Rechtsprechung
   BFH, 13.09.1990 - IV R 101/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2161
BFH, 13.09.1990 - IV R 101/89 (https://dejure.org/1990,2161)
BFH, Entscheidung vom 13.09.1990 - IV R 101/89 (https://dejure.org/1990,2161)
BFH, Entscheidung vom 13. September 1990 - IV R 101/89 (https://dejure.org/1990,2161)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,2161) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 1, § 14a Abs. 4

  • Wolters Kluwer

    Landwirt - Verpachtung des Hofes - Künftiger Hoferbe - Betrieblicher Grund und Boden - Errichtung eines neuen Wohnhauses - Notwendiges Betriebsvermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1, § 14a Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Nach Betriebsverpachtung auf Betriebsgrund errichtetes Wohnhaus des Landwirts als dessen notwendiges Betriebsvermögen

Papierfundstellen

  • BFHE 162, 274
  • BB 1991, 197
  • DB 1991, 1554
  • BStBl II 1991, 79
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 18.02.1982 - IV R 100/79

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Betriebsvermögen - Wohnung - Forstbetrieb

    Auszug aus BFH, 13.09.1990 - IV R 101/89
    Verpachtet ein Landwirt seinen Hof an seinen Sohn, den künftigen Hoferben, überläßt ihm das Wohnhaus auf der Hofstelle und errichtet für sich auf betrieblichem Grund und Boden ein neues Wohnhaus in deren unmittelbarer Nähe, so gehört dieses Grundstück mit Wohngebäude regelmäßig weiterhin zum notwendigen Betriebsvermögen (Abgrenzung zum Senatsurteil in BFHE 135, 446, BStBl II 1982, 536).

    Es habe vielmehr von vornherein zum notwendigen Privatvermögen gehört, da es ausschließlich eigenen Wohnzwecken gedient, und eine wirtschaftliche Bindung an den Betrieb wegen dessen Verpachtung gefehlt habe (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Februar 1982 IV R 100/79, BFHE 135, 446, BStBl II 1982, 536).

    Der Senat hat in seinem Urteil in BFHE 135, 446, BStBl II 1982, 536 den Grundsatz aufgestellt, daß eine Wohnung, die der Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebs in zeitlichem Zusammenhang mit der Verpachtung seines Betriebs errichtet und bezieht, weil er die auf der Hofstelle gelegene Wohnung für den (familienfremden) Pächter zu räumen hat, nicht zu seinem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehört.

    Insbesondere lag es - im Gegensatz zu dem im Urteil in BFHE 135, 446, BStBl II 1982, 536 entschiedenen Fall - nicht in einem Gebiet mit städtischer Bebauung.

  • BFH, 20.11.1987 - VI R 140/84

    Beschwerde - Billigkeitsentscheidung - Zinsfestsetzung

    Auszug aus BFH, 13.09.1990 - IV R 101/89
    Einer Aufhebung der Einspruchsentscheidung (vgl. BFH-Urteil vom 20. November 1987 VI R 140/84, BFHE 152, 310, BStBl II 1988, 402) bedarf es nicht, weil sie keine Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme enthält.
  • BFH, 28.11.1980 - VI R 226/77

    Unterhaltsleistung - Übergangsregelung - Anfechtungsverfahren -

    Auszug aus BFH, 13.09.1990 - IV R 101/89
    Es fehlt an einer Beschwerdeentscheidung der Oberfinanzdirektion als außergerichtliches Vorverfahren i.S. des § 44 Abs. 1 FGO (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. insbesondere Urteil vom 28. November 1980 VI R 226/77, BFHE 132, 264, BStBl II 1981, 319).
  • BFH, 14.08.1987 - III R 89/82

    Zugehörigkeit der Wohnung des Steuerpflichtigen zum Betriebsvermögen eines

    Auszug aus BFH, 13.09.1990 - IV R 101/89
    Selbst wenn dies - beispielsweise wegen Krankheit oder hohen Alters - einmal nicht der Fall sein sollte, so besteht der Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Betrieb doch aufgrund der Verkehrsauffassung (Leingärtner/Zaisch, Die Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft, Rdnr. 261 f.; BFH-Urteil vom 14. August 1987 III R 89/82, BFH/NV 1988, 52).
  • BFH, 17.01.1980 - IV R 33/76

    Nutzungswert einer Wohnung - Forstwirtschaftliches Betriebsvermögen -

    Auszug aus BFH, 13.09.1990 - IV R 101/89
    Er muß in die für die Wohnung des Land- und Forstwirts allgemein geltenden Zuordnungskriterien eingefügt werden, nach denen entsprechend dem Bewertungsgesetz (BewG) bei einem Land- und Forstwirt auch einkommensteuerrechtlich die Zugehörigkeit seiner Wohnung zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen voraussetzt, daß die Wohnung dazu bestimmt ist, dauernd dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu dienen (BFH-Urteil vom 17. Januar 1980 IV R 33/76, BFHE 129, 543, 549, BStBl II 1980, 323).
  • BFH, 30.06.1983 - IV R 221/80

    Betriebsaufgabe - Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs -

    Auszug aus BFH, 13.09.1990 - IV R 101/89
    Demgemäß hat der Senat im Urteil vom 30. Juni 1983 IV R 221/80 (BFHE 138, 564, BStBl II 1983, 638) entschieden, daß sich die Zugehörigkeit des Wohnhauses zum Betriebs- oder Privatvermögen nach den Umständen des Einzelfalles richtet, wenn der Steuerpflichtige seinen landwirtschaftlichen Betrieb ohne Betriebsaufgabeerklärung an seine Eltern verpachtet und auf einem Betriebsgrundstück für sich ein Einfamilienhaus baut.
  • BFH, 29.05.1969 - IV R 238/66

    Teilungsanordnung - Betriebsvermögen - Miterbe - Privatvermögen - Entnahme des

    Auszug aus BFH, 13.09.1990 - IV R 101/89
    Angesichts der Tatsache, daß nach der Rechtsprechung des BFH der Erbe, der Betriebsvermögen erbt und entnimmt, den Entnahmegewinn zu versteuern hat (z.B. Urteil vom 29. Mai 1969 IV R 238/66, BFHE 96, 182, BStBl II 1969, 614), wird jedoch allgemein angenommen, daß es sich insoweit um ein Versehen des Gesetzgebers gehandelt hat (vgl. z.B. Felsmann, a.a.O., D Anm. 311; Leingärtner/Zaisch, a.a.O., Rdnr. 1230).
  • BFH, 12.01.1989 - IV R 67/87

    Keine Billigkeitsmaßnahme, wenn eine Personengesellschaft sich gegen die

    Auszug aus BFH, 13.09.1990 - IV R 101/89
    Es handelt sich hierbei um eine Anweisung, die eine niedrigere Steuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen (§ 163 Abs. 1 der Abgabenordnung - AO 1977 -) zum Gegenstand hat (vgl. hierzu zuletzt Senatsurteil vom 12. Januar 1989 IV R 67/87, BFHE 155, 484, BStBl II 1990, 259, 260).
  • BFH, 18.03.1999 - IV R 65/98

    Umfang eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Insoweit unterscheidet sich der Streitfall deutlich von dem Sachverhalt, über den der Senat im Urteil vom 13. September 1990 IV R 101/89 (BFHE 162, 274, BStBl II 1991, 79) zu entscheiden hatte.
  • BFH, 24.09.1998 - IV R 1/98

    Erweiterung eines verpachteten Betriebs

    Der erkennende Senat hat --zur früheren Rechtslage-- für das vom Verpächter eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs neu errichtete und selbst genutzte Wohnhaus bereits entschieden, daß der Verpächter sein Betriebsvermögen erweitern kann (BFH-Urteil vom 13. September 1990 IV R 101/89, BFHE 162, 274, BStBl II 1991, 79; vgl. auch das insoweit nicht amtlich veröffentlichte Senatsurteil vom 28. November 1991 IV R 58/91, BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521, abgedruckt in Steuerrechtliche Entscheidungen zur Land- und Forstwirtschaft 1991, 22 ff. mit Anm. Kanzler).
  • FG Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 9 K 53/96

    Abtretung eines Grundstückübertragungsanspruchs

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Düsseldorf, 01.06.2006 - 15 K 2167/04

    Land- und Forstwirtschaft; Gewillkürtes Betriebsvermögen; Bodengewinnbesteuerung;

    Er sieht sich jedoch vorsorglich zu dem Hinweis veranlasst, dass das BFH-Urteil vom 13.09.1990 IV R 101/89, BStBl II 1991, 79, das durch den Beschluss des Großen Senats vom 05.07.1990 GrS 2/89, BStBl II 1990, 837 nicht zwingend überholt ist (vgl. hierzu Kempermann, FR 1991, 585) dafür sprechen könnte, dass ein möglicher Entnahmegewinn entgegen der Verwaltungsauffassung (vgl. hierzu BMF-Schreiben vom 11.01.1993, BStBl I 1993, 62 Tz. 91 Satz 2; nunmehr inhaltsgleich BMF-Schreiben vom 11.01.2006 Tz. 78), die auch von den Klägern nicht in Frage gestellt worden ist, nicht dem Erblasser, sondern den das hofesfreie Vermögen übernehmenden Erben zuzurechnen gewesen wäre, soweit die übernommenen Wirtschaftsgüter bei diesen nicht in ein Betriebsvermögen überführt worden sind.
  • BFH, 08.12.1994 - IV B 7/94

    Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Im übrigen bemerkt der Senat, daß sich das angegriffene Urteil des FG in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats befindet, nach der das Wohngebäude eines Land- und Forstwirts grundsätzlich zum notwendigen Betriebsvermögen gehört (BFH-Urteile vom 19. Februar 1987 IV R 175/85, BFHE 149, 196, BStBl II 1987, 430; vom 13. September 1990 IV R 101/89, BFHE 162, 274, BStBl II 1991, 79, und vom 6. Dezember 1990 IV R 124/89, BFH/NV 1993, 289).
  • FG Rheinland-Pfalz, 31.08.1999 - 3 K 2818/96

    Kürzung der Betriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht