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   BFH, 14.07.1989 - III R 97/86   

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BFH, 14.07.1989 - III R 97/86 (https://dejure.org/1989,667)
BFH, Entscheidung vom 14.07.1989 - III R 97/86 (https://dejure.org/1989,667)
BFH, Entscheidung vom 14. Juli 1989 - III R 97/86 (https://dejure.org/1989,667)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 4, § 6a

  • Wolters Kluwer

    Pensionszusage - Arbeitnehmer-Ehegatte - Betriebliche Veranlassung - Fremdvergleich - Invaliditätsrente - Rentenversicherung - Anwartschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4 § 6a

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ehegattenarbeitsverhältnis - Pensionszusage - Fremdvergleich verfassungsmäßig - Keine Berücksichtigung fiktiver Arbeitgeberbeiträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 157, 565
  • BB 1989, 2080
  • DB 1989, 2308
  • BStBl II 1989, 969
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 20.03.1980 - IV R 53/77

    Revisionsführer - Betriebsausgaben - Schätzungsrahmen - Arbeitnehmer-Ehegatte -

    Auszug aus BFH, 14.07.1989 - III R 97/86
    Unabhängig hiervon kann eine betriebliche Veranlassung ausnahmsweise auch dann bejaht werden, wenn durch die Versorgungszusage besondere Arbeitsleistungen berücksichtigt werden sollen (vgl. BFH-Urteil vom 30. März 1983 I R 162/80, BFHE 138, 351, BStBl II 1983, 500) oder die Altersversorgung an Stelle einer Sozialversicherungsrente zugesagt wird (vgl. BFH-Urteile vom 15. Juli 1976 I R 124/73, BFHE 120, 167, BStBl II 1977, 112, und vom 20. März 1980 IV R 53/77, BFHE 130, 316, BStBl II 1980, 450).

    Denn nach Auffassung des erkennenden Senats ergibt sich bereits aus dem Inhalt des Pensionsversprechens, der bei Zweifeln an der betrieblichen Veranlassung mit heranzuziehen ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 130, 316, BStBl II 1980, 450 unter 2d), daß der Kläger familienfremden Arbeitnehmern die streitige Pensionszusage nicht erteilt hätte.

    Die Würdigung des Pensionsversprechens steht auch dem Revisionsgericht frei, da weitere Feststellungen des FG hierfür nicht in Betracht kommen (BFH in BFHE 130, 316, BStBl II 1980, 450, m. w. N.).

    cc) Da der Pensionszusage schon wegen ihres ungewöhnlichen Inhalts die steuerliche Anerkennung zu versagen ist, kommt es auch nicht darauf an, ob die Klägerin eine besonders qualifizierte Tätigkeit mit entsprechendem Gehalt ausgeübt hat und die Betriebsrente dazu hätte dienen sollen, eine im Verhältnis zu den Aktivbezügen entsprechende Verbesserung der Altersversorgung im Hinblick auf die begrenzten Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu gewährleisten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 130, 316, BStBl II 1980, 450 und in BFHE 138, 351, BStBl II 1983, 500).

  • BFH, 08.10.1986 - I R 220/82

    Zur Anerkennung der Aufwendungen für eine Direktversicherung des mitarbeitenden

    Auszug aus BFH, 14.07.1989 - III R 97/86
    Weder die neuere Rechtsprechung des BVerfG noch das BFH-Urteil vom 8. Oktober 1986 I R 220/82 (BFHE 148, 37, BStBl II 1987, 205) stehen der Zulässigkeit eines Fremdvergleichs zum Nachweis der betrieblichen Veranlassung einer Pensionszusage an den Arbeitnehmer-Ehegatten entgegen.

    bb) Ohne Erfolg berufen sich die Kläger in diesem Zusammenhang auch auf das BFH-Urteil vom 8. Oktober 1986 I R 220/82 (BFHE 148, 37, BStBl II 1987, 205), nach dem von der Prüfung einer eventuellen Überversorgung abgesehen werden kann, falls die laufenden Aufwendungen für die Altersversorgung - wie auch im Streitfall - 30 v.H. des steuerpflichtigen Arbeitslohns nicht überschreiten.

    Auch der IV. Senat des BFH hat im Urteil vom 5. Februar 1987 IV R 198/84 (BFHE 149, 451, BStBl II 1987, 557) unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Urteil in BFHE 148, 37, BStBl II 1987, 205 daran festgehalten, daß die betriebliche Veranlassung einer Versorgunszusage (Direktversicherung) dem Grunde nach bei Ehegatten vom Ergebnis eines Fremdvergleichs abhängt.

    Indessen braucht im Streitfall, in dem die steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage zu beurteilen ist, auf das eine Direktversicherung des Arbeitnehmer-Ehegatten betreffende Urteil in BFHE 148, 37, BStBl II 1987, 205 ohnehin nicht näher eingegangen zu werden.

  • BFH, 15.07.1976 - I R 124/73

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Pensionszusage - Steuerrechtliche Anerkennung -

    Auszug aus BFH, 14.07.1989 - III R 97/86
    Unabhängig hiervon kann eine betriebliche Veranlassung ausnahmsweise auch dann bejaht werden, wenn durch die Versorgungszusage besondere Arbeitsleistungen berücksichtigt werden sollen (vgl. BFH-Urteil vom 30. März 1983 I R 162/80, BFHE 138, 351, BStBl II 1983, 500) oder die Altersversorgung an Stelle einer Sozialversicherungsrente zugesagt wird (vgl. BFH-Urteile vom 15. Juli 1976 I R 124/73, BFHE 120, 167, BStBl II 1977, 112, und vom 20. März 1980 IV R 53/77, BFHE 130, 316, BStBl II 1980, 450).

    Zwar hat das FG die Pensionszusage an die Klägerin dem Grunde nach zutreffend in dem Umfang als betrieblich veranlaßt angesehen, als sie an die Stelle einer fehlenden Anwartschaft auf Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung getreten ist (vgl. grundlegend BFH-Urteil in BFHE 120, 167, BStBl II 1977, 112).

    Nach dem Urteil in BFHE 120, 167, BStBl II 1977, 112 (unter 2a) können die Leistungen des Arbeitgebers für die Altersversorgung des Arbeitnehmers den betrieblichen Gewinn im Ergebnis nur in der Höhe mindern, wie dies bei der Entrichtung der gesetzlichen Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung der Fall gewesen wäre.

  • BFH, 26.10.1982 - VIII R 50/80

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Niedrige Aktivbezüge - Pension - Anerkennung einer

    Auszug aus BFH, 14.07.1989 - III R 97/86
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) können in der Steuerbilanz Rückstellungen für eine Pensionszusage an den im Betrieb des Steuerpflichtigen im Rahmen eines steuerlich anerkannten Arbeitsverhältnisses mitarbeitenden nahen Angehörigen (insbesondere Ehegatten) nach Maßgabe des § 6a des Einkommensteuergesetzes (EStG) nur gebildet werden, wenn und soweit die Versorgungszusage eindeutig vereinbart und ernsthaft gewollt, sowie dem Grunde und der Höhe nach ausschließlich betrieblich veranlaßt ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. Oktober 1982 VIII R 50/80, BFHE 137, 269, BStBl II 1983, 209; vom 28. Juli 1983 IV R 103/82, BFHE 139, 376, BStBl II 1984, 60, und vom 23. Februar 1984 IV R 148/81, BFHE 140, 553, BStBl II 1984, 551 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Im übrigen kann der Verzicht der Klägerin auf eine versicherungspflichtige Tätigkeit und einen gleichwertigen Ersatzanspruch gegenüber dem Arbeitgeber-Ehegatten ebensowenig wie eine bisherige unentgeltliche Mitarbeit im Betrieb mit steuerlicher Wirkung durch eine nachträgliche Pensionszusage ausgeglichen werden (vgl. hierzu BFH-Urteile in BFHE 137, 269, BStBl II 1983, 209, und vom 5. Februar 1987 IV R 198/84, BFHE 149, 451, BStBl II 1987, 557).

  • BFH, 05.02.1987 - IV R 198/84

    Arbeitnehmer-Ehegatten - Direktversicherung - Barlohn - Betriebliche Veranlassung

    Auszug aus BFH, 14.07.1989 - III R 97/86
    Auch der IV. Senat des BFH hat im Urteil vom 5. Februar 1987 IV R 198/84 (BFHE 149, 451, BStBl II 1987, 557) unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Urteil in BFHE 148, 37, BStBl II 1987, 205 daran festgehalten, daß die betriebliche Veranlassung einer Versorgunszusage (Direktversicherung) dem Grunde nach bei Ehegatten vom Ergebnis eines Fremdvergleichs abhängt.

    Im übrigen kann der Verzicht der Klägerin auf eine versicherungspflichtige Tätigkeit und einen gleichwertigen Ersatzanspruch gegenüber dem Arbeitgeber-Ehegatten ebensowenig wie eine bisherige unentgeltliche Mitarbeit im Betrieb mit steuerlicher Wirkung durch eine nachträgliche Pensionszusage ausgeglichen werden (vgl. hierzu BFH-Urteile in BFHE 137, 269, BStBl II 1983, 209, und vom 5. Februar 1987 IV R 198/84, BFHE 149, 451, BStBl II 1987, 557).

  • BFH, 10.11.1982 - I R 135/80

    Direktversicherung - Familienangehörige - Altersversorgung

    Auszug aus BFH, 14.07.1989 - III R 97/86
    Denn die beiden Gestaltungsformen der betrieblichen Altersversorgung sind nicht ohne weiteres vergleichbar (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 10. November 1982 I R 135/80, BFHE 137, 308, BStBl II 1983, 173 unter I 1b der Entscheidungsgründe).

    Zwar hat der I. Senat im Urteil vom 10. November 1982 I R 135/80 (BFHE 137, 308, BStBl II 1983, 173 unter I. 3c bb) bei Beiträgen für eine Direktversicherung auch die Einbeziehung fiktiver Arbeitnehmerbeiträge für möglich erachtet, soweit die Angemessenheit der gesamten Aktivbezüge nicht überschritten wird.

  • BFH, 29.05.1984 - VIII R 177/78

    Rückstellung für Pensionsverpflichtung - Einzelunternehmen - Pensionszusage -

    Auszug aus BFH, 14.07.1989 - III R 97/86
    Die Verpflichtung ist in diesem Fall wirtschaftlich bedeutungslos und rechtfertigt keine gewinnmindernde Rückstellung in der Bilanz (vgl. BFH-Urteil vom 29. Mai 1984 VIII R 177/78, BFHE 141, 272, BStBl II 1984, 661).

    Betrieblich veranlaßt ist eine Pensionszusage im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses hiernach nur dann, wenn und soweit mit hoher Wahrscheinlichkeit eine vergleichbare Zusage auch einem familienfremden Arbeitnehmer im Betrieb erteilt worden wäre, wobei die entsprechende Prüfung vorrangig nach dem Inhalt der Vereinbarungen vorzunehmen ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 141, 272, BStBl II 1984, 661).

  • BFH, 30.03.1983 - I R 162/80

    Betriebsangehörige - Pensionszusage - Altersversorgung - Ehegatte

    Auszug aus BFH, 14.07.1989 - III R 97/86
    Unabhängig hiervon kann eine betriebliche Veranlassung ausnahmsweise auch dann bejaht werden, wenn durch die Versorgungszusage besondere Arbeitsleistungen berücksichtigt werden sollen (vgl. BFH-Urteil vom 30. März 1983 I R 162/80, BFHE 138, 351, BStBl II 1983, 500) oder die Altersversorgung an Stelle einer Sozialversicherungsrente zugesagt wird (vgl. BFH-Urteile vom 15. Juli 1976 I R 124/73, BFHE 120, 167, BStBl II 1977, 112, und vom 20. März 1980 IV R 53/77, BFHE 130, 316, BStBl II 1980, 450).

    cc) Da der Pensionszusage schon wegen ihres ungewöhnlichen Inhalts die steuerliche Anerkennung zu versagen ist, kommt es auch nicht darauf an, ob die Klägerin eine besonders qualifizierte Tätigkeit mit entsprechendem Gehalt ausgeübt hat und die Betriebsrente dazu hätte dienen sollen, eine im Verhältnis zu den Aktivbezügen entsprechende Verbesserung der Altersversorgung im Hinblick auf die begrenzten Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu gewährleisten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 130, 316, BStBl II 1980, 450 und in BFHE 138, 351, BStBl II 1983, 500).

  • BFH, 30.03.1983 - I R 80/80
    Auszug aus BFH, 14.07.1989 - III R 97/86
    Für den Fall einer Pensionszusage hat er jedoch daran festgehalten, daß sich die Rückstellungsbeträge grundsätzlich nicht gewinnmindernd auswirken, soweit die Aufwendungen die wirtschaftliche Funktion der Arbeitnehmerbeiträge haben (Urteil vom 30. März 1983 I R 80/80, NV).
  • BFH, 23.02.1984 - IV R 148/81

    Steuerbilanz - Rückstellung - Pension - Pensionsvereinbarung - Arbeitslohn

    Auszug aus BFH, 14.07.1989 - III R 97/86
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) können in der Steuerbilanz Rückstellungen für eine Pensionszusage an den im Betrieb des Steuerpflichtigen im Rahmen eines steuerlich anerkannten Arbeitsverhältnisses mitarbeitenden nahen Angehörigen (insbesondere Ehegatten) nach Maßgabe des § 6a des Einkommensteuergesetzes (EStG) nur gebildet werden, wenn und soweit die Versorgungszusage eindeutig vereinbart und ernsthaft gewollt, sowie dem Grunde und der Höhe nach ausschließlich betrieblich veranlaßt ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. Oktober 1982 VIII R 50/80, BFHE 137, 269, BStBl II 1983, 209; vom 28. Juli 1983 IV R 103/82, BFHE 139, 376, BStBl II 1984, 60, und vom 23. Februar 1984 IV R 148/81, BFHE 140, 553, BStBl II 1984, 551 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BVerfG, 22.07.1970 - 1 BvR 285/66

    Einkommensteuerliche Behandlung der Pensionsrückstellungen für

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

  • BFH, 28.07.1983 - IV R 103/82

    1. Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses auch bei unüblich niedrigem

  • BFH, 07.02.1990 - X R 63/87

    Berücksichtigung einer Pensionszusage bei der Festsetzung der Einkommenssteuer -

    Unabhängig hiervon kann eine betriebliche Veranlassung ausnahmsweise auch dann bejaht werden, wenn die Versorgungszusage im Hinblick auf eine konkret herausgehobene Stellung im Betrieb erteilt wird (BFH-Urteil vom 30. März 1983 I R 162/80, BFHE 138, 351, BStBl II 1983, 500; s. unten 3.) oder die Altersversorgung anstelle einer Sozialversicherungsrente zugesagt wird (BFH-Urteile vom 15. Juli 1976 I R 124/73, BFHE 120, 167, BStBl II 1977, 112; vom 20. März 1980 IV R 53/77, BFHE 130, 316, BStBl II 1980, 450; zuletzt BFH-Urteil vom 14. Juli 1989 III R 97/86, BFHE 157, 565, BStBl II 1989, 969).

    Wenn sie hiervon keinen Gebrauch machte, sondern sich darüber hinaus gemäß Art. 2 § 1 2. RVÄndG von der Versicherungspflicht befreien ließ, so waren hierfür private, familiäre Erwägungen maßgebend mit der Folge, daß die Klägerin ihre Tätigkeit insoweit unentgeltlich erbracht hat (BFH-Urteil vom 8. Dezember 1988 IV R 145-149/86, BFH/NV 1990, 21) und die Berücksichtigung fiktiver Arbeitgeberbeiträge für den Zeitraum vor Erteilung der Pensionszusage einer - wie dargelegt (vgl. oben Abschn. II 2. a) - steuerrechtlich nicht anzuerkennenden nachträglichen Vergütungsvereinbarung gleichkäme (BFH-Urteile vom 28. April 1989 III R 60/87, BFH/NV 1990, 418, und in BFHE 157, 565, BStBl II 1989, 969, unter 2. a).

    Für den Fall einer Pensionszusage hat er jedoch daran festgehalten, daß sich die Rückstellungsbeträge grundsätzlich nicht gewinnmindernd auswirken, soweit die Aufwendungen die wirtschaftliche Funktion der Arbeitnehmerbeiträge haben (BFH-Urteil vom 30. März 1983 I R 80/80, NV; zustimmend BFH-Urteil in BFHE 157, 565, BStBl II 1989, 969, unter 2. b).

    Demgemäß hat das BVerfG im Anschluß an diese Entscheidung (Beschluß vom 4. Juni 1985 1 BvR 1220/84, Die Information über Steuer und Wirtschaft 1985, 527) die ständige Rechtsprechung des BFH (vgl. zuletzt Urteil in BFHE 157, 565, BStBl II 1989, 969) ausdrücklich gebilligt.

  • BFH, 10.12.1992 - IV R 118/90

    Pensionszusage für Ehegatten eines beherrschenden Gesellschafters

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH können in der Steuerbilanz Rückstellungen für eine Pensionszusage an den im Betrieb des Steuerpflichtigen im Rahmen eines steuerlich anerkannten Arbeitsverhältnisses mitarbeitenden nahen Angehörigen, insbesondere den Ehegatten, nach Maßgabe des § 6 a EStG gebildet werden, wenn und soweit die Versorgungszusage eindeutig vereinbart und ernsthaft gewollt sowie dem Grunde und der Höhe nach ausschließlich betrieblich veranlaßt (§ 4 Abs. 4 EStG) ist (vgl. BFH-Urteile vom 14. Juli 1989 III R 97/86, BFHE 157, 565, BStBl II 1989, 969; in BFH/NV 1991, 80, m. w. N.).

    Unabhängig hiervon kann eine betriebliche Veranlassung ausnahmsweise auch dann bejaht werden, wenn durch die Versorgungszusage besondere Arbeitsleistungen berücksichtigt werden sollen oder die Altersversorgung anstelle einer Sozialversicherungsrente zugesagt wird (vgl. Urteile in BFHE 157, 565, BStBl II 1989, 969, und in BFH/NV 1991, 80, m. w. N.).

    d) Die betriebliche Veranlassung einer Pensionszusage an den Arbeitnehmer-Ehegatten kann sich auch daraus ergeben, daß die Altersversorgung anstelle einer Sozialversicherungsrente zugesagt wird (BFH-Urteile vom 15. Juli 1976 I R 124/73, BFHE 120, 167, BStBl II 1977, 112; vom 20. März 1980 IV R 53/77, BFHE 130, 316, BStBl II 1980, 450; in BFHE 157, 565, BStBl II 1989, 969; BFH/NV 1991, 80, 81).

  • BFH, 28.01.2004 - I R 21/03

    VGA bei Invaliditätszusage

    Diese Einschätzung entspricht jener des III. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 14. Juli 1989 III R 97/86 (BFHE 157, 565, BStBl II 1989, 969), der die unter vergleichbaren Umständen gegebene Zusage einer Invaliditätsrente an den Arbeitnehmer-Ehepartner eines Einzelunternehmers als nicht fremdüblich aufgefasst hat, zu Recht ebenfalls, ohne auf die Frage der Finanzierbarkeit einzugehen.
  • FG München, 09.12.1999 - 15 K 4568/96

    Pensionszusage an Arbeitnehmer-Ehegatten

    Voraussetzung ist in einem solchen Fall jedoch wegen der besonderen persönlichen Beziehungen der Vertragspartner u. a., dass von der Ernsthaftigkeit der Pensionszusage ausgegangen werden kann (§ 4 Abs. 4 EStG; vgl. BFH-Urteil vom 14.07.1989 - III R 97/86 -, BFHE 157, 565, BStBI II 1989, 969; vom 23.11.1988 - I R 363/83 -, BFH/NV 1989, 628; vom 27.10.1993 - XI R 2/93 -, BFHE 172, 382, BStBI II 1994, 111; vgl. auch - H 41 (10) - zu R 41 EStR 1998 - Schmidt/Seeger, Komm. zum EStG, 18. Aufl. 1999; Rdn. 34).

    Insbesondere ist zu prüfen, ob die Pensionszusage dem Grunde nach angemessen ist (vgl. BFH-Urteil vom 14.07.1989 - III R 97/86 -, BFHE 157, 565, BStBI II 1989, 969).

    Zur weiteren Begründung nimmt der Senat Bezug auf die Urteile des BFH vom 14.07.1989 - III R 97/86 - (BFHE 157, 565, BStBl II 1989, 969, dort unter II. 1. b) aa)) und vom 10.03.1993 - I R 118/91 - (aaO.).

    Sie kann nach der Rechtsprechung des BFH auch bei der Ausstattung einer Pensionszusage, insbesondere bei deren Höhe berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 10.12.1992 - IV 12 R 118/90 -, aaO.; vom 14.07.1989, aaO., m. w. N., vom 25 07.1995 - VIII R 38/93 -, BFEE 178, 331, BStBl II 1996, 153).

  • BFH, 18.12.2001 - VIII R 69/98

    Familienverträge - Fremdvergleich bei Pensions- und Tantiemezusage

    Nach dem Urteil vom 14. Juli 1989 III R 97/86 (BFHE 157, 565, BStBl II 1989, 969) ist bei einer Pensionszusage die Prüfung, ob mit hoher Wahrscheinlichkeit eine vergleichbare Zusage einem fremden Arbeitnehmer gemacht worden wäre, vorrangig nach dem Inhalt der Vereinbarungen vorzunehmen; unabhängig davon könne aber eine betriebliche Veranlassung ausnahmsweise auch dann bejaht werden, wenn durch die Versorgungszusage besondere Arbeitsleistungen berücksichtigt werden sollten.
  • FG Saarland, 03.12.2008 - 1 K 1377/04

    Zur Höhe einer vGA bei Erteilung einer Pensionszusage an Geschäftsführerin vor

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 14. Juli 1989 III R 97/86 und vom 25. Juli 1995 VIII R 38/93) seien Zuführungen zu Pensionsrückstellungen, die die Funktion von Arbeitgeberbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen, insoweit als betrieblicher Aufwand abzugsfähig und stellten keine vGA dar.

    Der BFH hat mehrfach entschieden, dass die Zuführungen zur Pensionsrückstellung für eine Pensionszusage, die eine gesetzliche Rentenversicherung ersetzen soll, den betrieblichen Gewinn im Ergebnis nur in der Höhe mindern dürfen, wie dies bei Entrichtung der gesetzlichen Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung der Fall gewesen wäre (vgl. grundlegend BFH-Urteil vom 15. Juli 1976 I R 124/73, BStBl II 1977, 112; BFH-Urteile vom 14. Juli 1989 III R 97/86, BStBl II 1989, 969; vom 7. Februar 1990 X R 63-65/87, BFH/NV 1991, 80; alle zu §§ 4 Abs. 4, 12 EStG).

  • BFH, 10.03.1993 - I R 118/91

    Zu den Voraussetzungen einer Versorgungszusage an den Arbeitnehmer-Ehegatten

    Des weiteren sind Vertragsgestaltung und Durchführung daraufhin zu überprüfen, ob sie auch zwischen Fremden üblich wären (ständige Rechtsprechung: vgl. Urteile des BFH vom 22. März 1972 I R 152/70, BFHE 105, 351, BStBl II 1972, 614; vom 28. Juli 1983 IV R 103/82, BFHE 139, 376, BStBl II 1984, 60; vom 14. Juli 1989 III R 97/86, BFHE 157, 565, BStBl II 1989, 969; vom 7. Februar 1990 X R 63-65/87, BFH/NV 1991, 80, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Der Senat schließt sich insoweit dem Urteil des III. Senats in BFHE 157, 565, 568, BStBl II 1989, 969 an.

  • FG Baden-Württemberg, 29.07.1994 - 6 K 235/93

    Rückstellungen für eine Pensionszusage an den im Betrieb des Steuerpflichtigen im

    Der Kl hätte einem fremden Arbeitnehmer mit gleicher Position und Ausbildung keine Pensionszusage erteilt (BFH-Urteil vom 14.7.1989 III R 97/86, BFHE 157, 565, BStBl II 1989, 969).

    Die Verpflichtung ist in diesem Fall insoweit wirtschaftlich bedeutungslos und rechtfertigt keine gewinnmindernde Rückstellung in der Bilanz (BFH in BFHE 157, 565, BStBl II 1989, 969 m.w.N.).

    Die Durchführung eines derartigen Fremdvergleichs verstößt nicht gegen Bestimmungen des Grundgesetzes (BFH in BFHE 157, 565, BStBl II 1989, 969 m.w.N.).

  • BFH, 16.05.1990 - X R 72/87

    Pensionszusage - Betriebliche Veranlassung - Ehegatten - Mitarbeit durch

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH dürfen für eine Pensionszusage an den im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Ehegatten gemäß § 6a des Einkommensteuergesetzes (EStG) Rückstellungen in der Steuerbilanz u.a. nur gebildet werden, wenn die Versorgungsverpflichtung dem Grunde und der Höhe nach ausschließlich betrieblich veranlaßt ist (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juli 1989 III R 97/86, BFHE 157, 565, BStBl II 1989, 969; Schmidt/Seeger, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, 8. Aufl., 1989, § 6a Anm. 9 jeweils m.w.N.).
  • FG München, 19.03.2002 - 6 K 1001/99

    Rückstellung für eine Invaliditätsrente als verdeckte Gewinnausschüttung

    Schließlich sei auf das BFH-Urteil III R 97/86 v. 14.7.1989 (BStBl II 1989, 969) zu verweisen, aus dem hervorgehe, dass ein Nichtgesellschafter eine dienstzeitunabhängige Invaliditätsrente in Höhe des Altersruhegeldes wegen des damit für den Betrieb verbundenen Risikos nicht erhalten hätte.

    Die Herrn ... für den - auch außerdienstlich verursachten - Invaliditätsfall zugesagte Betriebsrente wäre bei Arbeitsverhältnissen zwischen Fremden im Falle eines 41jährigen Arbeitnehmers ganz unwahrscheinlich (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1989, 969).

  • BFH, 25.07.1995 - VIII R 38/93

    Fremdvergleich auch bei steuerlicher Beurteilung einer (Nur-)Pensionszusage,

  • FG Köln, 18.06.1997 - 10 K 5098/95

    Pensions- und Tantiemezusagen an Angehörige

  • BFH, 16.05.1995 - XI R 87/93

    Betriebliche Veranlassung einer Ehegatten-Altersversorgung über eine

  • FG München, 31.03.2010 - 10 K 2049/08

    Nichtanerkennung einer Pensionszusage des Einzelunternehmers gegenüber

  • FG Baden-Württemberg, 16.05.2006 - 4 K 282/02

    Aufwendungen für die Altersversorgung von Arbeitnehmerehegatten

  • FG Baden-Württemberg, 20.07.2000 - 3 K 158/96

    Pensionszusage zu Gunsten der Ehefrau eines beherrschenden Gesellschafters und

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.04.1999 - 3 K 2253/96

    Aufwendungen einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) als Betriebsausgaben;

  • BFH, 22.11.1995 - I R 37/95

    Betriebliche Veranlassung einer Direktversicherung im Rahmen eines

  • FG Saarland, 05.04.2001 - 1 K 11/97

    Verdeckte Gewinnausschüttung, Witwe, Pensionszusage, Überversorgung,

  • BFH, 03.02.1993 - I B 50/92

    Anwartschaft einer Person auf Altersversorgung, Invalidenversorgung und

  • BFH, 08.11.1993 - X R 7/93

    Anerkennung einer im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses erteilte

  • BFH, 22.07.1993 - XI B 17/93

    Angemessenheit von Pensionszusagen an Arbeitnehmer-Ehegatten

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1406/89

    Einkommensteuer; Fremdvergleich bei Pensionszusage an den Arbeitnehmer-Ehegatten

  • BFH, 07.08.1997 - X B 247/96

    Pensionszusage an Arbeitnehmer-Ehegatten

  • FG Baden-Württemberg, 13.08.1998 - 8 V 24/96

    Steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage an Arbeitnehmer-Ehegatten;

  • FG Niedersachsen, 13.06.1991 - II 316/88

    Einkommensteuer; keine Rückstellung für Pensionszusage an 68jährige mitarbeitende

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