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   BFH, 21.07.1989 - VI R 129/86   

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BFH, 21.07.1989 - VI R 129/86 (https://dejure.org/1989,1397)
BFH, Entscheidung vom 21.07.1989 - VI R 129/86 (https://dejure.org/1989,1397)
BFH, Entscheidung vom 21. Juli 1989 - VI R 129/86 (https://dejure.org/1989,1397)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1981 § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Umzug - Umzugskosten - Berufliche Veranlassung - Umzug der Familie - Umzug zehn Jahre später

  • bdsr.de PDF

    §§ 9 Abs. 1 Satz 1, 12 Nr. 1 EStG 1981

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1981) § 9 Abs. 1 S. 1, § 12 Nr. 1

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umzugskosten als Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Doppelte Haushaltsführung
    Höhe der Aufwendungen
    Umzugskosten

Papierfundstellen

  • BFHE 158, 26
  • BB 1989, 2103
  • BB 1989, 2235
  • DB 1989, 2257
  • BStBl II 1989, 917
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 06.11.1986 - VI R 106/85

    1. Beruflich veranlaßte Umzugskosten ohne Arbeitsplatzwechsel bei

    Auszug aus BFH, 21.07.1989 - VI R 129/86
    Das ist der Fall, wenn die berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen als Arbeitnehmer den entscheidenden Grund für den Umzug darstellt, Umstände der allgemeinen Lebensführung also nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen (z.B. BFH-Urteile in BFHE 136, 478, BStBl II 1983, 16, und vom 6. November 1986 VI R 106/85, BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81).

    Einen Umzug, der zu einer erheblichen Verringerung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte führte, hat der Senat im Urteil in BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81 auch ohne Arbeitsplatzwechsel als beruflich veranlaßt angesehen, weil er zu einer entsprechenden Verbesserung der Arbeitsbedingungen führt.

  • BFH, 10.09.1982 - VI R 95/81

    In der Verkürzung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann eine

    Auszug aus BFH, 21.07.1989 - VI R 129/86
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe im Urteil vom 10. September 1982 VI R 95/81 (BFHE 136, 478, BStBl II 1983, 16) Umzugskosten u.a. deshalb steuerlich zum Abzug zugelassen, weil sich durch den Umzug die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vermindert hätten.

    Das ist der Fall, wenn die berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen als Arbeitnehmer den entscheidenden Grund für den Umzug darstellt, Umstände der allgemeinen Lebensführung also nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen (z.B. BFH-Urteile in BFHE 136, 478, BStBl II 1983, 16, und vom 6. November 1986 VI R 106/85, BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81).

  • BFH, 09.03.1979 - VI R 223/77

    Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann beruflich veranlaßt sein, wenn der

    Auszug aus BFH, 21.07.1989 - VI R 129/86
    Der Senat hat schließlich im Urteil vom 9. März 1979 VI R 223/77 (BFHE 127, 524, BStBl II 1979, 520) bei einer erst 14 Jahre nach dem Arbeitsplatzwechsel begründeten doppelten Haushaltsführung deren berufliche Veranlassung u.a. mit dem Hinweis bejaht, daß die doppelte Haushaltsführung an die Stelle der ihrer Natur nach beruflich veranlaßten Fahrten zwischen Familienwohnung und Arbeitsstelle getreten sei.
  • BFH, 06.11.1986 - VI R 34/84

    Steuerliche Abziehbarkeit von Aufwendungen wegen Umzugs in eine neue Wohnung als

    Auszug aus BFH, 21.07.1989 - VI R 129/86
    Der Senat hat eine berufliche Veranlassung ferner bejaht, wenn der Arbeitnehmer im zeitlichen Zusammenhang mit einem Arbeitsplatzwechsel an einen anderen Ort umzieht, weil sich dadurch die Zeitspanne für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verringert (Urteil vom 6. November 1986 VI R 34/84, BFH/NV 1987, 236).
  • BFH, 18.10.1974 - VI R 72/72

    Umzugskosten - Betriebsausgaben - Werbungskosten - Berufliche Tätigkeit -

    Auszug aus BFH, 21.07.1989 - VI R 129/86
    Hiervon ist z.B. auszugehen, wenn der Arbeitnehmer wegen eines Arbeitsplatzwechsels seine bisherige Dienstwohnung räumen und deshalb mit seiner Familie umziehen muß (Urteil vom 18. Oktober 1974 VI R 72/72, BFHE 114, 468, BStBl II 1975, 327).
  • FG Niedersachsen, 30.10.1975 - VII 16/74
    Auszug aus BFH, 21.07.1989 - VI R 129/86
    Die mit der Beendigung der beruflich veranlaßt entstandenen doppelten Haushaltsführung im Zusammenhang stehenden Umzugskosten sind daher Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG (ebenso Niedersächsisches FG, Urteil vom 30. Oktober 1975 VII 16/74, Entscheidungen der Finanzgerichte 1976, 280 - rechtskräftig - v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. B 597; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 8. Aufl. 1989, § 19 Anm. 12, Stichwort: "Umzugskosten"; Thomas in Littmann/Bitz/Meincke, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., § 19 EStG Rdnr. 376; Offerhaus, Neue Juristische Wochenschrift 1979, 2499, 2503 linke Spalte).
  • BFH, 13.05.1964 - VI 122/63
    Auszug aus BFH, 21.07.1989 - VI R 129/86
    Das vom FG erwähnte Urteil des Senats vom 13. Mai 1964 VI 122/63 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1964, 385 = Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz, § 9 Sätze 1 und 2, Rechtsspruch 265) steht dem nicht entgegen.
  • BFH, 16.10.1992 - VI R 132/88

    Keine Werbungskosten durch Umzug in größere Wohnung

    Als wesentliche Verkürzung der Wegezeit hat er dabei eine Fahrtzeitverkürzung von einer Stunde täglich angesehen (Urteile vom 15. Oktober 1976 VI R 162/74, BFHE 121, 27, BStBl II 1977, 117; vom 10. September 1982 VI R 95/81, BFHE 136, 478, BStBl II 1983, 16; vom 21. Juli 1989 VI R 129/86, BFHE 158, 26, BStBl II 1989, 917).
  • FG Baden-Württemberg, 02.04.2004 - 8 K 34/00

    Berufliche Umzugskosten als Werbungskosten trotz verlängerter Anfahrt des einen

    Denn der Umstand, dass der Arbeitnehmer seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag auch unter Beibehaltung der bisherigen der bisherigen Wohnung erfüllen kann, schließt die Anerkennung von Umzugskosten als Werbungskosten nicht aus (vgl. BFH, Urt. v. 21. Juli 1989 -VI R 129/86-, BStBl. II 1989, 917 (918)).
  • BFH, 13.07.2011 - VI R 2/11

    Doppelter Mietaufwand als beruflich veranlasste Umzugskosten -

    Davon ist z.B. auszugehen, wenn der Arbeitnehmer wegen eines Arbeitsplatzwechsels seine bisherige Dienstwohnung räumen und deshalb mit seiner Familie umziehen muss (Senatsurteil vom 21. Juli 1989 VI R 129/86, BFHE 158, 26, BStBl II 1989, 917, m.w.N.) oder der Arbeitnehmer umzieht, weil sich dadurch die Zeitspanne für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verringert (Senatsurteil in BFH/NV 2006, 1650, m.w.N.).
  • BFH, 17.01.1991 - IV R 132/85

    Vorschaltung eines einkommens- und vermögenslosen Kindes bei einer Anschaffung

    Er hat vielmehr unter Beachtung der Gesamtumstände danach gefragt, ob ein solcher Arbeitsvertrag überhaupt mit einem familienfremden Dritten zustande gekommen wäre (vgl. BFH-Urteile vom 17. März 1988 IV R 188/85, BFHE 153, 117, BStBl II 1988, 632; vom 23. Juni 1988 VI R 129/86, StRK, Einkommensteuergesetz 1975, § 4 Abs. 4 R.131 = BFH/NV 1989, 219; vom 25. Januar 1989 X R 168/87, BFHE 156, 134, BStBl II 1989, 453).
  • BFH, 21.09.2000 - IV R 78/99

    Beendigung eines beruflich veranlassten Umzugs

    Zwar ist das FG in Übereinstimmung mit den Beteiligten zutreffend davon ausgegangen, dass der Umzug des Klägers von A nach B beruflich veranlasst war (s. etwa Urteil des Bundesfinanzhof --BFH-- vom 21. Juli 1989 VI R 129/86, BFHE 158, 26, BStBl II 1989, 917, m.w.N.).
  • BFH, 29.04.1992 - VI R 146/89

    Auflösung eines Zweihaushalts als Werbungskosten

    Schließlich habe der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 21. Juli 1989 VI R 129/86 (BFHE 158, 26, BStBl II 1989, 917) die Umzugskosten anläßlich der Beendigung der doppelten Haushaltsführung nur unter der Voraussetzung zum Werbungskostenabzug gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG zugelassen, daß der Umzug selbst beruflich veranlaßt sei.
  • FG Köln, 30.09.1998 - 2 K 7463/96

    Umzug: Ausstattung und Renovierung der neuen Wohnung

    Als wesentliche Verkürzung der Wegezeit hat die Rechtsprechung dabei eine Fahrtzeitverkürzung von 1 Stunde täglich angesehen (BFH-Urteile vom 15.10.1976 VI R 162/74, BStBl II 1977, 117; vom 10.09.1982 VI R 95/81, BStBl II 1983, 16; vom 21.07.1989 VI R 129/86, BStBl II 1989, 917).
  • FG Köln, 14.07.2011 - 6 K 4781/07

    Abzugsfähigkeit von Umzugskosten

    Notwendige Mehraufwendungen "wegen" einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG) sind unter anderem die Kosten für einen Umzug, der die Beendigung der doppelten Haushaltsführung bewirkt (BFH, Urteile vom 21.07.1989 VI R 129/86, BFHE 158, 26, BStBl II 1989, 917 und vom 29.04.1992 VI R 146/89, BFHE 167, 667, BStBl II 1992, 667; zuletzt Urteil vom 24.05.2000 VI R 28/97, BFHE 191, 552, BStBl II 2000, 474; FG München, Urteil vom 6.11.1991 1 K 1065/88 EFG 1992, 187, Niedersächsisches FG, Urteil vom 30.10.1975 VII 16/74, EFG 1976, 280; Drenseck, EStG, 29. Auflage, § 9 Rn. 140).
  • FG Schleswig-Holstein, 08.10.2002 - 3 K 144/02

    Rückumzugskosten nach Begründung einer doppelten Haushaltsführung als

    Das ist der Fall, wenn die berufliche Tätigkeit des Stpfl. als Arbeitnehmer den entscheidenden Grund für den Umzug darstellt, Umstände der allgemeinen Lebensführung also nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen (vgl. BFH-Urteile vom 06. November 1986 - BFHE 148, 164 - und vom 21. Juli 1989 - BFHE 158, 26 ff; Urteil vom 22. November 1992 in BStBl II 1992, 495).
  • BFH, 11.05.1995 - IV R 6/94

    Feststellung von Einkünften einer Gemeinschaftspraxis - Geltendmachung von

    Die Räumung der Dienstwohnung sei dienstlich veranlaßt gewesen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 21. Juli 1989 VI R 129/86, BFHE 158, 26, BStBl II 1989, 917 zur beruflichen Veranlassung von Umzugskosten).
  • FG Hamburg, 16.05.2000 - II 432/99

    Veranlassung von Umzugskosten

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