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   BFH, 25.07.1989 - VII R 54/86   

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https://dejure.org/1989,1563
BFH, 25.07.1989 - VII R 54/86 (https://dejure.org/1989,1563)
BFH, Entscheidung vom 25.07.1989 - VII R 54/86 (https://dejure.org/1989,1563)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 1989 - VII R 54/86 (https://dejure.org/1989,1563)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 §§ 71, 191; MinöStDV a.F. § 23 Abs. 3 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Mineralölsteuer - Haftungsschuldner - Inanspruchnahme - Ermessen - Zweckwidrige Verwendung - Steuerhinterziehung - Billigkeit - Begünstigter Zweck

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 157, 467
  • BB 1989, 1888
  • BB 1989, 2177
  • BStBl II 1990, 284
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.11.1988 - VII R 78/85

    - Zu den subjektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung als Vortat einer

    Auszug aus BFH, 25.07.1989 - VII R 54/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat die Finanzbehörde bei Anwendung des § 191 Abs. 1 AO 1977 nach ihrem Ermessen (Entschließungsermessen) darüber zu entscheiden, ob sie den Haftenden auf Zahlung des Haftungsbetrages in Anspruch nehmen will (vgl. Urteil des Senats vom 8. November 1988 VII R 78/85, BFHE 155, 17, 20, BStBl II 1989, 118).

    Denn das Ziel der Inanspruchnahme des Steuerhinterziehers als Haftenden ist darin zu erblicken, den Hinterzieher zum Ersatz des Schadens - bezüglich der verkürzten Steuer oder der zu Unrecht gewährten Steuervorteile - heranzuziehen, der dem Gläubiger durch die Entziehung entstanden ist (BFHE 155, 17, 21, BStBl II 1989, 118).

    Das kommt immer dann in Betracht, wenn feststeht, daß gerade das Verhalten des Hinterziehers dazu geführt hat, daß ein Schaden nicht eingetreten ist (vgl. BFHE 155, 17, 21), und wenn der Steuerschuldner aus diesem Grunde in der Regel auch einen Erlaß der Steuer erlangen kann.

    Das trifft in den Fällen, in denen der Haftende das Heizöl dem Verheizen zugeführt hat, zu (vgl. BFHE 155, 17, 23).

  • BFH, 04.10.1988 - VII R 53/85

    Haftung eines Prokuristen einer GmbH für die nicht ordnungsgemäße Abführung von

    Auszug aus BFH, 25.07.1989 - VII R 54/86
    Die Ausübung dieses Entschließungsermessens ist fehlerhaft, wenn die Finanzbehörde dabei Gesichtspunkte tatsächlicher oder rechtlicher Art außer acht läßt, die nach dem Sinn und Zweck der Ermessensvorschrift zu berücksichtigen gewesen wären (Urteil des Senats vom 4. Oktober 1988 VII R 53/85, BFH/NV 1989, 274).
  • BFH, 26.07.1988 - VII R 83/87

    Zum Umfang der Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer und Säumniszuschläge

    Auszug aus BFH, 25.07.1989 - VII R 54/86
    Außerdem entspricht es der Akzessorietät der Haftungsschuld, auch dem Haftungsschuldner - im Rahmen der Ermessensausübung - die Vorteile zugute kommen zu lassen, die der Hauptschuldner durch einen Erlaß aus sachlichen Billigkeitsgründen erlangen kann (vgl. Urteil des Senats vom 26. Juli 1988 VII R 83/87, BFHE 153, 512, 519, BStBl II 1988, 859).
  • BFH, 17.05.1995 - I R 8/94

    Zum Wohnsitz eines in das Ausland versetzten Arbeitnehmers

    Auch ist die Entscheidung über die Haftungsinanspruchnahme eine Ermessensentscheidung (§ 191 Abs. 1 AO 1977: "kann"; ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Urteil vom 25. Juli 1989 VII R 54/86, BFHE 157, 467, BStBl II 1990, 284).
  • FG Rheinland-Pfalz, 07.10.2010 - 4 K 1663/07

    Haftung einer Bank für Erbschaftsteuer - Überweisung von Guthaben des Erblassers

    Die unvollständige Sachverhaltsermittlung habe die Fehlerhaftigkeit der getroffenen Ermessensentscheidung zur Folge, da nicht alle rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte in der Ermessensentscheidung bezüglich der Auswahl der Klägerin als Haftungsschuldnerin ausreichend berücksichtigt worden seien (mit Hinweis auf BFH vom 1. Juli 1981 VII R 84/80, BStBl II 1981 S. 714; BFH vom 25. Juli 1989 VII R 54/86, BStBl II 1990 S. 284).
  • BFH, 13.10.2021 - I R 18/18

    Beschränkte Steuerpflicht und Verpflichtung zum Steuerabzug bei zeitlich

    Zwar können bei Erlass eines Haftungsbescheids grundsätzlich sämtliche Billigkeitserwägungen im Rahmen des Ermessens berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteil vom 19.12.2000 - VII R 63/99, BFHE 193, 524, BStBl II 2001, 217 zur Haftung nach § 69 Satz 2 AO; BFH-Urteil vom 25.07.1989 - VII R 54/86, BFHE 157, 467, BStBl II 1990, 284 zur Haftung nach § 71 AO).
  • BFH, 12.12.1996 - VII R 53/96

    Ermessensentscheidung bei Inanspruchnahme des Erwerbers eines Teilbetriebes als

    Daraus folgt umgekehrt, daß die Ermessensentscheidung fehlerhaft ist, wenn die Behörde bei ihrer Entscheidung Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art, die nach dem Sinn und Zweck der Ermessensvorschrift zu berücksichtigen wären, außer acht läßt (Senatsurteile vom 1. Juli 1981 VII R 84/80, BFHE 134, 79, 86, BStBl II 1981, 740; in BFH/NV 1989, 274, 275, m. w. N., und vom 25. Juli 1989 VII R 54/86, BFHE 157, 467, BStBl II 1990, 284, 285; ebenso Tipke/Kruse, Abgabenordnung- Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 191 AO 1977 Tz. 7).

    Ferner ist z. B. nach der Rechtsprechung des Senats bei der Ausübung des Entschließungsermessens auch zu berücksichtigen, ob die Steuer, für die der Steuerhinterzieher haftet (§ 71 AO 1977), erlassen werden kann oder gar muß (BFHE 157, 467, BStBl II 1990, 284, 285); wegen sonst denkbarer Fehler bei der Ausübung des Entschließungsermessens, die auf der Nichtberücksichtigung tatsächlicher oder rechtlicher Gesichtspunkte beruhen, wird auf die Rechtsprechungsbeispiele bei Tipke/Kruse (a. a. O., § 191 AO 1977 Tz. 7 a) hingewiesen.

  • BFH, 17.10.2001 - II R 67/98

    Haftungsbescheid; Säumniszuschläge

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist bei der Ausübung des Entschließungsermessens jedoch auch zu berücksichtigen, ob die Steuer, für die gehaftet wird, in Zukunft erlassen werden kann oder muss (BFH-Urteil vom 25. Juli 1989 VII R 54/86, BFHE 157, 467, BStBl II 1990, 284).
  • FG Hamburg, 03.05.2000 - VI 135/99

    Übertragung des Kinderfreibetrages

    Eine sittliche Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt wird anerkannt, wenn die Bedürftigkeit eines Partners gemeinschaftsbedingt ist und besondere Umstände vorliegen, die die Unterhaltsgewährung bei Würdigung der gesamten Umstände als unausweichlich erscheinen lassen (vgl. BFH-Urteil vom 27.10.1989 III R 205/82, BStBl II 1990, 284 ).
  • FG Münster, 11.12.2001 - 1 K 3470/98

    Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Ausstellung von

    Der BFH hat mehrfach entschieden, dass auch bei der Inhaftungnahme nach § 71 AO auf die Höhe des entstandenen Steuerschadens abzustellen ist und die Haftung für USt entfällt, wenn die geschuldete USt zu berichtigen ist (vgl. BFH vom 26.08.1992, VIII R 50/91, BStBl. II 1993, 8; vom 25.07.1989, VII R 54/98, BStBl. II 1990, 284 und vom 02.04.1981, V R 39/79, BStBl. II 1981, 627).
  • FG Sachsen-Anhalt, 27.04.2023 - 4 K 394/21

    Aufhebung eines Verspätungszuschlags zur Umsatzsteuer nach § 152 Abs. 1 AO n.F.

    Es begründet stets einen Ermessensfehler, wenn Gesichtspunkte tatsächlicher oder rechtlicher Art außer Acht gelassen werden, die nach Sinn und Zweck der Ermessensvorschrift zu berücksichtigen gewesen wären (BFH-Urteile vom 25.7.1989 VII R 54/86, BFHE 157, 467, BStBl II 1990, 284; vom 17.5.1995 I R 8/94, BStBl II 1996, 2; FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.2.2012 3 V 3006/12, EFG 2012, 1225-1227; Klein/Gersch, 13. Aufl. 2016, AO § 5 Rn. 4, beck-online).
  • FG Hessen, 02.06.2021 - 4 K 107/18

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids; Steuerrschätzung auf Grundlage der

    Das Finanzamt muss alle Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art berücksichtigen, die nach dem Zweck der Ermessensvorschrift für die Ermessensausübung von Bedeutung sind (BFH, Urteil vom 25. Juli 1989, VII R 54/86, BStBl II 1990, 284).
  • BFH, 23.04.1999 - VII B 214/97

    Haftungsbescheid-Steuerbescheid

    Ferner weiche das Urteil von der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 25. Juli 1989 VII R 54/86, BFHE 154, 467, BStBl II 1990, 284, mit Hinweisen auf das BFH-Urteil vom 26. Juli 1988 VII R 83/87, BFHE 153, 512, BStBl II 1988, 859) ab, wonach es der grundsätzlichen Akzessorietät einer Haftungsschuld entspreche, auch dem Haftungsschuldner die vollen Vorteile zugute kommen zu lassen, die der Steuerschuldner durch einen Erlaß aus sachlichen Billigkeitsgründen erlangen könne.
  • VG Gelsenkirchen, 31.08.2015 - 2 L 1393/15

    Haftungsbescheid, Verjährung, Ablaufhemmung

  • FG Hessen, 15.12.2020 - 4 K 386/18

    Besteuerung des Liquidationsgewinns an einem inländischen Grundstück einer

  • VG Gelsenkirchen, 06.10.2017 - 2 L 2592/17

    Haftungsbescheid; Verjährung ; Ablaufhemmung

  • FG Hamburg, 02.11.2010 - 1 K 82/08

    Ermessensunterschreitung bei Haftungsinanspruchnahme

  • FG München, 24.05.2007 - 14 K 2771/05

    Haftung für Tabaksteuer wegen Beihilfe zum unzulässigen Verbringen von Zigaretten

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