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   BFH, 15.03.1990 - IV R 60/88   

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BFH, 15.03.1990 - IV R 60/88 (https://dejure.org/1990,1358)
BFH, Entscheidung vom 15.03.1990 - IV R 60/88 (https://dejure.org/1990,1358)
BFH, Entscheidung vom 15. März 1990 - IV R 60/88 (https://dejure.org/1990,1358)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Betriebliche Veranlassung - Fortbildungslehrgang - Ärzteverband - Sportmedizin - Zusatzbezeichnung - Private Erlebnisinteressen - Betriebsausgaben - Teilnahmegebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4 § 12 Nr. 1 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Fachtagung
    Allgemeines

Papierfundstellen

  • BFHE 160, 313
  • BB 1990, 1619
  • DB 1990, 1642
  • BStBl II 1990, 736
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.08.1977 - IV R 30/76

    Aufwendungen für einen Fortbildungskongreß im Ausland

    Auszug aus BFH, 15.03.1990 - IV R 60/88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), an der festzuhalten ist, führen Auslandsreisen, die nach der Lebenserfahrung sowohl dem beruflichen Bereich als auch dem Bereich der privaten Lebensführung angehören können, nur dann zu abziehbaren Betriebsausgaben, wenn die Reisen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im betrieblichen oder beruflichen Interesse unternommen werden, wenn also die Verfolgung privater Interessen, wie z.B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises, nach dem Anlaß der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70, und vom 4. August 1977 IV R 30/76, BFHE 122, 526, BStBl II 1977, 829).

    Andernfalls sind die gesamten Reisekosten nicht abziehbar, soweit sich nicht ein durch den Beruf veranlaßter Teil nach objektiven Maßstäben sicher und leicht abgrenzen läßt (Urteil in BFHE 122, 526, BStBl II 1977, 829; Senats-Urteil vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19).

    Eine Reise gilt daher nur dann als beruflich veranlaßt, wenn sie dem Besuch einer straff organisierten Fachtagung dient und die Verfolgung privater Interessen nahezu ausgeschlossen ist; dabei wird vorausgesetzt, daß die Teilnahme des Steuerpflichtigen an den Veranstaltungen feststeht (Urteil in BFHE 122, 526, BStBl II 1977, 829).

  • BFH, 19.10.1989 - VI R 155/88

    Kein Abzug der Aufwendungen für einen medizinischen Fortbildungslehrgang an einem

    Auszug aus BFH, 15.03.1990 - IV R 60/88
    Die Aufwendungen eines freiberuflich tätigen Arztes für einen solchen Lehrgang sind daher - abgesehen von der Teilnahmegebühr - nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig (Anschluß an BFH-Urteil vom 19. Oktober 1989 VI R 155/88, BFHE 158, 532, BStBl II 1990, 134).

    c) Der Senat befindet sich mit seiner Entscheidung in Übereinstimmung mit dem Urteil des VI. Senats des BFH vom 19. Oktober 1989 VI R 155/88 (BFHE 158, 532, BStBl II 1990, 134).

  • BFH, 14.07.1988 - IV R 57/87

    Zur betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen für ein Steuerberater-Symposium

    Auszug aus BFH, 15.03.1990 - IV R 60/88
    Andernfalls sind die gesamten Reisekosten nicht abziehbar, soweit sich nicht ein durch den Beruf veranlaßter Teil nach objektiven Maßstäben sicher und leicht abgrenzen läßt (Urteil in BFHE 122, 526, BStBl II 1977, 829; Senats-Urteil vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19).

    Für Fachtagungen, Lehrgänge und Kongresse im Ausland gelten die dargestellten Grundsätze entsprechend (vgl. Urteil in BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19).

  • BFH, 22.05.1974 - I R 212/72

    Aufwendungen - Geschäftsinhaber - Informationsreise - Organisation des

    Auszug aus BFH, 15.03.1990 - IV R 60/88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), an der festzuhalten ist, führen Auslandsreisen, die nach der Lebenserfahrung sowohl dem beruflichen Bereich als auch dem Bereich der privaten Lebensführung angehören können, nur dann zu abziehbaren Betriebsausgaben, wenn die Reisen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im betrieblichen oder beruflichen Interesse unternommen werden, wenn also die Verfolgung privater Interessen, wie z.B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises, nach dem Anlaß der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70, und vom 4. August 1977 IV R 30/76, BFHE 122, 526, BStBl II 1977, 829).
  • BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01

    Aufteilung der Aufwendungen für die Hinreise und Rückreise bei gemischt

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann es für die private Veranlassung sprechen, wenn eine Reise, der kein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde liegt, dem Steuerpflichtigen hinreichend Zeit zur Verfolgung privater Interessen lässt (BFH-Urteile vom 12. September 1996 IV R 36/96, BFH/NV 1997, 219; vom 2. März 1995 IV R 54/94, BFH/NV 1995, 1052, und vom 15. März 1990 IV R 60/88, BFHE 160, 313, BStBl II 1990, 736).
  • BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93

    Kein Rechtsmißbrauch i. S. des § 42 AO 1977, wenn Alleineigentümer von zwei

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in mehreren Entscheidungen den Abzug von Aufwendungen für einen Lehrgang zum Erwerb der Bezeichnung "Sportmedizin" als Werbungskosten/Betriebsausgaben verneint, wenn der Lehrgang in der Skihauptsaison in einem bekannten Wintersportort stattfand und dabei Wintersport in nicht unbedeutendem Umfang so, wie es üblicherweise auch bei anderen Besuchern des Ortes als Freizeitsport geschah, betrieben wurde (z. B. Urteile vom 17. Juli 1992 VI R 140/89, BFH/NV 1993, 20; vom 19. Oktober 1989 VI R 155/88, BFHE 158, 532, BStBl II 1990, 134, und vom 15. März 1990 IV R 60/88, BFHE 160, 313, BStBl II 1990, 736).
  • FG Köln, 21.06.2001 - 10 K 6288/96

    Keine Geltung des Aufteilungsverbots (§ 12 Nr. 1 S. 2 EStG ) für Reisekosten

    Eine Reise gilt daher nur dann als beruflich veranlasst, wenn sie dem Besuch einer straff organisierten Fachtagung dient und die Verfolgung privater Interessen nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Urteile vom 15. Juli 1976 IV R 90/73, BStBl 1977, 54 und vom 15. März 1990 IV R 60/88, BFHE 160, 313 , BStBl II 1990, 736).

    Ebenso verneinte der BFH die Abziehbarkeit der Reisekosten eines Allgemeinmediziners für die Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang des Ärzteverbandes an einem bekannten Wintersportort, der auf die Voraussetzungen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung "Sportmedizin" angerechnet werden konnte, da das Lehrgangsprogramm zur schönsten Tageszeit auch die Ausübung von Wintersport zur Skihauptsaison zuließ (BFH-Urteil vom 15. März 1990 IV R 60/88, BFHE 160, 313 , BStBl II 1990, 736).

  • BFH, 12.09.1996 - IV R 36/96

    Fortbildungstagungen an beliebten Erholungsorten

    Für die Würdigung solcher Tagungen an beliebten Ferienorten kommt es deshalb entscheidend darauf an, ob das Fachprogramm straff und lehrgangsmäßig organisiert ist, tatsächlich so wie vorgesehen durchgeführt wird und damit so gut wie keine Zeit zur Verfolgung privater Interessen läßt (Senatsurteile vom 15. März 1990 IV R 60/88, BFHE 160, 313, BStBl II 1990, 736, und vom 2. März 1995 IV R 54/94, BFH/NV 1995, 1052).

    Zudem hat das FG keine konkreten Feststellungen dazu getroffen, ob der Kläger zu 2 an allen Nachmittagsveranstaltungen teilgenommen hatte (vgl. dazu Senatsurteile vom 4. August 1977 IV R 30/76, BFHE 122, 526, BStBl II 1977, 829, und in BFHE 160, 313, BStBl II 1990, 736).

    Das Programm schloß damit die Befriedigung privater Interessen nicht so gut wie vollständig aus (vgl. Senatsurteil in BFHE 160, 313, BStBl II 1990, 736).

  • FG Köln, 11.04.2001 - 10 K 723/96

    Abziehbarkeit der Kosten von Auslandsreisen als Werbungskosten beziehungsweise

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  • BFH, 15.03.1990 - IV R 32/89

    Irrtum über die Unwiderruflichkeit eines wirksam erklärten Anhörungsverzichts

    Im Anschluß daran hat der erkennende Senat mit Urteil vom heutigen Tage IV R 60/88, BFHE 160, 313, BStBl II 1990, 736 im Falle eines freiberuflich tätigen Arztes entschieden, daß die Kosten für einen nach gleichen Grundsätzen durchgeführten Lehrgang gemäß § 12 Nr. 1 EStG auch nicht als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit als Arzt (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) abgezogen werden können.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das Urteil IV R 60/88 verwiesen.

    Die vom Kläger nach seinem eigenen Vorbringen abgeleisteten praktischen Übungen bestanden allerdings nicht, wie in den Fällen des Urteils in BFHE 158, 532, BStBl II 1990, 134 und des Urteils IV R 60/88 im wesentlichen in der Teilnahme an Skikursen.

  • FG Baden-Württemberg, 21.09.2004 - 1 K 170/03

    Aufwendungen für die Teilnahme an Fachkongressen im Ausland

    Eine Reise gilt daher nur dann als beruflich veranlasst, wenn sie dem Besuch einer straff organisierten Fachtagung dient und die Verfolgung privater Interessen nahezu ausgeschlossen ist (BFH vom 15. März 1990 - IV R 60/88, BFHE 160, 313, BStBl II 1990, 736).

    Tagung nicht daran-gehindert werden sollten, zur schönsten Tageszeit die Angebote des Ferienortes zu nutzen (vgl. BFH vom 12. September 1996 IV R 36/96, BFH/NV 1997, 219; BFH vom 18. April 1996 - IV R 46/95, BFH/NV 1997, 18; BFH vom 15. März 1990 - IV R 60/88, BFHE 160, 313, BStBl 1990, 736).

  • BFH, 02.03.1995 - IV R 59/94

    Fortbildungsveranstaltungen - hier: für Rechtsanwälte - in ausländischen

    Es stand daher nicht -- wie erforderlich -- fest, daß der Kläger an allen Veranstaltungen teilgenommen hatte (vgl. Senatsurteile vom 4. August 1977 IV R 30/76, BFHE 122, 526, BStBl II 1977, 829, und vom 15. März 1990 IV R 60/88, BFHE 160, 313, BStBl II 1990, 736), zumal der Kläger keine Aufzeichnungen zum Nachweis seiner Teilnahme vorgelegt hat (vgl. BFH-Urteil vom 13. Februar 1980 I R 178/78, BFHE 130, 48, BStBl II 1980, 386, und Senatsurteil vom 18. Oktober 1990 IV R 72/89, BFHE 162, 316, BStBl II1991, 92).

    FA und FG konnten daher nicht davon ausgehen, daß die Fortbildungsveranstaltung straff organisiert sowie durchgeführt worden war und die Befriedigung privater Interessen nahezu ausschloß (vgl. Senatsurteil in BFHE 160, 313, BStBl II 1990, 736).

  • BFH, 18.10.1990 - IV R 72/89

    Ausfüllung der Reisetage mit beruflicher Tätigkeit wie Arbeitstage als Indiz für

    Daher greift das in dieser Vorschrift enthaltene Aufteilungs- und Abzugsverbot immer dann ein, wenn die Aufwendungen jedenfalls auch in nicht unerheblichem Umfang der Lebensführung dienen, mag ihre berufliche Notwendigkeit auch außer Zweifel stehen (vgl. auch Senats-Urteil vom 15. März 1990 IV R 60/88, BFHE 160, 313, BStBl. II 1990, 736).
  • BFH, 14.08.1996 - VI B 104/96

    Aufwendungen für Auslandsreisen als Werbungskosten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) führen Auslandsreisen, die nach der Lebenserfahrung sowohl dem beruflichen Bereich als auch der privaten Sphäre der Lebens führung angehören können, nur dann zu abziehbaren Betriebsausgaben oder Werbungskosten, wenn die Reisen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im betrieblichen oder beruflichen Interesse unternommen werden; die Verfolgung privater Interessen, wie z. B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises, muß also nach dem Anlaß der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen sein (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 15. März 1990 IV R 60/88, BFHE 160, 313, BStBl II 1990, 736, 737, m. w. N.).

    An den vom Steuerpflichtigen zu erbringenden Nachweis des beruflichen Charakters der Reise sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BFH in BFHE 160, 313, BStBl II 1990, 736, 737).

  • BFH, 17.07.1992 - VI R 140/89

    Voraussetzungen der Einordnung von Aufwendungen für einen Lehrgang als

  • BFH, 15.03.1990 - IV R 70/89

    Anerkennung von streitigen Aufwendungen bei der Einkommensteuer für

  • BFH, 15.03.1990 - IV R 109/88

    Anrechenbarkeit eines Lehrgangs für Ärzte auf die Einkommensteuer

  • BFH, 30.04.1998 - III R 29/93

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung

  • FG Sachsen-Anhalt, 01.09.2004 - 2 K 124/02

    Teilnahme eines angestellten Unfallchirurgen an einem sportmedizinischen

  • FG Baden-Württemberg, 04.07.1997 - 14 K 175/94

    Aufwendungen eines Lehrers für Auslandsreisen; Abgrenzung Werbungskosten zu

  • BFH, 06.09.1990 - IV R 37/90

    Einkommensteuerrechtiche Abzugsfähigkeit von Kosten für einen

  • FG Hamburg, 23.08.2005 - VII 135/04

    Einkommensteuerrecht:

  • BFH, 23.06.1992 - VI R 15/90

    Berücksichtigung von Teilnahmegebühren an Fortbildungslehrgängen als

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.04.1998 - 1 K 1919/97

    Einkommensteuer; Reiseaufwendungen eines Arztes zum

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