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   BFH, 10.01.1992 - III R 103/87   

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https://dejure.org/1992,994
BFH, 10.01.1992 - III R 103/87 (https://dejure.org/1992,994)
BFH, Entscheidung vom 10.01.1992 - III R 103/87 (https://dejure.org/1992,994)
BFH, Entscheidung vom 10. Januar 1992 - III R 103/87 (https://dejure.org/1992,994)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 26 Abs. 1 Satz 1, § 26 a

  • Wolters Kluwer

    Ehegattensplitting

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 26 Abs. 1 S. 1, § 26a
    Unbeachtlichkeit eines Antrags auf getrennte Veranlagung eines einkunftslosen Ehegattens

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Getrennte Veranlagung? - Einseitiger Antrag des einkunftslosen Ehegatten unwirksam - Auch bei verschwiegenen Einkünften des anderen Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkommensbesteuerung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften
    Ehegattenveranlagung
    Wahlrechtsausübung
    Wahl der Veranlagungsart
    Rechtsprechung

Papierfundstellen

  • BFHE 166, 295
  • NJW 1992, 1471
  • FamRZ 1992, 547 (Ls.)
  • BB 1992, 556
  • DB 1992, 661
  • BStBl II 1992, 297
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 03.02.1987 - IX R 255/84

    Zulässigkeit des Wechsels der Veranlagungsart durch den Steuerpflichtigen und

    Auszug aus BFH, 10.01.1992 - III R 103/87
    a) Nach ständiger Rechtsprechung anderer Senate des Bundesfinanzhofs (BFH), der sich auch der erkennende Senat angeschlossen hat, ist der einseitige Antrag eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung dann unwirksam, wenn dieser selbst keine eigenen positiven oder negativen Einkünfte hat oder wenn diese so gering sind, daß sie weder einem Steuerabzug unterlegen haben noch zur Einkommensteuerveranlagung führen können (Urteile vom 28. August 1981 VI R 139/78, BFHE 134, 412, BStBl II 1982, 156, m. w. N.; vom 3. Februar 1987 IX R 252/84, BFH/NV 1987, 774, und IX R 255/84, BFH/NV 1987, 751, und vom 30. November 1990 III R 195/86, BFHE 163, 341, BStBl II 1991, 451).
  • BFH, 03.02.1987 - IX R 252/84

    Anfechtung der getrennten Veranlagung zur Einkommenssteuer durch einen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 10.01.1992 - III R 103/87
    a) Nach ständiger Rechtsprechung anderer Senate des Bundesfinanzhofs (BFH), der sich auch der erkennende Senat angeschlossen hat, ist der einseitige Antrag eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung dann unwirksam, wenn dieser selbst keine eigenen positiven oder negativen Einkünfte hat oder wenn diese so gering sind, daß sie weder einem Steuerabzug unterlegen haben noch zur Einkommensteuerveranlagung führen können (Urteile vom 28. August 1981 VI R 139/78, BFHE 134, 412, BStBl II 1982, 156, m. w. N.; vom 3. Februar 1987 IX R 252/84, BFH/NV 1987, 774, und IX R 255/84, BFH/NV 1987, 751, und vom 30. November 1990 III R 195/86, BFHE 163, 341, BStBl II 1991, 451).
  • BFH, 12.08.1977 - VI R 61/75

    Nichtigkeit des Antrags auf getrennte Veranlagung eines einkunftslosen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 10.01.1992 - III R 103/87
    Nach dem Urteil des BFH vom 12. August 1977 VI R 61/75 (BFHE 123, 172, BStBl II 1977, 870) rechtfertigt dies jedoch keine andere rechtliche Beurteilung, da der einkunftslose Ehegatte die Möglichkeit hat, gemäß §§ 268 ff. AO 1977 eine Beschränkung seiner gesamtschuldnerischen Haftung herbeizuführen.
  • BFH, 30.11.1990 - III R 195/86

    Getrennte Veranlagung auch dann, wenn der die getrennte Veranlagung wählende

    Auszug aus BFH, 10.01.1992 - III R 103/87
    a) Nach ständiger Rechtsprechung anderer Senate des Bundesfinanzhofs (BFH), der sich auch der erkennende Senat angeschlossen hat, ist der einseitige Antrag eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung dann unwirksam, wenn dieser selbst keine eigenen positiven oder negativen Einkünfte hat oder wenn diese so gering sind, daß sie weder einem Steuerabzug unterlegen haben noch zur Einkommensteuerveranlagung führen können (Urteile vom 28. August 1981 VI R 139/78, BFHE 134, 412, BStBl II 1982, 156, m. w. N.; vom 3. Februar 1987 IX R 252/84, BFH/NV 1987, 774, und IX R 255/84, BFH/NV 1987, 751, und vom 30. November 1990 III R 195/86, BFHE 163, 341, BStBl II 1991, 451).
  • BFH, 28.08.1981 - VI R 139/78

    Der nach Durchführung der Zusammenveranlagung im Rechtsbehelfsverfahren gestellte

    Auszug aus BFH, 10.01.1992 - III R 103/87
    a) Nach ständiger Rechtsprechung anderer Senate des Bundesfinanzhofs (BFH), der sich auch der erkennende Senat angeschlossen hat, ist der einseitige Antrag eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung dann unwirksam, wenn dieser selbst keine eigenen positiven oder negativen Einkünfte hat oder wenn diese so gering sind, daß sie weder einem Steuerabzug unterlegen haben noch zur Einkommensteuerveranlagung führen können (Urteile vom 28. August 1981 VI R 139/78, BFHE 134, 412, BStBl II 1982, 156, m. w. N.; vom 3. Februar 1987 IX R 252/84, BFH/NV 1987, 774, und IX R 255/84, BFH/NV 1987, 751, und vom 30. November 1990 III R 195/86, BFHE 163, 341, BStBl II 1991, 451).
  • BGH, 12.06.2002 - XII ZR 288/00

    Pflicht des Ehegatten zur Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur

    Einer Sicherheitsleistung des die Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung begehrenden Ehegatten bedarf es daher nicht (vgl. BFH Urteil vom 10. Januar 1992 - III R 103/87 - BStBl. II 1992, 297).
  • BFH, 15.03.2017 - III R 12/16

    Veranlagungswahlrecht: Einspruchsbefugnis des Insolvenzverwalters gegen einen für

    So kann die Ausübung des Veranlagungswahlrechts rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam sein, wenn der die getrennte Veranlagung wählende Ehegatte keine eigenen Einkünfte hat oder wenn diese so gering sind, dass sie weder einem Steuerabzug unterlegen haben noch zur Einkommensteuerveranlagung führen können (Senatsurteile vom 3. März 2005 III R 22/02, BFHE 209, 454, BStBl II 2005, 690, und vom 10. Januar 1992 III R 103/87, BFHE 166, 295, BStBl II 1992, 297).
  • BFH, 19.05.2004 - III R 18/02

    Verfahrensrechtliche Voraussetzungen einer abweichenden Ausübung des

    Der einseitige Antrag eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung ist rechtsmissbräuchlich und deshalb unwirksam, wenn der antragstellende Ehegatte keine eigenen positiven oder negativen Einkünfte hat oder wenn diese so gering sind, dass sie weder einem Steuerabzug unterlegen haben noch zur Einkommensteuerveranlagung führen könnten (vgl. BFH-Urteile vom 30. November 1990 III R 195/86, BFHE 163, 341, BStBl II 1991, 451; vom 10. Januar 1992 III R 103/87, BFHE 166, 295, BStBl II 1992, 297; ferner zur freien Widerrufbarkeit einer zunächst getroffenen Veranlagungswahl, BFH-Urteile vom 19. Mai 1999 XI R 97/94, BFHE 189, 63, BStBl II 1999, 762, und vom 20. Januar 1999 XI R 31/96, BFH/NV 1999, 1333, 1334).

    Den berechtigten Interessen des einkunftslosen Ehegatten wird durch das Aufteilungsverfahren nach §§ 268 ff. AO 1977 hinreichend Rechnung getragen (Senatsurteil in BFHE 166, 295, BStBl II 1992, 297).

  • BFH, 03.03.2005 - III R 22/02

    Wahl der getrennten Veranlagung als rückwirkendes Ereignis

    Eine wegen Willkür bzw. Rechtsmissbrauchs unwirksame Ausübung des Veranlagungswahlrechts wird angenommen, wenn der die getrennte Veranlagung wählende Ehegatte keine eigenen Einkünfte hat oder wenn diese so gering sind, dass sie weder einem Steuerabzug unterlegen haben noch zur Einkommensteuerveranlagung führen können (Senatsurteil vom 10. Januar 1992 III R 103/87, BFHE 166, 295, BStBl II 1992, 297).
  • BFH, 18.12.2001 - VII R 56/99

    Zusammenveranlagung - Gesamtschuld - Teilschulden - Vollstreckung -

    a) Es bleibt in diesem Verfahren dahingestellt, ob die geänderte Ausübung des Wahlrechts und der Übergang von der Zusammenveranlagung i.S. des § 26b EStG zur getrennten Veranlagung nach § 26a EStG erst im Verfahren gegen die nach § 278 Abs. 2 AO 1977 ergangenen Vollstreckungsmaßnahmen rechtsmissbräuchlich und damit unbeachtlich war, weil die Ehegatten mit der Durchführung der getrennten Veranlagung keine wirtschaftlichen oder steuerlichen Vorteile erlangen konnten (der Ehemann schuldet nunmehr eine erheblich höhere Steuer) und der alleinige Grund für die geänderte Wahl in der Beseitigung der Voraussetzungen des § 278 Abs. 2 AO 1977 zu suchen ist, um die Vollstreckung in das übertragene Vermögen zu vereiteln (zur Unwirksamkeit der Wahl getrennter Veranlagung wegen missbräuchlicher Rechtsausübung vgl. BFH-Urteile vom 12. August 1977 VI R 61/75, BFHE 123, 172, BStBl II 1977, 870; vom 28. August 1981 VI R 139/78, BFHE 134, 412, BStBl II 1982, 156; vom 10. Januar 1992 III R 103/87, BFHE 166, 295, BStBl II 1992, 297, und vom 3. Februar 1987 IX R 252/84, BFH/NV 1987, 774).
  • FG Köln, 30.09.2015 - 14 K 2679/12

    Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer begründet im Insolvenzverfahren eine

    Ein einseitiger Antrag auf getrennte Veranlagung eines Ehegatten ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs dann unwirksam, wenn dieser selbst keine eigenen positiven oder negativen Einkünfte hat oder wenn diese so gering sind, dass sie weder einem Steuerabzug unterlegen haben noch zur Einkommensteuerveranlagung führen würden (Urteile vom 28. August 1981 VI R 139/78, BFHE 134, 412, BStBl II 1982, 156, m.w.N.; vom 3. Februar 1987 IX R 252/84, BFH/NV 1987, 774 und IX R 255/84, BFH/NV 1987, 751; vom 30. November 1990 III R 195/86, BFHE 163, 341, BStBl II 1991, 451; vom 10. Januar 1992 III R 103/87, BFHE 166, 295, BStBl II 1992, 297).

    In einem solchen Fall führt die Wahl der getrennten Veranlagung zu einer höheren Steuer für beide Ehegatten (BFH in BFHE 166, 295, BStBl II 1992, 297).

  • BFH, 19.05.1999 - XI R 97/94

    Ehegattenveranlagungswahlrecht bei Verlustrücktrag

    Allerdings können Ehegatten die Veranlagungsart gemäß § 26 EStG bis zur Unanfechtbarkeit eines Berichtigungs- oder Änderungsbescheids wählen und die einmal getroffene Wahl innerhalb dieser Frist --vorbehaltlich rechtsmißbräuchlichen oder willkürlichen Verhaltens (vgl. BFH-Urteil vom 10. Januar 1992 III R 103/87, BFHE 166, 295, BStBl II 1992, 297, m.w.N.)-- frei widerrufen.
  • BFH, 28.08.2001 - VI B 157/00

    Lohnersatzleistung - Zusammenveranlagung - Eheleute - Einkommensteuer -

    Beantrage ein Ehegatte getrennte Veranlagung, ohne dass sich für ihn eine steuerliche oder wirtschaftliche Auswirkung ergebe, so sei sein Antrag rechtsmissbräuchlich und damit wirkungslos (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Januar 1992 III R 103/87, BFHE 166, 295, BStBl II 1992, 297).

    Wie dem vom FG wiedergegebenen BFH-Urteil in BFHE 166, 295, BStBl II 1992, 297 zu entnehmen ist, steht der Zusammenveranlagung ein beim FA gestellter Antrag auf getrennte Veranlagung nicht entgegen, wenn er rechtsmissbräuchlich ist.

  • BFH, 25.06.1993 - III R 32/91

    Keine Anfechtungsbeschränkung gem. § 351 Abs. 1 AO hinsichtlich der Ausübung des

    Eine Ausnahme macht die Rechtsprechung nur für den hier nicht gegebenen Fall, daß die Rechtsausübung willkürlich erscheint (vgl. Senatsurteil vom 10. Januar 1992 III R 103/87, BFHE 166, 295, BStBl II 1992, 297, m. w. N.).
  • BFH, 27.08.1997 - XI R 97/94

    Änderung der Veranlagung von Ehegatten bei Verlustrücktrag

    Allerdings können Ehegatten die Veranlagungsart gemäߧ 26 EStG bis zur Unanfechtbarkeit eines Berichtigungs- oder Änderungsbescheides wählen und die einmal getroffene Wahl innerhalb dieser Frist -- vorbehaltlich rechtsmißbräuchlichen oder willkürlichen Verhaltens (vgl. BFH-Urteil vom 10. Januar 1992 III R 103/87, BFHE 166, 295, BStBl II 1992, 297, [BFH 10.01.1992 - III R 103/87] m. w. N.) -- frei widerrufen.
  • FG Niedersachsen, 05.09.2003 - 13 K 288/99

    Abgrenzung der verschleierten Schenkung gegen eine Darlehensgewährung bei Erwerb

  • FG Niedersachsen, 07.11.2001 - 12 K 415/95

    Ausübung des Wahlrechts hinsichtlich der Veranlagungsart des anderen Ehegatten

  • BFH, 14.02.2000 - VI B 181/99

    Wahl der getrennten Veranlagung

  • FG Rheinland-Pfalz, 04.10.2001 - 4 K 1832/00

    Schenkungssteuerpflicht bei Zuwendungen unter Ehegatten zum Ausgleich von

  • FG Köln, 19.01.2005 - 15 V 6203/04

    Veranlagungsform bei streitiger Zustimmung des vormaligen Ehegatten zu einer

  • FG Köln, 26.02.2010 - 15 K 3427/06

    Nachträglicher Antrag auf getrennte Veranlagung

  • FG Nürnberg, 07.11.1996 - VI 17/94
  • FG Münster, 27.06.1997 - 4 K 5712/95

    Übertragung des Kinderfreibetrages des einen Elternteils auf den anderen

  • FG Nürnberg, 13.12.1995 - III 98/90
  • BFH, 06.02.1998 - III ER-S-4/97

    Änderung des Veranlagungswahlrechts bei Verlustrücktrag

  • BFH, 06.02.1998 - III ER S 4/97

    Veranlagungswahlrecht - Änderung eines bestandskräftigen Bescheids - Aufbau einer

  • FG Hamburg, 24.03.2003 - II 120/02

    Anspruch auf Zusammenveranlagung

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