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   BFH, 25.05.1992 - VI R 146/88   

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https://dejure.org/1992,617
BFH, 25.05.1992 - VI R 146/88 (https://dejure.org/1992,617)
BFH, Entscheidung vom 25.05.1992 - VI R 146/88 (https://dejure.org/1992,617)
BFH, Entscheidung vom 25. Mai 1992 - VI R 146/88 (https://dejure.org/1992,617)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 8 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Nr. 1, § 40 Abs. 2; AO 1977 § 162; LStDV § 3 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Kostenlose Nutzung eines Kfz - Geldwerter Vorteil - Berechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des geldwerten Vorteils bei Kfz-Benutzung durch Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 168, 194
  • NJW 1993, 1095
  • BB 1992, 1550
  • BB 1992, 2417
  • DB 1992, 1915
  • BStBl II 1992, 700
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 13.07.1990 - VI R 22/88

    Aufwendungen für einen zweitägigen Betriebsausflug als steuerpflichtiger

    Auszug aus BFH, 25.05.1992 - VI R 146/88
    Nach der Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, sind Zuwendungen des Arbeitgebers im Rahmen eines zweitägigen Betriebsausflugs mit Übernachtung grundsätzlich Arbeitslohn, der nach § 40 Abs. 2 EStG mit dem Pauschsteuersatz von 25 v. H. versteuert werden kann (vgl. Urteile vom 7. Oktober 1988 VI R 194/84, BFH/NV 1990, 219; vom 13. Juli 1990 VI R 22/88, BFH/NV 1991, 228).
  • BFH, 08.03.1988 - VII R 6/87

    Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit von Lohnsteuerhaftungsbescheiden

    Auszug aus BFH, 25.05.1992 - VI R 146/88
    Es stützt seine eigene Revision auf eine Verletzung von § 40 Abs. 1 und 3 EStG sowie auf eine Divergenz zu dem BFH-Urteil vom 8. März 1988 VII R 6/87 (BFHE 152, 418, BStBl II 1988, 480) und trägt vor: Entgegen der Ansicht des FG entstehe der pauschale Lohnsteueranspruch gegen den Arbeitgeber erst im Moment der Durchführung der Pauschalierung und nicht bereits im Zeitpunkt des Zuflusses der sonstigen Bezüge beim Arbeitnehmer.
  • BFH, 21.06.1963 - VI 306/61 U

    Kostenlose Überlassung eines Pkw durch den Arbeitgeber zur privaten Nutzung des

    Auszug aus BFH, 25.05.1992 - VI R 146/88
    Der Ansatz des Listenpreises entspricht aber mehr als der von der Klägerin begehrte Ansatz des tatsächlichen Kaufpreises des Arbeitgebers dem Erfordernis, daß bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils nach § 8 Abs. 2 EStG nicht auf die Aufwendungen des Arbeitgebers, sondern auf die ersparten Aufwendungen des Arbeitnehmers abzustellen sei (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juni 1963 VI 306/61 U, BFHE 77, 191, BStBl III 1963, 387).
  • BFH, 07.10.1988 - VI R 194/84
    Auszug aus BFH, 25.05.1992 - VI R 146/88
    Nach der Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, sind Zuwendungen des Arbeitgebers im Rahmen eines zweitägigen Betriebsausflugs mit Übernachtung grundsätzlich Arbeitslohn, der nach § 40 Abs. 2 EStG mit dem Pauschsteuersatz von 25 v. H. versteuert werden kann (vgl. Urteile vom 7. Oktober 1988 VI R 194/84, BFH/NV 1990, 219; vom 13. Juli 1990 VI R 22/88, BFH/NV 1991, 228).
  • BFH, 07.11.1975 - III R 134/73

    Einheitswert eines landwirtschaftlichen Betriebes - Verstärkte Tierhaltung -

    Auszug aus BFH, 25.05.1992 - VI R 146/88
    Eine Schätzung könne von den FG auf ihre Schlüssigkeit überprüft werden (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. November 1975 III R 134/73, BFHE 117, 486, BStBl II 1976, 207).
  • FG Düsseldorf, 10.08.1988 - 6 K 168/88
    Auszug aus BFH, 25.05.1992 - VI R 146/88
    Das FG vertrat in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1989, 80 veröffentlichten Urteil die Ansicht, es sei zwar nicht zu beanstanden, daß der geldwerte Vorteil der kostenlosen Überlassung der Kfz mit 1 v. H. des Listenpreises des betreffenden Kfz angesetzt worden sei.
  • BFH, 13.12.2012 - VI R 51/11

    1 %-Regelung auf Grundlage der Bruttolistenneupreise

    Im Ergebnis entspricht der Ansatz des Listenpreises statt der tatsächlichen Anschaffungskosten gerade dem Erfordernis, die Zuwendung des Arbeitgebers nach dem Nutzungsvorteil zu bemessen, der dem steuerpflichtigen Arbeitnehmer dadurch zukommt (so schon BFH-Urteil vom 25. Mai 1992 VI R 146/88, BFHE 168, 194, BStBl II 1992, 700).
  • FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 9 K 394/10

    Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung und Berechnung des geldwerten Vorteils für

    Hierfür stelle der Listenpreis einen geeigneten Maßstab dar (vgl. BFH-Entscheidungen vom 25. Mai 1992 - VI R 146/88 , BStBl II 1992, 700; vom 3. Januar 2007 - XI B 128/06 , BFH/NV 2007, 708; FG Hamburg, Urteil vom 18. Oktober 2010 - 2 K 305/09, n.v.).
  • BFH, 06.11.2001 - VI R 62/96

    Nach § 8 EStG zu bewertende Nutzungsüberlassung eines vom Arbeitnehmer geleasten

    Der geldwerte Vorteil ist nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG in der für die Streitjahre 1989 bis 1991 geltenden Fassung i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV) 1984, bzw. § 2 Abs. 1 Satz 2 LStDV 1990 mit den üblichen Endpreisen am Abgabeort zu bewerten (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Mai 1992 VI R 146/88, BFHE 168, 194, BStBl II 1992, 700 zur Ermittlung des üblichen Mittelpreises des Verbrauchsorts).

    Die Berechnung des geldwerten Vorteils nach der --ab 1996 in das Gesetz übernommenen-- sog. 1 v.H.-Methode begegnet keinen Bedenken (vgl. BFH-Urteil in BFHE 168, 194, BStBl II 1992, 700; BFH-Beschluss vom 14. Mai 1999 VI B 258/98, BFH/NV 1999, 1330).

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