Rechtsprechung
BFH, 07.02.1992 - III B 24, 25/91, III B 24/91, III B 25/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
FGO §§ 74 und 98
- Wolters Kluwer
Aussetzung des Klageverfahrens - Musterverfahren - Parallelverfahren - Massenverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO §§ 74, 98
Aussetzung des Klageverfahrens bei laufenden Parallelverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Aussetzung des Klageverfahrens - Musterverfahren - Parallelverfahren - Massenverfahren
Papierfundstellen
- BFHE 166, 418
- NJW 1993, 2198
- NVwZ 1993, 1024 (Ls.)
- BB 1992, 764
- DB 1992, 1072
- BStBl II 1992, 408
Wird zitiert von ... (115) Neu Zitiert selbst (13)
- BFH, 08.06.1990 - III R 14/90
Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrages für die Jahre 1986 bis 1988
Auszug aus BFH, 07.02.1992 - III B 24/91
Außerdem ist das Urteil des erkennenden Senats vom 8. Juni 1990 III R 14-16/90 (BFHE 161, 109, BStBl II 1990, 969), wonach die Grundfreibeträge für die Jahre 1986 bis 1988 verfassungsgemäß sind, durch Verfassungsbeschwerde angefochten worden.Der erkennende Senat hat zwar mit Urteil in BFHE 161, 109, BStBl II 1990, 969 entschieden, daß die Grundfreibeträge für die Jahre 1986 bis 1988 verfassungsgemäß seien.
Der BFH hat über die Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrages für die Jahre 1986 bis 1988 mit Urteil in BFHE 161, 109, BStBl II 1990, 969 bereits entschieden.
- FG Münster, 01.02.1991 - 16 K 936/90
Auszug aus BFH, 07.02.1992 - III B 24/91
a) Das FG Münster hat in einem Vorlagebeschluß an das BVerfG vom 1. Februar 1991 16 K 936/90 E (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1991, 253) die Auffassung vertreten, daß der jeweilige Grundfreibetrag nach § 32 a Abs. 1 EStG für die Veranlagungszeiträume 1978 bis 1984 mit dem Grundgesetz (GG) nicht vereinbar sei.Die Entscheidung des Streitfalles wegen der Einkommensteuer 1981 bis 1983 ist demnach insgesamt von der Entscheidung des BVerfG über den Vorlagebeschluß des FG Münster in EFG 1991, 253 abhängig.
Aus der für die Überprüfung seines Aussetzungsbeschlusses maßgebenden jetzigen Sicht konnte das FG in den Streitfällen zu Recht davon ausgehen, daß die Vorlageverfahren aufgrund der Beschlüsse des FG Münster in EFG 1991, 253, des Niedersächsischen FG in EFG 1991, 260 und des FG des Saarlandes in EFG 1991, 330 sowie die Verfassungsbeschwerden wegen der Grundfreibeträge für die Jahre 1986 bis 1988 und wegen der Kürzung des Kindergeldes auf den Sockelbetrag für die Jahre 1986 und 1987 nicht als offensichtlich aussichtslos erscheinen.
- BFH, 23.01.1974 - II B 68/73
Rechtsverhältnis - Wirksamkeit eines Gesetzes - Besondere Gründe - Aussetzung der …
Auszug aus BFH, 07.02.1992 - III B 24/91
Die vor dem BVerfG streitige (allgemeine) Gültigkeit einer gesetzlichen Bestimmung ist aber kein Rechtsverhältnis (vgl. BFH-Beschluß vom 23. Januar 1974 II B 68/73, BFHE 111, 232, BStBl II 1974, 247, m. w. N.).Zu solchen Verfahren hat der II. Senat des BFH in seinem Beschluß in BFHE 111, 232, BStBl II 1974, 247 die vorherige Rechtsprechung des BFH zusammengefaßt.
- BFH, 09.10.1991 - II B 56/91
Sachentscheidung trotz Antrag auf Aussetzung des Verfahrens wegen anhängiger …
Auszug aus BFH, 07.02.1992 - III B 24/91
a) Das anhängige Verfahren vor dem BVerfG muß unmittelbar die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Regelung und nicht nur den Vorwurf der verfassungswidrigen Anwendung einer an sich verfassungsgemäßen Norm durch die Gerichte betreffen (vgl. BFH-Beschluß vom 9. Oktober 1991 II B 56/91, BFHE 165, 185, BStBl II 1991, 930).Dabei darf es nicht um immer wieder andere Sachverhalte gehen, sondern die Fälle müssen hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Streitfrage im wesentlichen gleichgelagert sein (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 165, 185, BStBl II 1991, 930).
- BFH, 08.05.1991 - I B 132/90
Verstoß gegen Grundordnung des Verfahrens bei Nichtaussetzung des Verfahrens (§ …
Auszug aus BFH, 07.02.1992 - III B 24/91
In Fällen, in denen wegen der gleichen Rechtsfrage beim BVerfG eine Verfassungsbeschwerde anhängig ist, hält der I. Senat des BFH unter bestimmten Voraussetzungen eine Aussetzung des Klageverfahrens für geboten (Beschluß vom 8. Mai 1991 I B 132, 134/90, BFHE 164, 194, BStBl II 1991, 641).d) Das Musterverfahren vor dem BVerfG darf nach Auffassung des FG nicht offensichtlich aussichtslos sein (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 164, 194, BStBl II 1991, 641).
- FG Saarland, 19.03.1991 - 1 K 84/91
Einspruch gegen einen festgesetzten Lohnsteuerfreibetrag; Verfassungsmäßigkeit …
Auszug aus BFH, 07.02.1992 - III B 24/91
Schließlich hat das FG des Saarlandes mit Beschluß vom 19. März 1991 1 K 84/91 (EFG 1991, 330) dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob der Grundfreibetrag und die Kinderfreibeträge für das Jahr 1991 verfassungsgemäß sind.Aus der für die Überprüfung seines Aussetzungsbeschlusses maßgebenden jetzigen Sicht konnte das FG in den Streitfällen zu Recht davon ausgehen, daß die Vorlageverfahren aufgrund der Beschlüsse des FG Münster in EFG 1991, 253, des Niedersächsischen FG in EFG 1991, 260 und des FG des Saarlandes in EFG 1991, 330 sowie die Verfassungsbeschwerden wegen der Grundfreibeträge für die Jahre 1986 bis 1988 und wegen der Kürzung des Kindergeldes auf den Sockelbetrag für die Jahre 1986 und 1987 nicht als offensichtlich aussichtslos erscheinen.
- BFH, 21.08.1986 - VI B 91/85
Voraussetzungen für die Aussetzung des Verfahrens
Auszug aus BFH, 07.02.1992 - III B 24/91
Der erkennende Senat hat allerdings wiederholt entschieden, daß ein laufender Musterprozeß kein berechtigter Grund für die Aussetzung eines Klageverfahrens ist (vgl. Beschluß vom 7. Oktober 1977 III B 8/77, Der Steuerberater - StB - 1979, 38; Urteil vom 8. Juni 1990 III R 41/90, BFHE 161, 1, BStBl II 1990, 944; vgl. Beschluß des VI. Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. August 1986 VI B 91/85, BFH/NV 1987, 43).Wie oben unter 2. bereits ausgeführt, betrifft die Entscheidung des VI. Senats des BFH in BFH/NV 1987, 43 kein Musterverfahren vor dem BVerfG.
- BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86
Verfassungswidrigkeit der Regelung über den Kinderfreibetrag - …
Auszug aus BFH, 07.02.1992 - III B 24/91
Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluß vom 12. Juli 1990 1 BvL 72/86 (BStBl II 1990, 664) entschieden hatte, daß die einkommensteuerrechtliche Regelung über die Kinderfreibeträge für die Jahre 1983 bis 1985 verfassungswidrig ist, setzte das Finanzgericht (FG) sowohl das Klageverfahren wegen der Einkommensteuer 1981 bis 1983 als auch das Klageverfahren wegen der Einkommensteuer 1987 aus, "bis Klarheit über die zu erwartenden gesetzlichen Neuregelungen besteht".Die Kläger machen geltend, es sei zu befürchten, daß der Gesetzgeber aus der Entscheidung des BVerfG in BStBl II 1990, 664 keinerlei Folgerungen für die steuerliche Entlastung der Familien für die Streitjahre 1981 und 1982 sowie für 1987 ziehe.
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus BFH, 07.02.1992 - III B 24/91
Nach der Rechtsprechung des BVerfG steht es dem Gesetzgeber frei, die kindesbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit entweder im Steuerrecht zu berücksichtigen oder ihr statt dessen im Sozialrecht durch die Gewährung eines dafür ausreichenden Kindergeldes Rechnung zu tragen oder auch eine Entlastung im Steuerrecht und eine solche im Sozialrecht miteinander zu kombinieren (vgl. Beschluß des BVerfG vom 29. Mai 1990 1 BvL 20/84, 26/84 u. 4/86, BStBl II 1990, 653, m. w. N.).Nach der Entscheidung des BVerfG in BStBl II 1990, 653 kann der für verfassungswidrig erachtete Familienlastenausgleich, der sich wie für 1987 aus einem Zusammenwirken von Kindergeldgewährung und steuerlicher Kinderfreibetragsregelung ergibt und bei dem sich deshalb der etwa bestehende Mangel durch eine Nachbesserung bei der einen oder anderen Regelung beheben ließe, grundsätzlich anhand jeder der betroffenen Normen zur Prüfung gestellt werden.
- BFH, 09.10.1991 - III B 51/91
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Grundfreibeträge 1978 bis 1983, wenn …
Auszug aus BFH, 07.02.1992 - III B 24/91
In seinem Beschluß vom 9. Oktober 1991 III B 51, 74, 81/91 (BFHE 165, 415, BStBl II 1992, 91) hat der Senat bei Einkommensverhältnissen wie in den Streitfällen auch ernste verfassungsrechtliche Bedenken an den Grundfreibeträgen für die Jahre 1978 bis 1983 verneint. - BFH, 08.06.1990 - III R 41/90
Aussetzung des Verfahrens - Musterprozeß - Anhängigkeit beim BFH - Entscheidung …
- BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75
Kinderfreibeträge
- BVerwG, 14.03.1977 - 3 B 8.77
Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
- BFH, 16.10.2002 - XI R 41/99
Sonderausgabenvorwegabzug: Kürzung nicht verfassungswidrig
Das Verfahren, das verfassungsrechtliche Fragen des Grundfreibetrags und Kinderfreibetrags, der Vorsorgeaufwendungen sowie der Kinderbetreuungskosten und des Haushaltsfreibetrags betraf, hatte das FG wegen beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängiger Verfahren vom 25. Januar 1991 bis 1. April 1999 ausgesetzt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Februar 1992 III B 24, 25/91, BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408).Im Streitfall hat sich die Dauer jedoch daraus ergeben, dass das Verfahren verfassungsrechtliche Fragen betraf und wegen beim BVerfG anhängiger Musterverfahren acht Jahre lang ausgesetzt war (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408).
- BFH, 27.11.1992 - III B 133/91
Grenze für Zulässigkeit einer Verfahrensaussetzung wegen anhängiger …
Die in dem Senatsbeschluß vom 7. Februar 1992 III B 24, 25/91 (BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408) aufgestellten Grundsätze bieten nicht nur Maßstäbe, wann eine Verfahrensaussetzung geboten ist, sondern zeigen zugleich auch die Grenze für die Zulässigkeit einer solchen Verfahrensaussetzung auf.Nach der Grundsatzentscheidung des erkennenden Senats vom 7. Februar 1992 III B 24, 25/91 (BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408) kann eine Aussetzung des Klageverfahrens nach § 74 FGO nur geboten sein, wenn vor dem BVerfG ein nicht als aussichtslos erscheinendes Musterverfahren gegen eine im Streitfall anzuwendende Norm anhängig ist, den FG zahlreiche Parallelverfahren (Massenverfahren) vorliegen und keiner der Beteiligten des Klageverfahrens ein besonderes berechtigtes Interesse an einer Entscheidung des FG über die Verfassungsmäßigkeit der umstrittenen gesetzlichen Regelung trotz des beim BVerfG anhängigen Verfahrens hat.
Im Interesse eines möglichst wirksamen Rechtsschutzes der Steuerpflichtigen bilden die in dem Beschluß in BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408 genannten Voraussetzungen auch die Grenze für die Zulässigkeit einer Verfahrensaussetzung wegen vor dem BVerfG anhängiger Verfahren.
Der Senat hat in dem Beschluß in BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408 deutlich gemacht, daß es sich bei den vor dem BVerfG anhängigen Verfahren um "echte" Musterverfahren handeln muß.
Es kann dahinstehen, ob sie wenigstens teilweise Musterverfahren im Sinne der Senatsentscheidung in BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408 für den Streitfall sein können.
Demgemäß hat der erkennende Senat in dem Beschluß in BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408 eine Aussetzung des Verfahrens für unzulässig erachtet, wenn einer der Beteiligten ein berechtigtes Interesse an einer Entscheidung des FG über die Verfassungsmäßigkeit der umstrittenen gesetzlichen Regelung trotz des oder der beim BVerfG anhängigen Verfahren hat.
- BFH, 18.03.1994 - III B 270/90
Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits wegen Verfassungsmäßigkeit …
Nach der Rechtsprechung des BFH ist ein Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen nur dann auszusetzen, wenn vor dem BVerfG ein Musterverfahren gegen eine im Streitfall anzuwendende Norm anhängig ist (s. u. a. Beschluß des erkennenden Senats vom 7. Februar 1992 III B 24, 25/91, BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408).Die Vorlageverfahren zu den Grundfreibeträgen, auf die der Beschluß des BVerfG in BVerfGE 87, 153, BStBl II 1993, 413 ergangen ist, sind erst später anhängig geworden (s. die einzelnen Daten in dem Beschluß des erkennenden Senats in BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408).
Ein beim BFH anhängiges Musterverfahren ist aber kein Grund für eine Verfahrensaussetzung (s. u. a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 8. Juni 1990 III R 41/90, BFHE 161, 1, BStBl II 1990, 944, und in BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408).
Das FG mußte das Verfahren nicht im Hinblick auf die Entscheidung des erkennenden Senats in BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408 wegen Anhängigkeit eines Musterverfahrens vor dem BVerfG aussetzen.
Wie oben bereits ausgeführt worden ist, ist ein beim BFH anhängiges Musterverfahren aber kein Grund für die Aussetzung des Klageverfahrens (s. u. a. Beschlüsse des erkennenden Senats in BFHE 161, 1, BStBl II 1990, 944, und in BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408).
- BFH, 24.09.2012 - VI B 79/12
§ 74 FGO - Aussetzung des Verfahrens
Ein Klageverfahren darf jedoch nicht allein deshalb nach § 74 FGO ausgesetzt werden, weil bei dem BFH ein anderer Rechtsstreit anhängig ist, der eine vergleichbare Rechtsfrage betrifft oder als Musterverfahren geführt wird (…z.B. BFH-Entscheidungen in BFH/NV 2010, 1847;… vom 6. Mai 2005 XI B 181/04, BFH/NV 2005, 1607;… vom 9. März 2004 X B 173/03, BFH/NV 2004, 956;… vom 28. Januar 2004 I B 71/03 u.a., BFH/NV 2004, 915;… vom 31. August 1999 V B 20/98, BFH/NV 2000, 245; vom 7. Februar 1992 III B 24/91 u.a., BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408; vom 8. Juni 1990 III R 41/90, BFHE 161, 1, BStBl II 1990, 944, …und vom 21. August 1986 VI B 91/85, BFH/NV 1987, 43; Thürmer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 74 FGO Rz 90; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 74 FGO Rz 14; Stöcker in Beermann/Gosch, FGO § 74 Rz 5 f.; offen BFH-Entscheidungen vom 1. April 2009 II B 20/09, juris, …und vom 15. März 2006 X B 8/06, BFH/NV 2006, 1140; a.A. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 74 Rz 12; Dumke in Schwarz, FGO § 74 Rz 61). - BFH, 22.11.2007 - III R 54/02
Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern
Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) die Aussetzung eines Klageverfahrens entsprechend § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) geboten, wenn vor dem BVerfG bereits ein nicht als aussichtslos erscheinendes Musterverfahren gegen eine im Streitfall anzuwendende Norm anhängig ist, den FG und dem BFH zahlreiche Parallelverfahren (Massenverfahren) vorliegen und keiner der Beteiligten ein besonderes berechtigtes Interesse an einer Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der umstrittenen gesetzlichen Regelung trotz des beim BVerfG anhängigen Verfahrens hat (z.B. Senatsbeschluss vom 7. Februar 1992 III B 24, 25/91, BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408).Ein derartiges Interesse ist im Streitfall jedoch zu bejahen, da erstmals nach Ergehen des zitierten Vorlagebeschlusses eine Entscheidung des BFH zur Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG n.F. herbeigeführt werden soll (vgl. Senatsbeschluss in BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408, unter 3. e).
- BFH, 16.11.2011 - X R 15/09
Abzug von Beiträgen zur Krankenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung; …
Die analoge Anwendung des § 74 FGO in Fällen anhängiger Musterverfahren vor dem BVerfG ist damit begründet worden, dass allein das BVerfG "verbindlich über die umstrittene Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung entscheiden kann" (BFH-Beschluss vom 7. Februar 1992 III B 24, 25/91, BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408, unter 2.b). - BFH, 22.03.1996 - III B 173/95
Frage des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Rechtsbehelf gegen einen nach § 165 …
Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn besondere Gründe materiell-rechtlicher oder verfahrensrechtlicher Art (etwa im Hinblick auf die Notwendigkeit einer Aussetzung der Vollziehung) substantiiert geltend gemacht werden, die es rechtfertigen, trotz Anhängigkeit des Musterverfahrens Rechtsschutz gegen den im Streitpunkt für vorläufig erklärten Bescheid zu gewähren (vgl. den Beschluß des Senats vom 7. Februar 1992 III B 24, 25/92, BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408).Musterverfahren und Einspruchsverfahren müssen schließlich dieselbe Vorschrift betreffen (Senatsbeschlüsse vom 27. November 1992 III B 133/91, BFHE 169, 498, BStBl II 1993, 240, und in BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408).
Die Voraussetzungen für eine Aussetzung des Beschwerdeverfahrens entsprechend § 74 FGO liegen nicht vor; denn eine Norm, wegen deren Verfassungsmäßigkeit beim BVerfG ein Musterverfahren anhängig ist, ist für die Entscheidung nicht maßgeblich (vgl. Beschluß des Senats in BFHE 166, 418, BStBl II 6992, 408).
- BFH, 18.03.1994 - III B 543/90
Verfahrensrecht - Nichtzulassungsbeschwerde - Musterprozeß - Zustimmung des …
Nach der Rechtsprechung des BFH ist ein Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen nur dann auszusetzen, wenn vor dem BVerfG ein Musterverfahren gegen eine im Streitfall anzuwendende Norm anhängig ist (s. u. a. Beschluß des erkennenden Senats vom 7. Februar 1992 III B 24, 25/91, BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408).Die Vorlageverfahren zu den Grundfreibeträgen, auf die der Beschluß des BVerfG in BVerfGE 87, 153, BStBl II 1993, 413 ergangen ist, sind erst später anhängig geworden (s. die einzelnen Daten in dem Beschluß des erkennenden Senats in BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408).
Ein beim BFH anhängiges Musterverfahren ist aber kein Grund für eine Verfahrensaussetzung (s. u. a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 8. Juni 1990 III R 41/90, BFHE 161, 1, BStBl II 1990, 944, und in BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408).
Das FG mußte das Verfahren nicht im Hinblick auf die Entscheidung des erkennenden Senats in BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408 wegen Anhängigkeit eines Musterverfahrens vor dem BVerfG aussetzen.
- BFH, 06.10.1995 - III R 52/90
Kostenentscheidung, wenn das BVerfG eine Norm für verfassungswidrig, aber für …
Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine Aussetzung des Klageverfahrens nach § 74 FGO nur geboten, wenn vor dem BVerfG bereits ein nicht aussichtslos erscheinendes Musterverfahren gegen eine im Streitfall anzuwendende Norm anhängig ist, den FG zahlreiche Parallelverfahren (Massenverfahren) vorliegen und keiner der Beteiligten des Klageverfahrens ein besonderes berechtigtes Interesse an einer Entscheidung des FG über die Verfassungsmäßigkeit der umstrittenen gesetzlichen Regelung trotz des beim BVerfG anhängigen Verfahrens hat (s. u. a. BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 1992 III B 24, 25/91, BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408; vom 18. September 1992 III B 43/92, BFHE 169, 110, BStBl II 1993, 123, und vom 25. August 1993 X B 32/93, BFHE 171, 412, BStBl II 1993, 797).Der Senat hat daher wiederholt die Voraussetzungen für eine Verfahrensaussetzung verneint, wenn lediglich vor dem BFH ein Musterverfahren anhängig war (s. u. a. Entscheidungen des erkennenden Senats in BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408 sowie vom 8. Juni 1990 III R 41/90, BFHE 161, 1, BStBl II 1990, 944, und vom 18. März 1994 III B 543/90, BFHE 173, 506, BStBl II 1994, 473).
aa) Der Senat hat in seiner Entscheidung in BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408 offengelassen, ob die Aussetzung von Klageverfahren unter den oben genannten Voraussetzungen wegen Anhängigkeit eines Musterverfahrens vor dem BVerfG auf einer unmittelbaren oder nur auf einer entsprechenden Anwendung des § 74 FGO beruht.
Das Gesetz (§ 74 FGO) räumt dem FG sogar bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Verfahrensaussetzung ein Ermessen zu diesem Verfahrensschritt ein, wenn auch das Ermessen bei Anhängigkeit eines Musterverfahrens vor dem BVerfG auf Null geschrumpft sein kann (vgl. Senatsbeschluß in BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408).
- BFH, 26.09.2023 - IX R 9/22
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei vorläufiger Steuerfestsetzung - …
Die in dem Musterverfahren geltend gemachten Argumente dürfen nicht so wenig Gewicht haben, dass dem Verfahren von vornherein eine Erfolgsaussicht abzusprechen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 07.02.1992 - III B 24, 25/91, BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408, unter 3.d). - BFH, 27.05.2013 - III B 2/13
Kein Anspruch auf Anwendung eines Splittingverfahrens auf (verwitwete) …
- BFH, 14.01.1994 - III R 194/90
Verfassungsmäßigkeit des Kinderlastenausgleichs für Eltern mit zwei Kindern im …
- BFH, 10.02.1995 - III B 73/94
Klage wegen Kinderlastenausgleich für Eltern mit einem Kind im Jahr 1986: -1. …
- BFH, 09.08.1994 - X B 26/94
Klageverfahren wegen Verfassungsmäßigkeit des Sonderausgabenhöchstbetrags sind …
- FG Köln, 24.02.2011 - 13 K 80/06
Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen auf Kapitalbeteiligungen in Drittstaaten …
- BFH, 20.01.1995 - III R 14/94
Kinderlastenausgleich
- BFH, 26.09.2023 - IX R 16/22
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 26.09.2023 IX R 9/22: Fehlendes …
- BFH, 12.11.1993 - III B 234/92
Musterprozeß - Verfahrensrüge - Nichtzulassungsbeschwerde
- BFH, 07.04.2005 - IV R 34/03
Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags, wenn der das Grundstück gewerblich …
- BFH, 03.02.2010 - VI B 119/09
Aussetzung des Klageverfahrens gemäß § 74 FGO
- BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 337/97
Aussetzung des Verfahrens wegen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit eines …
- BFH, 24.02.2005 - IV R 23/03
Sonderbetriebsvermögen bei mittelbarer Nutzungsüberlassung und unterschiedlicher …
- BFH, 03.02.2010 - VI B 126/09
Aussetzung des Klageverfahrens - Erledigungserklärung
- BFH, 07.02.1992 - III R 61/91
Vorläufigkeitserklärung des Steuerbescheids bei Aussetzung des Klageverfahrens
- BFH, 18.09.1992 - III B 43/92
Beschwerde gegen Nichtaussetzung des Klageverfahrens
- BFH, 22.11.2007 - III R 61/04
Kindergeldberechtigung von Ausländern
- BFH, 30.11.1992 - X B 18/92
Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage - Antrag auf Akteneinsicht - Aussetzung des …
- BFH, 21.01.2015 - XI B 88/14
Keine Steuerermäßigung bei Vermietung von Räumen an Prostituierte zum Zweck der …
- BFH, 22.11.2007 - III R 63/04
Kindergeldberechtigung von Ausländern
- BFH, 11.08.1992 - III B 143/92
Mißbräuchlichkeit der Erhebung einer Untätigkeitsklage
- BFH, 15.03.2005 - IV B 91/04
Keine Aussetzung des Verfahrens einer Personengesellschaft gegen …
- BFH, 10.11.1993 - X B 83/93
Klage wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit der Sonderausgabenhöchstbeträge: …
- BFH, 27.03.1992 - III B 547/90
Anforderungen an Darlegung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
- BFH, 08.05.1992 - III B 138/92
Rechtsmissbräuchlichkeit einer Untätigkeitsklage gem. § 46 Abs. 1 FGO
- BFH, 10.04.1992 - III R 184/90
Kürzung von Kinderbetreuungskosten (§ 33 c Abs. 1 EStG )
- BFH, 15.03.2006 - X B 8/06
Aussetzung des Klageverfahrens - Musterverfahren vor BFH
- BFH, 28.03.1996 - III R 208/94
Einkommensteuer; Kosten der Kontaktpflege zum Kind aus geschiedener Ehe
- BFH, 08.05.1992 - III B 123/92
Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei einem noch laufenden …
- FG Rheinland-Pfalz, 28.10.1999 - 3 K 1515/99
Aussetzung einer Klage gegen einen Einkommensteuerbescheid bis zur Neuregelung …
- BFH, 11.11.1997 - VIII R 49/95
Wechselkredite als Dauerschulden
- BFH, 15.07.2004 - IX B 116/03
Zur rückwirkenden Verlängerung der Spekulationsfrist
- BFH, 18.03.1994 - III B 222/90
Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits wegen Verfassungsmäßigkeit …
- BFH, 11.02.1994 - III R 50/92
Erklärt das BVerfG eine gesetzliche Regelung für unvereinbar mit dem Grundgesetz, …
- FG München, 18.09.2012 - 7 K 2684/10
Verstoß des Abzugsverbots für negativen Aktiengewinn aus Investmentfond gegen …
- FG Köln, 20.05.2003 - 15 K 2264/01
Ertragsteuerbelastung von 53,29 % nicht verfassungswidrig
- BFH, 09.12.2003 - VI R 148/01
Teilurteil bei zusammenveranlagten Ehegatten
- FG Köln, 20.05.2003 - 15 K 3668/02
Ertragsteuerbelastung von 53,78 % nicht verfassungswidrig
- FG Münster, 28.01.2005 - 9 K 1514/02
Verfassungsrechtliche Beurteilung der rückwirkenden Geltung von § 23 Abs. 2 S. 5 …
- BFH, 25.08.1993 - X B 32/93
Aussetzung des Klageverfahrens wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit der …
- FG Köln, 27.06.2012 - 15 K 3929/10
Aktivierung Instandhaltungsanspruch gegenüber Pächter
- BFH, 18.09.2002 - XI B 126/01
Ruhen des Verfahrens; Aussetzung des Verfahrens (AdV) bei Musterverfahren beim …
- OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2001 - 2 O 89/01
Kirchensteuer, faktische Aussetzung des Verfahrens, Beschwerdefähigkeit
- BFH, 16.02.2005 - VI R 37/01
Vorläufigkeitsvermerk; Rechtsschutzbedürfnis
- BFH, 27.08.1993 - X B 36/93
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
- BFH, 11.08.1992 - III B 147/92
Rechtsmissbräuchlichkeit der Erhebung einer Untätigkeitsklage
- BFH, 12.11.1993 - III B 246/92
Geltendmachung eines Grundfreibetrages - Verletzung von Zustellungsvorschriften
- FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 1 K 1075/11
Steueranmeldung zur Luftverkehrsteuer für Januar 2011
- BFH, 05.04.2005 - IV B 96/03
Gewerbliche Prägung bei Kreditaufnahme durch Gesellschafter
- BFH, 20.02.2004 - II R 44/01
Aussetzung des Klageverfahrens; Musterverfahren bei BVerfG
- BFH, 26.01.2010 - VI B 137/09
Aussetzung des Klageverfahrens gemäß § 74 FGO - Kosten eines erfolglosen …
- BFH, 23.10.2007 - X B 220/06
Voraussetzungen für die Aussetzung des Verfahrens; Darlegung der grundsätzlichen …
- BFH, 25.09.2007 - XI R 39/06
Aussetzung des Verfahrens betreffend Mindestbesteuerung
- FG Köln, 11.12.2003 - 2 K 5657/99
Keine Steuerentlastung für funktionslose Basisgesellschaft
- BFH, 16.07.2011 - III B 217/10
Beschwerde gegen Verfahrensaussetzung
- FG Münster, 15.05.1998 - 4 K 7270/97
Begrenzung der Gesamtbesteuerung wegen zu hoher steuerlicher Belastung; Anspruch …
- BFH, 09.09.1994 - III B 81/93
Aussetzung gerichtlicher Verfahren über Änderung bestandskräftiger …
- FG Baden-Württemberg, 11.03.1997 - 7 K 112/95
- BFH, 06.10.2004 - II R 10/03
Aussetzung Klageverfahren - Verfahren vor BVerfG
- FG Köln, 11.04.2013 - 13 K 889/12
Mindestbesteuerung, Definitivbelastung, Ermessensentscheidung
- BFH, 22.10.2007 - X B 217/06
Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen bis zum Ablauf des Jahres 2004 …
- BFH, 05.04.2005 - IV B 89/03
Gewerbeertragsteuer - keine AdV
- FG Köln, 11.12.2003 - 2 K 5703/99
Ermäßigte Besteuerung; Teilfreistellung
- BFH, 08.07.1994 - III R 93/93
Revisions- und Klageverfahren wegen des Umfangs des Kinderbetreuungskostenabzugs …
- BFH, 09.09.1994 - III B 78/94
Revisionen nach Entscheid des BVerfG - Festsetzungsverjährung
- BFH, 20.03.2009 - III B 219/08
Wiederaufnahme eines ruhenden Verfahrens - Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung …
- FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 1217/07
Rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist für Grundstücke ist …
- BFH, 30.11.1993 - IX R 92/91
Kein Teilurteil über Frage der Einkünftezurechnung an Kommanditisten eines …
- BFH, 20.02.2012 - III B 207/11
Beschwerde gegen Verfahrensaussetzung
- FG Köln, 29.04.2004 - 2 K 1354/01
Zur Vermögensbeteiligung von Arbeitnehmern bei Neuemission von Aktien gegen …
- FG Hessen, 25.01.2001 - 11 K 1547/99
Erledigung der Hauptsache; Vorläufigkeit; Rechtsschutzbedürfnis; …
- BFH, 05.08.1992 - II B 75/92
Keine Verfahrensaussetzung bei verfassungsrechtlichen Einwendungen gegen …
- BFH, 20.07.2000 - VII B 47/00
Ermessen bei Aussetzung der Verfahrens wegen einstweiliger Einstellung der …
- BFH, 03.08.1999 - VIII B 79/98
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Abfärberegelung
- BFH, 28.07.1994 - III B 37/90
Die Frage, ob der Kinderlastenausgleich 1987 für Eltern mit zwei Kindern …
- BFH, 18.02.1994 - VI B 123/93
Klageaussetzung auf Grund eines anhängigen nicht aussichtlosen Musterverfahrens
- BFH, 29.05.1992 - VIII K 1/92
Unzulässigkeit eines Nichtigkeitsaufhebungsantrages wegen nicht hinreichender …
- FG Köln, 03.09.2008 - 3 K 6985/99
Gewährung von Kindergeld im Falle eines gestatteten oder geduldeten Aufenthalts …
- BFH, 11.01.2001 - VI B 273/00
Ruhen des Verfahrens - Aussetzung des Verfahrens - Musterprozess - …
- FG München, 25.06.2008 - 9 K 3238/06
Kindergeldanspruch eines Asylbewerbers bis zum Zeitpunkt der Anerkennung als …
- BFH, 30.08.1995 - I B 168/94
Voraussetzung zur Aussetzung eines Verfahrens
- BFH, 25.11.1993 - V B 120/93
Aussetzung eines Verfahrens wegen Anhängigkeit eines Musterverfahrens beim BVerfG
- BFH, 30.04.1996 - III R 211/90
Aussetzung des Revisionsverfahrens
- BFH, 07.02.1995 - III B 232/92
Aussetzung des Verfahrens bei vor dem Bundesfinanzhof anhängigem Musterverfahren
- BFH, 25.01.1994 - VIII B 103/93
- BFH, 10.02.1995 - III B 65/92
Festsetzungsverjährung der Kinderfreibeträge hinsichtlich Steuerbescheiden
- BFH, 07.11.1994 - VIII R 3/94
Revision wegen nicht ordnungsgemäßer Besetzung des Gerichts
- BFH, 18.02.1992 - III B 20/91
Voraussetzungen einer Aussetzunge eines Verfahrens vor dem Finanzgericht bei …
- FG München, 25.10.2012 - 5 K 564/11
Rechtsschutzbedürfnis, vorläufig ergangener Steuerbescheid
- BFH, 18.07.1995 - X B 78/95
Voraussetzungen für eine Aussetzung eines Beschwerdeverfahrens
- BFH, 26.09.1994 - V B 31/94
Voraussetzung für Zulassung einer Revision wegen eines Verfahrensmangels
- BFH, 27.06.1994 - V B 190/93
Bestimmung des Unternehmers bei einem Ehemann, einer Ehefrau oder einer aus den …
- BFH, 25.10.1991 - III S 5/91
Verfassungswidrigkeit von Regelungen über den Vorwegabzug von …
- FG Münster, 10.04.2013 - 13 K 2389/10
Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO in Fällen der Antragsveranlagung
- BFH, 15.11.1994 - IX R 49/92
Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Schuldzinsen und Enkünften aus Vermietung …
- BFH, 22.01.1993 - III B 82/92
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
- FG Münster, 26.07.2012 - 4 K 4172/09
Saldierung von Dauerschuldzinsen mit Zinserträgen
- VG Düsseldorf, 23.10.2008 - 2 K 1475/07
Beihilfe; Kostendämpfungspauschale
- FG Hessen, 15.01.2003 - 13 K 1577/02
Aussetzung des Verfahrens wegen einer anhängigen Verfassungsbeschwerde - …
- BFH, 27.04.1995 - V B 22/95
Voraussetzungen für das Ruhen des Verfahrens im Fall der umsatzsteuerpflichtigen …
- BFH, 26.01.1994 - III B 135/89
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision bei grundsätzlicher Bedeutung …
- BFH, 18.12.1996 - III R 82/90
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Prozessvollmacht - Erfordernis einer …
- BFH, 30.06.1995 - III B 187/94
Rechtsmißbräuchlich erhobene Klage wegen anhängigem Musterverfahren vor dem …
- BFH, 09.03.1993 - III B 32/91
Ordnungsgemäßes Erheben der Verfahrensrüge des Übergehens des Vorbringens der …
- BFH, 07.02.1992 - III B 24 25/91
Aussetzung des Klageverfahrens bei laufenden Parallelverfahren
- FG Bremen, 03.02.1998 - 296091K 2
Anspruch auf Abänderung eines Steuerbescheides; Aufteilbarkeit eines von einer …
Rechtsprechung
BFH, 07.02.1992 - III B 24 25/91 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Auszüge)
FGO § 74
Aussetzung des Klageverfahrens bei laufenden Parallelverfahren
Papierfundstellen
- BStBl II 1992, 408
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (14)
- BFH, 08.06.1990 - III R 14/90
Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrages für die Jahre 1986 bis 1988
Auszug aus BFH, 07.02.1992 - III B 24 25/91
Außerdem ist das Urteil des erkennenden Senats vom 8. Juni 1990 III R 14-16/90 (BFHE 161, 109, BStBl II 1990, 969 wonach die Grundfreibeträge für die Jahre 1986 bis 1988 verfassungsgemäß sind, durch Verfassungsbeschwerde angefochten worden. Ferner liegt dem BVerfG zumindest eine Verfassungsbeschwerde gegen die Kürzung des Kindergeldes auf den Sockelbetrag durch § 10 Abs. 2 des Bundeskindergeldgesetzes ( BKGG ) in den Jahren 1986 und 1987 vor.Der erkennende Senat hat zwar mit Urteil in BFHE 161, 109, BStBl II 1990, 969 entschieden, daß die Grundfreibeträge für die Jahre 1986 bis 1988 verfassungsgemäß seien.
Der BFH hat über die Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrages für die Jahre 1986 bis 1988 mit Urteil in BFHE 161, 109, BStBl II 1990, 969 bereits entschieden.
- FG Münster, 01.02.1991 - 16 K 936/90
Auszug aus BFH, 07.02.1992 - III B 24 25/91
a) Das FG Münster hat in einem Vorlagebeschluß an das BVerfG vom 1. Februar 1991 16 K 936/90 E (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1991, 253) die Auffassung vertreten, daß der jeweilige Grundfreibetrag nach § 32 a Abs. 1 EStG für die Veranlagungszeiträume 1978 bis 1984 mit dem Grundgesetz ( GG ) nicht vereinbar sei.Die Entscheidung des Streitfalles wegen der Einkommensteuer 1981 bis 1983 ist demnach insgesamt von der Entscheidung des BVerfG über den Vorlagebeschluß des FG Münster in EFG 1991, 253 abhängig.
Aus der für die Überprüfung seines Aussetzungsbeschlusses maßgebenden jetzigen Sicht konnte das FG in den Streitfällen zu Recht davon ausgehen, daß die Vorlageverfahren aufgrund der Beschlüsse des FG Münster in EFG 1991, 253, des Niedersächsischen FG in EFG 1991, 260 und des FG des Saarlandes in EFG 1991, 330 sowie die Verfassungsbeschwerden wegen der Grundfreibeträge für die Jahre 1986 bis 1988 und wegen der Kürzung des Kindergeldes auf den Sockelbetrag für die Jahre 1986 und 1987 nicht als offensichtlich aussichtslos erscheinen.
- BFH, 23.01.1974 - II B 68/73
Rechtsverhältnis - Wirksamkeit eines Gesetzes - Besondere Gründe - Aussetzung der …
Auszug aus BFH, 07.02.1992 - III B 24 25/91
Die vor dem BVerfG streitige (allgemeine) Gültigkeit einer gesetzlichen Bestimmung ist aber kein Rechtsverhältnis (vgl. BFH-Beschluß vom 23. Januar 1974 II B 68/73, BFHE 111, 232 , BStBl II 1974, 247 , m. w. N.).Zu solchen Verfahren hat der II. Senat des BFH in seinem Beschluß in BFHE 111, 232 , BStBl II 1974, 247 die vorherige Rechtsprechung des BFH zusammengefaßt.
- BFH, 09.10.1991 - II B 56/91
Sachentscheidung trotz Antrag auf Aussetzung des Verfahrens wegen anhängiger …
Auszug aus BFH, 07.02.1992 - III B 24 25/91
a) Das anhängige Verfahren vor dem BVerfG muß unmittelbar die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Regelung und nicht nur den Vorwurf der verfassungswidrigen Anwendung einer an sich verfassungsgemäßen Norm durch die Gerichte betreffen (vgl. BFH-Beschluß vom 9. Oktober 1991 II B 56/91, BFHE 165, 185, BStBl II 1991, 930 ).Dabei darf es nicht um immer wieder andere Sachverhalte gehen, sondern die Fälle müssen hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Streitfrage im wesentlichen gleichgelagert sein (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 165, 185, BStBl II 1991, 930 ).
- BFH, 08.05.1991 - I B 132/90
Verstoß gegen Grundordnung des Verfahrens bei Nichtaussetzung des Verfahrens (§ …
Auszug aus BFH, 07.02.1992 - III B 24 25/91
In Fällen, in denen wegen der gleichen Rechtsfrage beim BVerfG eine Verfassungsbeschwerde anhängig ist, hält der 1. Senat des BFH unter bestimmten Voraussetzungen eine Aussetzung des Klageverfahrens für geboten (Beschluß vom 8. Mai 1991 I B 132, 134/90, BFHE 164, 194, BStBl II 1991, 641 ).d) Das Musterverfahren vor dem BVerfG darf nach Auffassung des FG nicht offensichtlich aussichtslos sein (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 164, 194, BStBl II 1991, 641 ).
- FG Saarland, 19.03.1991 - 1 K 84/91
Einspruch gegen einen festgesetzten Lohnsteuerfreibetrag; Verfassungsmäßigkeit …
Auszug aus BFH, 07.02.1992 - III B 24 25/91
Schließlich hat das FG des Saarlandes mit Beschluß vom 19. März 1991 1 K 84/91 (EFG 1991, 330) dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob der Grundfreibetrag und die Kinderfreibeträge für das Jahr 1991 verfassungsgemäß sind.Aus der für die Überprüfung seines Aussetzungsbeschlusses maßgebenden jetzigen Sicht konnte das FG in den Streitfällen zu Recht davon ausgehen, daß die Vorlageverfahren aufgrund der Beschlüsse des FG Münster in EFG 1991, 253, des Niedersächsischen FG in EFG 1991, 260 und des FG des Saarlandes in EFG 1991, 330 sowie die Verfassungsbeschwerden wegen der Grundfreibeträge für die Jahre 1986 bis 1988 und wegen der Kürzung des Kindergeldes auf den Sockelbetrag für die Jahre 1986 und 1987 nicht als offensichtlich aussichtslos erscheinen.
- BFH, 21.08.1986 - VI B 91/85
Voraussetzungen für die Aussetzung des Verfahrens
Auszug aus BFH, 07.02.1992 - III B 24 25/91
Der erkennende Senat hat allerdings wiederholt entschieden, daß ein laufender Musterprozeß kein berechtigter Grund für die Aussetzung eines Klageverfahrens ist (vgl. Beschluß vom 7. Oktober 1977 III B 8/77, Der Steuerberater - StB - 1979, 38; Urteil vom 8. Juni 1990 III R 41/90, BFHE 161, 1 , BStBl II 1990, 944 ; vgl. Beschluß des VI. Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. August 1986 VI B 91/85, BFH/NV 1987, 43).Wie oben unter 2. bereits ausgeführt, betrifft die Entscheidung des VI. Senats des BFH in BFH/NV 1987, 43 kein Musterverfahren vor dem BVerfG.
- BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86
Verfassungswidrigkeit der Regelung über den Kinderfreibetrag - …
Auszug aus BFH, 07.02.1992 - III B 24 25/91
Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluß vom 12. Juli 1990 1 BvL 72/86 (BStBl II 1990, 664 ) entschieden hatte, daß die einkommensteuerrechtliche Regelung über die Kinderfreibeträge für die Jahre 1983 bis 1985 verfassungswidrig ist, setzte das Finanzgericht (FG) sowohl das Klageverfahren wegen der Einkommensteuer 1981 bis 1983 als auch das Klageverfahren wegen der Einkommensteuer 1987 aus, "bis Klarheit über die zu erwartenden gesetzlichen Neuregelungen besteht".Die Kläger machen geltend, es sei zu befürchten, daß der Gesetzgeber aus der Entscheidung des BVerfG in BStBl II 1990, 664 keinerlei Folgerungen für die steuerliche Entlastung der Familien für die Streitjahre 1981 und 1982 sowie für 1987 ziehe.
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus BFH, 07.02.1992 - III B 24 25/91
Nach der Rechtsprechung des BVerfG steht es dem Gesetzgeber frei, die kindesbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit entweder im Steuerrecht zu berücksichtigen oder ihr statt dessen im Sozialrecht durch die Gewährung eines dafür ausreichenden Kindergeldes Rechnung zu tragen oder auch eine Entlastung im Steuerrecht und eine solche im Sozialrecht miteinander zu kombinieren (vgl. Beschluß des BVerfG vom 29. Mai 1990 1 BvL 20/84, 26/84 u. 4/86, BStBl II 1990, 653 , m. w. N.).Nach der Entscheidung des BVerfG in BStBl II 1990, 653 kann der für verfassungswidrig erachtete Familienlastenausgleich, der sich wie für 1987 aus einem Zusammenwirken von Kindergeldgewährung und steuerlicher Kinderfreibetragsregelung ergibt und bei dem sich deshalb der etwa bestehende Mangel durch eine Nachbesserung bei der einen oder anderen Regelung beheben ließe, grundsätzlich anhand jeder der betroffenen Normen zur Prüfung gestellt werden.
- BFH, 09.10.1991 - III B 51/91
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Grundfreibeträge 1978 bis 1983, wenn …
Auszug aus BFH, 07.02.1992 - III B 24 25/91
In seinem Beschluß vom 9. Oktober 1991III B 51, 74, 81/91 (BFHE 165, 415, BStBl II 1992, 91 ) hat der Senat bei Einkommensverhältnissen wie in den Streitfällen auch ernste verfassungsrechtliche Bedenken an den Grundfreibeträgen für die Jahre 1978 bis 1983 verneint. - BFH, 08.06.1990 - III R 41/90
Aussetzung des Verfahrens - Musterprozeß - Anhängigkeit beim BFH - Entscheidung …
- BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75
Kinderfreibeträge
- BFH, 07.02.1992 - III B 24/91
Aussetzung des Klageverfahrens bei laufenden Parallelverfahren
- BVerwG, 14.03.1977 - 3 B 8.77
Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)