Rechtsprechung
   BFH, 28.10.1988 - III R 52/86   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 §§ 30, 122 Abs. 1, 155 Abs. 3, 193, 196

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Prüfungsanordnungen gegen Eheleute -- Zusammengefaßter Bescheid -- Keine Verletzung des Steuergeheimnisses -- Wirksamkeit der Bekanntgabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Prüfungsanordnungen gegen Ehegatten

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 154, 238
  • BFHE 155, 238
  • NVwZ-RR 1989, 599
  • BB 1989, 488
  • DB 1989, 711
  • BStBl II 1989, 257



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Wird zitiert von ... (19)  

  • BFH, 14.03.1990 - X R 104/88  

    Prüfungsanordnungen gegenüber Ehegatten

    Im übrigen enthielten beide Prüfungsanordnungen trotz ihrer (zulässigen - vgl. BFH-Urteile vom 28. Oktober 1988 III R 52/86, BFHE 155, 238, BStBl II 1989, 257, 258, und in BFH/NV 1989, 749, 750 m.w.N. -) Zusammenfassung nicht nur in objektiver, sondern auch in subjektiver Hinsicht mehrere Einzelfallregelungen (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 25. Januar 1989 X R 158/87, BFHE 156, 18, BStBl II 1989, 483), so daß ein Rechtsfehler der den Kläger betreffenden Regelungen die an die Klägerin gerichteten Prüfungsanordnungen nicht hat beeinträchtigen können.

    Der III. Senat des BFH hat dies in seinem Urteil vom 28. Oktober 1988 III R 52/86 (BFHE 155, 238, BStBl II 1989, 257, 258 - unter Hinweis auf abweichende FG-Rechtsprechung und Literaturmeinungen -) bezweifelt, aber letztlich unentschieden gelassen.

    Die allein für Steuerbescheide (und ihnen gleichgestellte Steuerverwaltungsakte) geltende Vorschrift des § 155 Abs. 5 AO 1977 n.F. ist in ihrem Kern nicht als Ausnahmevorschrift, sondern als spezielle Ausformung eines allgemeinen Bekanntgabegrundsatzes anzusehen (im Ergebnis ebenso: Urteil in BFHE 155, 238, BStBl II 1989, 257, 258, 259).

  • BFH, 25.09.1990 - IX R 84/88  

    Bestimmung des Inhaltsadressaten einer Prüfungsanordnung

    Eine solche Zusammenfassung von Prüfungsanordnungen in einer Verfügung ist nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung statthaft (vgl. die BFH-Urteile vom 28. Oktober 1988 III R 52/86, BFHE 155, 238, BStBl II 1989, 257, und vom 14. März 1990 X R 104/88, BFHE 160, 207, 211, BStBl II 1990, 612, m.w.N.).
  • BFH, 21.06.1994 - VIII R 54/92  

    Zeitlicher Umfang einer Außenprüfung

    a) Die Regelung in § 193 Abs. 1 AO 1977 geht davon aus, daß die Heranziehung der dort genannten Steuerpflichtigen zu einer routinemäßigen Außenprüfung in aller Regel ermessensgerecht ist, es sei denn, es lägen Anhaltspunkte für ein unverhältnismäßiges, sachwidriges oder willkürliches Verhalten der Finanzbehörde vor (Urteile vom 1. Oktober 1992 IV R 60/91, BFHE 169, 294, BStBl II 1993, 82, 84, m. w. N.; vom 25. Juli 1991 V R 89/88, BFHE 165, 163, BStBl II 1992, 3; vom 28. Oktober 1988 III R 52/86, BFH/NV 1990, 4, 5; vom 30. Juni 1989 III R 8/88, BFH/NV 1990, 273).

    Die Regelung ist zu messen an der generellen und rechtlich an sich in den äußersten Grenzen des Verhältnismäßigkeitsprinzips (vgl. dazu BFH-Urteil in BFH/NV 1990, 4, 5) und des Willkürverbots grundsätzlich unbeschränkten Zulässigkeit von Außenprüfungen bei gewerblichen Betrieben.

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