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   BFH, 24.10.1990 - II R 9/88   

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https://dejure.org/1990,1357
BFH, 24.10.1990 - II R 9/88 (https://dejure.org/1990,1357)
BFH, Entscheidung vom 24.10.1990 - II R 9/88 (https://dejure.org/1990,1357)
BFH, Entscheidung vom 24. Oktober 1990 - II R 9/88 (https://dejure.org/1990,1357)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    BewG § 22 Abs. 2, § 72 Abs. 1 und 3

  • Wolters Kluwer

    Grundstück - Entkernung - Bestimmungsgemäße Nutzung - Wohnräume - Bewertung als unbebautes Grundstück - Feststellungszeitpunkt - Wiederherstellung eines benutzbaren Gebäudes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG § 22 Abs. 2, § 72 Abs. 1, 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 162, 369
  • BB 1991, 198
  • DB 1991, 425
  • BStBl II 1991, 60
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 20.06.1975 - III R 87/74

    Zur Frage, wann bewertungsrechtlich zu berücksichtigen ist, daß ein Gebäude dem

    Auszug aus BFH, 24.10.1990 - II R 9/88
    Anders als bei Verfall oder Verwahrlosung eines noch bewohnten Gebäudes (vgl. hierzu Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. Juni 1975 III R 87/74, BFHE 116, 397, BStBl II 1975, 803) kann im Falle der Entkernung nicht darauf abgehoben werden, daß die Räumung des Gebäudes angeordnet ist, weil es sich nicht um ein schleichendes Unbenutzbarwerden von Räumen handelt, der Zustand der Unbenutzbarkeit der Räume vielmehr durch Beseitigung der für die Benutzbarkeit erforderlichen Bausubstanz eintritt.
  • BFH, 18.12.2002 - II R 20/01

    Bewertung eines Grundstücks mit leerstehendem Gebäude

    Zu Unrecht beruft sich das FG für seine gegenteilige Auffassung auf das Urteil des BFH vom 24. Oktober 1990 II R 9/88 (BFHE 162, 369, BStBl II 1991, 60).

    Für Zwecke der Grundstücksbewertung entfällt allerdings das Erfordernis, dass die Unbenutzbarkeit dauerhaft sein muss (so Urteil des BFH in BFHE 162, 369, BStBl II 1991, 60).

  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 6/01

    Baudenkmal: Umbau als Herstellung eines neuen Gebäudes?

    Letzteres ist nicht nur mit Rücksicht auf die Möglichkeit einer fehlerhaften Einschätzung des Einzelfalles durch die Bewertungsstelle, sondern auch deshalb ausgeschlossen, weil --worauf das FA zu Recht hingewiesen hat-- das bewertungsrechtliche Merkmal des Nichtvorliegens benutzbarer Räume (§ 72 Abs. 3 BewG) jedenfalls keinen zwingenden Schluss darüber zulässt, ob und in welchem Umfang dieser (Zwischen-)Zustand auf die Beschädigung oder Zerstörung tragender Gebäudeteile zurückzuführen ist (vgl. zur sogenannten Entkernung BFH-Urteil vom 24. Oktober 1990 II R 9/88, BFHE 162, 369, BStBl II 1991, 60; zu teilweise zerstörten Gebäuden s. Urteil vom 28. November 1990 II R 36/87, BFHE 162, 391, BStBl II 1991, 209).
  • BFH, 14.05.2003 - II R 14/01

    Grundstücksbewertung bei unbewohnbarem Gebäude

    Maßgebend für die Abgrenzung zwischen unbebauten und bebauten Grundstücken --einschließlich der Beurteilung der Zumutbarkeit der Gebäudenutzung-- sind jeweils die tatsächlichen Verhältnisse an dem Stichtag, auf den eine Feststellung vorzunehmen ist (BFH-Urteil vom 24. Oktober 1990 II R 9/88, BFHE 162, 369, BStBl II 1991, 60).
  • FG Münster, 04.02.2021 - 3 K 1765/18

    Einstufung eines Grundbesitzes für Zwecke der Einheitsbewertung als bebautes oder

    Dabei geht der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 24.10.1990 II R 9/88 (BStBl. II 1991, 60) davon aus, dass auch im Rahmen von § 72 Abs. 3 BewG maßgeblich ist, ab wann die bestimmungsgemäße Nutzung eines auf dem Grundstück befindlichen Gebäudes nicht mehr zumutbar und deshalb von einem unbebauten Grundstück auszugehen ist.

    Ob die Benutzung eines Gebäudes zumutbar und es damit bezugsfertig ist, richtet sich nach seinem tatsächlichen Zustand am Stichtag, auf den die Feststellung vorzunehmen ist (BFH, Urteile vom 24.10.1990 II R 9/88, BStBl. II 1991, 60, vom 14.05.2003 II R 14/01, BStBl. II 2003, 903, und vom 18.12.2002 II R 20/01, BStBl. II 2003, 228).

    Zudem hat der Bundesfinanzhof in seinen späteren Entscheidungen auf sein Urteil vom 24.10.1990 II R 9/88, BStBl. II 1991, 60 verwiesen und nicht auf eine Dauerhaftigkeit der Unbenutzbarkeit abgestellt (BFH, Urteile vom 14.05.2003 II R 14/01, BStBl. II 2003, 903, und vom 18.12.2002 II R 20/01, BStBl. II 2003, 228; dem folgend Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.01.2010 4 K 877/04, EFG 2010, 1014; offen gelassen zur Bedarfsbewertung gemäß § 145 BewG Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 26.05.2011 3 K 2993/09, EFG 2012, 99).

  • FG Hessen, 26.05.2011 - 3 K 2993/09

    Einstufung eines verwahrlosten Grundstücks als bebautes Grundstück

    Auf diesen Gesichtspunkt hatte der BFH schon früher abgestellt in einem Fall, in dem aufgrund des Abrisses von Geschossdecken und Zwischenwänden (vergleichbar einer Entkernung des betreffenden Gebäudes) keine benutzbaren Wohnräume mehr vorhanden waren (Urteil vom 24.10.1990 II R 9/88, BStBl II 1991, 60).
  • FG Brandenburg, 13.12.2000 - 2 K 2501/98

    Bewertung eines ehemaligen Militärflughafens als unbebautes Grundstück

    Nach diesen Grundsätzen ist ein Gebäude dann im Sinne des § 44 in Verbindung mit § 33 a RBewDV unbenutzbar geworden, wenn zur dauernden bestimmungsgemäßen Nutzung geeigneter Raum aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr vorhanden ist (siehe auch BFH, Urteil vom 24. Oktober 1990 - II R 9/88, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 162, 369, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1991, 60 [61] und Viskorf/Glier/Knobel- Knobel, a.a.O., Rn. 8).

    Da es für die Beurteilung im Übrigen allein auf die Verhältnisse am Bewertungsstichtag ankommt, ist es unerheblich, ob nach dem Stichtag eine (teilweise) Nutzung der Gebäude erfolgte (siehe auch BFH, Urteil vom 24. Oktober 1990 - II R 9/88, a.a.O.).

  • FG Thüringen, 20.07.2000 - II 412/99

    Artfortschreibung eines mit einem unbewohnbaren Einfamilienhaus bebauten

    Außer Betracht bleiben müsse auch im Falle einer Zerstörung der Räume, die, wie bei einer "Entkernung" dem Abriss des Gebäudes gleichstehe, ob dieser Zustand sich nur als Zwischenstadium zur Wiederherstellung eines benutzbaren Gebäudes darstelle (Urteil vom 24. Oktober 1990 II R 9/88, Bundessteuerblatt II 1991, 60).

    Denn nach der dargestellten Rechtsprechung kommt es auf das äussere Erscheinungsbild des Bauwerks allein nicht an, da darauf abzustellen ist, ob zur dauernden bestimmungsgemäßen Nutzung geeigneter Raum noch vorhanden ist (BFH-Urteil vom 24. Oktober 1990 II R 9/88, a.a.O.).

  • BFH, 14.12.1994 - II R 104/91

    Einheitswert bei Umbauten eines Gebäudes?

    Hat nach § 72 Abs. 1 Satz 2 BewG durch Herbeiführung der Bezugsfertigkeit die Benutzbarkeit eines Gebäudes einmal begonnen und ist damit ein bebautes Grundstück entstanden, kann das Grundstück - soweit das Gebäude nicht abgerissen oder entkernt wird (vgl. Senatsurteil vom 24. Oktober 1990 II R 9/88, BFHE 162, 369, BStBl II 1991, 60) - nur unter den Voraussetzungen des § 72 Abs. 3 BewG wieder zu einem unbebauten werden, d. h. zurückversetzt werden in den Zustand eines unbebauten Grundstücks.
  • BFH, 28.11.1990 - II R 36/87

    Maßgebender Feststellungszeitpunkt für eine Artfortschreibung bei Umbau eines

    Denn in einem solchen Falle wird zunächst das Grundstück in den Zustand eines unbebauten Grundstücks "zurückversetzt" (vgl. dazu die Entscheidung des Senats vom 24. Oktober 1990 II R 9/88, BFHE 162, 369, BStBl II 1991, 60).
  • FG Sachsen-Anhalt, 26.01.2010 - 4 K 877/04

    Grundstück mit unbewohnbarem Gebäude als unbebautes Grundstück

    Maßgebend für die Abgrenzung zwischen unbebauten und bebauten Grundstücken - einschließlich der Beurteilung der Zumutbarkeit der Gebäudenutzung - sind jeweils die tatsächlichen Verhältnisse an dem Stichtag, auf den eine Feststellung vorzunehmen ist (BFH, Urteil vom 24. Oktober 1990 - II R 9/88 - BStBl. II 1991, S. 60).
  • FG Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 9 K 53/96

    Abtretung eines Grundstückübertragungsanspruchs

  • BFH, 23.04.1992 - II R 19/89

    Einbeziehung einer Obergeschosswohnung in den bewertungsrechtlichen

  • FG Köln, 22.10.1998 - 14 K 1827/98

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer; Erzielung von

  • FG Hessen, 09.08.2007 - 3 V 3316/06

    Festsetzung von Verspätungszuschlag : verspätete Abgabe einer gesonderten

  • FG München, 11.02.1999 - 1 K 1765/97

    Anspruch auf Erlass eines Teils der Einkommensteuer ; Monatsfrist ab Bekanntgabe

  • FG München, 22.07.1999 - 15 K 1673/95

    Möglichkeit der Bildung von Rückstellungen für sogenannte

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.01.2002 - 2 K 2921/99

    Anschaffung einer Wohnung nach Ablauf des zweiten auf das Jahr der Fertigstellung

  • FG München, 28.10.1998 - 7 K 3480/96

    Zuführungen zu einer Pensionsrückstellung für den beherrschenden

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