Rechtsprechung
   BFH, 17.01.1989 - VIII R 370/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,265
BFH, 17.01.1989 - VIII R 370/83 (https://dejure.org/1989,265)
BFH, Entscheidung vom 17.01.1989 - VIII R 370/83 (https://dejure.org/1989,265)
BFH, Entscheidung vom 17. Januar 1989 - VIII R 370/83 (https://dejure.org/1989,265)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,265) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 16 Abs. 1, 2 und 3; UStG 1973 § 10 Abs. 4, § 13 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 18 Abs. 2; StAnpG § 3 Abs. 1, 2 und 4; FGO § 48 Abs. 1, § 60 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuer - Bruttoabrede - Veräußerung eines Gewerbebetriebs - Übernahme von Schulden - Veräußerungsgewinn - Ermittlung - Maßgeblicher Zeitpunkt - Niedrigere Festsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 156, 103
  • BB 1989, 1113
  • BB 1989, 1881
  • DB 1989, 1316
  • BStBl II 1989, 563
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 13.03.1986 - V R 155/75

    Umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch durch die Umwandlung einer GmbH in

    Auszug aus BFH, 17.01.1989 - VIII R 370/83
    Wenn diese Rechnungserteilung auch den Vorschriften des UStG widersprach (vgl. § 10 Abs. 4 UStG 1973; BFH-Urteil vom 13. März 1986 V R 155/75, BFH/NV 1986, 500), so wird hieran gleichwohl sichtbar, daß die Beteiligten in der Schuldübernahme die Vereinbarung des zivilrechtlich geschuldeten Entgelts gesehen haben.

    Der Senat verweist insoweit auf das Urteil in BFH/NV 1986, 500 Abschn. 4.

  • BFH, 10.11.1953 - I 108/52 S

    Grundsätzliche Berechtigung des Steuerpflichtigen zur Aufrechnung gegen den

    Auszug aus BFH, 17.01.1989 - VIII R 370/83
    Als gesetzliche Schuld ist ihre Entstehung vom Erlaß eines Festsetzungsbescheids unabhängig (vgl. § 3 Abs. 2 StAnpG; BFH-Urteil vom 10. November 1953 I 108/52 S, BFHE 58, 294, BStBl III 1954, 26; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 26. April 1974 VII C 30.72, BStBl II 1975, 317) mit der Folge, daß diesem - regelmäßig nur deklaratorischen Bescheid - nur insoweit konstitutive Bedeutung zukommt, als er die Steuerschuld abweichend vom gesetzlichen Tatbestand festsetzt.
  • BVerwG, 26.04.1974 - VII C 30.72

    Gerichtliche Nachprüfung - Umfang - Teilweise Anfechtung - Ablauf der

    Auszug aus BFH, 17.01.1989 - VIII R 370/83
    Als gesetzliche Schuld ist ihre Entstehung vom Erlaß eines Festsetzungsbescheids unabhängig (vgl. § 3 Abs. 2 StAnpG; BFH-Urteil vom 10. November 1953 I 108/52 S, BFHE 58, 294, BStBl III 1954, 26; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 26. April 1974 VII C 30.72, BStBl II 1975, 317) mit der Folge, daß diesem - regelmäßig nur deklaratorischen Bescheid - nur insoweit konstitutive Bedeutung zukommt, als er die Steuerschuld abweichend vom gesetzlichen Tatbestand festsetzt.
  • BFH, 18.03.1982 - V R 196/81

    Gegenseitiger Vertrag als Rechnung oder Gutschrift

    Auszug aus BFH, 17.01.1989 - VIII R 370/83
    Denn ungeachtet dessen, ob man die schuldrechtliche Vereinbarung betreffend die Übereignung der Aktiva eines Betriebes gegen Übernahme (oder Freistellung) der (von) bilanzierten betrieblichen Schulden im Einzelfall als Kaufvertrag (§ 433 BGB), als Tauschvertrag (§ 515 BGB) oder bei Aufzahlung eines Geldbetrages als gemischt-typischen Vertrag qualifiziert (vgl. Soergel/Huber, Bürgerliches Gesetzbuch, 11. Aufl., 1986, § 433 Anm. 199 ff.; Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 13. November 1953 V ZR 56/53, Lindenmaier/Möhring - LM -, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, Sammelausgabe 1950 bis 1985, § 454 BGB Nr. 1, m.w. N.), umfaßt das bürgerlich-rechtliche Entgelt (z.B. Kaufpreis) - im Gegensatz zur Regelung des UStG (vgl. § 10 UStG) - begrifflich stets die Umsatzsteuer (BFH-Urteil vom 18. März 1982 V R 196/81, BFHE 135, 124, BStBl II 1982, 312, m.w. N.; Plückebaum/Malitzky, Umsatzsteuergesetz, Kommentar, 10. Aufl., § 14 Anm. 16).
  • BFH, 30.11.1977 - I R 27/75

    Ausscheiden eines Gesellschafters - OHG - Negatives Kapitalkonto - Freistellung

    Auszug aus BFH, 17.01.1989 - VIII R 370/83
    Denn ungeachtet dieses Meinungsstreits besteht im Ergebnis Einigkeit darüber, daß dann, wenn die Bilanz des Veräußerers ein negatives Kapitalkonto ausweist, der Veräußerungsgewinn sich rechnerisch aus dem Veräußerungspreis (ohne übernommene Schulden) zuzüglich der Höhe des negativen Kapitalkontos abzüglich der Veräußerungskosten (einschließlich Umsatzsteuer) ergibt (Erdweg in Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 16 EStG Anm. 171; Schmidt, a.a.O., § 16 Anm. 49; Hoerger in Littmann/Bitz/Meincke, Das Einkommensteuerrecht, § 16 EStG Anm. 90; vgl. auch BFH-Urteil vom 30. November 1977 I R 27/75, BFHE 124, 56, BStBl II 1978, 149).
  • BFH, 20.01.1977 - IV R 3/75

    Bezeichnung des Streitgegenstandes - Klage - Einheitlicher

    Auszug aus BFH, 17.01.1989 - VIII R 370/83
    Denn Streitgegenstand des anhängigen Verfahrens ist nicht die Frage, ob ein solcher Veräußerungsgewinn erzielt wurde, sondern nur, in welcher Höhe dieser festzusetzen ist (vgl. zur verfahrensrechtlichen Selbständigkeit der einzelnen Besteuerungsgrundlagen im Falle ihrer gesonderten Feststellung die Urteile des BFH vom 20. Januar 1977 IV R 3/75, BFHE 122, 2, BStBl II 1977, 509; vom 10. Februar 1988 VIII R 352/82, BFHE 152, 414, BStBl II 1988, 544).
  • BFH, 11.02.1981 - I R 13/77

    Auslegung von Verträgen - Vertragstext - Auslegung

    Auszug aus BFH, 17.01.1989 - VIII R 370/83
    aa) In der Revisionsinstanz ist die Auslegung von Verträgen durch das FG zum einen daraufhin zu überprüfen, ob die gesetzlichen Auslegungsregeln sowie die Denk- und Erfahrungssätze beachtet wurden; zum anderen unterliegt es der Nachprüfung durch das Revisionsgericht, ob die Vorinstanz die für die Vertragsauslegung bedeutsamen Begleitumstände erforscht und rechtlich zutreffend gewürdigt hat (BFH-Urteil vom 11. Februar 1981 I R 13/77, BFHE 133, 3, BStBl II 1981, 475, m.w. N.).
  • BFH, 16.12.1981 - I R 93/77

    Komplementär GmbH - Finanzrechtsweg - Ergebnisanteil

    Auszug aus BFH, 17.01.1989 - VIII R 370/83
    Die Beiladung hat jedoch ausnahmsweise zu unterbleiben, wenn die nicht klagenden Gesellschafter unter keinen steuerrechtlichen Gesichtspunkt betroffen sind (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Dezember 1981 I R 93/77, BFHE 135, 271, BStBl II 1982, 474).
  • BFH, 27.10.1977 - IV R 60/74

    Behandlung der durch die Veräußerung einer 100%igen Beteiligung an einer

    Auszug aus BFH, 17.01.1989 - VIII R 370/83
    Dieser führt jedoch deshalb zu keiner Erhöhung des Veräußerungsgewinns, weil die - in gleicher Höhe - entstehende Umsatzsteuer Teil der Veräußerungskosten ist (BFH-Urteil vom 27. Oktober 1977 IV R 60/74, BFHE 123, 553, BStBl II 1978, 100; Söffing in Lademann/Söffing/Brockhoff, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 16 Anm. 140).
  • BFH, 07.09.1972 - IV 311/65

    Veräußerung eines Betriebes - Veräußerungspreis - Ziffernmäßige Bezeichnung -

    Auszug aus BFH, 17.01.1989 - VIII R 370/83
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist bei einer nachträglich erfolgten Erhöhung des Veräußerungspreises zu unterscheiden: Beruht diese darauf, daß über den Veräußerungspreis im Zeitpunkt der Betriebsübertragung keine abschließende Einigung erzielt wurde, so erhöht der später festgesetzte Mehrbetrag rückwirkend, d.h. für das Jahr der Betriebsübertragung, den Veräußerungsgewinn (BFH-Urteile vom 26. Juli 1984 IV R 10/83, BFHE 141, 488, BStBl II 1984, 786; vom 7. September 1972 IV 311/65, BFHE 107, 211, BStBl II 1973, 11); wird hingegen ein zunächst feststehender Veräußerungspreis nachträglich erhöht, so ist der Mehrbetrag gleichfalls Teil des tarifbegünstigten Veräußerungsgewinns, jedoch erst in dem Veranlagungszeitraum zu erfassen, in dem die Erhöhung vereinbart wurde (BFH-Urteile vom 9. Mai 1957 IV 186/56 U, BFHE 65, 32, BStBl III 1957, 246; vom 26. April 1966 I 216/63, BFHE 85, 460, BStBl III 1966, 465).
  • BGH, 13.11.1953 - V ZR 56/53

    Rechtsmittel

  • BFH, 09.05.1957 - IV 186/56 U

    Abschliessende Besteuerung der Veräußerung von nicht zu einem Betriebsvermögen

  • BFH, 16.09.1966 - VI 118/65

    Überführung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens in ein Privatvermögen bei

  • BFH, 28.03.1985 - IV R 88/81

    Zurückbehalten eines Grundstücks bei Betriebsveräußerung

  • BGH, 14.03.1974 - VII ZR 191/72

    Entbehrlichleit des Vorbehalts bei Annahme der Schlusszahlung

  • BFH, 26.07.1984 - IV R 10/83

    Ob ein Ereignis steuerliche Rückwirkung i. S. von § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO hat,

  • BFH, 26.04.1966 - I 216/63

    Abfindung, die der ausscheidende, in der Bundesrepublik wohnende Gesellschafter

  • BFH, 10.02.1988 - VIII R 352/82

    Sonderbetriebsgewinn oder -verlust eines Gesellschafters als alleiniger

  • BFH, 31.05.1972 - I R 49/69

    Erwerb eines Betriebs gegen Übernahme der Verbindlichkeiten

  • BFH, 29.10.1987 - IV R 93/85

    Zur gewerbesteuerlichen Behandlung von Entnahmevorgängen bei Umwandlung in eine

  • BFH, 30.09.1976 - V R 109/73

    Grundsatzentscheidung zum Wesen der Steuerfestsetzung, zum Begriff der

  • BFH, 16.09.1966 - VI R 118/65

    Begriff der Betriebsaufgabe; Überführung von Wirtschaftsgütern des

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Nach dem BFH-Urteil vom 17. Januar 1989 VIII R 370/83 (BFHE 156, 103, 109, BStBl II 1989, 563, mit Hinweis auf die BFH-Urteile vom 9. Mai 1957 IV 186/56 U, BFHE 65, 32, BStBl III 1957, 246, und vom 26. April 1966 I 216/63, BFHE 85, 460, BStBl III 1966, 465) ist das spätere Erhöhen eines feststehenden Veräußerungspreises steuerlich erst in dem Veranlagungszeitraum zu erfassen, in dem die Erhöhung vereinbart wurde.

    Nach Ansicht des BFH im Urteil vom 7. September 1972 IV 311/65 (BFHE 107, 211, BStBl II 1973, 11) sind (Rück-)Zahlungen des Verkäufers aufgrund eines späteren gerichtlichen Vergleichs über die Höhe des Veräußerungspreises nicht als ein vom Veräußerungsgeschäft getrennter Vorgang, sondern als eine im Jahr der Veräußerung zu berücksichtigende, nachträgliche Minderung des Veräußerungsgewinns zu beurteilen; der Veräußerungspreis sei lediglich nachträglich der Höhe nach klargestellt worden (ebenso für den Fall fehlender abschließender Einigung im Zeitpunkt der Betriebsveräußerung: BFH in BFHE 156, 103, 109, BStBl II 1989, 563; vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 9. März 1962 I 133/61, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1962, 153).

  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Der Fristablauf führt auch nicht im Sinne einer "negativen" Rechtsfolge dazu, dass ein Steueranspruch aus § 23 EStG nach § 38 AO 1977, § 36 Abs. 1 EStG nicht mehr entstehen kann; denn maßgebend hierfür ist die Rechtslage zu dem Zeitpunkt, zu dem der Steuerpflichtige den Tatbestand verwirklicht (BFH-Urteil vom 17. Januar 1989 VIII R 370/83, BFHE 156, 103, BStBl II 1989, 563, unter 3. c, m.w.N.).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Demgemäß ist auch bei Veräußerung eines Betriebes die Übernahme von Verbindlichkeiten durch den Erwerber zum Veräußerungsentgelt gezählt worden (BFH-Urteil vom 15. Februar 1957 VI 150/55 U, BFHE 64, 356, BStBl III 1957, 134); das gewährte Entgelt kann allein in der Übernahme von Betriebsschulden bestehen (BFH-Urteile vom 31. Mai 1972 I R 49/69, BFHE 106, 71, BStBl II 1972, 696; vom 17. Januar 1989 VIII R 370/83, BFHE 156, 103, BStBl II 1989, 563).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht