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   BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86   

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BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86 (https://dejure.org/1990,27)
BVerfG, Entscheidung vom 12.06.1990 - 1 BvL 72/86 (https://dejure.org/1990,27)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Juni 1990 - 1 BvL 72/86 (https://dejure.org/1990,27)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    § 32 Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes 1983 war mit Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbar

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Kinderfreibetrag - Verfassungsmäßigkeit - Haushaltsbegleitgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Regelung über den Kinderfreibetrag - Veranlagungszeiträume 1983 - 1985

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 82, 198
  • NJW 1990, 2876
  • NJW-RR 1990, 1410 (Ls.)
  • MDR 1990, 1090
  • FamRZ 1990, 965
  • WM 1990, 1603
  • DVBl 1990, 884
  • BB 1990, 1750
  • DB 1990, 1498
  • BStBl II 1990, 664
  • BStBl II 1990, 964
 
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Wird zitiert von ... (171)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75

    Kinderfreibeträge

    Auszug aus BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86
    Für die Zeit von 1975 an schaffte ihn der Gesetzgeber zugunsten eines gestaffelten Kindergeldes ersatzlos ab (vgl. dazu BVerfGE 43, 108).

    Die Entscheidung BVerfGE 43, 108 fordere nicht, Kindergeld auf fiktive Kinderfreibeträge hochzurechnen.

    Sie widerspreche der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach für die verfassungsrechtliche Würdigung, ob die wirtschaftliche Entlastung der Eltern für den Kindesunterhalt verfassungsrechtlichen Maßstäben genüge, von einer Gesamtbetrachtung aller einschlägigen steuer- und sozialrechtlichen Regelungen sowie sonstigen Entlastungen auszugehen sei (BVerfGE 43, 108 (123 f.); 61, 319 (354)).

    Das Bundesverfassungsgericht habe die nach dem Steuerreformgesetz 1975 geltenden Entlastungen für verfassungsgemäß erklärt (BVerfGE 43, 108).

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit schon mehrfach über Fragen des Familienlastenausgleichs entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 43, 108; 45, 104; 61, 319).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86
    Das Finanzgericht hat zwar verkannt, daß in den Berechnungen, die die verfassungsrechtliche Beurteilung des geltenden Familienlastenausgleichs notwendig macht, das gesetzliche Kindergeld nicht einfach als Erhöhung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern gewertet werden darf, sondern in einen - fiktiven - Kinderfreibetrag umgerechnet werden muß (vgl. BVerfG, Beschluß vom 29. Mai 1990 - 1 BvL 20/84 u. a. -, C III 4 a).

    § 32 Abs. 8 EStG in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes 1983 ist verfassungsrechtlich im gleichen Umfang und aus den gleichen Gründen zu beanstanden wie § 10 Abs. 2 des Bundeskindergeldgesetzes in den Jahren 1983 bis 1985 (vgl. BVerfG, Beschluß vom 29. Mai 1990 - 1 BvL 20/84 u. a. -, C III).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86
    Sie widerspreche der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach für die verfassungsrechtliche Würdigung, ob die wirtschaftliche Entlastung der Eltern für den Kindesunterhalt verfassungsrechtlichen Maßstäben genüge, von einer Gesamtbetrachtung aller einschlägigen steuer- und sozialrechtlichen Regelungen sowie sonstigen Entlastungen auszugehen sei (BVerfGE 43, 108 (123 f.); 61, 319 (354)).

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit schon mehrfach über Fragen des Familienlastenausgleichs entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 43, 108; 45, 104; 61, 319).

  • BVerfG, 22.02.1984 - 1 BvL 10/80

    Zwangsläufige Unterhaltsaufwendungen

    Auszug aus BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86
    Diese umfangreiche Palette staatlicher Entlastungsmaßnahmen lasse sich nicht in das Schema einspannen, das nach den Grundsätzen der Entscheidungen BVerfGE 66, 214; 67, 290 für einen Vergleich am Maßstab der sozialhilferechtlichen Regelsätze vorgegeben sei.
  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich

    Auszug aus BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit schon mehrfach über Fragen des Familienlastenausgleichs entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 43, 108; 45, 104; 61, 319).
  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvL 13/83

    Richtervorlage: Voraussetzungen der Zulässigkeit - Mutterschutzgesetz

    Auszug aus BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86
    Seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes haben sich wesentliche Veränderungen ergeben, die auch die zuständigen Fachgerichte zur erneuten Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG berechtigen (vgl. BVerfGE 33, 199 (204); 70, 242 (249 f.); 78, 38 (48); st. Rspr.).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86
    Aber abgesehen davon, daß es an diese Entscheidungen und die dort entwickelten verfassungsrechtlichen Grundsätze selbst nicht gebunden ist (vgl. BVerfGE 77, 84 (104) m. w. N.), sind alle diese Entscheidungen zu der durch das Einkommensteuerreformgesetz vom 5. August 1974 (BGBl I S. 1769) geschaffenen Rechtslage ergangen.
  • BVerfG, 04.11.1982 - 2 BvL 24/81

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86
    Seine Rechtsauffassung ist jedoch nicht offensichtlich unhaltbar und daher vom Bundesverfassungsgericht bei der Zulässigkeitsprüfung zugrunde zu legen (vgl. BVerfGE 62, 223 (229) m. w. N.; st. Rspr.).
  • BVerfG, 30.05.1972 - 1 BvL 21/69
    Auszug aus BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86
    Seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes haben sich wesentliche Veränderungen ergeben, die auch die zuständigen Fachgerichte zur erneuten Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG berechtigen (vgl. BVerfGE 33, 199 (204); 70, 242 (249 f.); 78, 38 (48); st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85

    Gemeinsamer Familienname

    Auszug aus BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86
    Seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes haben sich wesentliche Veränderungen ergeben, die auch die zuständigen Fachgerichte zur erneuten Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG berechtigen (vgl. BVerfGE 33, 199 (204); 70, 242 (249 f.); 78, 38 (48); st. Rspr.).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Das Prozesshindernis entgegenstehender Rechts- und Gesetzeskraft entfällt jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wenn später rechtserhebliche Änderungen der Sach- und Rechtslage eintreten (vgl. BVerfGE 82, 198 ; 87, 341 ; 109, 64 ).
  • BVerfG, 28.06.2022 - 2 BvL 9/14

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom

    Dies erklärte das Bundesverfassungsgericht 1990 für mit dem Grundgesetz unvereinbar, weil die verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums sämtlicher Familienmitglieder, denen der Steuerschuldner unterhaltsverpflichtet war, in diesem System nicht sichergestellt war (BVerfGE 82, 60; 82, 198).

    Bei der Besteuerung einer Familie muss deshalb das - durch das Sozialhilferecht auf der Grundlage des Verfassungsrechts bestimmte - Existenzminimum für sämtliche Familienmitglieder steuerfrei bleiben (BVerfGE 82, 60 ; 82, 198 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 112, 164 ).

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen

    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Steuerfreiheit des Existenzminimums hat sich bisher nur mit dem sogenannten sächlichen Existenzminimum befasst, also im Wesentlichen mit den Aufwendungen für Nahrung, Kleidung, Hygiene, Hausrat, Wohnung und Heizung sowie den korrespondierenden Leistungstatbeständen des Sozialhilferechts (vgl. BVerfGE 82, 60; 82, 198; 87, 153; 99, 246; 99, 268; 99, 273).
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