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   BFH, 11.10.1989 - I R 77/88   

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https://dejure.org/1989,486
BFH, 11.10.1989 - I R 77/88 (https://dejure.org/1989,486)
BFH, Entscheidung vom 11.10.1989 - I R 77/88 (https://dejure.org/1989,486)
BFH, Entscheidung vom 11. Oktober 1989 - I R 77/88 (https://dejure.org/1989,486)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 12 Satz 1; EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a

  • Wolters Kluwer

    Geschäftseinrichtung - Betriebsstätte - Vorübergehende Verfügungsmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 12 S. 1; EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2 lit. a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Pflegekosten
    Besteuerung der Pflegekräfte
    Besteuerung von Pflegekräften aus den EU-Mitgliedstaaten
    Ertragsteuerliche Beurteilung
    Gewerbliche Einkünfte

Papierfundstellen

  • BFHE 158, 499
  • BB 1990, 272
  • DB 1990, 667
  • BStBl II 1990, 166
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 04.06.2008 - I R 30/07

    Keine Begründung einer Betriebsstätte durch bloßes Tätigwerden in den Räumen des

    Eine solche wird aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur dann zur Betriebsstätte des Unternehmers, wenn dieser eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht über die von ihm genutzte Einrichtung hat (Senatsurteile vom 3. Februar 1993 I R 80-81/91, BFHE 170, 263, BStBl II 1993, 462; vom 16. Mai 1990 I R 113/87, BFHE 161, 358, BStBl II 1990, 983; vom 11. Oktober 1989 I R 77/88, BFHE 158, 499, BStBl II 1990, 166; vom 14. Juli 2004 I R 106/03, BFH/NV 2005, 154, jeweils m.w.N.).

    Die bloße Berechtigung zur Nutzung eines Raumes im Interesse eines anderen sowie eine rein tatsächliche Nutzungsmöglichkeit genügen jedoch nicht (Senatsurteile in BFHE 161, 358, BStBl II 1990, 983; in BFHE 158, 499, BStBl II 1990, 166).

  • BFH, 03.02.1993 - I R 80/91

    Ausländische Management-Kapitalgesellschaft - Steuerinländer - Hotel -

    Zu diesem Merkmal hat der erkennende Senat entschieden (vgl. BFH-Urteil vom 11. Oktober 1989 I R 77/88, BFHE 158, 499, BStBl II 1990, 166, m. w. N.), daß der Steuerpflichtige (hier: die Klägerin) eine Rechtsposition innehaben müssen, die ihm ohne seine Mitwirkung nicht mehr ohne weiteres entzogen oder die ohne seine Mitwirkung nicht ohne weiteres verändert werden könne.

    Dem steht nicht entgegen, daß der Senat in seinen Urteilen in BFHE 158, 499, BStBl II 1990, 166, und vom 16. Mai 1990 I R 113/87 (BFHE 161, 358, BStBl II 1990, 983) die "bloße Berechtigung zur Nutzung eines Raumes im Interesse eines anderen" als für die Annahme einer Betriebsstätte nicht ausreichend angesehen hat.

  • BFH, 30.10.1996 - II R 12/92

    Unterirdische Rohrleitungen als Betriebsstätte

    Es ist auch davon auszugehen, daß die Verlegung und das weitere Vorhandensein der Rohrleitung auf gesicherten vertraglichen Grundlagen gegenüber den jeweiligen Grundstücksberechtigten beruht und deshalb die Klägerin diesbezüglich eine Rechtsposition innehat, die ihr nicht ohne weiteres wieder entzogen werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 11. Oktober 1989 I R 77/88, BFHE 158, 499, BStBl II 1990, 166).
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