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   BFH, 30.07.1991 - IX R 123/90   

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BFH, 30.07.1991 - IX R 123/90 (https://dejure.org/1991,795)
BFH, Entscheidung vom 30.07.1991 - IX R 123/90 (https://dejure.org/1991,795)
BFH, Entscheidung vom 30. Juli 1991 - IX R 123/90 (https://dejure.org/1991,795)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1983 § 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 7, § 21

  • Wolters Kluwer

    Anschaffungsnaher Aufwand - Instandsetzungsarbeiten - Instandhaltungsrückstand - Älteres Mietwohngebäude - Verbilligter Erwerb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1983) § 9 Abs. 1 S. 1, 3 Nr. 7, § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 165, 253
  • BB 1991, 2365
  • BB 1992, 1624
  • DB 1991, 2470
  • BStBl II 1992, 30
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 23.06.1988 - IX B 178/87

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer - Berücksichtigung von

    Auszug aus BFH, 30.07.1991 - IX R 123/90
    Die dahin gehende Verwaltungspraxis (vgl. Abschn. 157 Abs. 5 Sätze 7 bis 9 der Einkommensteuer-Richtlinien - EStR -) hat der BFH als Anhalt für den Regelfall schon mehrfach bestätigt (vgl. Urteil vom 26. Oktober 1962 VI 212, 213/61 U, BFHE 76, 104, BStBl III 1963, 39, 40, und den zwischen den Beteiligten in der Aussetzungssache ergangenen Beschluß des erkennenden Senats vom 23. Juni 1988 IX B 178/87, BFH/NV 1989, 165, 167).

    Eine Ausnahme vom Dreijahreszeitraum hat der Senat ferner für möglich erachtet, wenn nach dem Erwerb eines reparaturbedürftigen Mietshauses über einen längeren Zeitraum gleichsam in Raten die jeweils freiwerdenden Mietwohnungen instandgesetzt werden (vgl. Senatsbeschluß in BFH/NV 1989, 165).

    Gelangt das FG, an das die Sache zur Nachholung dieser Feststellungen zurückgeht, zu dem Ergebnis, daß anschaffungsnaher Aufwand vorliegt, wird es noch prüfen müssen, ob und in welchem Umfang sofort abziehbare Erhaltungsmaßnahmen auszusondern sind, die jährlich üblicherweise anfallen (vgl. den Beschluß des Senats in BFH/NV 1989, 165).

  • BFH, 15.01.1991 - IX R 21/89

    Abgrenzung von Liebhaberei und der Absicht einen Totalüberschuss zu erzielen im

    Auszug aus BFH, 30.07.1991 - IX R 123/90
    Davon ist der Senat auch beim verbilligten Erwerb eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes ausgegangen (Urteil vom 15. Januar 1991 IX R 21/89, BFH/NV 1991, 533, 535).
  • BFH, 24.09.1985 - IX R 143/83

    Nutzungswertermittlung für ein im Ausland belegenes selbstgenutztes

    Auszug aus BFH, 30.07.1991 - IX R 123/90
    Die Richtlinienregelung entfaltet jedenfalls keine Bindungswirkung für die Finanzgerichte (vgl. Senatsurteile vom 24. September 1985 IX R 143/83, BFHE 145, 331, BStBl II 1986, 287, und vom 26. März 1991 IX R 104/86, BFHE 164, 263).
  • BFH, 23.01.1990 - IX R 17/85

    Mit dem Gebäudeverkauf zusammenhängende Reparaturkosten keine Werbungskosten bei

    Auszug aus BFH, 30.07.1991 - IX R 123/90
    Soweit kein anschaffungsnaher Aufwand gegeben sein sollte, wird das FG im Hinblick auf die Veräußerung des Grundstücks I am 30. September 1983 ferner zu prüfen haben, ob und ggf. in welchem Umfang die Aufwendungen mit der Veräußerung des Mietobjekts zusammenhängen, so daß sie nach der Entscheidung des erkennenden Senats vom 23. Januar 1990 IX R 17/85 (BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465) nicht als Werbungskosten abziehbar wären.
  • BFH, 26.10.1962 - VI 212/61 U

    Abzugsfähigkeit von geringfügigen Aufwendungen für die Instandhaltung eines

    Auszug aus BFH, 30.07.1991 - IX R 123/90
    Die dahin gehende Verwaltungspraxis (vgl. Abschn. 157 Abs. 5 Sätze 7 bis 9 der Einkommensteuer-Richtlinien - EStR -) hat der BFH als Anhalt für den Regelfall schon mehrfach bestätigt (vgl. Urteil vom 26. Oktober 1962 VI 212, 213/61 U, BFHE 76, 104, BStBl III 1963, 39, 40, und den zwischen den Beteiligten in der Aussetzungssache ergangenen Beschluß des erkennenden Senats vom 23. Juni 1988 IX B 178/87, BFH/NV 1989, 165, 167).
  • BFH, 11.08.1989 - IX R 44/86

    Im Verhältnis zum Kaufpreis hoher Erhaltungsaufwand ist nur im Rahmen der AfA bei

    Auszug aus BFH, 30.07.1991 - IX R 123/90
    Zutreffend ist das FG mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) davon ausgegangen, daß ein sofortiger Werbungskostenabzug für erhebliche Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen ausscheidet, wenn diese in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem entgeltlichen Erwerb eines bebauten Grundstücks erbracht werden und dadurch das Wesen des Gebäudes verändert oder dessen Nutzungswert oder dessen -dauer wesentlich erhöht wird (Urteil des erkennenden Senats vom 11. August 1989 IX R 44/86, BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53, m. w. N.).
  • BFH, 22.08.1966 - GrS 2/66
    Auszug aus BFH, 30.07.1991 - IX R 123/90
    Die Annahme anschaffungsnahen Aufwands ist auch nach Ablauf von drei Jahren seit dem Erwerb mindestens dann nicht ausgeschlossen, wenn die nachträglich behobenen Mängel offensichtlich die Höhe des Kaufpreises und damit die Höhe der Anschaffungskosten des Erwerbers beeinflußt haben (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 22. August 1966 GrS 2/66, BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672).
  • BFH, 26.03.1991 - IX R 104/86

    Zuschüsse nach § 43 Abs. 3 Satz 2 StBauFG mindern stets die Herstellungskosten

    Auszug aus BFH, 30.07.1991 - IX R 123/90
    Die Richtlinienregelung entfaltet jedenfalls keine Bindungswirkung für die Finanzgerichte (vgl. Senatsurteile vom 24. September 1985 IX R 143/83, BFHE 145, 331, BStBl II 1986, 287, und vom 26. März 1991 IX R 104/86, BFHE 164, 263).
  • BFH, 30.07.1991 - IX R 67/90

    Einbeziehung von Aufwendungen für Schönheitsreparaturen in anschaffungsnahe

    Auszug aus BFH, 30.07.1991 - IX R 123/90
    Dabei wird es allerdings zu berücksichtigen haben, daß nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 30. Juli 1991 IX R 67/90 (BFHE 165, 250, BStBl II 1992, 28) Aufwendungen für Schönheitsreparaturen, die im Rahmen einer umfassenden Renovierung und Modernisierung anfallen, unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Erhaltungsaufwand abziehbar sein können.
  • BFH, 11.08.1989 - IX R 258/87

    Anforderungen an die Geltendmachung von Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 30.07.1991 - IX R 123/90
    Die Beurteilung anschaffungsnahen Aufwands hängt wesentlich von der Art, dem Umfang und den Kosten der in den Streitjahren durchgeführten Maßnahmen ab (vgl. schon Senatsurteil vom 11. August 1989 IX R 258/87, BFH/NV 1990, 436).
  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

    Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand sei nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. Juli 1991 IX R 123/90 (BFHE 165, 253, BStBl II 1992, 30) auch dann gegeben, wenn nach dem Erwerb eines reparaturbedürftigen Hauses über einen längeren Zeitraum gleichsam in Raten die jeweils frei werdenden Mietwohnungen in Stand gesetzt würden.

    Baumaßnahmen innerhalb eines Veranlagungszeitraums können jedoch dann als Herstellungskosten i.S. des § 255 Abs. 2 HGB zu werten sein, wenn sie zwar für sich gesehen noch nicht zu einer wesentlichen Verbesserung führen, wenn sie aber Teil einer Gesamtmaßnahme sind, die sich planmäßig in zeitlichem Zusammenhang über mehrere Veranlagungszeiträume erstreckt und die insgesamt zu einer wesentlichen Verbesserung führt (Sanierung "in Raten", vgl. insoweit BFH-Beschluss vom 23. Juni 1988 IX B 178/87, BFH/NV 1989, 165, 168, BFH-Urteil in BFHE 165, 253, BStBl II 1992, 30).

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Dies ist der Zeitpunkt der Herstellung oder, wenn der Steuerpflichtige das Gebäude erworben hat, der Zeitpunkt des Erwerbs (Großer Senat des BFH in BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672; Senatsurteile vom 11. August 1989 IX R 44/86, BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53; vom 30. Juli 1991 IX R 123/90, BFHE 165, 253, 255, BStBl II 1992, 30; vgl. auch Mathiak, Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft - DStJG - 7-1984, S. 97, 132; Schmidt/Glanegger, a. a. O., § 6 Anm. 43 b).

    a) Herstellungskosten als Folge einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB) können dann vorliegen, wenn in zeitlicher Nähe zur Anschaffung - in der Regel innerhalb von drei Jahren - im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Reparatur- oder Modernisierungsaufwendungen anfallen (sog. anschaffungsnaher Herstellungsaufwand, BFH-Urteile in BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53; BFHE 165, 253, BStBl II 1992, 30; vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90, BFHE 166, 203, 205, BStBl II 1992, 285; vom 23. September 1992 X R 10/92, BFHE 169, 331, BStBl II 1993, 338).

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2019 - 2 K 2304/17

    Abzugsfähigkeit von Kosten für bauhandwerkliche Maßnahmen als

    Eine Erweiterung des maßgeblichen Zeitraums habe der Bundesfinanzhof beispielsweise mit Urteil vom 30. Juli 1991 ( IX R 123/90) in einem Fall von Aufwendungen nach Ablauf der Drei-Jahres-Frist angenommen.
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 5/93

    Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand bei teilentgeltlichem Erwerb eines Gebäudes

    a) Herstellungskosten als Folge einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung (§ 255 Abs. 2 Satz 1 Alternative 3 HGB) können dann vorliegen, wenn in zeitlicher Nähe zur Anschaffung - in der Regel innerhalb von drei Jahren - im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Reparatur- oder Modernisierungsaufwendungen anfallen (sog. anschaffungsnaher Herstellungsaufwand; BFH-Urteile vom 11. August 1989 IX R 44/86, BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53; vom 30. Juli 1991 IX R 123/90, BFHE 165, 253, BStBl II 1992, 30; vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90, BFHE 165, 203, 205, BStBl II 1992, 285; vom 23. September 1992 X R 10/92, BFHE 169, 331, BStBl II 1993, 338).
  • FG Berlin, 30.10.1995 - VIII 132/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -;BFH-; ( Urteil vom 30. Juli 1991 - IX R 123/90 - Bundessteuerblatt -;BStBl-; II 1992, 30) könnten Aufwendungen auch nach Ablauf der Drei-Jahresfrist als anschaffungsnaher Aufwand beurteilt werden, wenn ein schon im Anschaffungszeitpunkt vorhandener erheblicher Instandhaltungsrückstand aufgeholt werde.

    Der BFH hat jedoch in seinem Urteil in BStBl II 1992, 30 [BFH 30.07.1991 - IX R 123/90] anschaffungsnahen Aufwand auch dann angenommen, wenn im zweiten Jahr nach dem Erwerb begonnene größere Instandsetzungsarbeiten bis in das vierte Jahr andauern.

    Hinsichtlich der materiellen Rechtslage ist durch das Urteil des BFH in BStBl II 1992, 30 [BFH 30.07.1991 - IX R 123/90] höchstrichterlich geklärt, daß die Drei-Jahresfrist nicht starr anzuwenden ist.

    Da das Gericht der Entscheidung des BFH in BStBl II 1992, 30 [BFH 30.07.1991 - IX R 123/90] folgt, ist eine Abweichung von der Rechtsprechung des BFH nicht gegeben.

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 69/92

    Mietwohnhaus - Herstellungskosten - Aufwendungen

    b) Herstellungskosten als Folge einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung (§ 255 Abs. 2 Satz 1 Alternative 3 HGB) können dann vorliegen, wenn in zeitlicher Nähe zur Anschaffung - in der Regel innerhalb von drei Jahren - im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Reparatur- oder Modernisierungsaufwendungen anfallen (sog. anschaffungsnaher Herstellungsaufwand; BFH-Urteile vom 11. August 1989 IX R 44/86, BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53; vom 30. Juli 1991 IX R 123/90, BFHE 165, 253, BStBl II 1992, 30; vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90, BFHE 166, 203, 205, BStBl II 1992, 285; vom 23. September 1992 X R 10/92, BFHE 169, 331, BStBl II 1993, 338; ferner das Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92).

    Es kann offenbleiben, ob die strittigen Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen des Klägers als anschaffungsnahe Herstellungskosten zu beurteilen sind, obwohl die entsprechenden Maßnahmen erst unmittelbar nach Ablauf von drei Jahren nach der Anschaffung begonnen haben (vgl. Senatsurteil in BFHE 165, 253, BStBl II 1992, 30).

  • BFH, 30.08.1995 - X B 37/95

    Renovierungsmaßnahmen nach Erwerb der eigengenutzten Wohnung

    Mit den Instandsetzungsarbeiten sei weder während des Dreijahreszeitraums begonnen worden (BFH-Urteil vom 30. Juli 1991 IX R 123/90, BFHE 165, 253, BStBl II 1992, 30 [BFH 30.07.1991 - IX R 123/90]) noch handle es sich um ein reparaturbedürftiges Mietshaus (BFH-Beschluß vom 23. Juni 1988 IX B 178/87, BFH/NV 1989, 165) noch um ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude (BFH- Urteil vom 15. Januar 1991 IX R 21/89, BFH/NV 1991, 533).

    Werden die Instandsetzungsmaßnahmen in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung vorgenommen und sind die Aufwendungen im Verhältnis zum Kaufpreis hoch, ist im allgemeinen der Schluß gerechtfertigt, daß Herstellungsaufwand vorliegt (z. B. BFHE 165, 253, [BFH 30.07.1991 - IX R 123/90] BStBl II 1992, 30 [BFH 30.07.1991 - IX R 123/90]).

    An diese Richtlinienregelung sind die FG nicht gebunden (BFHE 165, 253, BStBl II 1992, 30; BFHE 169, 331, BStBl II 1993, 338).

  • BFH, 23.09.1992 - X R 10/92

    Nichtigkeit eines Vorläufigkeitsvermerks

    Denn die aufwendige Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudes innerhalb dieser Zeitspanne legt den Schluß nahe, daß deren Kosten die Höhe des Kaufpreises gemindert haben (BFH-Urteil vom 30. Juli 1991 IX R 123/90, BFHE 165, 253, BStBl II 1992, 30).
  • BFH, 01.10.1997 - X R 149/94

    Renovierungsaufwendungen bei teilentgeltlichem Erwerb

    Die frühere Rechtsprechung zum anschaffungsnahen Herstellungsaufwand beruhte auf der Vorstellung, daß die Kosten für die Instandsetzung eines reparatur- und modernisierungsbedürftigen Gebäudes den Kaufpreis gemindert und die anschließende Instandsetzung das Gebäude um einen Wert erhöht haben, der in den Anschaffungskosten des Erwerbers noch nicht enthalten ist (z.B. BFH-Beschluß vom 22. August 1966 GrS 2/66, BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672, sowie BFH-Urteile vom 30. Juli 1991 IX R 123/90, BFHE 165, 253, BStBl II 1992, 30, und vom 23. September 1992 X R 10/92, BFHE 169, 331, BStBl II 1993, 338).
  • FG Düsseldorf, 25.08.1999 - 9 K 3129/97

    Vermietung und Verpachtung; Anschaffungsnahe Herstellungsaufwendungen;

    Die nach Auffassung der Finanzverwaltung in Abschnitt 157 Abs. 5 EStR geltende Drei-Jahres-Frist und die Aufgriffsgrenze von 20 v.H. der Gebäudeanschaffungskosten binden die Finanzgerichte zwar nicht, sie bieten jedoch zumindest einen Anhaltspunkt, ab wann erhebliche Modernisierungs- und Instandhaltungsaufwendungen vorliegen können (vgl. BFH Urteile vom 30. Juli 1991 IX R 123/90, BFHE 165, 253 , BStBl II 1992, 30 m.w.N. und vom 23. September 1992 X R 10/92, BFHE 169, 331 , BStBl II 1993, 338 , und Beschlüsse vom 30. August 1995 X B 37/95, BFH/NV 1996, 120 und vom 21. Januar 1997 X B 81/96, BFH/NV 1997, 346).

    Die frühere Rechtsprechung zum anschaffungsnahen Herstellungsaufwand beruhte auf der Vorstellung, daß sich in Anbetracht der Kosten für die Instandsetzung eines reparatur- und modernisierungsbedürftigen Gebäudes der Kaufpreis gemindert und die anschließende Instandsetzung das Gebäude um einen Wert erhöht hat, der in den Anschaffungskosten noch nicht enthalten war (vgl. BFH Beschluß vom 22. August 1966 GrS 2/66, BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672 und Urteile vom 30. Juli 1991 IX R 123/90, BFHE 165, 253 , BStBl II 1992, 30 und vom 23. September 1992 X R 10/92, BFHE 169, 331 , BStBl II 1993, 338 sowie in BFH/NV 1999, 776 ).

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.08.1996 - 2 K 1238/94

    Anschaffungsnaher Aufwand außerhalb des Dreijahreszeitraums

  • BFH, 16.12.1998 - X R 89/95

    Anschaffungsnaher Aufwand bei Erwerb durch Zwangsversteigerung

  • BFH, 10.05.1994 - IX R 26/89

    Steuerfestsetzung - Nachprüfung - Umbau - AfA - Erwerb

  • FG Saarland, 14.06.2000 - 1 K 327/98

    Anschaffungsnaher Aufwand trotz Überschreitung der Drei-Jahres-Grenze

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 39/94
  • FG Baden-Württemberg, 27.02.1997 - 8 K 311/95

    Bescheinigungsinhalt bei Absetzungen für Baudenkmale

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 63/94

    Aufteilung der Anschaffungskosten auf das Gebäude und den dazugehörigen Grund und

  • FG Niedersachsen, 13.03.2001 - 15 K 208/98

    Steuerliche Abzugfähigkeit von Aufwendungen für ein selbstgenutztes

  • FG Schleswig-Holstein, 08.02.2002 - III 83/99

    Zur Qualifizierung von Bauaufwendungen als Herstellungskosten

  • FG Thüringen, 24.02.2000 - III 1269/99

    Kein Abzug von anschaffungsnahen Aufwand als Vorkosten nach § 10i EStG

  • FG Münster, 09.09.1998 - 6 K 603/96

    Anschaffungsnahe Aufwendungen als Herstellungskosten eines Gebäudes

  • FG München, 19.12.2000 - 6 K 5221/99

    Betriebsaugabenabzug für erst nach dem Auslaufen der großen Übergangsregelung

  • FG München, 30.01.2001 - 6 K 5221/99

    Anschaffungsnaher Aufwand

  • FG Brandenburg, 11.06.1998 - 5 K 28/96

    Anspruch auf Abzug von vor der erstmaligen Nutzung einer Wohnung zu eigenen

  • FG Hessen, 30.11.1995 - 5 K 4162/91

    Steuerrechtliche Anerkennung abzugsfähiger Kosten; Aufwendungen vor dem Bezug

  • FG Baden-Württemberg, 10.11.1999 - 9 K 190/95

    Beginn des Dreijahreszeitraums für anschaffungsnahen Herstellungsaufwand

  • FG Nürnberg, 17.07.1998 - VII 101/95
  • FG Nürnberg, 17.06.1998 - V 189/96
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