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   BFH, 13.03.1991 - I R 8/88   

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https://dejure.org/1991,822
BFH, 13.03.1991 - I R 8/88 (https://dejure.org/1991,822)
BFH, Entscheidung vom 13.03.1991 - I R 8/88 (https://dejure.org/1991,822)
BFH, Entscheidung vom 13. März 1991 - I R 8/88 (https://dejure.org/1991,822)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 14, § 65; AO 1977 i. d. F. vor dem Vereinsförderungsgesetz vom 18. Dezember 1989 § 64, § 68 Nr. 7 b; KStG 1977 § 5 Abs. 1 Nr. 9

  • Wolters Kluwer

    Sportverein - Geschäftsbetrieb - Sportstätten - Bandenwerbung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bandenwerbung eines Sportvereins als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - Abgrenzung zur Vermögensverwaltung - Keine Veranstaltung i.S. des § 68 Nr. 7b AO - Kein Zweckbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 164, 57
  • NJW 1991, 2727
  • BB 1991, 1117
  • BB 1991, 1174
  • DB 1991, 1311
  • BStBl II 1992, 101
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.07.1986 - I R 85/83

    Ein ausschließlich für ein Touristikunternehmen tätiger Fremdenführer, der sich

    Auszug aus BFH, 13.03.1991 - I R 8/88
    Dies erfordert eine Tätigkeit, die gegen Entgelt an den Markt gebracht und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird (BFH-Urteil vom 9. Juli 1986 I R 85/83, BFHE 147, 245, BStBl II 1986, 851).

    Aus der Feststellung des FG, der Kläger habe die Werbeflächen an einzelne Interessenten überlassen, an die er selbst herangetreten bzw. die an ihn herangetreten seien, ist zu entnehmen, daß die Tätigkeit des Klägers nach außen hin in Erscheinung trat und sich an eine Allgemeinheit wendete (BFH in BFHE 147, 245, BStBl II 1986, 851).

  • BFH, 09.12.1981 - I R 215/78

    Steuerschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - Sportverband -

    Auszug aus BFH, 13.03.1991 - I R 8/88
    Mit Urteil vom 9. Dezember 1981 I R 215/78 (BFHE 136, 455, BStBl II 1983, 27) hat der erkennende Senat entschieden, daß ein Verein, der sich gegen Entgelt verpflichtet, Spieler bei bestimmten sportlichen Veranstaltungen in Sportschuhen eines bestimmten Herstellers auftreten zu lassen, damit einen steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält.

    Zum einen wird die entgeltliche Überlassung von Werbeflächen (z. B. für die Produkte von Sportartikelherstellern) vom Vereinszweck nicht zwingend gefordert (BFH in BFHE 136, 455, BStBl II 1983, 27).

  • BFH, 02.03.1990 - III R 89/87

    Zur Zweckbetriebseigenschaft der stundenweisen Vermietung einer Tennishalle an

    Auszug aus BFH, 13.03.1991 - I R 8/88
    Die Nutzungsüberlassung einer einzelnen Sportstätte kann ohne weiteres zur Annahme mehrerer "Betriebe", eines steuerschädlichen und eines steuerbefreiten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs, führen, soweit § 64 AO 1977 eine Differenzierung verlangt (BFH-Urteil vom 2. März 1990 III R 89/87, BFHE 161, 277, BStBl II 1990, 1012).

    Eine solche getrennte Würdigung vergleichbarer wirtschaftlicher Tätigkeiten eines Vereins setzt nach der Entscheidung in BFHE 161, 277, BStBl II 1990, 1012 voraus, daß sich die einzelnen Tätigkeiten auch tatsächlich voneinander unterscheiden.

  • BFH, 17.03.1981 - VIII R 149/78

    Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebes von der Vermögensverwaltung und zum Beginn

    Auszug aus BFH, 13.03.1991 - I R 8/88
    Die Gesamttätigkeit stellt sich nicht mehr als Nutzung von Vermögen im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten dar, sondern ist durch das Hinzutreten besonderer Umstände als unternehmerisch - also auf Risikotragung gerichtet - zu werten (vgl. z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. März 1981 VIII R 149/78, BFHE 133, 44, BStBl II 1981, 522; Schmidt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 9. Aufl., 1990, § 15 Anm. 13 a).
  • BFH, 21.12.1976 - VIII R 27/72

    Dauervermietung von Zimmern - Übernahme von Nebenleistungen - Gewerblicher

    Auszug aus BFH, 13.03.1991 - I R 8/88
    Die mit der entgeltlichen Gestattung von Bandenwerbung wirtschaftlich verbundene Gesamtleistung geht deshalb wesentlich über die Nutzung des Vermögens im Sinne einer Fruchtziehung hinaus (vgl. BFH-Urteil vom 21. Dezember 1976 VIII R 27/72, BFHE 121, 60, BStBl II 1977, 244).
  • BFH, 07.11.2007 - I R 42/06

    Sponsoring von Sportvereinen ist steuerpflichtig

    Denn auch ein Dulden von Werbung auf Sportveranstaltungen kann Gegenstand eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes sein (so schon Senatsurteil vom 13. März 1991 I R 8/88, BFHE 164, 57, BStBl II 1992, 101; s. auch FG München, Urteil vom 30. Juli 1996 15 K 353/95, EFG 1996, 1180).
  • BFH, 01.08.2002 - V R 21/01

    Werbeumsätze eines gemeinnützigen Sportvereins

    Es ist aber nicht ersichtlich, dass der Zweck, den Sport zu fördern, nur durch entgeltliche Werbeleistungen erreicht werden könnte (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 164, 508, BStBl II 1992, 103, unter 4. e, Banden- und Trikotwerbung; vom 13. März 1991 I R 8/88, BFHE 164, 57, BStBl II 1992, 101, unter 2., Bandenwerbung).
  • FG Münster, 22.03.2017 - 9 K 518/14

    Gemeinnützige Körperschaften - Standflächenüberlassung während

    Ohne die Durchführung des Kongresses wäre die Überlassung der Flächen für die Pharmaunternehmen sinnlos (s.a. zur Bedeutung der Durchführung und Attraktivität von Sportveranstaltungen für die Bandenwerbung in Sportstätten BFH-Urteil vom 13.03.1991 I R 8/88, BStBl II 1992, 101).

    Die vom Kläger aufgrund der Aufstellerverträge wirtschaftlich erbrachte Gesamtleistung ging deshalb wesentlich über die Nutzung des Vermögens im Sinne einer Fruchtziehung hinaus (vgl. zur Bandenwerbung BFH-Urteil vom 13.03.1991 I R 8/88, BStBl II 1992, 101).

  • BFH, 05.06.2003 - I R 76/01

    Ausgaben für wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

    Diese Tätigkeit des Klägers ist als unternehmerische --auf Risikotragung gerichtet-- zu werten und bedeutet eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. März 1991 I R 8/88, BFHE 164, 57, BStBl II 1992, 101).

    Der gemeinnützige Zweck des Klägers und der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb bilden keine Einheit in dem Sinne, dass sich der Vereinszweck mit der Unterhaltung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs "Totalisatorunternehmen" deckt (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs --RFH-- vom 23. Juli 1938 VIa 92/37, RFHE 44, 277, RStBl 1938, 913; BFH-Urteile vom 24. Februar 1953 I 33/51 U, BFHE 57, 277, BStBl III 1953, 109; in BFHE 164, 57, BStBl II 1992, 101).

  • BFH, 04.06.2003 - I R 25/02

    Behindertenwerkstatt als Zweckbetrieb

    Eine Aufteilung in einen steuerbegünstigten Zweckbetrieb und einen steuerschädlichen Teil des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (vgl. § 64 Abs. 1 AO 1977 "soweit") scheidet von vornherein aus, da die Betätigung der Mosterei nicht in satzungsgemäße und nicht satzungsgemäße Leistungen trennbar ist (vgl. BFH-Urteile vom 2. März 1990 III R 89/87, BFHE 161, 277, BStBl II 1990, 1012; vom 13. März 1991 I R 8/88, BFHE 164, 57, BStBl II 1992, 101; in BFHE 177, 147, BStBl II 1995, 446).
  • FG München, 30.07.1996 - 15 K 353/95

    Wirtschaftliche Betätigung eines Sportvereins durch entgeltliche

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  • FG Hamburg, 15.06.2006 - 2 K 10/05

    Abgabenordnung: Gemeinnützigkeit und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

    Ohne die Durchführung der Kongresse wäre die Überlassung der Flächen für die Industrieaussteller sinnlos (zu dem Bereich der Bandenwerbung siehe BFH vom 13.03.1991, I R 8/88, BFHE 164, 57 , BStBl II 1992, 101 ).
  • BFH, 18.01.1995 - V R 139/92

    Beherbergung alleinreisender Erwachsener in Jugendherbergen - 1. keine Befreiung

    Im Urteil vom 13. März 1991 I R 8/88 (BFHE 164, 57, BStBl II 1992, 101, unter II. 2.) hat sich der I. Senat des BFH dieser Auffassung angeschlossen und bei der Nutzungsüberlassung von Sportstätten unterschieden zwischen der dem Zweckbetrieb "sportliche Veranstaltung" entsprechenden Nutzungsüberlassung und der in diesem Rahmen erfolgenden Überlassung für Zwecke der Bandenwerbung (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb).
  • FG Köln, 18.04.2012 - 13 K 1075/08

    Gewinn aus dem Verkauf von Karnevalsorden ist steuerpflichtig

    Der Senat sieht sich insoweit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH, der auch die entgeltlichen Vermietung von Tennis- oder Golfplätzen an Nichtmitglieder gegenüber der unentgeltliche Nutzungsüberlassung an Mitglieder eines Vereins als eigenständigen Betrieb angesehen hat (vgl. zum Greenfee eines Golfclubs BFH-Urteil vom 9. April 1987 V R 150/78, BFHE 149, 319, BStBl II 1987, 659; zur unterschiedslosen Vermietung von Tennisplätzen an Mitglieder und Nichtmitglieder BFH-Urteil in BStBl II 1990, 1012; vgl. auch Schauhoff, a.a.O., S. 373), ebenso die entgeltliche Nutzung einer im Übrigen satzungsmäßig genutzten Sportstätte für Bandenwerbung (BFH-Urteil vom 13. März 1991 I R 8/88, BFHE 164, 57, BStBl II 1992, 101) sowie den Verkauf von gesammelten Altkleidern gegenüber der satzungsmäßigen unentgeltlichen Abgabe von Altkleidern an Bedürftige (BFH-Urteile vom 26. Februar 1992 I R 149/90, BFHE 167, 147, BStBl II 1992, 693 und vom 10. Juni 1992 I R 76/90, BFH/NV 1992, 839).
  • FG Münster, 31.05.1999 - 9 K 8434/98

    Verpflichtung Steuern einzubehalten und abzuführen; Inländische der beschränkten

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  • FG Münster, 31.05.1999 - 9 K 6881/98

    Verträge über die Werbung auf Sportveranstaltungen; Übertragung von

  • FG Baden-Württemberg, 14.10.2019 - 10 K 1033/19

    Keine Gemeinnützigkeit bei einem Betrieb zur fachlichen Prüfung und Freigabe von

  • FG Saarland, 26.06.1997 - 1 K 177/94

    Abgabenordnung; wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb gemeinnütziger Körperschaften

  • FG Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 9 K 115/06

    Kein Vorsteuerabzug für Fahrzeuge im ideellen Bereich eines Vereins -

  • FG Köln, 25.07.1991 - 13 K 4715/90

    Körperschaftsteuer; Bandenwerbung durch Stadtverwaltung kein Geschäftsbetrieb des

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2004 - 1 K 729/01

    Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb durch entgeltliche Nutzungsüberlassung eines

  • FG Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 9 K 115/05
  • FG München, 05.04.2001 - 7 V 574/01

    Gestattung von Fernsehaufnahmen sowie Übertragung der Vermarktungs- und

  • FG München, 20.11.2000 - 7 V 4362/00

    Gestattung von Werbemaßnahmen als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines

  • BFH, 14.09.1994 - I B 172/93

    Klärungsbedürftigkeit der Frage, ob § 64 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) 1977 auch für

  • FG Hessen, 06.09.1999 - 4 K 2221/99

    Möglichkeit der Minderung des Ergebnisses des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

  • FG München, 22.09.2003 - 7 K 925/02

    Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb bei Bandenwerbung; Körperschaftsteuer 1993 und

  • FG Hessen, 22.06.1999 - 4 K 3970/97

    Befreiung von der Körperschaftssteuer wegen Förderung gemeinnütziger

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