Rechtsprechung
   BFH, 23.05.1991 - IV R 48/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2183
BFH, 23.05.1991 - IV R 48/90 (https://dejure.org/1991,2183)
BFH, Entscheidung vom 23.05.1991 - IV R 48/90 (https://dejure.org/1991,2183)
BFH, Entscheidung vom 23. Mai 1991 - IV R 48/90 (https://dejure.org/1991,2183)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,2183) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG §§ 4 Abs. 1, 11

  • Wolters Kluwer

    Überschußrechnung - Wertgesicherte Veräußerungsrente - Barwert der Verpflichtung - Eintritt des Wertsicherungsfalles

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 3, § 11

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebliche Rentenverpflichtung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG - Berücksichtigung von Wertsicherungsklauseln - Aussetzung der Vollziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 164, 532
  • BB 1991, 1925
  • BB 1991, 2134
  • DB 1991, 2367
  • BStBl II 1991, 796
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.02.1984 - IV R 128/81

    Die Erhöhung einer betrieblichen Rentenverpflichtung auf Grund einer

    Auszug aus BFH, 23.05.1991 - IV R 48/90
    b) Es wird insoweit also ebenso verfahren wie beim bilanzierenden Steuerpflichtigen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Februar 1984 IV R 128/81, BFHE 140, 548, BStBl II 1984, 516).

    Bei einem bilanzierenden Steuerpflichtigen hat die aus einer Wertsicherungsklausel resultierende Erhöhung der Rentenverpflichtung zur Folge, daß der Betrag, um den sich der Barwert der Rentenverpflichtung erhöht, im Jahr der Erhöhung gewinnmindernd passiviert wird (BFH-Urteil in BFHE 140, 548, BStBl II 1984, 516; Jansen/Wrede, Renten, Raten, dauernde Lasten, 9. Aufl., Rdnr. 217).

    Zu Unrecht beruft sich das FG demgegenüber auf das Senatsurteil in BFHE 140, 548, BStBl II 1984, 516.

    Für sie spricht insbesondere, daß ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn zunächst durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt und während dieser Zeit die gewinnmindernde Passivierung von Erhöhungen des Rentenbarwertes unterlassen hatte, dem Urteil in BFHE 148, 548, BStBl II 1984, 516 zufolge diese Gewinnminderungen nach dem Übergang zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nicht nachholen darf.

    Der Senat hat in seinem Urteil in BFHE 140, 548, BStBl II 1984, 516 entschieden, daß bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG die gewinnmindernde Berücksichtigung einer Rentenerhöhung, die in einem Jahr unterblieben ist, nicht in einem späteren Jahr nachgeholt werden darf.

  • BFH, 31.08.1972 - IV R 93/67

    Wegfall einer Kaufpreisrentenverpflichtung bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs.

    Auszug aus BFH, 23.05.1991 - IV R 48/90
    Daraus folgt, daß der Steuerpflichtige mit Einnahmeüberschußrechnung ebenso wie der mit Betriebsvermögensvergleich in Höhe des aktuellen Rentenbarwertes eine Betriebseinnahme ausweisen muß, wenn die Rentenverpflichtung - etwa wegen des Todes des Rentenberechtigten - wegfällt (BFH-Urteil vom 31. August 1972 IV R 93/67, BFHE 107, 205, BStBl II 1973, 51).
  • BFH, 18.05.2010 - X R 32/01

    Übertragung eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks auf die Ehefrau

    Allerdings berechnen sich diese Betriebsausgaben nicht nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Satz 2 EStG; anzusetzen ist vielmehr der anteilige Zinsanteil, der sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den Rentenzahlungen einerseits und dem jährlichen Rückgang des Barwerts der Leibrentenverpflichtung andererseits ergibt (R 16 Abs. 4 Sätze 2, 3 der Einkommensteuer-Richtlinien 1998; vgl. ferner BFH-Urteile vom 23. Mai 1991 IV R 48/90, BFHE 164, 532, BStBl II 1991, 796, und vom 25. November 1992 X R 34/89, BFHE 170, 76, BStBl II 1996, 663).
  • BFH, 22.09.1999 - XI R 46/98

    Betriebliche Rentenverpflichtung nach Betriebsaufgabe

    a) Der jeweilige Zinsanteil ist nach dem BFH-Urteil vom 23. Februar 1984 IV R 128/81 (BFHE 140, 548, BStBl II 1985, 516) auch im Rahmen einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zu berechnen, "indem man --wie bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG-- den tatsächlich gezahlten Rentenbetrag jeweils um den Betrag vermindert, um den sich der Barwert der Rentenverbindlichkeit infolge der Berücksichtigung der verminderten Lebenserwartung des Rentenberechtigten verringert" (vgl. auch BFH-Urteil vom 23. Mai 1991 IV R 48/90, BFHE 164, 532, BStBl II 1991, 796).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht