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   BFH, 07.02.1992 - III R 61/91   

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BFH, 07.02.1992 - III R 61/91 (https://dejure.org/1992,470)
BFH, Entscheidung vom 07.02.1992 - III R 61/91 (https://dejure.org/1992,470)
BFH, Entscheidung vom 07. Februar 1992 - III R 61/91 (https://dejure.org/1992,470)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 §§ 165 Abs. 1 Satz 1, 171 Abs. 3 Sätze 1 und 2, 348; FGO §§ 45, 67 Abs. 1, 74

  • Wolters Kluwer

    Festsetzungsfrist - Vorläufigkeitserklärung - Steuerbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufigkeitserklärung des Steuerbescheids bei Aussetzung des Klageverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 167, 279
  • NJW 1992, 2445
  • BB 1992, 1128
  • BB 1992, 1196
  • DB 1992, 1506
  • BStBl II 1992, 592
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 23.10.1989 - GrS 2/87

    Zur betragsmäßigen Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen

    Auszug aus BFH, 07.02.1992 - III R 61/91
    Ist nach den Grundsätzen der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 23. Oktober 1989 GrS 2/87 (BFHE 159, 4, BStBl II 1990, 327) trotz betrags- oder sachverhaltsmäßiger Begrenzung des ursprünglichen Rechtsmittelantrags von einer Anfechtung des gesamten Einkommensteuerbescheides auszugehen, ist auch der Ablauf der Festsetzungsfrist in vollem Umfang gehemmt.

    Mit der Bezeichnung eines Teilbetrages (hier der Anerkennung bestimmter zusätzlicher Werbungskosten) hätten die Kläger keine Teilbestandskraft und damit keine Teilfestsetzungsverjährung hinsichtlich des ursprünglich nicht angegriffenen Teils des Steuerbescheides für das Streitjahr herbeigeführt (Hinweis auf Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Oktober 1989 GrS 2/87, BFHE 159, 4, BStBl II 1990, 327).

    Nach der Entscheidung des Großen Senats des BFH in BFHE 159, 4, BStBl II 1990, 327 sei eine betragsmäßige Erweiterung der Klage nach Ablauf der Klagefrist unzulässig, wenn der Kläger vorher eindeutig zu erkennen gegeben habe, daß er von einem weitergehenden Klagebegehren absehe.

    Nach der Entscheidung des Großen Senats des BFH in BFHE 159, 4, BStBl II 1990, 327 ist die Anfechtungsklage gegen einen Einkommensteuerbescheid regelmäßig auch insoweit zulässig, als sie nach Ablauf der Klagefrist betragsmäßig erweitert wird.

    d) Allerdings hat der Große Senat des BFH in der Entscheidung in BFHE 159, 4, BStBl II 1990, 327 entschieden, daß eine Klageerweiterung nach Ablauf der Klagefrist ausnahmsweise dann unzulässig ist, wenn der Kläger vorher eindeutig zu erkennen gegeben hat, daß er von einem weitergehenden Klagebegehren absieht.

    Auch in dem der Entscheidung des Großen Senats in BFHE 159, 4, BStBl II 1990, 327 zugrunde liegenden Fall war zunächst nur über eine bestimmte Besteuerungsgrundlage (dort nur mit geringen finanziellen Auswirkungen) gestritten worden.

    Zum Umfang der Anfechtung hat der Große Senat in dem Beschluß in BFHE 159, 4, BStBl II 1990, 327 entschieden, daß bei einer Anfechtung eines Steuerbescheides wegen eines bestimmten Betrages oder eines bestimmten Sachverhalts in der Regel nicht von einer bloßen Teilanfechtung auszugehen ist.

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86

    Verfassungswidrigkeit der Regelung über den Kinderfreibetrag -

    Auszug aus BFH, 07.02.1992 - III R 61/91
    Das BVerfG hatte die Höhe der Kinderfreibeträge u. a. für das Streitjahr durch Beschluß vom 12. Juni 1990 1 BvL 72/86 (BStBl II 1990, 664) für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine neue Regelung aufgegeben.

    Hinsichtlich der Kinderfreibeträge für das Streitjahr stand aufgrund der Entscheidung des BVerfG in BStBl II 1990, 664 fest, daß die betreffende Regelung im Einkommensteuergesetz - EStG - (§ 32 Abs. 8 EStG) mit dem Grundgesetz (GG) unvereinbar war.

  • BFH, 07.02.1992 - III B 24/91

    Aussetzung des Klageverfahrens bei laufenden Parallelverfahren

    Auszug aus BFH, 07.02.1992 - III R 61/91
    Der erkennende Senat hat mit Beschluß vom 7. Februar 1992 III B 24 und 25/91 (BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408) entschieden, daß bei bereits anhängigen Musterverfahren vor dem BVerfG die FG gemäß § 74 FGO unter folgenden Voraussetzungen zur Aussetzung des Verfahrens verpflichtet sind: In dem Verfahren vor dem BVerfG muß es unmittelbar um die Verfassungsmäßigkeit der anzuwendenden gesetzlichen Regelung gehen.

    Eine Vorabentscheidung der zwischen den Beteiligten ursprünglich streitigen Frage der Höhe der Werbungskosten durch Teilurteil wäre dem FG nicht möglich gewesen (s. näher den Beschluß des erkennenden Senats in BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408).

  • BFH, 14.03.1990 - X R 68/82

    Zulässigkeit der Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen

    Auszug aus BFH, 07.02.1992 - III R 61/91
    Trotzdem hat der Große Senat des BFH die Klageerweiterung als zulässig angesehen (vgl. auch die Folgeentscheidung des BFH vom 14. März 1990 X R 68/82, BFH/NV 1991, 162).
  • BFH, 09.08.1991 - III R 48/90

    Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf eine mögliche künftige gesetzliche

    Auszug aus BFH, 07.02.1992 - III R 61/91
    Eine tatsächliche Ungewißheit liegt vielmehr in der künftigen gesetzlichen Regelung, die möglicherweise aufgrund der Entscheidung des BVerfG erforderlich wird (Entscheidungen des erkennenden Senats vom 9. August 1991 III R 48/90, BFHE 165, 162, BStBl II 1991, 868, und III R 41/88, BFHE 166, 1, BStBl II 1992, 219).
  • BFH, 09.08.1991 - III R 41/88

    Berufung - Einkommensteuerbescheid - Klageantrag

    Auszug aus BFH, 07.02.1992 - III R 61/91
    Eine tatsächliche Ungewißheit liegt vielmehr in der künftigen gesetzlichen Regelung, die möglicherweise aufgrund der Entscheidung des BVerfG erforderlich wird (Entscheidungen des erkennenden Senats vom 9. August 1991 III R 48/90, BFHE 165, 162, BStBl II 1991, 868, und III R 41/88, BFHE 166, 1, BStBl II 1992, 219).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BFH, 07.02.1992 - III R 61/91
    Für solche Fälle, in denen eine für verfassungswidrig erklärte Norm noch nicht durch die erforderliche gesetzliche Neuregelung ersetzt worden ist, hat das BVerfG mit Urteil vom 3. November 1982 1 BvR 620/78 u. a. (BVerfGE 61, 319, BStBl II 1982, 717, unter D. 1.) den Weg der Vorläufigkeitserklärung der Steuerbescheide aufgezeigt.
  • FG Münster, 01.02.1991 - 16 K 936/90
    Auszug aus BFH, 07.02.1992 - III R 61/91
    Hierzu hatte das BVerfG zwar noch keine Entscheidung getroffen; mehrere FG hatten aber bereits in Vorlagebeschlüssen an das BVerfG die Auffassung vertreten, daß die Regelung des Grundfreibetrages für mehrere Veranlagungszeiträume verfassungswidrig sei (Vorlagebeschluß des FG Münster vom 1. Februar 1991 16 K 936/90 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1991, 253; Vorlagebeschluß des Niedersächsischen FG vom 15. Januar 1991 IX 427 und 437/90, EFG 1991, 260, und Vorlagebeschluß des FG des Saarlandes vom 19. März 1991 1 K 84/91, EFG 1991, 330).
  • FG Saarland, 19.03.1991 - 1 K 84/91

    Einspruch gegen einen festgesetzten Lohnsteuerfreibetrag; Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BFH, 07.02.1992 - III R 61/91
    Hierzu hatte das BVerfG zwar noch keine Entscheidung getroffen; mehrere FG hatten aber bereits in Vorlagebeschlüssen an das BVerfG die Auffassung vertreten, daß die Regelung des Grundfreibetrages für mehrere Veranlagungszeiträume verfassungswidrig sei (Vorlagebeschluß des FG Münster vom 1. Februar 1991 16 K 936/90 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1991, 253; Vorlagebeschluß des Niedersächsischen FG vom 15. Januar 1991 IX 427 und 437/90, EFG 1991, 260, und Vorlagebeschluß des FG des Saarlandes vom 19. März 1991 1 K 84/91, EFG 1991, 330).
  • BFH, 08.06.1990 - III R 14/90

    Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrages für die Jahre 1986 bis 1988

    Auszug aus BFH, 07.02.1992 - III R 61/91
    Außerdem waren beim BVerfG bereits Verfassungsbeschwerden zur Höhe des Grundfreibetrages anhängig (u. a. gegen die Entscheidung des erkennenden Senats vom 8. Juni 1990 III R 14-16/90, BFHE 161, 109, BStBl II 1990, 969).
  • BFH, 21.01.1985 - GrS 1/83

    Festsetzuung der negativen Umsatzsteuerschuld in Höhe des Vorsteuerbetrages

  • BFH, 23.01.2013 - X R 32/08

    Beendigung der Verfahrensruhe im Einspruchsverfahren durch Vorläufigkeitsvermerk

    Eine solche Anordnung steht im Ermessen der Finanzbehörde (BFH-Urteile vom 26. Oktober 1988 I R 189/84, BFHE 155, 8, BStBl II 1989, 130, und vom 7. Februar 1992 III R 61/91, BFHE 167, 279, BStBl II 1992, 592).
  • FG Düsseldorf, 31.01.1996 - 14 K 5139/95

    Auf die Beifügung des Vorläufigkeitsvermerks gerichtete Klage; Vereinbarkeit

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  • BFH, 11.04.2012 - I R 63/11

    Erörterung im Einspruchsverfahren: Fehlendes Rechtsschutzinteresse einer

    Auch insoweit wären --woran es vorliegend fehlt-- zumindest Darlegungen dazu erforderlich gewesen, welche Umstände sie bis zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 7. Februar 1992 III R 61/91, BFHE 167, 279, BStBl II 1992, 592) gegenüber dem FA vorgetragen hat und weshalb dieser Vortrag dem FA hätte Veranlassung geben können, eine Erörterung nach § 364a AO als der beschleunigten Verfahrenserledigung (vgl. BTDrucks 12/7427, S. 37) dienlich zu erachten.
  • BFH, 18.09.2007 - IX R 42/05

    Verwenden von Mieteinnahmen zu Optionsgeschäften löst den Zusammenhang zur

    Deshalb kann der Senat ohne drohenden Rechtsverlust für den Kläger in der Streitsache entscheiden (vgl. dazu BFH-Urteile vom 7. Februar 1992 III R 61/91, BFHE 167, 279, BStBl II 1992, 592, und vom 13. April 2000 XI R 3, 4/99, BFH/NV 2001, 41).
  • BFH, 17.12.2014 - I R 32/13

    Vorläufigkeitsvermerk bei sog. Mindestbesteuerung

    Da § 165 Abs. 1 Satz 1 und 2 AO es in das Ermessen der Finanzbehörde stellt (s. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Februar 1992 III R 61/91, BFHE 167, 279, BStBl II 1992, 592; vom 11. Februar 2009 X R 51/06, BFHE 226, 1, BStBl II 2009, 892), ob einem Steuer- oder einem Feststellungsbescheid ein Vorläufigkeitsvermerk beigefügt wird, kann die entsprechende Entscheidung im Finanzprozess nur eingeschränkt überprüft werden: Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt und hat das FA den für die Ermessensausübung maßgeblichen Sachverhalt vollständig ermittelt sowie seine Entscheidung hinreichend begründet (§ 121, ggf. i.V.m. § 126 AO; vgl. auch § 102 Satz 2 FGO), ist die gerichtliche Kontrolle (bezogen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung) nach § 102 Satz 1 FGO darauf beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten worden sind (sog. Ermessensüberschreitung), ob das FA von seinem Ermessen in einer dem Zweck der (Ermessens-)Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht (sog. Ermessensfehlgebrauch) oder ein ihm zustehendes Ermessen nicht ausgeübt hat (sog. Ermessensunterschreitung) oder ob die Behörde die verfassungsrechtlichen Schranken der Ermessensbetätigung, insbesondere den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, missachtet hat (z.B. Senatsurteil vom 28. August 2012 I R 10/12, BFHE 239, 1, BStBl II 2013, 266; BFH-Urteil vom 24. April 2014 IV R 25/11, BFHE 245, 499, BStBl II 2014, 819).

    Doch ist dieser Anwendungsgrund im Streitjahr nicht einschlägig, weder im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz durch eine Ermessensbindung infolge einer entsprechenden allgemeinen behördlichen Weisung (s. insoweit Nr. 6 Satz 2 des sog. AO-Anwendungserlasses zu § 165 AO), noch im Hinblick auf die ansonsten bestehende Notwendigkeit, ein entsprechendes Klageverfahren nach § 74 FGO auszusetzen (BFH-Urteil in BFHE 167, 279, BStBl II 1992, 592).

  • BFH, 06.10.1995 - III R 52/90

    Kostenentscheidung, wenn das BVerfG eine Norm für verfassungswidrig, aber für

    Anderenfalls könnte bei einer Vorläufigkeitserklärung des Steuerbescheides wegen vor dem BVerfG anhängiger Musterverfahren das Klageverfahren in den anderen Punkten nicht vorangetrieben werden, weil dann im Hinblick auf die Musterverfahren das gesamte Klageverfahren ausgesetzt werden müßte (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 7. Februar 1992 III R 61/91, BFHE 167, 279, BStBl II 1992, 592).

    Da jedenfalls wegen der Fragen der beschränkten Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen und wegen der Anrechnung einer zumutbaren Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen Musterverfahren beim BVerfG anhängig sind, müßte das Revisionsverfahren außerdem bei Einbeziehung der für vorläufig erklärten Punkte bis zu den Entscheidungen des BVerfG ausgesetzt werden (s. oben unter 2. b, cc und Urteil des erkennenden Senats in BFHE 167, 279, BStBl II 1992, 592).

  • BFH, 28.03.1996 - III R 208/94

    Einkommensteuer; Kosten der Kontaktpflege zum Kind aus geschiedener Ehe

    Gleichwohl ist der Senat an die vom Kläger vorgenommene Beschränkung seiner materiell-rechtlichen Rügen nach den in dem Urteil des Senats vom 7. Februar 1992 III R 61/91 (BFHE 167, 279, BStBl II 1992, 592) dargestellten Überlegungen gebunden.

    Dieses Recht ist ihm auch dann einzuräumen, wenn wegen der Vereinbarkeit des in seinem Fall anzuwendenden Steuergesetzes mit höherrangigem Recht ein Verfahren beim BVerfG nicht anhängig ist, die in dem Urteil in BFHE 167, 279, BStBl II 1992, 592, aufgestellten Voraussetzungen also insoweit nicht vorliegen; denn auch dann kann der Kläger ein schutzwürdiges Interesse haben, auf die Klärung ihn vorrangig interessierender Streitfragen nicht verzichten zu müssen, bis eine regelmäßig nicht kurzfristig ergehende Entscheidung des BVerfG nach Art. 100 GG eingeholt worden ist.

  • BFH, 27.03.1996 - I R 182/94

    Berufsbildende Einrichtung - Anerkennung als Ersatzschule - Gewerbesteuer -

    Im Ergebnis weicht diese Entscheidung auch nicht vom Urteil des BFH vom 7. Februar 1992 III R 61/91 (BFHE 167, 279, BStBl II 1992, 592) ab.
  • BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 1.14

    Aussetzung des Verfahrens; analoge Anwendung; Übertritt eines Beamten kraft

    Die analoge Anwendung von Vorschriften über die Aussetzung des Verfahrens wie § 94 VwGO steht im Ermessen des Gerichts, wenn es auf die Gültigkeit einer Rechtsnorm ankommt und das beschließende Gericht selbst keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Regelung hat, jedoch ein anderes Gericht diese Norm dem Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG vorgelegt hat, weil diese Vorschrift nach seiner Auffassung das Grundgesetz verletzt (BVerwG, Beschlüsse vom 8. Dezember 2000 - 4 B 75.00 - NVwZ-RR 2001, 483 und vom 3. November 2006 - 6 B 21.06 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 208 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 25. März 1998 - VIII ZR 337/97 - NJW 1998, 1957 zu § 148 ZPO; BFH, Urteil vom 7. Februar 1992 - III R 61/91 - BFHE 167, 279 zu § 74 FGO; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 94 Rn. 5).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 6 A 10818/12

    Hinreichende Bestimmung der einheitlichen öffentlichen Einrichtung der zum Anbau

    Die Vorläufigkeitserklärung lässt aber das Rechtsschutzinteresse des Klägers an der Klärung der übrigen, im Zusammenhang mit seiner Heranziehung zu wiederkehrenden Beiträgen streitigen Fragen nicht entfallen (vgl. BFH, XI R 4/03, juris; BFH, III B 73/94, BFHE 176, 435, juris), sondern ermöglicht gerade eine Entscheidung über diese Fragen (vgl. BFH, III R 61/91, BFHE 167, 279, juris).

    Deshalb bejaht der Bundesfinanzhof (BFH, III R 61/91, BFHE 167, 279, juris) einen Rechtsanspruch auf Vorläufigkeitserklärung des angegriffenen Abgabenbescheids hinsichtlich einer vor dem Bundesverfassungsgericht umstrittenen gesetzlichen Regelung, wenn in dem Klageverfahren noch andere Fragen streitig sind.

  • OVG Niedersachsen, 19.12.1995 - 10 L 5059/93

    Urheberrecht; Amtliches Werk; Gerichtsentscheidung; Veröffentlichung; Bindung an

  • BFH, 23.04.2003 - IX R 28/00

    Teilanfechtung

  • BGH, 21.10.2010 - IX ZR 170/09

    Steuerberaterhaftung: Verjährungsbeginn bei Einspruchseinlegung nur gegen einen

  • BFH, 08.05.1992 - III B 138/92

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Untätigkeitsklage gem. § 46 Abs. 1 FGO

  • BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 5.14

    Anforderungen an den Übertritt aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit

  • BFH, 10.03.1993 - I R 93/92

    Bei uneingeschränktem Rechtsbehelfsantrag kann die Steuerfestsetzung auch noch

  • FG Köln, 11.04.2013 - 13 K 889/12

    Mindestbesteuerung, Definitivbelastung, Ermessensentscheidung

  • BFH, 11.11.1997 - VIII R 49/95

    Wechselkredite als Dauerschulden

  • BFH, 25.08.1993 - X B 32/93

    Aussetzung des Klageverfahrens wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit der

  • BFH, 27.11.1992 - III B 133/91

    Grenze für Zulässigkeit einer Verfahrensaussetzung wegen anhängiger

  • BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 4.14

    Anforderungen an den Übertritt aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11

    Vorläufige Festsetzung eines Ausbaubeitrags - Aufwandsverteilung bei

  • BFH, 18.09.1992 - III B 43/92

    Beschwerde gegen Nichtaussetzung des Klageverfahrens

  • FG Baden-Württemberg, 09.12.2004 - 3 K 61/03

    Vorläufigkeitsanordnung zur Gewährleistung einer zutreffenden Besteuerung bei

  • BFH, 14.09.1993 - VIII R 56/92

    Verfahrensrecht; Zeitliche Erweiterung einer Prüfungsanordnung (§ 91 AO )

  • BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 2.14

    Anforderungen an den Übertritt von Arbeitnehmern auf weitere kommunale Träger

  • BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 3.14

    Anforderungen an den Übertritt aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit

  • BFH, 09.08.1994 - X B 26/94

    Klageverfahren wegen Verfassungsmäßigkeit des Sonderausgabenhöchstbetrags sind

  • BVerwG, 06.12.1999 - 3 B 55.99

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • FG Baden-Württemberg, 22.02.2005 - 1 K 396/02

    Auslegung eines Vorläufigkeitsvermerks

  • BFH, 08.05.1992 - III B 123/92

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei einem noch laufenden

  • BFH, 30.11.1992 - X B 18/92

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage - Antrag auf Akteneinsicht - Aussetzung des

  • VG Potsdam, 20.09.2019 - 8 K 518/19

    Kanalanschlussbeiträge von Grundstücken, die im Beitrittsgebiet bereits vor dem

  • FG Baden-Württemberg, 02.03.2011 - 12 K 4826/08

    Unzulässigkeit des Antrags auf Nichtveröffentlichung des Urteils - Festsetzung

  • FG Düsseldorf, 21.04.1998 - 6 K 3493/95

    Rechtmäßigkeit einer verbösernden Einspruchsentscheidung; Steuerrechtliche

  • BFH, 18.02.1994 - VI B 123/93

    Klageaussetzung auf Grund eines anhängigen nicht aussichtlosen Musterverfahrens

  • BFH, 07.09.2000 - III R 33/96

    Anfechtungsumfang der Klage; Bindungsumfang eines Feststellungsbescheides

  • VG Potsdam, 25.04.2019 - 8 K 2236/18

    Rücknahmepflicht bei verfassungswidrigem Beitragsbescheid; Reduzierung des

  • FG Baden-Württemberg, 24.10.2003 - 9 K 139/00

    Sportanlage einer Gemeinde als Betrieb gewerblicher Art; Umsatzsteuer 1985-1993

  • FG Brandenburg, 29.11.2005 - 6 K 356/03

    Ordnungsgemäße Ermessensausübung bei einer vorläufigen Veranlagung

  • FG Hessen, 28.10.1999 - 13 K 851/99

    Streit i.R.d. Anspruches auf eine Steuerbegünstigung und steuerliche

  • FG Münster, 10.11.1992 - 15 K 1327/92

    Abschaffung des sog. Besucherfreibetrages verfassungsgemäß

  • FG München, 04.12.2002 - 4 K 5122/01

    Unzulässigkeit der Klage mangels Rechtsschutzbedürfnis bei Vorläufigerklärung des

  • BFH, 12.01.1995 - IX R 83/91

    Steuerfestsetzung im Einkommensteuerbescheid hinsichtlich des Grund- und

  • FG Münster, 30.01.2008 - 7 K 99/06

    Notwendigkeit des Versehens eines Feststellungsbescheides mit einem

  • FG München, 17.04.2007 - 6 K 598/05

    Erledigung eines Einspruchverfahrens durch Abhilfebescheid; zur abweichenden

  • FG München, 22.06.1999 - 16 K 103/97

    Vor 14 Jahren an Schwester für Pflichtteilsverzicht bezahltes Gleichstellungsgeld

  • FG München, 11.05.1999 - 16 K 1170/95

    Übernommene Betriebsausgaben bei Betriebsaufspaltung

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