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   BFH, 11.12.1990 - VII R 85/88   

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BFH, 11.12.1990 - VII R 85/88 (https://dejure.org/1990,843)
BFH, Entscheidung vom 11.12.1990 - VII R 85/88 (https://dejure.org/1990,843)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 1990 - VII R 85/88 (https://dejure.org/1990,843)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 §§ 34, 69, 240 Abs. 3; EStG § 41a Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Geschäftsführer einer GmbH - Haftung - Lohnsteuer - Fälligkeitszeitpunkt - Fünftagesfrist - Zahlungsunfähigkeit der GmbH - Schonfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) §§ 34, 69, 240 Abs. 3; EStG § 41a Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 163, 119
  • BB 1991, 1034
  • BB 1991, 470
  • BStBl II 1991, 282
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 15.05.1990 - VII R 7/88

    - Keine Billigkeitsgründe für den Erlaß von Säumniszuschlägen nach laufender

    Auszug aus BFH, 11.12.1990 - VII R 85/88
    Sie betrifft lediglich die Säumniszuschläge und ändert nichts an der Verpflichtung des Steuerpflichtigen, Haftungsschuldners oder dessen gesetzlichen Vertreters, die Steuern zu dem gesetzlich festgelegten Fälligkeitszeitpunkt zu zahlen (vgl. Urteil des Senats vom 15. Mai 1990 VII R 7/88, BStBl II 1990, 1007).
  • FG Baden-Württemberg, 04.10.1994 - 6 V 22/94

    Abgabenordnung; Haftungsbescheid

    Denn sie hätten die Schonfrist des § 240 Abs. 3 AO bewußt ausgenutzt (BFH-Urteil vom 11.12.1990 VII R 85/88, BFHE 163, 119 , BStBl II 1991, 282).

    Denn er habe die Lohnsteueranmeldung der GmbH für Februar 1992 nicht rechtzeitig bis zum 10.3.1992 (§ 41a Abs. 1 Nr. 1 EStG ) abgegeben (BFH in BFHE 163, 119 , BStBl II 1991, 282).

    Der Ast wäre nur dann möglicherweise nicht zur Kürzung der Löhne und abgesonderten Bereithaltung der darauf entfallenden Steuer verpflichtet gewesen, wenn zwischen der Lohnzahlung und der Lohnsteuerfälligkeit eine unvorhersehbare Verschlechterung der Liquidität der GmbH eingetreten wäre (BFH in BFHE 163, 119 , BStBl II 1991, 282; BFH-Urteil vom 21.5.1985 VII R 100/82, BFH/NV 1986, 126).

    Selbst das bewußte Ausnutzen der Schonfrist im Sinne des § 240 Abs. 3 AO - also die Zahlung zwischen dem 11. und 15.2.1992 - wäre eine verspätete Zahlung und damit eine vorsätzliche Pflichtverletzung im Sinne des § 69 AO gewesen (BFH in BFHE 163, 119 , BStBl II 1991, 282).

  • BFH, 20.11.2007 - VII B 52/07

    Zur grob fahrlässigen Pflichtverletzung i.S. von § 69 AO - Erlöschen der

    Eine Divergenz bestehe hinsichtlich der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Dezember 1990 VII R 85/88 (BFHE 163, 119, BStBl II 1991, 282) mit der der BFH entschieden habe, dass eine Haftung im Falle des unerwarteten Eintritts der Zahlungsunfähigkeit des Steuerschuldners nicht bestehe, und hinsichtlich des BFH-Urteils vom 11. August 1978 VI R 169/75 (BFHE 125, 508, BStBl II 1978, 683).

    Die von der Klägerin behauptete Divergenz zur BFH-Entscheidung in BFHE 163, 119, BStBl II 1991, 282 liegt schon deshalb nicht vor, weil der BFH in dieser Entscheidung den von der Klägerin angeführten Rechtssatz, dass der Geschäftsführer einer GmbH im Falle einer unerwarteten Zahlungsunfähigkeit nicht für eine Nichtzahlung einer Steuer haftet, nicht aufgestellt hat.

    Vielmehr hat das FG unter Bezugnahme auf das Senatsurteil in BFHE 163, 119, BStBl II 1991, 282, zutreffend darauf hingewiesen, dass die Geschäftsführerin das Risiko einer später unerwartet eintretenden Zahlungsunfähigkeit trägt, wenn sie zum Fälligkeitszeitpunkt nicht für die Zahlung der geschuldeten Steuer sorgt.

  • BFH, 19.03.2003 - VII B 188/02

    Haftung des Verfügungsberechtigten bei nicht unerwartet während der Schonfrist

    Die Beschwerde rügt ferner, dass ihr nur kurzzeitig die Möglichkeit gegeben worden sei, sich mit dem Urteil des beschließenden Senats vom 11. Dezember 1990 VII R 85/88 (BFHE 163, 119, BStBl II 1991, 282) zu befassen und dass das FG diese Entscheidung bis zur mündlichen Verhandlung selbst nicht als entscheidungserheblich angesehen habe; dadurch sei ihr Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt worden.

    In einem solchen Fall ist das Urteil des erkennenden Senats in BFHE 163, 119, BStBl II 1991, 282 nicht einschlägig.

    Ferner übersieht die Beschwerde, wenn sie die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache lediglich aus dem Hinweis des FG auf das Urteil des Senats in BFHE 163, 119, BStBl II 1991, 282 abzuleiten versucht, dass das Urteil des FG selbständig tragend (vgl. Bl. 9 des Entscheidungsabdrucks: "Zudem ...") darauf gestützt ist, der Klägerin sei --unabhängig von der Frage der Ausnutzung der Schonfrist-- ein zur Haftung führender Verschuldensvorwurf deshalb zu machen, weil trotz unbefriedigter Steuerforderung Februar und trotz der Erkenntnis, dass diese Steuerforderung angesichts der finanziellen Situation der GmbH nicht mehr befriedigt werden kann, Anfang März die März-Löhne ungekürzt ausgezahlt worden seien.

  • BFH, 17.11.1992 - VII R 13/92

    Zeitpunkt der Fälligkeit der einzubehaltenden Lohnsteuer

    Soweit der Senat im Urteil vom 11. Dezember 1990 VII R 85/88 (BFHE 163, 119, BStBl II 1991, 282) - dort ohne nähere Erörterung - den Zeitpunkt für die Fälligkeit der einbehaltenen und abzuführenden Lohnsteuer anders bestimmt hat, hält er daran nicht fest.
  • BFH, 09.12.2005 - VII B 124/05

    Geschäftsführerhaftung; Insolvenzverfahren - LSt-Zahlung als anfechtbare

    Nimmt der Geschäftsführer die gebotene Lohnkürzung nicht vor, geht er damit bewusst ein Haftungsrisiko ein, so dass ihn die Haftungsfolgen des § 69 AO 1977 auch bei unerwartetem Ausbleiben der Kreditmittel oder bei einem unerwarteten Eintritt der Zahlungsunfähigkeit treffen (Senatsurteil vom 11. Dezember 1990 VII R 85/88, BFHE 163, 119, BStBl II 1991, 282).
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 3 K 1632/12

    Haftung bei Verantwortlichkeit von mehreren Geschäftsführern einer GmbH, die

    Nimmt der Geschäftsführer die gebotene Lohnkürzung nicht vor, geht er damit bewusst ein Haftungsrisiko ein, so dass ihn die Haftungsfolgen des § 69 AO auch bei unerwartetem Ausbleiben der Kreditmittel oder bei einem unerwarteten Eintritt der Zahlungsunfähigkeit treffen (BFH, Urteil vom 11.12.1990 VII R 85/88, BStBl II 1991, 282).
  • FG Bremen, 07.07.2005 - 1 K 429/02

    Lohnsteuerhaftung; Überwachungspflichten und Verantwortlichkeit des

    Nach dem Urteil des BFH vom 11.12.1990, BStBl. II 1991, 282, liege eine schuldhafte Pflichtverletzung vor, wenn der Geschäftsführer unter Ausnutzung der Schonfrist Steuern verspätet an das Finanzamt zahlen wolle.

    Insoweit kann es der Senat dahin gestellt sein lassen, ob eine grob fahrlässige Pflichtverletzung des Klägers entsprechend der BFH-Rechtssprechung (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 11. Dezember 1990 VII R 85/88, BFHE 163, 119 , BStBl II 1991, 282; BFH-Beschluss vom 21. Dezember 1998 VII B 175/98, BFH/NV 1999, 745 ) bereits daraus zu folgern ist, dass die Lohnsteuer zu dem gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkt 10...1996 nicht angemeldet und nicht abgeführt worden ist, wobei der Kläger den Überweisungsträger (erst) am Freitagvormittag des Vortags zur Bank gegeben hat und der Kläger - wegen der unbestritten z. B. in den Monaten August bis Dezember 1995 zwischen 3 und 5 Tagen liegenden Banklaufzeiten - zu seiner Entschuldigung nicht hat damit rechnen dürfen, dass die Buchung auf dem Konto des Beklagten noch fristgemäß außerhalb der Schonfrist erfolgen wird.

  • FG Münster, 01.09.1997 - 1 K 1959/97

    Geschäftsführer-Haftung für Lohnsteuer

    Der Geschäftsführer einer GmbH handelte deshalb regelmäßig grob fahrlässig, wenn er einbehaltene Lohnsteuer nicht spätestens am Fälligkeitstag an das Finanzamt abführt (vgl. BFH-Urteil vom 11.12.1990, VII R 85/88, BStBl II 91, 282, 284 am Ende).

    Im übrigen handelt der Geschäftsführer einer GmbH regelmäßig grob fahrlässig, wenn er einbehaltene Lohnsteuer nicht spätestens am Fälligkeitstag an das Finanzamt abführt (BFH vom 11.12.1990, BStBl II 1991, 282).

  • FG Münster, 31.01.2014 - 9 K 135/07

    Wertaufstockung bei Teilbetriebseinbringung

    Dies rechtfertigt es, den Wertansatz für das eingebrachte Betriebsvermögen in Anlehnung an die Beurteilung eines Tauschgeschäfts auf den Wert der Sachgesamtheit bzw. den Wert der hingegebenen Gesellschaftsanteile (vgl. allg. zum Tausch einzelner Wirtschaftsgüter § 6 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes - EStG -) zu begrenzen, d.h. einen etwaigen negativen Firmenwert zu berücksichtigen (i.Erg. wie hier zum UmwStG 1995: Schmitt in Schmitt/Hörtnagel/Stratz, UmwG/UmwStG, 3. Aufl. 2001, § 20 UmwStG Rz. 318; a.A. zum UmwStG 1995: Widmann in Widmann/Meyer, Umwandlungssteuerrecht, 30. ErgLief., Stand Nov. 1995, § 20 UmwStG Rz 973 und 969; Friederichs in Haritz/Benkert, UmwStG, 2. Aufl. 2000, § 20 UmwStG Rz. 204; App, GmbHR 1991, 383, 385; wohl auch Patt in Dötsch/Jost/Pung/Witt, Die Körperschaftsteuer, 75. Ergänzungslieferung, Stand September 2012, § 20 UmwStG - vor SEStEG - Rz. 157).
  • FG Hamburg, 30.12.1999 - II 351/99

    Möglichkeit eines Erlasses von Säumniszuschlägen bei unverschuldeter

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  • BFH, 20.04.1993 - VII R 67/92

    GmbH-Geschäftsführerhaftung bei Zahlungsschwierigkeiten der GmbH

  • BFH, 11.08.2005 - VII B 312/04

    Haftungsbescheid; Mitverschulden des FA

  • FG Berlin, 19.09.2001 - 9 B 9160/01

    Beginn, Ablauf und Dauer der Verjährungsfrist für den Erlass eines

  • BFH, 07.07.2009 - VII B 248/08

    Haftung für Lohnsteuer - Gesteigerte Überwachungspflicht des Mitgeschäftsführers

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.07.1997 - 5 K 1942/96

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH bei Verstößen gegen seine Verpflichtung

  • FG Münster, 29.09.1995 - 2 K 5006/93
  • FG Saarland, 22.03.2005 - 2 V 354/04

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Lohnsteuerschulden der GmbH;

  • BFH, 12.03.2004 - VII B 368/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verstoß gegen den Inhalt der Akten; Rüge

  • FG Saarland, 19.04.2010 - 2 K 1557/07

    (Nachfordernder Haftungsbescheid für Lohnsteuerschulden - Pflichtverletzung durch

  • BFH, 04.06.1996 - VII S 9/96

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage -

  • FG Saarland, 15.01.2008 - 2 K 2338/01

    Geschäftsführerhaftung nach § 69 AO wegen Lohnsteuerschulden: Verschulden bei

  • FG Hessen, 02.09.2005 - 12 K 286/00

    Lohnsteuerhaftung; Geschäftsführer; GmbH; Insolvenzverfahren - Lohnsteuerhaftung

  • FG Düsseldorf, 19.09.2002 - 10 K 666/99

    Haftungsschaden; Verspätete Zahlung; Konkursanfechtung; Unberechtigte Auskehr;

  • FG Saarland, 08.09.2000 - 1 K 84/00

    1. Verschärfte Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuerschulden einer GmbH 2. Keine

  • FG Sachsen, 20.08.1999 - 5 V 32/98

    Ernsthafte Zweifel bezüglich der Rechtmäßigkeit als Voraussetzung der Aussetzung

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