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   BFH, 26.08.1988 - VI R 175/85   

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https://dejure.org/1988,1358
BFH, 26.08.1988 - VI R 175/85 (https://dejure.org/1988,1358)
BFH, Entscheidung vom 26.08.1988 - VI R 175/85 (https://dejure.org/1988,1358)
BFH, Entscheidung vom 26. August 1988 - VI R 175/85 (https://dejure.org/1988,1358)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1979 § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Werbungskosten - Ski - Schulskifahrer-Lizenz - Aufwendungen für Lehrgang - Lehrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1979) § 9 Abs. 1 S. 1 § 12 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen von Lehrern für Skilehrgänge nur unter engen Voraussetzungen als Werbungskosten abzugsfähig

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fortbildungslehrgang "Skilaufen" für Lehrer -- Voraussetzungen für die Anerkennung der Teilnahmekosten als Werbungskosten -- Strenge Anforderungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Werbungskosten - Aufwendungen eines Sportlehrers für Skilehrgang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 154, 513
  • BB 1989, 60
  • DB 1989, 25
  • BStBl II 1989, 91
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus BFH, 26.08.1988 - VI R 175/85
    b) Entsprechend den Grundsätzen im Beschluß des Großen Senats des BFH vom 27. November 1978 GrS 8/77 (BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213) muß der Teilnehmerkreis eines solchen Lehrgangs im wesentlichen gleichartig (homogen) sein, d.h. er muß ausschließlich Lehrer umfassen, wobei es insoweit nicht schädlich ist, wenn an ihm auch solche Lehrer teilnehmen, bei denen die Lehrgangskosten keine Werbungskosten sind, weil sie in ihrer Schule nicht Sport unterrichten.

    e) Der Lehrgang muß entsprechend der Entscheidung des BFH in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 in einer straffen lehrgangsmäßigen Organisation durchgeführt werden und das Programm darf nur im begrenzten Rahmen Zeiten der Erholung bieten.

  • BFH, 07.11.1980 - VI R 50/79

    Aufwendungen für ein Studium, das im Rahmen eines Dienstverhältnisses auf Weisung

    Auszug aus BFH, 26.08.1988 - VI R 175/85
    Aufwendungen für eine berufliche Fortbildung sind nach ständiger Rechtsprechung (vgl. schon Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 24. Juni 1937 IV A 20/36, RStBl 1937, 1.089; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. November 1980 VI R 50/79, BFHE 132, 49, BStBl II 1981, 216) als Werbungskosten i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG zu berücksichtigen, wenn es sich um Ausgaben handelt, die ein Steuerpflichtiger tätigt, um im ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden.
  • BFH, 13.02.1980 - I R 178/78

    Aufwendungen für Studien- und Geschäftsreisen als Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 26.08.1988 - VI R 175/85
    f) Die Teilnahme des Sportlehrers an dem gesamten Programm muß feststehen, wobei der Nachweis der Teilnahme an den vorgesehenen Fachveranstaltungen nicht unbedingt durch Anwesenheitstestate jeder Einzelveranstaltung geführt zu werden braucht (vgl. BFH-Urteil vom 13. Februar 1980 I R 178/78, BFHE 130, 48, BStBl II 1980, 386).
  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 26.08.1988 - VI R 175/85
    c) Berühren Aufwendungen den Bereich der Werbungskosten und den der privaten Lebensführung und ist eine Trennung nach objektiven Merkmalen und Unterlagen nicht möglich, so tritt nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 (BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17) das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG ein, es sei denn, es überwiegt bei den streitigen Aufwendungen die Förderung des Berufs in einem solchen Ausmaß, daß die Lebensführung ganz in den Hintergrund tritt.
  • FG Münster, 17.02.1987 - VI 2193/84
    Auszug aus BFH, 26.08.1988 - VI R 175/85
    Im Hinblick auf die enge Berührung der Aufwendungen zur Erlangung der Schulskileiter-Lizenz mit den Kosten der allgemeinen Lebensführung ist es in der Literatur und der Rechtsprechung der FG umstritten, ob derartige Lehrgangskosten als Aufwendungen für die berufliche Fortbildung und damit als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG berücksichtigt werden können (für die Abziehbarkeit u.a. FG Berlin, Urteil vom 15. Juni 1982 V 204/80, EFG 1983, 225; FG Baden-Württemberg, Senate in Freiburg, Urteil vom 18. Juli 1985 III 518/82, EFG 1986, 15; FG des Saarlandes vom 15. November 1985 II 95/85, EFG 1986, 174; v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. B 294; anderer Ansicht u.a.: FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. Februar 1986 IV 366/85, EFG 1987, 69; FG Münster, Urteil vom 17. Februar 1987 VI 2193/84 E, EFG 1987, 399; Hartz/Meeßen/Wolff, ABC-Führer Lohnsteuer, Stichwort: Ausbildungskosten/Fortbildungskosten, D, Unterstichwort: Lehrer, unter Hinweis auf das nicht veröffentlichte Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 10. November 1976 I 187/76).
  • FG Saarland, 15.11.1985 - II 95/85
    Auszug aus BFH, 26.08.1988 - VI R 175/85
    Im Hinblick auf die enge Berührung der Aufwendungen zur Erlangung der Schulskileiter-Lizenz mit den Kosten der allgemeinen Lebensführung ist es in der Literatur und der Rechtsprechung der FG umstritten, ob derartige Lehrgangskosten als Aufwendungen für die berufliche Fortbildung und damit als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG berücksichtigt werden können (für die Abziehbarkeit u.a. FG Berlin, Urteil vom 15. Juni 1982 V 204/80, EFG 1983, 225; FG Baden-Württemberg, Senate in Freiburg, Urteil vom 18. Juli 1985 III 518/82, EFG 1986, 15; FG des Saarlandes vom 15. November 1985 II 95/85, EFG 1986, 174; v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. B 294; anderer Ansicht u.a.: FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. Februar 1986 IV 366/85, EFG 1987, 69; FG Münster, Urteil vom 17. Februar 1987 VI 2193/84 E, EFG 1987, 399; Hartz/Meeßen/Wolff, ABC-Führer Lohnsteuer, Stichwort: Ausbildungskosten/Fortbildungskosten, D, Unterstichwort: Lehrer, unter Hinweis auf das nicht veröffentlichte Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 10. November 1976 I 187/76).
  • FG Schleswig-Holstein, 10.02.1986 - IV 366/85
    Auszug aus BFH, 26.08.1988 - VI R 175/85
    Im Hinblick auf die enge Berührung der Aufwendungen zur Erlangung der Schulskileiter-Lizenz mit den Kosten der allgemeinen Lebensführung ist es in der Literatur und der Rechtsprechung der FG umstritten, ob derartige Lehrgangskosten als Aufwendungen für die berufliche Fortbildung und damit als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG berücksichtigt werden können (für die Abziehbarkeit u.a. FG Berlin, Urteil vom 15. Juni 1982 V 204/80, EFG 1983, 225; FG Baden-Württemberg, Senate in Freiburg, Urteil vom 18. Juli 1985 III 518/82, EFG 1986, 15; FG des Saarlandes vom 15. November 1985 II 95/85, EFG 1986, 174; v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. B 294; anderer Ansicht u.a.: FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. Februar 1986 IV 366/85, EFG 1987, 69; FG Münster, Urteil vom 17. Februar 1987 VI 2193/84 E, EFG 1987, 399; Hartz/Meeßen/Wolff, ABC-Führer Lohnsteuer, Stichwort: Ausbildungskosten/Fortbildungskosten, D, Unterstichwort: Lehrer, unter Hinweis auf das nicht veröffentlichte Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 10. November 1976 I 187/76).
  • FG Niedersachsen, 19.03.2002 - 13 K 44/99

    Lehrerfortbildung "Snowboardfahren" als Werbungskosten

    Aufwendungen für die berufliche Fortbildung sind von den Kosten der allgemeinen Lebensführung abzugrenzen, wenn durch die Maßnahmen der beruflichen Fortbildung auch Fähigkeiten und Kenntnisse erworben werden, die für die Ausübung einer entsprechenden Freizeitbeschäftigung genutzt werden können (BFH-Urteil vom 26. August 1988 VI R 175/85, BStBl II 1989, 91).

    Der Bundesfinanzhof hat für Aufwendungen zum Erwerb einer Lizenz als Schulskileiter diese Grundsätze dahingehend konkretisiert, dass derartige Aufwendungen nur unter engen Voraussetzungen abzugsfähig sind (BFH-Urteil vom 26. August 1988 VI R 175/85, BStBl II 1989, 91; BFH-Urteil vom 26. August 1988 VI R 72/87, BFH/NV 1989, 292; BFH-Urteil vom 26. Juli 1991 VI R 93/87, BFH/NV 1991, 815; BFH-Urteil vom 31. Juli 1992 VI R 161/88, BFH/NV 1993, 93).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs braucht die Teilnahme nicht unbedingt durch Anwesenheitstestate nachgewiesen zu werden (BFH-Urteil vom 13. Februar 1980 I R 178/78, BStBl II 1980, 386; BFH-Urteil vom 26. August 1988 VI R 175/85, BStBl II 1989, 91).

    Der Bundesfinanzhof hat in seiner Rechtsprechung zu den Schulskileiter-Kursen verlangt, dass in einem Zertifikat neben der Teilnahme des Lehrers an dem Lehrgang seine Befähigung zur eigenverantwortlichen Durchführung von Jugendskireisen bescheinigt werden muss (BFH-Urteil vom 26. August 1988 VI R 175/85, BStBl II 1989, 91; BFH-Urteil vom 26. Juli 1991 VI R 93/87, BFH/NV 1991, 815; BFH-Urteil vom 31. Juli 1992 VI R 161/88, BFH/NV 1993, 93; BFH-Urteil vom 22. Januar 1993 VI R 61/91, BFH/NV 1993, 416).

    h) Der Bundesfinanzhof hat es in seiner Rechtsprechung zu den Schulskileiter-Kursen als schädlich angesehen, wenn der teilnehmende Lehrer das Skilaufen vor dem Besuch des Kurses noch nicht beherrscht, weil dann eine Vermutung dafür spricht, dass er den Kurs auch besucht, um das Skilaufen zu erlernen oder über Anfangskenntnisse hinaus zu erweitern (BFH-Urteil vom 26. August 1988 VI R 175/85, BStBl II 1989, 91; BFH-Urteil vom 26. Juli 1991 VI R 93/87, BFH/NV 1991, 815; BFH-Urteil vom 31. Juli 1992 VI R 161/88, BFH/NV 1993, 93).

    i) Der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen steht es auch nicht entgegen, dass der Kurs in den Herbstferien an einem hoch gelegenen Wintersportort in den Alpen stattfand, an dem auch andere Steuerpflichtige üblicherweise private Wintersportreisen durchführen (BFH-Urteil vom 26. August 1988 VI R 175/85, BStBl II 1989, 91).

  • FG Saarland, 09.07.2008 - 2 K 2326/05

    Einkommensteuer; Aufwendungen eines Sportlehrers für Skier als Werbungskosten

    Der BFH hat in dem Urteil vom 26. August 1988 VI R 175/85, BStBl II 1989, 91 Umstände genannt, unter denen im Speziellen Aufwendungen für die Teilnahme an einem Lehrgang (zum Erwerb einer Schulskileiter-Lizenz) bei Lehrern als Werbungskosten anerkannt werden können.
  • BFH, 22.06.2006 - VI R 61/02

    Aufwendungen von Lehrern für Snowboardkurse als Werbungskosten -

    Im Rahmen dieser Gesamtwürdigung können die in dem BFH-Urteil vom 26. August 1988 VI R 175/85 (BFHE 154, 513, BStBl II 1989, 91) genannten Merkmale für die berufliche Veranlassung von Aufwendungen für Skilehrgänge Beweisanzeichen (Indizien) für den im Einzelfall maßgeblichen Veranlassungszusammenhang sein.

    cc) Der erkennende Senat hat in dem Urteil vom 26. August 1988 VI R 175/85 (BFHE 154, 513, BStBl II 1989, 91) Umstände genannt, unter denen Aufwendungen für die Teilnahme an einem Lehrgang zum Erwerb einer Schulskileiter-Lizenz bei Lehrern als Werbungskosten anerkannt werden können.

  • BFH, 22.09.1995 - VI R 13/93

    Beim Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG muß es sich um eine dem

    Im Einspruchsverfahren wollten die Kläger die besagten Aufwendungen unter Berufung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. August 1988 VI R 175/85 (BFHE 154, 513, BStBl II 1989, 91) als vorweggenommene Betriebsausgaben berücksichtigt wissen.

    Die Kläger berufen sich in diesem Zusammenhang zu Unrecht auf das zum Schulskilehrer ergangene Urteil in BFHE 154, 513, BStBl II 1989, 91, da dort über Aufwendungen zu entscheiden war, die den derzeit ausgeübten Beruf des Steuerpflichtigen betrafen.

  • BFH, 19.10.1989 - VI R 155/88

    Kein Abzug der Aufwendungen für einen medizinischen Fortbildungslehrgang an einem

    Denn auch Aufwendungen, die dazu dienen, sich im ausgeübten Beruf auf dem laufenden zu halten oder fortzubilden, sind beruflich veranlaßt und können deshalb Werbungskosten i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sein (vgl. zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. August 1988 VI R 175/85, BFHE 154, 513, BStBl II 1989, 91).

    Die Versagung der Abziehbarkeit in Fällen der vorliegenden Art steht nicht im Widerspruch zum Urteil des Senats in BFHE 154, 513, BStBl II 1989, 91.

  • FG Niedersachsen, 14.02.2002 - 14 K 596/99

    Aufwendungen einer nicht berufstätigen Sportlehrerin für Stepptanz und

    Ähnlich wie bei der Abgrenzung der Werbungskosten zu den Aufwendungen der allgemeinen Lebensführung kommt es auch hier darauf an, ob bei den streitigen Kosten die Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf in einem solchen Ausmaß überwiegt, daß die Lebensführung ganz in den Hintergrund tritt (vgl. BFH Beschl. v. 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BStBl. II 1971, 17; Urt. v. 26. August 1988 VI R 175/85, BStBl. II 1989, 91).

    Ob Aufwendungen für spezielle Sportkurse dem Bereich der Freizeitgestaltung (Liebhaberei) oder der Weiterbildung im nicht ausgeübten Beruf zuzuordnen sind, ist nach Auffassung des Senats im Rahmen der Gesamtwürdigung auch auf die von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien zum Abzug derartiger Aufwendungen als Werbungskosten abzustellen (BFH Urt. v. 26. August 1988 VI R 175/85, BStBl. II 1989, 91).

  • BFH, 22.01.1993 - VI R 61/91

    Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit von der Lebensführung als auch der Förderung

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage statt und führte im wesentlichen aus: Zwar seien die Anforderungen des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 26. August 1988 VI R 175/85 (BFHE 154, 513, BStBl II 1989, 91) an die Anerkennung derartiger Aufwendungen als Werbungskosten in zwei Punkten nicht erfüllt.

    Der Streitfall ist daher anders zu beurteilen als der vom erkennenden Senat entschiedene Fall eines Sportlehrers, dessen Aufwendungen zur Erlangung einer Schulskileiter-Lizenz - wenn auch nur in einem engen Rahmen - als Werbungskosten anerkannt werden können (BFH-Urteil in BFHE 154, 513, BStBl II 1989, 91).

  • BFH, 27.10.1989 - VI R 11/88

    Anforderungen an die Geltendmachung von Werbungskosten

    Denn auch Aufwendungen, die dazu dienen, sich im ausgeübten Beruf auf dem laufenden zu halten oder fortzubilden, sind beruflich veranlaßt und können deshalb Werbungskosten i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sein (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 26. August 1988 VI R 175/85, BFHE 154, 513, BStBl II 1989, 91).

    Die Versagung der Abziehbarkeit in Fällen der vorliegenden Art steht nicht im Widerspruch zum Urteil des Senats in BFHE 154, 513, BStBl II 1989, 91.

  • FG München, 10.07.2001 - 8 K 4828/00

    Werbungskostenabzug bei Teilnahme einer Redaktionsleiterin an einem u.a. der

    Aufwendungen für eine berufliche Fortbildung sind nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 26. August 1988 VI R 175/85 m.w.N.) als Werbungskosten i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) zu berücksichtigen, wenn es sich um Ausgaben handelt, die ein Steuerpflichtiger tätigt, um im ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden.
  • BFH, 26.08.1988 - VI R 76/87

    Absetzbarkeit von Aufwendungen für Sportbekleidung eines Sportlehrers

    Nach dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil des Senats vom heutigen Tage VI R 175/85 können Aufwendungen für die Teilnahme an einem Lehrgang zum Erwerb einer Schul-Skileiterlizenz nur bei in der Schule im Fach Sport eingesetzten Lehrern oder Lehrerinnen unter eng begrenzten, dort näher angegebenen Voraussetzungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit anerkannt werden.
  • FG Düsseldorf, 27.03.2002 - 7 K 2932/01

    Fortbildungskosten; Arzt; Sportmedizin; Wintersportlehrgang; Private

  • FG Baden-Württemberg, 04.07.1997 - 14 K 175/94

    Aufwendungen eines Lehrers für Auslandsreisen; Abgrenzung Werbungskosten zu

  • BFH, 26.07.1991 - VI R 93/87

    Aufwendungen aus Anlass eines Kurses zum Erwerb einer Schulskileiterlizenz als

  • BFH, 21.09.1990 - VI R 116/86

    Voraussetzungen zur Anerkennung von Skilehrerkursen als Werbungskosten bei

  • FG Baden-Württemberg, 04.05.2004 - 10 K 28/04

    Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für einen Snowboard-, Snow blades- und

  • BFH, 27.03.1991 - VI R 103/86

    Voraussetzung für den Werbungskostenabzug

  • BFH, 26.08.1988 - VI R 159/87

    Anerkennung von Aufwendungen für die Teilnahme an einem Lehrgang zum Erwerb einer

  • BFH, 26.08.1988 - VI R 72/87

    Aufwendungen für die Teilnahme zum Erwerb einer Schulskileiter-Lizenz als

  • BFH, 26.08.1988 - VI R 158/87

    Voraussetzung für die Anerkennung von Skilehrgängen als Werbungskosten

  • BFH, 31.07.1992 - VI R 161/88

    Voraussetzungen für die Einordnung von Aufwendungen aus Anlass eines Kurses zum

  • BFH, 26.08.1988 - VI R 80/87

    Anerkennung von Aufwendungen für den Erwerb der Schulskileiter-Lizenz als

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