Rechtsprechung
   BFH, 19.09.1990 - X R 44/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,650
BFH, 19.09.1990 - X R 44/89 (https://dejure.org/1990,650)
BFH, Entscheidung vom 19.09.1990 - X R 44/89 (https://dejure.org/1990,650)
BFH, Entscheidung vom 19. September 1990 - X R 44/89 (https://dejure.org/1990,650)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,650) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4; AO 1977 § 12; FGO § 56

  • Wolters Kluwer

    Betriebsstätte - Beschäftigungsstätte des Steuerpflichtigen - Abgrenzbare Fläche - Abgrenzbare Räumlichkeit - Verfügungsmacht - Begrenzter Betriebsausgabenabzug - Fahrten - Regelmäßige Betriebsstätten - Ständig wechselnde Betriebsstätten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 162, 77
  • BB 1990, 2399
  • BB 1991, 51
  • DB 1991, 21
  • BStBl II 1991, 97
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 13.07.1989 - IV R 55/88

    Zum Begriff der Betriebsstätte i. S. von § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG

    Auszug aus BFH, 19.09.1990 - X R 44/89
    Das als Büroraum eingerichtete Arbeitszimmer nahm nach den mit Revisionsrügen nicht angegriffenen Feststellungen des FG dem Einfamilienhaus insgesamt nicht den Charakter des Privaten und änderte nichts daran, daß für die Streitjahre die Wohnung als Ausgangs- und Endpunkt der in Frage stehenden Fahrten anzusehen ist (vgl. die Urteile des BFH vom 7. Dezember 1988 X R 15/87, BFHE 155, 353, BStBl II 1989, 421, 423, und vom 13. Juli 1989 IV R 55/88, BFHE 157, 562, BStBl II 1990, 23).

    Im Hinblick auf den besonderen Zweck des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG, den Zusammenhang mit § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG und vor allem wegen der gebotenen Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Gewerbetreibenden bzw. Freiberuflern im Regelungsbereich beider Vorschriften ist der Begriff der Betriebsstätte hier weiter auszulegen als im Rahmen des § 12 AO 1977: Anders als dort ist in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG unter Betriebsstätte die (von der Wohnung getrennte) Beschäftigungsstätte des Steuerpflichtigen zu verstehen (vgl. BFH in BFHE 157, 562, BStBl II 1990, 23), d.h. das Gelände, auf dem (oder von dem aus) die steuerrechtlich relevante Tätigkeit ausgeübt wird, die Baulichkeit, Anlage oder Einrichtung, in der (oder von der aus) dies geschieht.

    Eine abgrenzbare Fläche oder Räumlichkeit und eine hierauf bezogene eigene Verfügungsmacht des Steuerpflichtigen ist - im Unterschied zur Geschäftseinrichtung i. S. des § 12 Satz 1 AO 1977 - nicht erforderlich (BFHE 157, 562, BStBl II 1990, 23 m.w. N.).

  • BFH, 02.11.1984 - VI R 38/83

    Werbungskosten - Ständig wechselnde Einsatzstellen - Arbeitnehmer - Arbeit an

    Auszug aus BFH, 19.09.1990 - X R 44/89
    Die Tätigkeit des Klägers während des gesamten hier zu beurteilenden Zeitraums - und darin unterscheidet sich der Fall grundlegend von demjenigen ständig wechselnder Einsatzstellen oder Betriebsstätten - ist nicht durch das Fehlen einer festen Betriebsstätte, sondern dadurch gekennzeichnet, daß der Kläger zwischen Wohnung und durchweg zwei, im Jahre 1983 drei, regelmäßigen Betriebsstätten (vgl. BFH-Urteile vom 31. Oktober 1973 VI R 98/73, BFHE 111, 76, BStBl II 1974, 258, 259, und vom 2. November 1984 VI R 38/83, BFHE 142, 389, BStBl II 1985, 139) hin- und hergefahren ist.

    Dabei müssen die Fahrten zum Schlachthof in A im Hinblick auf die geringfügige Entfernung von nur 7 km als Fahrten innerhalb eines festen Einzugsbereichs unberücksichtigt bleiben (BFH-Urteile vom 10. Mai 1985 VI R 157/81, BFHE 144, 46, BStBl II 1985, 595; vom 20. November 1987 VI R 6/86, BFHE 152, 232, BStBl II 1988, 443, und in BFHE 142, 389, BStBl II 1985, 139).

  • BFH, 07.12.1988 - X R 15/87

    1. Vertrauensschutz bei Änderung der Rechtsprechung - 2. Kilometerpauschale bei

    Auszug aus BFH, 19.09.1990 - X R 44/89
    Das als Büroraum eingerichtete Arbeitszimmer nahm nach den mit Revisionsrügen nicht angegriffenen Feststellungen des FG dem Einfamilienhaus insgesamt nicht den Charakter des Privaten und änderte nichts daran, daß für die Streitjahre die Wohnung als Ausgangs- und Endpunkt der in Frage stehenden Fahrten anzusehen ist (vgl. die Urteile des BFH vom 7. Dezember 1988 X R 15/87, BFHE 155, 353, BStBl II 1989, 421, 423, und vom 13. Juli 1989 IV R 55/88, BFHE 157, 562, BStBl II 1990, 23).

    An der (beiläufig) geäußerten abweichenden Ansicht (in BFHE 155, 353, BStBl II 1989, 421, 423) hält der Senat nicht fest.

  • BFH, 15.09.1988 - IV R 116/85

    Verpflegungsmehraufwand - Abzugsverbot - Aufteilungsverbot - Geschäftsreise -

    Auszug aus BFH, 19.09.1990 - X R 44/89
    Besondere Umstände, welche ausnahmsweise die Schätzung eines solchen betrieblich veranlaßten Aufwands zuließen (vgl. BFH-Urteil vom 15. September 1988 IV R 116/85, BFHE 155, 287, BStBl II 1989, 276, 278), sind weder von den Klägern dargetan worden noch sonst ersichtlich.
  • BFH, 08.04.1981 - II R 4/78

    Anschlußrevision - Revisionsbegründung - Zustellungstermin

    Auszug aus BFH, 19.09.1990 - X R 44/89
    Gemäß den § 155 FGO, § 556 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 der Zivilprozeßordnung (ZPO) hätte die Anschlußrevision innerhalb eines Monats nach Zustellung der Revisionsbegründung eingelegt und begründet werden müssen (vgl. BFH-Urteil vom 8. April 1981 II R 4/78, BFHE 133, 155, BStBl II 1981, 534).
  • BFH, 10.05.1985 - VI R 157/81

    Fahrtaufwendungen eines Bauarbeiters zu verschiedenen Einsatzorten in

    Auszug aus BFH, 19.09.1990 - X R 44/89
    Dabei müssen die Fahrten zum Schlachthof in A im Hinblick auf die geringfügige Entfernung von nur 7 km als Fahrten innerhalb eines festen Einzugsbereichs unberücksichtigt bleiben (BFH-Urteile vom 10. Mai 1985 VI R 157/81, BFHE 144, 46, BStBl II 1985, 595; vom 20. November 1987 VI R 6/86, BFHE 152, 232, BStBl II 1988, 443, und in BFHE 142, 389, BStBl II 1985, 139).
  • BFH, 31.10.1973 - VI R 98/73

    Aufwendungen für Fahrten mit eigenem Kraftfahrzeug zwischen Wohnung und ständig

    Auszug aus BFH, 19.09.1990 - X R 44/89
    Die Tätigkeit des Klägers während des gesamten hier zu beurteilenden Zeitraums - und darin unterscheidet sich der Fall grundlegend von demjenigen ständig wechselnder Einsatzstellen oder Betriebsstätten - ist nicht durch das Fehlen einer festen Betriebsstätte, sondern dadurch gekennzeichnet, daß der Kläger zwischen Wohnung und durchweg zwei, im Jahre 1983 drei, regelmäßigen Betriebsstätten (vgl. BFH-Urteile vom 31. Oktober 1973 VI R 98/73, BFHE 111, 76, BStBl II 1974, 258, 259, und vom 2. November 1984 VI R 38/83, BFHE 142, 389, BStBl II 1985, 139) hin- und hergefahren ist.
  • BFH, 20.11.1987 - VI R 6/86

    Fahrten zu ständig wechselnden Einsatzstellen, die im üblichen

    Auszug aus BFH, 19.09.1990 - X R 44/89
    Dabei müssen die Fahrten zum Schlachthof in A im Hinblick auf die geringfügige Entfernung von nur 7 km als Fahrten innerhalb eines festen Einzugsbereichs unberücksichtigt bleiben (BFH-Urteile vom 10. Mai 1985 VI R 157/81, BFHE 144, 46, BStBl II 1985, 595; vom 20. November 1987 VI R 6/86, BFHE 152, 232, BStBl II 1988, 443, und in BFHE 142, 389, BStBl II 1985, 139).
  • BFH, 05.11.1987 - IV R 180/85

    Fahrtkosten - Arzt - Eigener Pkw - Praxisvertretung

    Auszug aus BFH, 19.09.1990 - X R 44/89
    Dem FG ist zwar darin beizupflichten, daß es unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung von Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug auch geboten ist, die von der Rechtsprechung für den Fahrtkostenabzug von Arbeitnehmern mit ständig wechselnden Einsatzstellen entwickelten Grundsätze auf den Regelungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG zu übertragen und Fahrtkosten ausnahmsweise zum uneingeschränkten Betriebsausgabenabzug zuzulassen, soweit sie zwischen Wohnung und ständig wechselnden Betriebsstätten im zuvor (unter 2.) definierten Sinne angefallen sind (vgl. BFH-Urteil vom 5. November 1987 IV R 180/85, BFHE 151, 413, BStBl II 1988, 334).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht