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   BFH, 01.02.1989 - I R 73/85   

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https://dejure.org/1989,434
BFH, 01.02.1989 - I R 73/85 (https://dejure.org/1989,434)
BFH, Entscheidung vom 01.02.1989 - I R 73/85 (https://dejure.org/1989,434)
BFH, Entscheidung vom 01. Februar 1989 - I R 73/85 (https://dejure.org/1989,434)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    KStG 1977 §§ 8 Abs. 3 Satz 2, 27

  • Wolters Kluwer

    Eheleute - Anteile an Kapitalgesellschaft - Beherrschender Gesellschafter - Zusammenrechnung - Gleichgerichtete Interessen - Ausschüttung - Ausschüttungsbelastung - Körperschaftsteuerbescheid - Eigenkapital - Teilbeträge

  • rechtsportal.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zu den Voraussetzungen der Zusammenrechnung von Ehegatten-Anteilen an einer Kapitalgesellschaft -- Zur betrieblichen Veranlassung der Passivierung und Gutschrift von Mieten bei vereinbarter monatlicher Zahlung -- Zum prozessualen Erfordernis der Feststellung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 156, 155
  • BB 1989, 1113
  • BB 1989, 1255
  • DB 1989, 1114
  • BStBl II 1989, 522
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 23.10.1985 - I R 230/82

    Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung - Vorgänge, durch die Vermögen einer

    Auszug aus BFH, 01.02.1989 - I R 73/85
    Die Anteile (Stimmrechte) von Ehegatten an einer Kapitalgesellschaft können bei der Beurteilung einer beherrschenden Stellung nur dann zusammengerechnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für gleichgerichtete Interessen der Eheleute bestehen (Anschluß an BFH-Urteil vom 23. Oktober 1985 I R 230/82, BFH/NV 1986, 490).

    Die Anteile der Ehegatten K könnten nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - (Beschluß vom 12. März 1985 1 BvR 571/81 u.a., BVerfGE 69, 188, BStBl II 1985, 475) nur zusammenzurechnen sein, wenn konkrete Anhaltspunkte für gleichgerichtete wirtschaftliche Interessen der Eheleute bestünden (vgl. auch BFH-Urteil vom 23. Oktober 1985 I R 230/82, BFH/NV 1986, 490).

  • BFH, 21.07.1976 - I R 223/74

    Nachträgliche Erhöhung der Gehaltsbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus BFH, 01.02.1989 - I R 73/85
    Das ist der Fall, wenn der Gesellschafter aufgrund der ihm aus seiner Gesellschafterstellung fließenden Stimmrechte den entscheidenden Beschluß durchsetzen kann (vgl. BFH-Urteile vom 8. Januar 1969 I R 91/66, BFHE 95, 215, BStBl II 1969, 347; vom 21. Juli 1976 I R 223/74, BFHE 119, 453, BStBl II 1976, 734).
  • BFH, 08.01.1969 - I R 91/66

    Gesellschafter-Geschäftsführer - GmbH - Beherrschender Einfluß - Rückwirkende

    Auszug aus BFH, 01.02.1989 - I R 73/85
    Das ist der Fall, wenn der Gesellschafter aufgrund der ihm aus seiner Gesellschafterstellung fließenden Stimmrechte den entscheidenden Beschluß durchsetzen kann (vgl. BFH-Urteile vom 8. Januar 1969 I R 91/66, BFHE 95, 215, BStBl II 1969, 347; vom 21. Juli 1976 I R 223/74, BFHE 119, 453, BStBl II 1976, 734).
  • BFH, 23.05.1984 - I R 294/81

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter -

    Auszug aus BFH, 01.02.1989 - I R 73/85
    Bei einem beherrschenden Gesellschafter ist eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis auch dann anzunehmen, wenn es an einer klaren und von vornherein abgeschlossenen Vereinbarung darüber fehlt, ob und in welcher Höhe ein Entgelt von der Kapitalgesellschaft gezahlt werden soll (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Mai 1984 I R 294/81, BFHE 141, 266, BStBl II 1984, 673).
  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 01.02.1989 - I R 73/85
    Die Anteile der Ehegatten K könnten nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - (Beschluß vom 12. März 1985 1 BvR 571/81 u.a., BVerfGE 69, 188, BStBl II 1985, 475) nur zusammenzurechnen sein, wenn konkrete Anhaltspunkte für gleichgerichtete wirtschaftliche Interessen der Eheleute bestünden (vgl. auch BFH-Urteil vom 23. Oktober 1985 I R 230/82, BFH/NV 1986, 490).
  • BFH, 29.04.1987 - I R 192/82

    Werklieferungsvertrag - Bilanz - Forderungen - Realisierung des Gewinns -

    Auszug aus BFH, 01.02.1989 - I R 73/85
    Dabei können die Stimmrechte mehrerer Gesellschafter zusammengerechnet werden, wenn die Interessen dieser Gesellschafter für das zu beurteilende Rechtsgeschäft so gleichgerichtet sind, daß das Rechtsgeschäft als Ausdruck dieser gleichgerichteten Interessen anzusehen ist (BFH-Urteile vom 26. Juli 1978 I R 138/76, BFHE 125, 557, BStBl II 1978, 659; vom 29. April 1987 I R 192/82, BFHE 150, 412, BStBl II 1987, 797).
  • BFH, 26.07.1978 - I R 138/76

    Zur Frage der Beherrschung einer Kapitalgesellschaft im Sinne gleichgerichteter

    Auszug aus BFH, 01.02.1989 - I R 73/85
    Dabei können die Stimmrechte mehrerer Gesellschafter zusammengerechnet werden, wenn die Interessen dieser Gesellschafter für das zu beurteilende Rechtsgeschäft so gleichgerichtet sind, daß das Rechtsgeschäft als Ausdruck dieser gleichgerichteten Interessen anzusehen ist (BFH-Urteile vom 26. Juli 1978 I R 138/76, BFHE 125, 557, BStBl II 1978, 659; vom 29. April 1987 I R 192/82, BFHE 150, 412, BStBl II 1987, 797).
  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 4/01

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch überhöhte Preisnachlässe eines

    Seit seinen Urteilen vom 1. Februar 1989 I R 73/85 (BFHE 156, 155, BStBl II 1989, 522) und vom 22. Februar 1989 I R 9/85 und I R 44/85 (BFHE 156, 428, BStBl II 1989, 631, und BFHE 156, 177, BStBl II 1989, 475) hat der I. Senat des BFH jedoch die danach bestehende enge Wechselbeziehung zwischen Vorteil beim Gesellschafter und Nachteil bei der Kapitalgesellschaft gelöst.
  • BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07

    Garantiefunktion des Strafrechts; Bestimmtheitsgrundsatz; Analogieverbot;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist eine verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 GG eine Vermögensminderung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. BFHE 156, 155 ; 183, 94 ; 199, 144 ).

    Für die Abgrenzung, ob die Zuwendung durch das Gesellschaftsverhältnis und nicht betrieblich veranlasst ist, wird bei Zuwendungen an einen beherrschenden Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Person darauf abgestellt, dass die Leistung nicht auf einer klaren, von vornherein abgeschlossenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung beruht (vgl. BFHE 119, 453 ; 156, 155 ; 203, 77 ; BGHSt 36, 21 ; 39, 146 ).

  • BGH, 24.05.2007 - 5 StR 72/07

    Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3

    aa) Der Bundesfinanzhof definiert die verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG in ständiger Rechtsprechung als Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens (d. h. des Unterschiedsbetrages gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG) auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. nur BFHE 199, 144, 145; 183, 94, 95; 156, 155, 156).

    Hier ist eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis bereits dann anzunehmen, wenn die Leistung der Gesellschaft an den Gesellschafter nicht auf einer klaren, von vornherein abgeschlossenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung beruht (vgl. BFHE 183, 94, 95; 172, 51, 54; 156, 155, 156).

  • BFH, 29.06.1994 - I R 137/93

    Die Rechtsfolgen der Korrektur einer verdeckten Gewinnausschüttung sind außerhalb

    Seit seinem Urteil vom 1. Februar 1989 I R 73/85 (BFHE 156, 155 , BStBl II 1989, 522) definiert der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung eine verdeckte Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1984 bei einer Kapitalgesellschaft als eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung), die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht.
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2017 - 6 K 1418/14

    Tantiemeberechnung bei Verlust im Folgejahr - Zusammenrechnung von Anteilen

    b) Die Sonderbedingungen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer gelten auch bei mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern, wenn diese bezüglich der Tantieme-Vereinbarung mit gleichgerichteten Interessen zusammen wirken; in diesem Fall sind die Anteile zusammen zu rechnen (BFH Urteil vom 01.02.1989 - I R 73/85, BFHE 156, 155, BStBl II 1989, 522; FG Köln Urteil vom 14.09.2000 - 13 K 3037/00, EFG 2001, 309).

    Die Zusammenrechnung mehrerer Gesellschaftsanteile setzt voraus, dass die Gesellschafter beim Abschluss des jeweiligen Rechtsgeschäfts gleichgerichtete Interessen verfolgen (vgl. z.B. BFH Urteile vom 01.02.1989 - I R 73/85, BFHE 156, 155, BStBl II 1989, 522, vom 11.12.1985 - I R 164/82, BFHE 146.126.

  • BFH, 06.11.1991 - XI R 12/87

    1. Nutzungsrecht an ungeschützter Erfindung als wesentliche Betriebsgrundlage -

    Ob auch die Erfassung der verdeckten Gewinnausschüttung bei der benachteiligten Kapitalgesellschaft (§ 8 Abs. 3, § 27 Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes - KStG - 1977/1981) von der Vorteilserlangung abhängt (vgl. dazu z. B. BFH-Urteile vom 1. Februar 1989 I R 73/85, BFHE 156, 155, BStBl II 1989, 522; vom 14. März 1989 I R 8/85, BFHE 156, 452, 457, BStBl II 1989, 633, 635; Scholtz, Finanz-Rundschau - FR - 1990, 321, 323), kann offenbleiben.
  • BFH, 16.12.1998 - I R 96/95

    Pensionszusage; Wettbewerbsverbot für Gesellschafter-Geschäftsführer; Kaufvertrag

    Der Senat kann die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Körperschaftsteuerbescheide unter dem Gesichtspunkt des Verböserungsverbots bereits deshalb nicht abschließend prüfen, weil das FG die für die Ausschüttungsbelastung maßgebenden Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals nicht festgestellt hat (vgl. Senatsurteil vom 1. Februar 1989 I R 73/85, BFHE 156, 155, BStBl II 1989, 522).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2017 - 6 K 1419/14

    Tantiemeberechnung bei Verlust im Folgejahr - Zusammenrechnung von Anteilen

    b) Die Sonderbedingungen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer gelten auch bei mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern, wenn diese bezüglich der Tantieme-Vereinbarung mit gleichgerichteten Interessen zusammen wirken; in diesem Fall sind die Anteile zusammen zu rechnen (BFH Urteil vom 01.02.1989 - I R 73/85, BFHE 156, 155, BStBl II 1989, 522; FG Köln Urteil vom 14.09.2000 - 13 K 3037/00, EFG 2001, 309).

    Die Zusammenrechnung mehrerer Gesellschaftsanteile setzt voraus, dass die Gesellschafter beim Abschluss des jeweiligen Rechtsgeschäfts gleichgerichtete Interessen verfolgen (vgl. z.B. BFH Urteile vom 01.02.1989 - I R 73/85, BFHE 156, 155, BStBl II 1989, 522, vom 11.12.1985 - I R 164/82, BFHE 146.126.

  • BFH, 10.03.1993 - I R 51/92

    Keine Rückgängigmachung einer verdeckten Gewinnausschüttung wegen Minderung eines

    Dabei können Stimmrechte mehrerer Gesellschafter zusammengerechnet werden, wenn die Interessen dieser Gesellschafter für das zu beurteilende Geschäft so gleichgerichtet sind, daß das Rechtsgeschäft als Ausdruck dieser gleichgerichteten Interessen anzusehen ist (BFH-Urteile vom 26. Juli 1978 I R 138/76, BFHE 125, 557, BStBl II 1978, 659; vom 1. Februar 1989 I R 73/85, BFHE 156, 155, BStBl II 1989, 522).
  • FG München, 08.11.2006 - 9 K 3137/02

    Ehegattenarbeitsverhältnisse; tatsächliche Durchführung; Beherrschender Einfluss

    Die Zusammenrechnung der Anteile ist - entgegen der Ansicht der Kläger - auch in Übereinstimmung mit dem von ihnen zitierten BFH-Urteil vom 1. Februar 1989 I R 73/85, BStBl II 1989, 522 angezeigt.

    Insofern unterscheidet sich der Streitfall zu dem vom BFH in BStBl II 1989, 522 entschiedenen, in dem dieser darüber zu befinden hatte, ob die Anteile zweier Ehegatten allein aufgrund ihrer Ehegattenstellung zusammengerechnet werden können.

  • BFH, 07.11.1990 - I R 35/89

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) -

  • FG Düsseldorf, 19.11.2002 - 6 K 5750/99

    Verdeckte Gewinnausschüttung; Gesellschafterdarlehen; Schenkung; Minderjährige

  • FG Düsseldorf, 24.09.2002 - 6 K 220/99

    Wasserversorgungsunternehmen; Abwassergebühren-Inkasso; Frischwasserverbrauch;

  • BFH, 08.11.1989 - I R 16/86

    Errichtung eines Gebäudes auf Kosten der Gesellschaft auf dem Grundstück eines

  • BFH, 15.07.2008 - I B 4/08

    Darlegung einer Divergenz

  • FG Hessen, 21.01.2004 - 4 V 4114/03

    Rückstellungen bei Einziehung von Geschäftsanteilen

  • FG Nürnberg, 20.01.2005 - VII 227/02

    Besteuerung von verdeckten Gewinnausschüttungen einer ausländischen

  • FG Niedersachsen, 22.10.2002 - 6 K 34/01

    Nichteinbeziehung von Verlustvorträgen bei der Tantiemeberechnung

  • FG München, 24.04.2007 - 13 K 3097/03

    Zulässigkeit der Klage einer nach außen hin als Vermieterin auftretenden

  • BFH, 08.12.2000 - VIII B 22/00

    Einkommenssteuer - Zulassungsgrund - Beschwerde - Rechtsfrage -

  • BFH, 08.10.1999 - I B 123/98

    Divergenz; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • FG Schleswig-Holstein, 16.06.1999 - I 338/96

    VGA bei Vereinsspende

  • BFH, 17.05.1995 - I R 66/94

    Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer

  • FG Hessen, 10.05.1995 - 4 K 3361/94

    Geschäftsführervergütung als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA); Veranlassung der

  • FG Niedersachsen, 22.10.2002 - 6 K 35/01

    Nichteinbeziehung von Verlustvorträgen in die Bemessungsgrundlage für

  • FG Köln, 14.09.2000 - 13 K 3037/00

    Gewinntantieme eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers als vGA

  • FG Düsseldorf, 18.10.2005 - 6 K 5761/02
  • FG Hessen, 06.11.2000 - 4 K 1984/00

    Zusammenfassung mehrerer Betriebe gewerblicher Art einer Stadt zu einem

  • FG Berlin, 14.11.2002 - 1 B 1210/02

    Zur Frage der tatsächlichen Leistung bei Kreditgewährung zwischen einer

  • FG Hessen, 15.05.2001 - 4 V 5281/00

    Bewertung; Verkehrswert; Verdeckte Gewinnausschüttung; Ertragswertverfahren;

  • SG Marburg, 14.08.2008 - S 3 U 94/07
  • FG Saarland, 08.02.1994 - 1 K 163/93

    Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung; Verdeckte Gewinnausschüttungen durch

  • FG Düsseldorf, 19.11.1996 - 6 K 6073/93

    Verdeckte Gewinnausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer; Ankündigung

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.09.1996 - 6 K 2539/93

    Verdeckte Gewinnausschüttung beiÜbertragung eines Grundstücks an die Ehefrau des

  • FG Saarland, 08.02.1994 - 1 K 157/93

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im finanzgerichtlichen

  • FG Niedersachsen, 26.05.1993 - VI 152/91

    Körperschaftsteuer; höhere Gehaltszahlungen an Ehefrau des beherrschenden

  • FG Saarland, 01.04.1993 - 1 K 226/92

    Körperschaftsteuer; Umsatztantieme bei Steuerberatungs-GmbH

  • FG Saarland, 01.10.1991 - 1 K 290/90

    Zahlung eines als Herstellungsaufwand zu qualifizierenden Kanalbaubeitrags als

  • FG Hamburg, 15.06.1995 - II 36/93

    An die Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte Honorare für wissenschaftliche

  • FG Saarland, 08.02.1994 - 1 K 40/93

    Körperschaftsteuer; gewinnabhängige Erfolgsprämie für im Betrieb mitarbeitenden

  • FG Niedersachsen, 07.06.1991 - VI 592/90

    Körperschaftsteuer; zustimmungspflichtige Geschäftsführerhandlungen als verdeckte

  • FG Thüringen, 14.01.1997 - I 116/96
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