Rechtsprechung
   BFH, 29.04.1992 - VI B 152/91   

Volltextveröffentlichungen (5)

mehr
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Abzug von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

  • Betriebs-Berater

    Aussetzung der Vollziehung bei Eintragung eines Freibetrags auf Lohnsteuerkarte

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte (IBR 1992, 434)

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 167, 152
  • BB 1992, 1127
  • BB 1992, 1260
  • BStBl II 1992, 752
  • IBR 1992, 434



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)  

  • BFH, 23.08.2007 - VI B 42/07  

    Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ("Pendlerpauschale") -

    Lehnt das FA die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte ganz oder teilweise ab, so handelt es sich dabei um einen vollziehbaren Verwaltungsakt, gegen den vorläufiger Rechtsschutz durch AdV in Betracht kommt (z.B. BFH-Beschluss vom 29. April 1992 VI B 152/91, BFHE 167, 152, BStBl II 1992, 752).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92  

    Weihnachtsfreibetrag

    Dabei ist auch die Regelung des § 9a EStG zu berücksichtigen, der zwar einen reinen Werbungskostenpauschbetrag gewährt (BFH, BStBl II 1992, S. 752) und deshalb nicht geeignet ist, den Wegfall von Arbeitnehmer- und Weihnachtsfreibetrag zu kompensieren, jedoch in eine Gesamtwürdigung der Lohnbesteuerung einzubeziehen ist.
  • BFH, 15.12.2000 - IX B 128/99  

    Spekulationssteuer - Ist die überperiodische Verlustverrechnung auch für Jahre

    Rechtsschutz im Wege der Aussetzung der Vollziehung kann nach ständiger Rechtsprechung auch bei ernstlichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Rechtsnorm gewährt werden, es sei denn, es stehen schwerwiegende öffentliche Interessen entgegen (vgl. BFH-Beschluss vom 29. April 1992 VI B 152/91, BFHE 167, 152, BStBl II 1992, 752, unter 4., m.w.N.).
mehr
  • BFH, 27.08.2002 - XI B 94/02  

    Entschädigung - Zulässige Rückwirkung

    Er hat in BFHE 194, 157, BStBl II 2001, 411, und in BFHE 195, 205, BStBl II 2001, 405 jeweils unter 3. die gegensätzlichen Interessen abgewogen (vgl. auch in BFHE 194, 157, BStBl II 2001, 411; Bezugnahme auf den BFH-Beschluss vom 29. April 1992 VI B 152/91, BFHE 167, 152, BStBl II 1992, 745, unter 4.).
  • BFH, 09.12.2009 - X R 28/07  

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß; keine

    Die Situation kann daher nicht mit Fallgruppen verglichen werden, in denen es um die Eintragung voraussichtlich entstehender Vermietungsverluste oder zu berücksichtigender Abschreibungsbeträge geht (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 29. April 1992 VI B 152/91, BFHE 167, 152, BStBl II 1992, 752, und BVerfG-Beschluss in BVerfGE 84, 348).
  • BFH, 17.03.1994 - VI B 154/93  

    Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte wegen Verlustes aus Vermietung und Verpachtung

    Es seien keine steuerrechtlichen Belange ersichtlich, die es rechtfertigen könnten, daß sich der Staat Liquiditäts- und Zinsvorteile auf Kosten einer bestimmten Gruppe von Einkunftserzielern verschaffe (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. April 1992 VI B 152/91, BFHE 167, 152, BStBl II 1992, 752).

    Im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren ist vorläufiger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu gewähren, wenn die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte teilweise oder in vollem Umfang abgelehnt worden ist (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 167, 152, BStBl II 1992, 752).

    Aus dem BFH-Beschluß in BFHE 167, 152, BStBl II 1992, 752 können keine Argumente gegen die Verfassungsmäßigkeit von § 37 Abs. 3 Satz 6 i. V. m. § 39 a Abs. 1 Nr. 5 Satz 3 EStG hergeleitet werden.

  • FG Köln, 13.12.1999 - 11 V 1672/98  

    Einkommensteuervorauszahlungen können unabhängig von

    Ein Übergang zum Fortsetzungsfeststellungsverfahren wäre im übrigen im Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung nicht statthaft (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 29.4.1992 VI B 152/91, BStBl II 1992, 752 ) und ist auch im Klageverfahren nicht mehr möglich, da das hierfür erforderliche besondere Feststellungsinteresse entfallen ist, nachdem der Antragsteller den Einkommensteuerbescheid 1997 gemäß § 68 FGO zum Gegenstand des Klageverfahrens erklärt hat (vgl. BFH-Beschluß vom 12.5.1999 I B 138/98, BFH/NV 1999, 1487 m.w.Nachw.).

    Das Lohnsteuerabzugsverfahren ist für den Arbeitnehmer, der zur Einkommensteuer zu veranlagen ist, ein Vorauszahlungsverfahren (vgl. BFH in BStBl II 1992, 752 , sowie BFH-Urteil vom 9.10.1992 VI R 97/90, BStBl II 1993, 166 ), das eine eigene verfahrensrechtliche Ausgestaltung der Steuererhebung durch die Einschaltung des Arbeitgebers erfahren hat und ebenso wie die Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen die Sicherung eines stetigen und zeitnahen Steueraufkommens gewährleisten soll.

    Die Festsetzung von Vorauszahlungen ist damit in den Fällen, in denen neben dem Arbeitslohn weitere positive Einkünfte erzielt werden, nicht ausgeschlossen und gängige Praxis (vgl. hierzu BFH in BStBl II 1992, 752 ).

    Ebenso hat der BFH bei Einkünften, die dem Lohnsteuerabzug unterlegen haben, die Korrektur eines zu hohen Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte durch Erlaß eines Vorauszahlungsbescheids für zulässig angesehen (BFH in BStBl II 1992, 752 ).

    Denn diese Regelung ist allein deshalb ab 1994 eingeführt worden, weil der BFH in BStBl II 1992, 752 entschieden hat, ein verfassungsgemäßes Lohnsteuerabzugsverfahren erfordere, daß die gleichen steuermindernden Umstände zu berücksichtigen seien,.

  • BFH, 20.07.2005 - VI R 165/01  

    Anfechtung der Lohnsteuer-Anmeldung durch den Arbeitnehmer - Zuführung einer

    Materiell-rechtlich handelt es sich bei den Lohnsteuer-Abzugsbeträgen um Vorauszahlungen auf die Jahreseinkommensteuer des Arbeitnehmers (vgl. BFH-Beschluss vom 29. April 1992 VI B 152/91, BFHE 167, 152, BStBl II 1992, 752, 753, unter 3. b der Entscheidungsgründe, m.w.N.).
  • BFH, 20.12.2004 - VI R 182/97  

    Steuer-Erklärung: Steuer-Vorauszahlungen auch bei Arbeitnehmern zulässig

    Inhaltlich handelt es sich bei den Lohnsteuer-Abzugsbeträgen um Vorauszahlungen auf die Jahreseinkommensteuer des Arbeitnehmers (BFH-Beschluss vom 29. April 1992 VI B 152/91, BFHE 167, 152, BStBl II 1992, 752).

    Da der Lohnsteuerabzug ebenso wie die Festsetzung von Vorauszahlungen der Sicherung eines stetigen Steueraufkommens dient, wobei die Beträge der voraussichtlichen Jahreseinkommensteuer möglichst angenähert sein sollen (BFH-Beschluss in BFHE 167, 152, BStBl II 1992, 752), ist es aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, dass im Falle eines die Jahressteuer deutlich unterschreitenden Lohnsteuerabzugs zusätzliche Vorauszahlungen zwecks Annäherung an die Jahressteuer festgesetzt werden.

  • BFH, 19.02.1993 - VI R 74/91  

    Verfassungsmäßigkeit des Arbeitnehmer-Pauschbetrages

    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 9 a EStG, von dessen Einführung die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Abschaffung des Arbeitnehmer- und des Weihnachts-Freibetrages Mehreinnahmen von 1, 2 Milliarden DM (BTDrucks 11/2157 S. 127) erwartete, handelt es sich aber um einen reinen Werbungskostenpauschbetrag (Beschluß des Senats vom 29. April 1992 VI B 152/91, BFHE 167, 152, BStBl II 1992, 752, unter 2 c der Entscheidungsgründe).

    (3) Dabei kann nicht außer Betracht bleiben, daß die Ungleichbehandlung zwischen steuerpflichtigen Arbeitnehmern und anderen Vorauszahlungspflichtigen, die sich aus der eingeschränkten Eintragungsmöglichkeit von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte durch § 39 a EStG ergab, inzwischen durch Beschluß des BVerfG vom 8. Oktober 1991 1 BvL 50/86 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1992, 75, DB 1991, 2522) sowie im Anschluß an den Senatsbeschluß in BFHE 167, 152, BStBl II 1992, 752 dadurch beseitigt worden ist, daß die Finanzverwaltung nunmehr zuläßt, daß Verluste aus sämtlichen Einkunftsarten im Lohnsteuerabzugsverfahren zeitnah durch Eintragung auf der Lohnsteuerkarte steuermindernd berücksichtigt werden können (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen - BMF - vom 19. Februar 1993, BStBl I 1993, 250).

  • BFH, 19.10.2006 - III R 4/05  

    Kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, wenn die Eltern zusammenleben

  • BFH, 12.05.1995 - VI B 8/95  

    Nachmittagsstunden genutzt würde.

  • BFH, 11.12.1997 - III R 214/94  

    Opfergrenze bei Unterhaltsleistungen

  • BFH, 09.08.1994 - X B 26/94  

    Aussetzung des Verfahrens wegen Verfassungsbeschwerde bei

  • FG Münster, 31.07.2008 - 4 K 2376/07  

    Lohnsteuerkarte - Kein Eintrag eines „Rürup-Freibetrags“ auf Lohnsteuerkarte

  • BFH, 27.06.1995 - VI R 93/93  

    Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte für Steuerabzugsbeträge

  • BFH, 21.11.1997 - VI R 93/95  

    Keine Lohnsteuerermäßigung bei positiven Kapitaleinkünften

  • BFH, 05.10.2004 - VIII R 38/03  

    Haushaltsfreibetrag für 2003 verfassungswidrig!

  • BFH, 08.06.2011 - III B 210/10  

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Ablehnung der Änderung der Steuerklasse auf der

  • FG Hamburg, 18.03.2011 - 3 V 15/11  

    Ermessen des Finanzamtes bei Freibeträgen

  • FG Hamburg, 29.02.2012 - 5 V 5/12  

    Finanzgerichtsordnung: Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher

  • FG Niedersachsen, 02.03.2007 - 7 V 21/07  

    Pendlerpauschale: Lohnsteuerermäßigung - Eintragung eines Freibetrages auf der

  • FG Niedersachsen, 02.06.2009 - 7 V 76/09  

    Eintragung höherer Freibeträge auf den Lohnsteuerkarten 2009 im Wege des

  • FG München, 02.10.2012 - 8 V 3233/11  

    Steuerklassenwahl für eingetragene Lebenspartner

  • BFH, 16.06.2011 - IX B 72/11  

    Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • FG Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 4 V 1910/11  

    Lohnsteuerabzug nach den Lohnsteuerklassen III und V für Lebenspartner -

  • FG Köln, 20.09.2007 - 2 K 938/07  

    Zulässigkeit der Erteilung von Spontanauskünften durch ein deutsches Finanzamt an

  • FG Baden-Württemberg, 02.12.2011 - 3 V 3699/11  

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Versagung der

  • BFH, 12.04.1994 - X S 20/93  
  • FG Münster, 25.06.2003 - 4 V 6194/02  

    Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen § 23

  • FG Düsseldorf, 15.11.2004 - 8 V 5563/04  

    Steuerfestsetzung - Konkurrenz von Lohnsteuerabzug und

  • FG Niedersachsen, 10.07.2008 - 11 K 335/06  

    Anfechtungsrecht des Arbeitnehmers gegen Lohnsteueranmeldungen des Arbeitgebers -

  • FG Baden-Württemberg, 26.02.2002 - 1 V 48/01  

    Verfassungsmäßigkeit der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG i.d.

  • FG Niedersachsen, 29.09.2005 - 11 K 396/04  

    Lohnsteuerabzugspflicht einer inländischen Tochtergesellschaft für von der

  • FG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - 12 V 1468/11  

    Einstweiliger Rechtsschutz zur Änderung der Lohnsteuerklassen bei

  • FG Nürnberg, 05.11.2002 - III 182/02  

    Zur Gewährung eines Haushaltsfreibetrages für Eltern mit Kind im

  • FG Nürnberg, 25.03.2003 - III 290/02  

    Nichtgewährung des Haushaltsfreibetrages für Ehegatten mit Kindern

  • VG Hannover, 22.06.2004 - 6 B 2748/04  

    Keine Aussetzung der Vollziehung eines Einberufungsbescheides bei möglichem

  • FG Hessen, 17.04.2001 - 3 V 138/01  

    Aussetzung der Vollziehung; Verfassungswidrigkeit; Verfassungsmäßigkeit;

  • FG Baden-Württemberg, 16.01.2004 - 5 K 255/03  

    Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen

  • FG Sachsen, 05.06.2012 - 1 V 262/12  
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht