Rechtsprechung
| BFH, 11.11.1988 - III R 268/84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Nießbrauchvorbehalt der Eltern unter gleichzeitiger Vermietung an Kinder steuerrechtlich anzuerkennen -- Mietzahlungen als Betriebsausgaben -- AfA als Kostenfaktor des Mietzinses -- Keine AfA durch Mieter -- Grundsatzentscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Übertragung eines Grundstücks unter Nutzungsvorbehalt
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 156, 403
- NJW 1989, 3175
- BB 1989, 1243
- DB 1989, 1499
- BStBl II 1989, 872
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04
Beschwerdeberechtigung im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren
Selbst wenn man - entgegen der Auffassung des vorlegenden Gerichts - annimmt, daß die Veräußerung in diesem Fall die miet- oder pachtvertraglichen Beziehungen zunächst unberührt läßt, der frühere Eigentümer also als Nießbraucher Vermieter oder Verpächter in dem unverändert fortbestehenden Miet- oder Pachtverhältnis bleibt (BFH, NJW 1989, 3175, 3176;… Schmidt-Futterer/Gather, Mietrecht, 8. Aufl., § 567 Rdn. 11;… Staudinger/Emmerich [2003], § 567 Rdn. 13; a.A. BayObLG, Rpfleger 2003, 579;… offen gelassen von Senat, Urt. v. 27. Oktober 1982, V ZR 177/81, NJW 1983, 1780, 1781), tritt der minderjährige Erwerber jedenfalls mit der Beendigung des Nießbrauchs, hier also mit dem Tod des Beteiligten zu 1, entsprechend § 1056 Abs. 1 BGB in die Pflichten aus dem dann noch bestehenden Miet- oder Pachtvertrag ein (…Staudinger/Emmerich, aaO., § 567 Rdn. 13). - BFH, 10.12.2003 - IX R 12/01
Steuerrecht - Gestaltungsmissbrauch bei Mietverträge unter Angehörigen
aa) Dem Eigentümer eines Immobilienobjekts steht es nämlich frei, dieses ohne jede Auflage oder Einschränkung zu übertragen oder im Zuge der entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragung mit dem Erwerber eine - wie auch immer geartete - Nutzungsmöglichkeit für sich vorzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 11. November 1988 III R 268/84, BFHE 156, 403, BStBl II 1989, 872). - BFH, 17.12.2003 - IX R 60/98
Steuerrecht - Gestaltungsmissbrauch bei Mietverträge unter Angehörigen
Dem Eigentümer eines Immobilienobjekts steht es nämlich frei, dieses ohne jede Auflage oder Einschränkung zu übertragen oder im Zuge der entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragung mit dem Erwerber eine - wie auch immer geartete - Nutzungsmöglichkeit für sich vorzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 11. November 1988 III R 268/84, BFHE 156, 403, BStBl II 1989, 872).
- BFH, 01.03.1994 - VIII R 35/92
Grundstück im Sonderbetriebsvermögen
(3) Die Einräumung des Nießbrauchs führt danach im Streitfall nur zur Entnahme der mit der Nutzung verbundenen anteiligen jährlichen Wertabgaben des Betriebs für das Grundstück (Aufwandsentnahme, vgl. BFH-Urteil vom 11. November 1988 III R 268/84, BFHE 156, 403, BStBl II 1989, 872; Beschluß vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348 unter C. I. 1. b, bb der Gründe; vgl. auch BFH-Urteil vom 24. Mai 1989 I R 213/85, BFHE 157, 521, BStBl II 1990, 8, m. w. N.;… Schmidt, a. a. O., § 5 Anm. 63 a, m. w. N.). - BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93
Wechselseitige Wohnraumvermietung als steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeit
Die Mutter des Klägers konnte ihm die Wohnung ohne jede Auflage oder Einschränkung übertragen, sie konnte sich aber auch die Nutzungsmöglichkeit, sei es dinglich gesichert, sei es lediglich schuldrechtlich, vorbehalten (vgl. BFH-Urteil vom 11. November 1988 III R 268/84, BFHE 156, 403, BStBl II 1989, 872). - BFH, 24.02.2005 - IV R 28/00
Unentgeltliche Betriebsübertragung
Der Senat hat diese sog. Rheinische Hofübergabe bisher anerkannt (Senatsurteil vom 5. Juli 1984 IV R 57/82, BFHE 146, 370, BStBl II 1986, 322, allerdings einen Gewerbebetrieb betreffend; s. auch BFH-Urteile vom 28. Mai 1998 IV R 31/97, BFHE 186, 263, BStBl II 2000, 286 zu 6. der Gründe; vom 11. November 1988 III R 268/84, BFHE 156, 403, BStBl II 1989, 872, und vom 30. Juli 1985 VIII R 71/81, BFHE 144, 376, BStBl II 1986, 327). - BFH, 10.12.2003 - IX R 44/98
VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen - Gestaltungsmissbrauch
Dem Eigentümer eines Immobilienobjekts steht es nämlich frei, dieses ohne jede Auflage oder Einschränkung zu übertragen oder im Zuge der entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragung mit dem Erwerber eine --wie auch immer geartete-- Nutzungsmöglichkeit für sich vorzusehen (BFH-Urteil vom 11. November 1988 III R 268/84, BFHE 156, 403, BStBl II 1989, 872). - FG Thüringen, 12.11.1998 - II 118/95
Mietvertrag unter nahen Angehörigen bei vorweggenommener Erbfolge; zum …
Die Eltern der Kläger konnten ihnen das Haus ohne jede Auflage oder Einschränkung übertragen, sie konnten sich aber auch die Nutznießung, sei sie dinglich, sei sie lediglich schuldrechtlich - wie im Streitfall gesichert durch den Ausschluß des Kündigungsrechts -, entgeltlich oder unentgeltlich vorbehalten (vgl. BFH-Urteil vom 11. November 1988 III R 268/84, BStBl II 1989, 872 ; Urteil vom 26. November 1996 IX R 51/94, Deutsches Steuerrecht -DStRE- 1998, 49 m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 21.06.2005 - 4 K 250/01
Veräußerung eines Hauses an nahen Angehörigen bei verzinslicher Stundung des …
aa) Dem Eigentümer eines Immobilienobjekts steht es frei, dieses ohne jede Auflage oder Einschränkung zu übertragen oder im Zuge der entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragung mit dem Erwerber eine - wie auch immer geartete - Nutzungsmöglichkeit für sich vorzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 11. November 1988 III R 268/84, BFHE 156, 403, BStBl II 1989, 872). - FG Münster, 17.03.1998 - 2 K 2220/96 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Münster, 17.03.1998 - 2 K 2220/96.
Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Sinne von § 10e EStG bei …
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