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   BFH, 20.02.1990 - IX R 13/87   

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https://dejure.org/1990,1239
BFH, 20.02.1990 - IX R 13/87 (https://dejure.org/1990,1239)
BFH, Entscheidung vom 20.02.1990 - IX R 13/87 (https://dejure.org/1990,1239)
BFH, Entscheidung vom 20. Februar 1990 - IX R 13/87 (https://dejure.org/1990,1239)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1981 § 9 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Werbungskosten - Grundstücksveräußerung - Durch Veräußerung veranlaßte Kosten - Freistellung von Zinsen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1981) § 9 Abs. 1 S. 1, 2, § 21 Abs. 2, § 21a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 160, 440
  • BB 1990, 1620
  • BB 1990, 1752
  • DB 1990, 1644
  • BStBl II 1990, 775
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.01.1990 - IX R 8/85

    Sind die Kosten für vorzeitige Darlehensrückzahlungen Werbungskosten?

    Auszug aus BFH, 20.02.1990 - IX R 13/87
    Die Veräußerung eines solchen Wirtschaftsgutes ist ein nicht einkommensteuerbarer Vorgang der privaten Vermögenssphäre, sofern es sich nicht um ein Spekulationsgeschäft i.S. von § 22 Nr. 2, § 23 EStG handelt (BFH-Urteile vom 27. Juni 1989 VIII R 30/88, BFHE 157, 541, BStBl II 1989, 934; vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464).

    Im übrigen hat der Senat in seinem oben angeführten Urteil vom 23. Januar 1990 IX R 8/85 auch eine Vorfälligkeitsentschädigung zu den nicht als Werbungskosten abziehbaren Kosten der Veräußerung gezählt.

  • BFH, 23.10.1984 - IX R 48/80

    Nutzungswert - Entgeltliche Nutzung - Zurechnung - Rohmietwert - Abzug von

    Auszug aus BFH, 20.02.1990 - IX R 13/87
    Dies ist bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich dann der Fall, wenn die Aufwendungen objektiv in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dieser Einkunftsart stehen und sie subjektiv zur Förderung der Einkunftserzielung gemacht werden (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Oktober 1984 IX R 48/80, BFHE 143, 313, BStBl II 1985, 453).
  • BFH, 27.06.1989 - VIII R 30/88

    Anschaffungsnebenkosten und Veräußerungskosten eines Wertpapiers keine

    Auszug aus BFH, 20.02.1990 - IX R 13/87
    Die Veräußerung eines solchen Wirtschaftsgutes ist ein nicht einkommensteuerbarer Vorgang der privaten Vermögenssphäre, sofern es sich nicht um ein Spekulationsgeschäft i.S. von § 22 Nr. 2, § 23 EStG handelt (BFH-Urteile vom 27. Juni 1989 VIII R 30/88, BFHE 157, 541, BStBl II 1989, 934; vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464).
  • FG Niedersachsen, 29.10.1986 - IX 675/85
    Auszug aus BFH, 20.02.1990 - IX R 13/87
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1987, 168 veröffentlichten Urteil statt.
  • BFH, 26.02.2002 - IX R 20/98

    Geschlossene Fonds - Eigenkapitalvermittlungsprovisionen

    Andererseits führt die Veräußerung eines ursprünglich zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bestimmten Wirtschaftsguts des Privatvermögens nicht zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (vgl. die BFH-Urteile vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464, und IX R 17/85, BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465, sowie vom 20. Februar 1990 IX R 13/87, BFHE 160, 440, BStBl II 1990, 775).
  • BFH, 27.07.2004 - IX R 44/01

    Urteilsberichtigung - Revisionsfrist

    Der erforderliche innere Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist nicht gegeben, soweit ein Geldzufluss allein oder ganz überwiegend durch die Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Wirtschaftsguts veranlasst ist; denn eine solche Veräußerung stellt einen nicht einkommensteuerbaren Vorgang in der Vermögenssphäre dar, sofern es sich nicht um ein Spekulationsgeschäft i.S. von § 22 Nr. 2, § 23 EStG handelt (vgl. BFH-Urteile vom 23. Januar 1990 IX R 17/85, BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465; vom 20. Februar 1990 IX R 13/87, BFHE 160, 440, BStBl II 1990, 775).
  • BFH, 30.06.1999 - IX R 68/96

    Überschußerzielungsabsicht bei GbR-Gesellschaftern

    Auf das BFH-Urteil vom 20. Februar 1990 IX R 13/87 (BFHE 160, 440, BStBl II 1990, 775) kann sich das FG nicht berufen.
  • BFH, 19.12.1995 - IX R 48/92

    Aufwendungen für geplante Grundstücksveräußerung auch bei weiterer Vermietung

    Diese Aufwendungen stehen nicht - wie erforderlich - in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Nutzung, sondern mit der - grundsätzlich steuerlich unbeachtlichen - Veräußerung eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens (BFH-Urteile vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464; vom 20. Februar 1990 IX R 13/87, BFHE 160, 440, BStBl II 1990, 775).
  • BFH, 17.03.1992 - IX R 55/90

    Zurückgezahlte Vorsteuerbeträge als Werbungskosten (§ 9 b Abs. 2 EStG )

    Es liegt im Rahmen des möglichen Wortsinns des § 9 b Abs. 2 EStG, daß Vorsteuerbeträge, die ein Steuerpflichtiger nach einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs an das FA zurückzahlt, selbst dann als Werbungskosten abziehbar sind, wenn diese Aufwendungen der Vermögenssphäre zuzuordnen sind, und zwar - bezogen auf den Streitfall - deshalb, weil sie durch die Veräußerung des Gebäudes ausgelöst worden sind und deswegen nicht zu den Werbungskosten i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG gerechnet werden können (vgl. BFH-Urteil vom 20. Februar 1990 IX R 13/87, BFHE 160, 440, BStBl II 1990, 775).
  • BFH, 26.03.1992 - IV R 121/90

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15 a Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 UstG)

    Zum einen lehnt sich diese Entscheidung an eine Rechtsprechung zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung an (BFH-Urteil vom 25. Juli 1972 VIII R 56/68, BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880), die vom BFH inzwischen aufgegeben worden ist (BFH-Urteile vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464, mit weiteren Nachweisen, und vom 20. Februar 1990 IX R 13/87, BFHE 160, 440, BStBl II 1990, 775).
  • FG Baden-Württemberg, 30.10.2007 - 4 K 292/04

    Zuordnung von Renovierungskosten eines zunächst vermieteten und danach verkauften

    Da der Veräußerungserlös nicht der ESt unterliegt, können auch die in engem Zusammenhang mit der Veräußerung angefallenen Aufwendungen nicht einkommensteuermindernd berücksichtigt werden (BFH-Urteile vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BFHE 159, 488; BStBl II 1990, 464;vom 20. Februar 1990 IX R 13/87, BFHE 160, 440; BStBl II 1990, 775 undvom 19. Dezember 1995 IX R 48/92, BFHE 179, 386; BStBl II 1996, 198).
  • BFH, 04.09.1990 - IX B 10/90

    Beschwerde gegen die Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Im von den Antragstellern erwähnten Revisionsverfahren IX R 13/87 hat der Senat mit dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 20. Februar 1990 zu dieser Frage nicht Stellung genommen.
  • FG Hessen, 16.08.2011 - 9 K 71/10

    Kein Werbungkostenabzug für Aufwendungen im Zusammenhang mit einer

    Diese Aufwendungen stehen nicht --wie erforderlich-- in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Nutzung, sondern mit der --grundsätzlich steuerlich unbeachtlichen-- Veräußerung eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens ( BFH-Urteile vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BStBl II 1990, 464; vom 20. Februar 1990 IX R 13/87, BStBl II 1990, 775).
  • FG Baden-Württemberg, 01.07.2010 - 13 K 136/07

    Nach der Veräußerung einer Immobilie gezahlte Schuldzinsen sind keine

    Ein solcher wirtschaftlicher Zusammenhang von Schuldzinsen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist immer dann zu bejahen, wenn sie objektiv mit angestrebten oder zufließenden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zusammenhängen und subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung aufgewendet werden (vgl. etwa BFH, Urteil vom 20. Februar 1990 IX R 13/87, BStBl II 1990, 775 ; Urteil vom 21. Juni 1994 IX R 62/91, BFH/NV 1995, 108).
  • BFH, 04.10.1990 - X R 150/88

    Schuldzinsen aus einer Fremdfinanzierung eines Grundstückserwerbs als

  • FG Hamburg, 04.09.1997 - II 75/94

    Streit um die Steuerpflichtigkeit von Gewinnen aus

  • BFH, 29.03.1994 - VIII R 62/92

    Finanzierung eines Grundstückskaufpreises durch Veräußerer

  • BFH, 03.12.1990 - IX B 136/89
  • BFH, 03.06.1992 - X R 130/90

    Abzug der an den Nießbraucher weitergeleiteten Mietzahlungen als dauernde Last -

  • BFH, 08.04.1992 - XI R 32/90

    Kosten für das Darlehen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus

  • FG Nürnberg, 10.04.2008 - VII 18/05

    Abzugsfähigkeit des Verlustes in Zusammenhang mit der Veräußerung eines Objekts

  • FG Niedersachsen, 03.11.1998 - IX 347/93

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Kosten, die Folge eines gerichtlichen

  • FG Bremen, 27.02.1997 - 195090K 6

    Vorfälligkeitsentschädigung bei Betriebsveräußerung

  • FG Berlin, 26.01.1998 - 8 K 8308/94
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