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   BFH, 30.06.1989 - III R 85/87   

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BFH, 30.06.1989 - III R 85/87 (https://dejure.org/1989,796)
BFH, Entscheidung vom 30.06.1989 - III R 85/87 (https://dejure.org/1989,796)
BFH, Entscheidung vom 30. Juni 1989 - III R 85/87 (https://dejure.org/1989,796)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    BerlinFG § 19; FGO § 74

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von Wirtschaftszweigen - Verarbeitende Gewerbe - Baugewerbe - Wirtschaftsverband - Antrag auf Umgruppierung - Systematisches Verzeichnis - Statistisches Bundesamt - Änderung - Verbleibefrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BerlinFG § 19 Abs. 1, 2; FGO § 74

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 157, 291
  • BB 1989, 1750
  • DB 1989, 2004
  • BStBl II 1989, 809
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 02.05.1980 - III R 130/78

    Baugewerbe - Verarbeitende Gewerbe - Systematisches Verzeichnis der

    Auszug aus BFH, 30.06.1989 - III R 85/87
    Entsprechend ist ein beim FG anhängiges Klageverfahren nur bis zum Ablauf der Verbleibensfrist auszusetzen (Einschränkung des Urteils des Senats vom 2. Mai 1980 III R 130/78, BFHE 131, 261, BStBl II 1980, 732).

    Zwar habe der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 2. Mai 1980 III R 130/78 (BFHE 131, 261, BStBl II 1980, 732) entschieden, daß bei formal zulässigen Umgruppierungsanträgen das finanzgerichtliche Verfahren auszusetzen und die Entscheidung des Statistischen Bundesamtes abzuwarten sei.

    Die Abgrenzung des verarbeitenden Gewerbes gegenüber den übrigen Wirtschaftszweigen ist nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BFH entsprechend der Einordnung nach dem systematischen Verzeichnis vorzunehmen (siehe insbesondere die Urteile vom 14. Januar 1975 VIII R 148/71, BFHE 115, 86, BStBl II 1975, 392; vom 8. April 1976 III R 161/73, BFHE 118, 516, BStBl II 1976, 410; in BFHE 131, 261, BStBl II 1980, 732, sowie vom 8. Juli 1988 III R 23/84, BFH/NV 1989, 392).

    Der Senat hat diese Grundsätze in seinem Urteil in BFHE 131, 261, BStBl II 1980, 732 auch ausdrücklich auf den Betrieb der Klägerin (im Jahre 1976) angewendet.

    Zwar hat der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 131, 261, BStBl II 1980, 732 die Ansicht vertreten, daß das FG ein bei ihm anhängiges Klageverfahren aussetzen müsse, bis über einen beim Statistischen Bundesamt förmlich gestellten Antrag auf Umgruppierung entschieden ist.

  • BFH, 14.01.1975 - VIII R 148/71

    Herstellung - Montage von Aufzügen - Förderbänder - Müllschlucker - Baugewerbe -

    Auszug aus BFH, 30.06.1989 - III R 85/87
    Die Abgrenzung des verarbeitenden Gewerbes gegenüber den übrigen Wirtschaftszweigen ist nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BFH entsprechend der Einordnung nach dem systematischen Verzeichnis vorzunehmen (siehe insbesondere die Urteile vom 14. Januar 1975 VIII R 148/71, BFHE 115, 86, BStBl II 1975, 392; vom 8. April 1976 III R 161/73, BFHE 118, 516, BStBl II 1976, 410; in BFHE 131, 261, BStBl II 1980, 732, sowie vom 8. Juli 1988 III R 23/84, BFH/NV 1989, 392).

    Weiter erfordert es nach dem BFH-Urteil in BFHE 115, 86, BStBl II 1975, 392 die Rechtssicherheit, daß die Zuordnung zum verarbeitenden Gewerbe - ausgenommen Baugewerbe - in engster Anlehnung an das systematische Verzeichnis durchgeführt wird.

    Dies folgt allgemein schon daraus, daß in dem später über die Umgruppierung entscheidenden Gremium, dem Fachausschuß "Systematiken", zahlreiche Wirtschaftsverbände vertreten sind und es so auch durchaus zu einer ablehnenden Entscheidung kommen kann (zur Ansicht der "beteiligten Wirtschaftskreise" vgl. auch das Urteil in BFHE 115, 86, BStBl II 1975, 392).

    Zum anderen ist aber auch noch eine gewisse zeitliche Nähe zur Investitionsentscheidung gewahrt, die nach dem Willen des Gesetzgebers von der Aussicht auf eine erhöhte Zulage zumindest mitbeeinflußt sein soll (vgl. insoweit das Urteil in BFHE 115, 86, BStBl II 1975, 392).

  • BFH, 08.04.1976 - III R 161/73

    Verarbeitendes Gewerbe - Baugewerbe - Auslegung und Abgrenzung - Auffassung der

    Auszug aus BFH, 30.06.1989 - III R 85/87
    Die Abgrenzung des verarbeitenden Gewerbes gegenüber den übrigen Wirtschaftszweigen ist nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BFH entsprechend der Einordnung nach dem systematischen Verzeichnis vorzunehmen (siehe insbesondere die Urteile vom 14. Januar 1975 VIII R 148/71, BFHE 115, 86, BStBl II 1975, 392; vom 8. April 1976 III R 161/73, BFHE 118, 516, BStBl II 1976, 410; in BFHE 131, 261, BStBl II 1980, 732, sowie vom 8. Juli 1988 III R 23/84, BFH/NV 1989, 392).

    Denn die Zulage für Betriebe des verarbeitenden Gewerbes - ausgenommen Baugewerbe - wurde deswegen erhöht, weil ein Interesse an der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung Berlins gerade auf dem industriellen Sektor bestand (siehe dazu das Senats-Urteil in BFHE 118, 516, BStBl II 1976, 410, unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien).

    Weiter übersieht das FG, daß die Auslegung des Begriffs "verarbeitendes Gewerbe" entsprechend der Einordnung nach dem systematischen Verzeichnis sich letztlich auf die in diesem Verzeichnis dokumentierte Verkehrsauffassung stützt (vgl. hierzu das Urteil in BFHE 118, 516, BStBl II 1976, 410).

  • BFH, 08.07.1988 - III R 23/84

    Voraussetzung für die Gewährung einer erhöhten Investitionszulage für

    Auszug aus BFH, 30.06.1989 - III R 85/87
    Die Abgrenzung des verarbeitenden Gewerbes gegenüber den übrigen Wirtschaftszweigen ist nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BFH entsprechend der Einordnung nach dem systematischen Verzeichnis vorzunehmen (siehe insbesondere die Urteile vom 14. Januar 1975 VIII R 148/71, BFHE 115, 86, BStBl II 1975, 392; vom 8. April 1976 III R 161/73, BFHE 118, 516, BStBl II 1976, 410; in BFHE 131, 261, BStBl II 1980, 732, sowie vom 8. Juli 1988 III R 23/84, BFH/NV 1989, 392).
  • BFH, 03.04.1973 - VIII R 31/71

    Erhöhte Investitionszulage - Betrieb des verarbeitenden Gewerbes - Jahr der

    Auszug aus BFH, 30.06.1989 - III R 85/87
    Einmal hat es die Rechtsprechung insoweit für unschädlich gehalten, wenn ein Betrieb des verarbeitenden Gewerbes erst nach Anschaffung (oder Herstellung) der betreffenden Wirtschaftsgüter, allerdings noch im selben Kalender-(Wirtschafts-)Jahr, zur Entstehung gelangt (siehe BFH-Urteil vom 3. April 1973 VIII R 31/71, BFHE 109, 292, BStBl II 1973, 578; vgl. auch das Urteil des erkennenden Senats vom 11. März 1988 III R 113/82, BFHE 153, 191, BStBl II 1988, 636, zu § 4b des Investitionszulagengesetzes - InvZulG - 1975).
  • BFH, 11.03.1988 - III R 113/82

    Investitionszulage auch für Wirtschaftsgüter, die vor Betriebseröffnung

    Auszug aus BFH, 30.06.1989 - III R 85/87
    Einmal hat es die Rechtsprechung insoweit für unschädlich gehalten, wenn ein Betrieb des verarbeitenden Gewerbes erst nach Anschaffung (oder Herstellung) der betreffenden Wirtschaftsgüter, allerdings noch im selben Kalender-(Wirtschafts-)Jahr, zur Entstehung gelangt (siehe BFH-Urteil vom 3. April 1973 VIII R 31/71, BFHE 109, 292, BStBl II 1973, 578; vgl. auch das Urteil des erkennenden Senats vom 11. März 1988 III R 113/82, BFHE 153, 191, BStBl II 1988, 636, zu § 4b des Investitionszulagengesetzes - InvZulG - 1975).
  • BFH, 16.03.2000 - III R 29/98

    Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Deshalb sei auf eine allgemeine, wirtschaftliche Begriffsbestimmung zurückzugreifen, wie sie in der Wirtschaftssystematik zugrunde gelegt werde (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 1976 III R 165/73, BFHE 119, 334, BStBl II 1976, 612; vom 10. Dezember 1976 III R 172/72, BFHE 121, 120, BStBl II 1977, 233; vom 2. Mai 1980 III R 130/78, BFHE 131, 261, BStBl II 1980, 732, und vom 30. Juni 1989 III R 85/87, BFHE 157, 291, BStBl II 1989, 809).

    Seien die Wirtschaftszweige nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 157, 291, BStBl II 1989, 809) entsprechend der Einordnung in der Systematik abzugrenzen, weil sich dieses Verzeichnis in besonderem Maße für die Auslegung des Begriffs des verarbeitenden Gewerbes eigne, so müsse dies ebenso für die Auslegung der Begriffe des Handels und der Dienstleistung gelten.

    b) Der erkennende Senat hat mehrfach die Notwendigkeit betont, aus Gründen der Rechtssicherheit und der Praktikabilität auf verhältnismäßig allgemeine und "grobe", im Einzelfall aber leicht nachprüfbare, äußere Umstände abzustellen (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 157, 291, BStBl II 1989, 809, unter II. 2. c der Gründe, zur Abgrenzung des verarbeitenden Gewerbes nach 19 BerlinFG).

    Der Senat hat mehrfach erkannt, dass eine spätere Änderung der Zuordnung der Wirtschaftszweige innerhalb der sog. Verbleibensfrist, die sich zugunsten des Steuerpflichtigen auswirkt, auch von der Rechtsprechung zu beachten sei (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1995, 1090, 1092, und in BFHE 157, 291, BStBl 11 1989, 809; ferner dieser Rechtsprechung folgend das BMF-Schreiben in BStBl 1 1995, 18 Tz. 10).

  • BFH, 23.03.2005 - III R 20/00

    Abgrenzung von Betrieben der Produktion zu Betrieben des verarbeitenden Gewerbes

    Auch wenn die Verzeichnisse überwiegend statistischen Zwecken dienen, stellen sie eine Grundsystematik aller Wirtschaftszweige dar, bei der die Erkenntnisse fachlich kompetenter Gremien über die Gruppierungen wirtschaftlicher Institutionen verwertet worden sind (z.B. BFH-Urteile in BFHE 115, 86, BStBl II 1975, 392; vom 8. April 1976 III R 161/73, BFHE 118, 516, BStBl II 1976, 410, und vom 30. Juni 1989 III R 85/87, BFHE 157, 291, BStBl II 1989, 809; für Investitionszulagen nach dem InvZulG vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 1999, 1123).

    e) Sind beim Statistischen Bundesamt Anträge auf Umgruppierung gestellt worden, kann nach der Rechtsprechung des Senats die erhöhte Zulage auch gewährt werden, wenn die Umgruppierung zum verarbeitenden Gewerbe erst nach der Investition, aber noch innerhalb der dreijährigen Verbleibensfrist vollzogen worden ist (BFH-Urteil in BFHE 157, 291, BStBl II 1989, 809).

  • BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03

    Stromsteuer: Zur Verfassungsmäßigkeit der Verweisung auf die Klassifikation der

    Zur Auslegung dieser Rechtsbegriffe hat der BFH in ständiger Rechtsprechung unter Hinweis auf die amtliche Begründung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Berlinhilfegesetzes vom 19. Juli 1968 (BGBl I 1968, 833), in der unter anderem ausgeführt wird, dass sich die Abgrenzung des verarbeitenden Gewerbes von anderen Gewerbezweigen aus dem vom Statistischen Bundesamt aufgestellten Systematischen Verzeichnis der Wirtschaftszweige ergebe, aus Gründen der Rechtssicherheit eine enge Anlehnung an dieses Verzeichnis gefordert, obwohl eine entsprechende Verweisung im Gesetz selbst nicht angelegt war (vgl. BFH-Urteile vom 14. Januar 1975 VIII R 148/71, BFHE 115, 86, BStBl II 1975, 392; vom 8. April 1976 III R 161/73, BFHE 118, 516, BStBl II 1976, 410, sowie vom 30. Juni 1989 III R 85/87, BFHE 157, 291, BStBl II 1989, 809).
  • FG Thüringen, 23.09.2004 - II 3/02

    Investitionszulage bei Strukturwandel eines Handwerksbetriebes - Fachkompetenz

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, welcher sich der erkennende Senat anschließt, ist deshalb die Systematik 79 und der WZ 1993 und 2003 als Dokumentation der Verkehrsauffassung grundsätzlich zur Abgrenzung des verarbeitenden Gewerbes von den übrigen Wirtschaftszweigen heranzuziehen (Urteile des BFH vom 30.06.1989 III R 85/87, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1989, 809.

    Dieses Verzeichnis eigne sich, so der BFH, in besonderem Maße zur Auslegung des Begriffs des verarbeitenden Gewerbes, weil dieser Begriff der Wirtschaft entstamme und in dem Verzeichnis gerade die Verkehrsauffassung der Wirtschaft zur Geltung komme (BFH in BStBl II 1989, 809).

    Der BFH hat weiter entschieden (Urteil des BFH vom 30. Juni 1989 III R 85/87, BStBl II 1989, 809, BFHE 157, 291), dass eine Änderung der statistischen Verzeichnisse durch die zuständigen Statischen Ämter zu Gunsten des Anspruchsberechtigten im Laufe der Verbleibensfrist zu berücksichtigen sei, weil in dieser Änderung nur die Kodifizierung des bereits früher eingetretenen Wandels der Verkehrsauffassung liege und weil die Entscheidung vermieden werden müsse, welches Verzeichnis zu welchem Zeitpunkt Geltung gehabt habe bzw. welches Verzeichnis auf den Betrieb des Antragstellers Anwendung finden müsse.

  • BFH, 20.09.1999 - III R 33/97

    Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Nach dem in Tz. 13 dieses BMF-Schreibens in Bezug genommenen, zum Berlinförderungsgesetz (BerlinFG) ergangenen BFH-Urteil vom 30. Juni 1989 III R 85/87 (BFHE 157, 291, BStBl II 1989, 809) werde entsprechend der Behandlung bei der Grundzulage auch bei der erhöhten Zulage auf die Einordnung nach dem systematischen Verzeichnis der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes oder auf die Eintragung in der Handwerksrolle verwiesen.
  • BFH, 16.03.2000 - III R 21/99

    Investitionszulage bei Betriebsaufspaltung

    Der Senat hat jedoch schon in früheren Entscheidungen anerkannt, dass Investitionszulagen auch für Wirtschaftsgüter gewährt werden können, die vor Betriebseröffnung angeschafft oder hergestellt werden, wenn zugleich der betreffende Betrieb zügig errichtet und alsbald eröffnet wird (BFH-Urteile vom 11. März 1988 III R 113/82, BFHE 153, 191, BStBl II 1988, 636, zu § 4b InvZulG 1975; vom 30. Juni 1989 III R 85/87, BFHE 157, 291, BStBl II 1989, 809, zu § 19 des Berlinförderungsgesetzes).
  • FG Thüringen, 20.02.1997 - II 268/95

    Erhöhte Investitionszulage gem. § 5 Abs. 2 InvZulG 1993: Auslegung des Begriffs

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, welcher sich der erkennende Senat anschließt, ist deshalb die Systematik '79 als Dokumentation der Verkehrsauffassung grundsätzlich zur Abgrenzung des verarbeitenden Gewerbes von den übrigen Wirtschaftszweigen heranzuziehen (BFH-Urteil vom 30.06.1989 III R 85/87, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1989, 809; BFH-Urteil vom 29.01.1991 III R 55/89, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofes -BFH/NV- 1991, 559 m.w.N.).

    Aus Gründen der Rechtssicherheit und Praktikabilität ist dabei auf verhältnismäßig allgemeine und grobe, im Einzelfall leicht nachprüfbare äußere Umstände abzustellen (BFH-Urteil vom 30.06.1989 III R 85/87, aaO).

    Denn die erhöhte Investitionszulage ist regelmäßig nur dann zu gewähren, wenn der betreffende Betrieb bereits im Zeitpunkt der Investition zum verarbeitenden Gewerbe gehörte (vgl. BFH-Urteil vom 30.06.1989 - III R 85/87, BStBl II 1989, 809 ).

  • FG Thüringen, 05.06.1996 - I 137/95

    Erhöhung der Investitionszulage von 8 Prozent auf 20 Prozent der

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  • BFH, 11.04.1995 - III R 77/91

    Einordnung eines Unternehmens in das systematische Verzeichnis des Statistischen

    Im Urteil vom 30. Juni 1989 III R 85/87 (BFHE 157, 291, BStBl II 1989, 809) hat der erkennende Senat -- darüber hinaus -- eine spätere Änderung des Verzeichnisses für beachtlich gehalten, wenn sie innerhalb der sog. Verbleibensfrist erfolgt und sich zugunsten des Steuerpflichtigen auswirkt.

    Dies widerspräche dem Willen des Gesetzgebers, wonach die hier zu beurteilenden Investitionsentscheidungen von der Aussicht auf eine erhöhte Zulage zumindest mit beeinflußt gewesen sein sollten (s. hierzu auch schon das o. g. Senatsurteil in BFHE 157, 291, BStBl II 1989, 809, Abschn. II, Nr. 2 c a. E. der Entscheidungsgründe).

  • BFH, 20.02.2003 - III R 29/01

    Investitionszulage für Windenergieanlage

    Es handelt sich bei den Verzeichnissen nicht um gesetzliche Regelwerke, die ihrerseits einer Auslegung zugänglich sind, sondern um die Wiedergabe der Verkehrsauffassung der Wirtschaft, die für die Auslegung von Begriffen, die der Wirtschaft entstammen, in besonderem Maße geeignet sind (BFH-Urteil vom 30. Juni 1989 III R 85/87, BFHE 157, 291, BStBl II 1989, 809).
  • BFH, 16.06.2005 - VII R 10/03

    Stromsteuerliche Behandlung von Foto-Großlaboren

  • FG Thüringen, 12.06.1997 - II 135/96
  • FG Sachsen-Anhalt, 17.08.1999 - I 82/96

    Erhöhte Investitionszulage: Zuordnung von Recycling und Kompostierung zum

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.12.1995 - 2 K 91/95
  • BFH, 24.02.1999 - III B 194/96

    Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993; grundsätzliche Bedeutung der

  • FG Schleswig-Holstein, 04.12.2009 - 5 K 123/04

    Kein Anspruch auf Investitionszulage für Investitionen in fotografische

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2003 - 2 K 435/00

    Festsetzung von Investitionszulage unter dem Vorbehalt der Nachprüfung;

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.02.2000 - 2 K 468/97

    Verwendung eines Investitionzulagenantrages des Vorjahres; Betrieb einer

  • BFH, 29.01.1991 - III R 55/89

    Anspruch auf Gewährung einer erhöhten Investitionszulage für eine Maschine

  • FG Nürnberg, 16.09.1996 - I 211/95

    Investitionszulage; Abgrenzung verarbeitendes Gewerbe - Handelsbetrieb

  • FG Thüringen, 24.02.1999 - III 157/96

    Anspruch auf Änderung eines Investitionszulagenbescheides; Voraussetzung für die

  • BFH, 17.09.1990 - III B 66/89

    Abgrenzung des verarbeitenden Gewerbes - ausgenommen Baugewerbe - von den übrigen

  • FG Brandenburg, 18.12.1996 - 3 K 1223/95

    Investitionszulage für eine Windkraftanlage ; Umwandlung von Windenergie als

  • FG Sachsen, 23.06.1999 - 6 K 245/99

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine erhöhte Investitionszulage

  • FG Brandenburg, 21.05.1996 - 3 K 1269/95

    Anspruch einer Schulküche auf Investitionszulagen; Begriff des verarbeitenden

  • FG Thüringen, 18.04.1996 - II 177/94

    Berechtigung zum Erhalt der erhöhten Investitionszulage; Fehlen einer Eintragung

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.1998 - 2 K 208/96

    Investitionszulage; erhöhte Investitionszulage für Besitzunternehmen

  • FG Thüringen, 06.05.1998 - I 85/98

    Antrag auf Gewährung einer Investitionszulage für die Bearbeitung von

  • FG Thüringen, 26.02.1997 - III 91/96
  • FG Thüringen, 17.12.1997 - III 261/96

    Investitionszulage bei verschiedenartiger (gemischter) Tätigkeit; Betriebsstätten

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