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BFH, 27.02.1992 - IV R 71/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1981 § 51 Abs. 1 Nr. 2 k; EStDV § 76
- Wolters Kluwer
Sonderabschreibung - Anlagegüter - Land- und forstwirtschaftlicher Betriebsteil - Ausland
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStDV § 76; EStG (1981) § 51 Abs. 1 Nr. 2k
Sonderabschreibung für Betriebsteil im Ausland (§ 76 EstDV) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 167, 140
- BB 1992, 1178
- BStBl II 1992, 554
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BFH, 27.02.1992 - IV R 71/90
Sind danach mehrere Auslegungsmöglichkeiten gegeben, so ist diejenige vorzuziehen, die mit dem Grundgesetz (GG) in Einklang steht (vgl. etwa Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 17. Oktober 1973 1 BvL 20/72, BVerfGE 36, 126, 135, und vom 1. März 1978 1 BvL 20/77, BVerfGE 48, 40, 45). - BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvL 20/72
Kinderfreibetrag für den Vater eines nichtehelichen Kindes
Auszug aus BFH, 27.02.1992 - IV R 71/90
Sind danach mehrere Auslegungsmöglichkeiten gegeben, so ist diejenige vorzuziehen, die mit dem Grundgesetz (GG) in Einklang steht (vgl. etwa Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 17. Oktober 1973 1 BvL 20/72, BVerfGE 36, 126, 135, und vom 1. März 1978 1 BvL 20/77, BVerfGE 48, 40, 45).
- BFH, 01.04.1998 - X R 150/95
Gemeiner Grundstückswert bei späterem Altlastenverdacht
Aus der Stichtagsbezogenheit folgt insbesondere, daß sich bei der Ermittlung eines Vermögenswerts nur solche Verhältnisse und Gegebenheiten auswirken, die im Bewertungszeitpunkt so hinreichend konkretisiert sind, daß mit ihnen als Tatsache zu rechnen ist (BFH-Urteil vom 27. Februar 1992 IV R 71/90, BFHE 167, 140, BStBl II 1992, 554). - BSG, 29.06.1993 - 4 RLw 8/92
Sonderabschreibung - Steuervergünstigung - Landwirt
Der Bundesfinanzhof (BFH in BFHE 167, 140, 142 f, mwN) hat geklärt, daß es Zweck von § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchst k EStG und § 76 EStDV ist, Steuervergünstigungen zur Förderung der inländischen Land- und Forstwirtschaft einzuräumen und die Land- und Forstwirte als Berufsgruppe steuerlich zu fördern. - BSG, 31.08.1993 - 4 RLw 2/92
Voraussetzungen für einen Zuschuss zum Beitrag - Entlastung landwirtschaftlicher …
Der Bundesfinanzhof (BFH in BFHE 167, 140, 142 f, mwN) hat geklärt, daß es Zweck von § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchst k EStG und § 76 EStDV ist, Steuervergünstigungen zur Förderung der inländischen Land- und Forstwirtschaft einzuräumen und die Land- und Forstwirte als Berufsgruppe steuerlich zu fördern.