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   BFH, 09.08.1989 - X R 77/87   

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BFH, 09.08.1989 - X R 77/87 (https://dejure.org/1989,1915)
BFH, Entscheidung vom 09.08.1989 - X R 77/87 (https://dejure.org/1989,1915)
BFH, Entscheidung vom 09. August 1989 - X R 77/87 (https://dejure.org/1989,1915)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1977/79 § 7

  • Wolters Kluwer

    Absetzung für Abnutzung - AfA - Einheitlich geplantes Gebäude - Fertigstellung - Funktionszusammenhang - Abschreibungsgrundlage - Herstellungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1977/79) § 7

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AfA bei abschnittweisem Bau eines Gebäudes - Beginn nach Erstellung und Nutzung eines Teils mit eigenständigem Nutzungs- und Funktionszusammenhang (z.B. Laden) - Gesamte bisherige Herstellungskosten als Bemessungsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 158, 51
  • BB 1989, 2248
  • BB 1989, 2309
  • DB 1989, 2357
  • BStBl II 1991, 132
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.06.1983 - VIII R 179/79

    Einheitliche AfA für Zweifamilienhaus und freistehende Doppelgarage auch bei

    Auszug aus BFH, 09.08.1989 - X R 77/87
    Abschreibungen von unselbständigen Teilen des Gebäudes sind unzulässig, sofern es sich nicht um gesetzlich ausdrücklich zugelassene Sonderabschreibungen handelt (BFH-Urteil vom 28. Juni 1983 VIII R 179/79, BFHE 139, 509, BStBl II 1984, 196, m. w. N.).

    Eine Bewertungseinheit im vorstehenden Sinn liegt regelmäßig auch in den Fällen des abschnittsweisen Innenausbaus vor, d.h., wenn zunächst nur der Rohbau und ein Teil des Innenausbaus betriebsbereit erstellt werden, das Gebäude im übrigen aber - wie im Streitfall - erst zu einem späteren Zeitpunkt bauplangemäß fertiggestellt wird (vgl. BFH in BFHE 139, 509, 513, BStBl II 1984, 196 für das abschnittsweise Bauen).

  • BFH, 16.12.1988 - III R 186/83

    Bei Fertigstellung eines einheitlich geplanten und genehmigten Gebäudes nach dem

    Auszug aus BFH, 09.08.1989 - X R 77/87
    Der erkennende Senat weicht damit nicht von dem zu § 4b des Investitionszulagengesetzes (InvZulG) 1975 ergangenen Urteil des III. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Dezember 1988 III R 186/83 (BFHE 155, 450, BStBl II 1989, 203) ab.
  • BFH, 23.01.1980 - I R 27/77

    Herstellungskosten - Prämienbegünstigung - Fertigstellung eines Gebäudes -

    Auszug aus BFH, 09.08.1989 - X R 77/87
    Voraussetzung für die Annahme mehrerer Wirtschaftsgüter ist jedoch, daß der weitere Gebäudeteil bereits als selbständiges Wirtschaftsgut entstanden ist, d.h., er muß der anderen Bestimmung gemäß nutzbar sein (vgl. § 9a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung; BFH-Urteile vom 20. Februar 1975 IV R 241/69, BFHE 115, 133, BStBl II 1975, 412; vom 23. Januar 1980 I R 27/77, BFHE 130, 24, 28, BStBl II 1980, 365).
  • BFH, 20.02.1975 - IV R 241/69

    Keine gesonderte AfA für Herstellungskosten an fertiggestelltem Gebäude

    Auszug aus BFH, 09.08.1989 - X R 77/87
    Voraussetzung für die Annahme mehrerer Wirtschaftsgüter ist jedoch, daß der weitere Gebäudeteil bereits als selbständiges Wirtschaftsgut entstanden ist, d.h., er muß der anderen Bestimmung gemäß nutzbar sein (vgl. § 9a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung; BFH-Urteile vom 20. Februar 1975 IV R 241/69, BFHE 115, 133, BStBl II 1975, 412; vom 23. Januar 1980 I R 27/77, BFHE 130, 24, 28, BStBl II 1980, 365).
  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus BFH, 09.08.1989 - X R 77/87
    Zwar können verschiedene Nutzungs- und Funktionszusammenhänge dazu führen, Teile eines Gebäudes als verschiedene Wirtschaftsgüter zu beurteilen (BFH-Beschluß vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132).
  • FG Hessen, 13.08.2021 - 8 K 343/20

    Einkommenssteurrechtliche Berüksichtigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit

    Dies ergebe sich aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 9. August 1989 - X R 77/87 - (BStBl II, 1991, 132).

    Errichtet ein:e Steuerpflichtige:r ein zur unterschiedlichen Nutzung bestimmtes Gebäude, so genügt es für den Beginn der AfA, dass ein Teil des Gebäudes, der einem eigenständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang dienen soll, abgeschlossen erstellt ist und seinem Zweck entsprechend genutzt werden kann (BFH, Urteil vom 9. August 1989 - X R 77/87 - BStBl II 1991, 132).

    iv) Dem Kläger ist allerdings zuzugeben, dass nach der von ihm angeführten Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 9. August 1989 - X R 77/87 -, a.a.O.) diese Grundsätze wohl bei einem in Abschnitten errichteten Gebäude eine Einschränkung dahingehend erfahren könnten, dass ein Gebäude nach Fertigstellung eines Gebäudeteils, der einem eigenständigen Nutzung- und Funktionszusammenhang dienen soll, als einheitliches Wirtschaftsgut zu beurteilen (und abzuschreiben) ist und zwar einschließlich derjenigen (noch nicht fertiggestellten) Gebäudeteile, die einer nichtgewerblichen Nutzung zugeführt werden sollen.

    Diese Rechtsprechung des BFH wurde gleichwohl zu Recht in weiten Teilen des Schrifttums (vgl. Schellenberg, in: DStZ 1990, 100; Paus, in: BB 1994, 1122; Richter, in: DStR 1991, 541; Anzinger, in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 7 EStG, Rn. 160; Kulosa, in: Schmidt, EStG, § 7, Rn. 143, Waldhoff, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 7, Rn. F 14) sowie - soweit erkennbar - auch in nachfolgenden finanzgerichtlichen Entscheidungen (vgl. FG Köln, Urteil vom 26. April 1994, EFG 1994, 974, rkr.) mit überzeugenden Argumenten, denen sich der erkennende Senat anschließt, insbesondere deshalb abgelehnt, weil Gebäudeteile in unterschiedlichen Funktions- und Nutzungszusammenhängen nach herrschender Meinung selbstständige Wirtschaftsgüter bilden, deren Herstellungskosten diesen Wirtschaftsgütern jeweils gesondert zuzurechnen sind.

    Ein solch begrenzter Werbungskostenabzug der Schuldzinsen nach den Flächenanteilen widerspricht auch nicht den Grundsätzen, die der BFH in seinem Urteil vom 9.8.1989 - X R 77/87 - BStBl II 1991, 132 aufgestellt hat.

  • BFH, 18.04.2012 - II R 58/10

    Bezugsfertigkeit eines zur Vermietung vorgesehenen Bürogebäudes -

    Die Berücksichtigung einer Alterswertminderung i.S. des § 146 Abs. 4 Satz 1 BewG erfordert nicht, dass in einem neu errichteten, zur Vermietung vorgesehenen Bürogebäude bereits alle Büroeinheiten mietergerecht ausgebaut und benutzbar sind (vgl. auch BFH-Urteil vom 9. August 1989 X R 77/87, BFHE 158, 51, BStBl II 1991, 132, betr.
  • BFH, 30.08.1994 - IX R 23/92

    Steuerliche Abzugsfähigkeit von Mängelbeseitigungskosten vor Fertigstellung?

    Gegenstand von Absetzungen sind, von gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Sonderabschreibungen abgesehen, nur abnutzbare Wirtschaftsgüter im ganzen (BFH-Urteil vom 9. August 1989 X R 77/87, BFHE 158, 51, BStBl II 1991, 132).
  • BFH, 25.04.2013 - II R 44/11

    Bezugsfertigkeit eines zur Vermietung vorgesehenen Bürogebäudes

    c) Für die Benutzbarkeit ist nicht erforderlich, dass in einem neu errichteten, zur Vermietung vorgesehenen Büro- und Geschäftsgebäude bereits alle Räumlichkeiten mietergerecht ausgebaut und benutzbar sind (vgl. BFH-Urteile vom 9. August 1989 X R 77/87, BFHE 158, 51, BStBl II 1991, 132, betreffend Absetzung für Abnutzung nach § 7 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes für ein Wohn- und Geschäftshaus, und in BFHE 237, 165, BStBl II 2012, 874 zur Alterswertminderung i.S. des § 146 Abs. 4 Satz 1 BewG).
  • BFH, 15.09.2022 - IX B 69/21

    Grundsätzliche Bedeutung: Darlegungsanforderungen; unzulässige Beschwerde bei

    Das vom Kläger zur Begründung der grundsätzlichen Bedeutung angeführte BFH-Urteil vom 09.08.1989 - X R 77/87 (BFHE 158, 51, BStBl II 1991, 132) betraf einen anderen Sachverhalt.

    Weiter war im Verfahren in BFHE 158, 51, BStBl II 1991, 132 nach den Ausführungen unter 2. der Entscheidungsgründe im Streitjahr noch unklar, welcher Nutzungsweise (eigenbetriebliche Nutzung oder Überlassung zu fremden Wohnzwecken) der noch nicht fertiggestellte Teil der Immobilie zugeführt werden sollte.

  • BFH, 20.12.2012 - III R 40/11

    Gebäudeteile als selbständige Wirtschaftsgüter im Investitionszulagenrecht

    aa) Entgegen der Auffassung des FG steht dieser Betrachtungsweise das BFH-Urteil vom 9. August 1989 X R 77/87 (BFHE 158, 51, BStBl II 1991, 132) nicht entgegen.
  • BFH, 29.09.1994 - III R 80/92

    Ein eigenbetrieblich genutztes Gebäude ist auch dann ein einheitliches

    In seiner Entscheidung vom 9. August 1989 X R 77/87 (BFHE 158, 51, BStBl II 1991, 132) habe der BFH ausdrücklich hervorgehoben, daß Teile eines Gebäudes mit eigenständiger Nutzung und Funktion nicht im Zusammenhang mit den übrigen Gebäudeteilen gesehen werden könnten.
  • BFH, 03.02.2000 - I B 48/99

    Zeitpunkt der Fertigstellung eines Gebäudes

    Das Urteil des FG weicht nicht von denjenigen Entscheidungen des BFH (BFH in BFHE 158, 280, BStBl II 1989, 906; Urteil vom 9. August 1989 X R 77/87, BFHE 158, 51, BStBl II 1991, 132) ab, die die Klägerin als Divergenzentscheidungen benannt hat.
  • FG Thüringen, 13.04.2011 - 1 K 615/07

    Investitionszulage bei Teilfertigstellung eines Gebäudes

    Voraussetzung für die Annahme mehrerer Wirtschaftsgüter ist jedoch, dass der weitere Gebäudeteil - hier in Form einer fremdbetrieblichen Nutzung durch den Sohn - bereits als selbstständiges Wirtschaftsgut entstanden ist (BFH-Urteil v. 09.08.1989, X R 77/87, BFHE 158, 51, BStBl II 1991, 132).
  • FG Niedersachsen, 19.07.2000 - 2 K 763/97

    Möglichkeit der Beanspruchung der Sonderabschreibung für die Anschaffungskosten

    Die Absetzung für Abnutzung setzt nämlich nicht voraus, dass ein einheitlich geplantes Gebäude insgesamt fertiggestellt ist, es genügt vielmehr, dass ein Teil des Gebäudes, der in einem gesonderten Nutzungs- und Funktionszusammenhang steht, abgeschlossen erstellt ist und genutzt wird (BFH-Urteil vom 09.08.1989 X R 77/87, BFHE 158/51, BStBl II 1991, 132).
  • FG Nürnberg, 02.08.2000 - V 198/98

    Kein Wechsel von der linearen zur degressiven AfA-Methode bei

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