für den Betrieb zu gewinnen oder an ihn zu binden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 30. Juli 1986 V R 99/76, BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877; ferner BFHE 144, 81, BStBl II 1985, 538), entfallen jedenfalls bei der vorliegenden Gestaltung, daß einer der beiden Gesellschafter der Klägerin die von ihr auf dem Grundstück der beiden Gesellschafter errichtete Wohnung übernahm.

  • BFH, 02.10.1986 - V R 91/78

    Eigenverbrauch - Betriebsgrundstück - Unentgeltliche Übertragung - Übertragung

    Auszug aus BFH, 29.10.1987 - V R 155/78
    Da der mit der unentgeltlichen Wohnungsüberlassung erfüllte Eigenverbrauch die Voraussetzung der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG 1967 erfüllt - und nicht durch Verzicht gemäß § 9 UStG 1967 steuerpflichtig werden kann (BFH-Urteil vom 2. Oktober 1986 V R 91/78, BFHE 147, 548, BStBl II 1987, 44) -, sind die Umsatzsteuerbeträge für die Bauleistungen, soweit sie auf den damit anteilig geschaffenen Wohnraum fallen, nach § 15 Abs. 2 UStG 1967 vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.
  • BFH, 18.12.1986 - V R 176/75

    Zum Vorsteuerabzug für eine Schwimmanlage, die zeitweise privat genutzt und

    Auszug aus BFH, 29.10.1987 - V R 155/78
    Auch hat der Senat die Auffassung der Klägerin, die Verwendung eines Gegenstands zur Ausführung unentgeltlicher Leistungen (sofern sie für Zwecke des Unternehmens erfolgt) führe nach dem Wortlaut des § 15 Abs. 2 UStG 1967 nicht zum Ausschluß vom Vorsteuerabzug, zwischenzeitlich (zum UStG 1967) bestätigt (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350, unter B I 2b).
  • BFH, 18.12.1986 - V R 18/80

    Maßgebend für die Vorsteueraufteilung ist die tatsächliche Verwendung des

    Auszug aus BFH, 29.10.1987 - V R 155/78
    Die Vorsteueraufteilung nach Maßgabe des Nutzflächenschlüssels des angeschafften Bauwerks ist im Rahmen des § 15 Abs. 4 Nr. 2 UStG 1967 nicht zu beanstanden (vgl. auch BFH-Urteil vom 18. Dezember 1986 V R 18/80, BFHE 148, 557, BStBl II 1987, 280).
  • BFH, 30.07.1986 - V R 99/76

    Überlassung einer Werkdienstwohnung an Arbeitnehmer umsatzsteuerfrei

    Auszug aus BFH, 29.10.1987 - V R 155/78
    Unternehmerische Erwägungen, wie sie insbesondere bei der Überlassung von sog. Werkswohnungen an Arbeitnehmer in Betracht kommen, um diese für den Betrieb zu gewinnen oder an ihn zu binden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 30. Juli 1986 V R 99/76, BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877; ferner BFHE 144, 81, BStBl II 1985, 538), entfallen jedenfalls bei der vorliegenden Gestaltung, daß einer der beiden Gesellschafter der Klägerin die von ihr auf dem Grundstück der beiden Gesellschafter errichtete Wohnung übernahm.
  • BFH, 30.11.1967 - V 237/64

    Bereitstellen von Arbeitskräften einer OHG an eigene Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 29.10.1987 - V R 155/78
    Eine Gegenleistung des K sei nicht erfolgt; der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der im Urteil vom 30. November 1967 V 237/64 (BFHE 90, 550, BStBl II 1968, 250) die Gegenleistung in einem Gewinnverzicht des Gesellschafters gesehen habe, könne nicht gefolgt werden.
  • BFH, 25.05.2000 - V R 39/99

    Vorsteuerabzug bei Selbstnutzung einer Wohnung

    Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung gemäß § 9 UStG ist beim Eigenverbrauch deshalb nicht zulässig, weil die Vorschrift einen Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen voraussetzt (vgl. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1987 V R 155/78, BFHE 151, 243, BStBl II 1988, 90).
  • BFH, 10.12.1992 - V R 3/88

    Öffentlich-rechtliches Gemeindeparkhaus als Gewerbebetrieb

    Es kommt nicht darauf an, ob z. B. bei unentgeltlicher Überlassung eines betrieblichen Gegenstands der Empfänger diesen Gegenstand unternehmerisch oder nichtunternehmerisch einsetzt (vgl. z. B. Senatsurteil vom 29. Oktober 1987 V R 155/78, BFHE 151, 243, BStBl II 1988, 90, unter II., m. w. N.).
  • BFH, 13.09.1999 - V B 60/99

    Eigenverbrauch; Nutzung einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken

    Es macht zur Begründung geltend, der Beschluß des FG stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. Oktober 1987 V R 155/78 (BFHE 151, 243, BStBl II 1988, 90) und der Verwaltungsauffassung (vgl. Abschn. 7 Abs. 3 Satz 2 und Abschn. 9 Abs. 6 Satz 1 der Umsatzsteuer-Richtlinien 1996 --UStR 1996--).

    Das FA weist zwar zutreffend darauf hin, daß es der bisherigen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis entspricht, den Eigenverbrauch einer dem Unternehmen zugeordneten Wohnung einer Vermietung gleichzustellen, so daß deshalb der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG wie im Falle einer nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfreien Vermietung ausgeschlossen ist (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 151, 243, BStBl II 1988, 90, unter II. 2.).

  • BFH, 26.07.1988 - X R 50/82

    Zum Vorsteuerabzug der Kreditinstitute beim Bezug von Werbeartikeln

    Sie beruft sich für ihre Auffassung auf das Urteil in BFHE 149, 78, 86, BStBl II 1987, 350 (s. auch Urteil vom 29. Oktober 1987 V R 155/78, BFHE 151, 243, 246, BStBl II 1988, 90).
  • FG Nürnberg, 16.09.2003 - II 457/01

    Kein Entnahmeeigenverbrauch durch die Überlassung eines Appartements in einem

    Im Übrigen kommt nach Auffassung des Senats auch die Rechtsmeinung des Finanzamts nicht zum Tragen, es liege aufgrund einer Nutzungsänderung zum 01.01.1996 ein Entnahmeeigenverbrauch gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 a UStG vor, der steuerfrei nach § 4 Nr. 12 a Satz 1 UStG sei (BFH-Urteil vom 29.10.1987 V R 155/78, BStBl. II 1988, 90), weil eine Option zur Umsatzsteuerpflicht nach § 9 UStG auf den Eigenverbrauchstatbestand nicht anwendbar sei (BFH-Urteile vom 02.10.1986 V R 91/78, BStBl. II 1987, 44 und vom 16.09.1987 VX R 51/81, BStBl. II 1988, 205).
  • FG Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 2 K 270/01

    Aufteilung der Vorsteuern aus den Herstellungskosten eines teilweise

    Bei Gebäuden entspricht die Aufteilung nach dem Verhältnis der Nutzflächen - wie dargelegt - neben weiteren Aufteilungsmethoden dem Zweck des § 15 Abs. 4 UStG einer wirtschaftlichen Zuordnung der Vorsteuer zu den entsprechenden Verwendungsumsätzen (ständige Rechtsprechung z.B. Urteile des BFH vom 29. Oktober 1987 V R 155/78, BStBl II 1988, 90, 92; vom 18. Dezember 1986 V R 18/80, BStBl II 1987, 280; Beschluss des BFH vom 21. Mai 1987 V S 11/85, Sammlung amtlich nicht veröffentlicher Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1987, 536, 538).
  • FG Düsseldorf, 14.02.2001 - 5 K 4506/95

    Ferienwohnungen: Übertragung des Nutzungsrechts auf GbR

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  • FG Münster, 27.04.2007 - 11 K 1654/04

    Veräußerungen von Grundstücken als Hilfsgeschäfte der Land- und Forstwirtschaft

    Auch eine einmalige Handlung kann als nachhaltig zu beurteilen sein, wenn sie sich auf andere Weise als durch Wiederholung objektiv als nachhaltig darstellt oder wenn sich aus den Umständen auf den Willen des Handelnden schließen lässt, die Tätigkeit bei sich bietender Gelegenheit zu wiederholen (BFH, Urteil v. 21.08.1985, I R 60/80, BStBl II 88, 90).
  • FG Hessen, 20.10.1997 - 6 V 3557/97

    Option zur Umsatzsteuer gem. § 9 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) bei Vermietung

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  • FG Düsseldorf, 13.11.1997 - 5 K 1041/93

    Steuerrechtliche Einordnung der Überlassung einer Ferienwohnungen an eine

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  • FG Sachsen, 29.01.2003 - 4 K 789/99

    Zur Frage, ob einer Personengesellschaft als Erwerberin eines Grundstücks der

  • FG Sachsen-Anhalt, 29.01.2003 - 4 K 789/99

    Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei Verwendung eines Grundstücks für

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