Rechtsprechung
BFH, 11.03.1992 - X R 113/89 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
EStG § 14a Abs. 2
- Simons & Moll-Simons
EStG § 10 e Abs. 6
- Wolters Kluwer
Aufwendungen - Vorkostenabzug
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Vor Bezug entstandene Aufwendungen für die Renovierung einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung können auch bei unentgeltlichem Erwerb nach § 10e Abs. 6 EStG abziehbar sein
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
EStG § 10e Abs. 6
Vorkostenabzug für Renovierung vor Eigenbezug (§ 1 O e Abs. 6 EStG )
Papierfundstellen
- BFHE 167, 396
- NJW 1992, 2911
- BB 1992, 1272
- BB 1992, 1838
- DB 1992, 1809
- BStBl II 1992, 886
Wird zitiert von ... (55) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 29.10.1991 - IX R 117/90
Im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Erhaltungsaufwendungen (sog. anschaffungsnahe …
Auszug aus BFH, 11.03.1992 - X R 113/89
Zwar können grundlegende Maßnahmen zur Instandsetzung einer Wohnung Herstellungsaufwand im steuerrechtlichen Sinn sein, wenn das Gebäude oder die Wohnung über ihren ursprünglichen Zustand hinaus wesentlich verbessert wird (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90, BFHE 166, 203, BStBl II 1992, 285). - BFH, 17.07.1991 - X R 6/91
1. Keine Berücksichtigung von "vergeblichen" Aufwendungen nach § 10 e Abs. 6 EStG …
Auszug aus BFH, 11.03.1992 - X R 113/89
cc) Diese Auslegung steht nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des Senats zu den sog. vergeblichen Aufwendungen (Urteil vom 17. Juli 1991 X R 6/91, BFHE 165, 85, BStBl II 1991, 916). - FG Hessen, 19.12.1990 - 1 K 3731/89
Auszug aus BFH, 11.03.1992 - X R 113/89
Das Hessische FG (Urteil vom 19. Dezember 1990 1 K 3731/89, EFG 1991, 472) und Obermeier (Deutsches Steuerrecht - DStR - 1990, 132) halten dagegen einen Vorkostenabzug auch bei unentgeltlichem Erwerb für möglich.
- BFH, 11.12.1984 - IX R 27/82
Die Einlage eines Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen ist weder eine …
Auszug aus BFH, 11.03.1992 - X R 113/89
Zum Beispiel wird im Rahmen der §§ 6 b und 23 EStG unter "Anschaffung" ein entgeltlicher Erwerb verstanden (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1984 IX R 27/82, BFHE 143, 46, BStBl II 1985, 250, und vom 13. Dezember 1989 X R 208/87, BFHE 159, 114, BStBl II 1990, 274). - BFH, 28.04.1977 - IV R 163/75
Sonderabschreibungen nach § 3 ZRFG bei der Anschaffung neu errichteter …
Auszug aus BFH, 11.03.1992 - X R 113/89
In anderem Zusammenhang bedeutet "Anschaffung" die Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht (z. B. BFH-Urteil vom 28. April 1977 IV R 163/75, BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553, unter 1. b). - BFH, 02.09.1988 - III R 53/84
Bewegliche Wirtschaftsgüter sind im Investitionszulagenrecht auch dann erst mit …
Auszug aus BFH, 11.03.1992 - X R 113/89
Sofern es um die Abgrenzung der Herstellung von der Anschaffung geht, wird die Anschaffung als Erwerb eines bestehenden Wirtschaftsguts definiert (z. B. BFH-Urteil vom 2. September 1988 III R 53/84, BFHE 154, 413, BStBl II 1988, 1009). - BFH, 13.12.1989 - X R 208/87
Eine außerhalb der Außenprüfung gegebene Auskunft des FA ist nach Treu und …
Auszug aus BFH, 11.03.1992 - X R 113/89
Zum Beispiel wird im Rahmen der §§ 6 b und 23 EStG unter "Anschaffung" ein entgeltlicher Erwerb verstanden (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1984 IX R 27/82, BFHE 143, 46, BStBl II 1985, 250, und vom 13. Dezember 1989 X R 208/87, BFHE 159, 114, BStBl II 1990, 274).
- BFH, 13.01.1993 - X R 53/91
Vorkostenabzug nach § 10e Abs. 6 EStG nur bei entgeltlichem Erwerb der Wohnung
Unter Anschaffung i. S. des § 10 e Abs. 6 EStG ist nur der entgeltliche Erwerb zu verstehen (Änderung der Rechtsprechung; Abweichung von dem BFH-Urteil vom 11. März 1992 X R 113/89, BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886).Auch in der Rechtsprechung des BFH zum Einkommensteuerrecht wird der Begriff Anschaffung nicht einheitlich bestimmt (vgl. die Beispiele im Senatsurteil vom 11. März 1992 X R 113/89, BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886); er ist jeweils aus seinem Sinnzusammenhang heraus und nach dem Zweck der Vorschrift auszulegen (BFH-Urteil vom 1. Oktober 1975 I R 198/73, BFHE 117, 231, BStBl II 1976, 113, betr. gesellschaftsrechtliche Vorgänge;… Herrmann/Heuer/Raupach, a. a. O., § 6 EStG Rz. 274).
Im Urteil in BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886 hatte der Senat den unentgeltlichen Erwerb eines Gebäudes im Wege der Einzelrechtsnachfolge als Anschaffung i. S. von § 10 e Abs. 6 EStG beurteilt.
Im Unterschied zu dem in BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886 entschiedenen Fall ist die Klägerin nicht im Wege der Einzelrechtsnachfolge, sondern im Wege der Gesamtrechtsnachfolge Eigentümerin des Gebäudes geworden.
Die Beurteilung des unentgeltlichen Erwerbs im Wege der Einzelrechtsnachfolge als Anschaffung i. S. von § 10 e Abs. 6 EStG (BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886) hätte zur Folge, daß gleichartige Lebenssachverhalte - Erwerbe von Grundstückseigentum ohne Gegenleistung - unterschiedlich begünstigt würden.
Dem entspricht es, daß vor Bezug entstandene Aufwendungen auch dann nach § 10 e Abs. 6 EStG abziehbar sind, wenn der Erwerb des Eigentums selbst wegen Objektverbrauchs nicht begünstigt ist (BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886).
- BFH, 27.06.1995 - IX R 48/93
Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG - bei einer vor dem 1. 1. 1987 …
Voraussetzung ist, daß die allgemeinen Merkmale des Wohnungsbegriffs gegeben sind (vgl. dazu BFH-Urteil vom 11. März 1992 X R 113/89, BFHE 167, 396, 399, BStBl II 1992, 886).Der X. Senat des BFH (Urteil in BFHE 167, 396, 400, BStBl II 1992, 886) hat allerdings bei vor Bezug aufgewendeten Renovierungsarbeiten einen engen zeitlichen Zusammenhang dem unmittelbaren Zusammenhang gleichgewertet und diesen allein deshalb verneint, weil der zeitliche Zusammenhang nicht mehr gegeben war (BFH-Urteil vom 21. Mai 1992 X R 61/91, BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944).
Ein unmittelbarer Zusammenhang wäre allenfalls dann zu bejahren, wenn sie in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung stünden (vgl. BFH in BFHE 167, 396, 400, BStBl II 1992, 886).
- BFH, 17.05.2000 - X R 13/97
Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG bei vergeblichen Aufwendungen
Erforderlich und ausreichend sei nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang (Urteil vom 11. März 1992 X R 113/89, BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886).Zu Unrecht beruft sich der Kläger für seine Auffassung auf das BFH-Urteil in BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886.
Die Aufwendungen setzten vielmehr die Anschaffung logisch voraus (vgl. die Nachweise in BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886, unter 1. b).
- BFH, 24.03.1993 - X R 25/91
Abzug von Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG bei teilentgeltlichem Erwerb
Der Senat hatte im Urteil vom 11. März 1992 X R 113/89 (BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886) für den Fall einer Einzelrechtsnachfolge im Wege der Schenkung entschieden, als Anschaffung in diesem Sinn sei auch der unentgeltliche Erwerb anzusehen.c) Im Streitfall sind anteilig abziehbar die Erhaltungsaufwendungen (vgl. BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886), die dafür aufgewendeten Finanzierungskosten sowie die auf die Erdgeschoßwohnung entfallenden Aufwendungen für Grundsteuer, Hausversicherungen usw. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind auch laufende Grundstückskosten, wie z. B. Grundsteuer und Gebäudeversicherungsprämien, als Vorkosten nach § 10 e Abs. 6 EStG zu berücksichtigen, die auf die Zeit entfallen, in der die Wohnung zwischen Herstellung oder Anschaffung und Nutzung zu eigenen Wohnzwecken weder vermietet noch vom Steuerpflichtigen unentgeltlich überlassen war, weil derartige Aufwendungen mit der Herstellung oder Anschaffung wirtschaftlich eng zusammenhingen (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. Oktober 1990, BStBl I 1990, 626, Abs. 54).
Der erkennende Senat hat im Urteil in BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886 für die Abziehbarkeit von Reparaturaufwendungen als Vorkosten den engen zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung genügen lassen.
- BFH, 14.07.1993 - X R 74/90
1. Zur Frage der einheitlichen unentgeltlichen Betriebsübertragung - 2. Zum …
a) Der Begriff der Anschaffung hat im Einkommensteuerrecht unterschiedliche Bedeutungen (vgl. die Beispiele im Senatsurteil vom 11. März 1992 X R 113/89, BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886); er ist jeweils aus seinem Sinnzusammenhang heraus und nach dem Zweck der Vorschrift auszulegen (BFH-Urteile vom 1. Oktober 1975 I R 198/73, BFHE 117, 231, BStBl II 1976, 113; vom 13. Januar 1993 X R 53/91, BFHE 170, 186, BStBl II 1993, 346). - BFH, 20.09.1995 - X R 94/92
§ 10 e Abs. 6 EStG bei einer auf fremdem Grund und Boden errichteten Wohnung. …
Denn die vor Beginn der erstmaligen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken entstandenen Aufwendungen sind nach § 10 e Abs. 6 EStG nur abziehbar, wenn sie unmittelbar mit der Herstellung oder Anschaffung einer Wohnung i. S. des Abs. 1, also einer Wohnung im eigenen Haus oder einer eigenen Eigentumswohnung zusammenhängen (BFH-Urteile in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944; vom 11. März 1992 X R 113/89, BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886).Allerdings hat der erkennende Senat bei vor Bezug entstandenen Reparaturkosten und laufenden Grundstücksaufwendungen einen engen zeitlichen Zusammenhang genügen lassen (Urteile in BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886, und vom 24. März 1993 X R 25/91, BFHE 171, 202, BStBl II 1993, 704).
- BFH, 08.06.1994 - X R 51/91
1. Kosten für ein Erbbaurecht nicht nach § 10 e Abs. 1 EStG begünstigt - 2. Kein …
Der Senat kann im vorliegenden Anfechtungsverfahren nicht darüber entscheiden, ob ein Abzugsbetrag nach § 10 e Abs. 1 EStG aus Billigkeitsgründen im Hinblick darauf in Betracht kommt, daß die Finanzverwaltung ursprünglich sowohl bei den Aufwendungen für ein Erbbaurecht (vgl. Steuer-Lexikon 3, § 10 e EStG, 1009) als auch bei mittelbaren Grundstücksschenkungen (vgl. Stuhrmann, DStR 1992, 941;… Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 10 e Rz. 8 a) Abzugsbeträge nach § 10 e Abs. 1 EStG gewährt hatte. - BFH, 21.05.1992 - X R 61/91
Begünstigung von Wohnungen gem. § 10e EStG
Zwar hat der Senat in seinem Urteil vom 11. März 1992 X R 113/89 (BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886) bei vor Bezug entstandenen Reparaturaufwendungen einen unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung genügen lassen. - BFH, 21.04.1993 - X R 1/91
Aufwendungen für Rolladeneinbau keine Vorkosten nach § 10 e Abs. 6 EStG
Im Gegensatz zur Vorinstanz hat der Senat im Urteil vom 11. März 1992 X R 113/89 (BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886) bei Erhaltungsaufwendungen (Renovierungskosten) im Anschluß an den Erwerb einer Wohnung einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Anschaffung der Wohnung i.S. von § 10e Abs. 6 EStG bejaht. - BFH, 12.04.2000 - X R 20/99
Wohnberechtigter wirtschaftlicher Eigentümer?
Die Verweisung auf § 10e Abs. 1 EStG, insbesondere auf das dort normierte Tatbestandsmerkmal der Wohnung im eigenen Haus oder eigenen Eigentumswohnung, besagt, dass es sich um eine Wohnung handeln muss, die zivilrechtlich im Eigentum des Steuerpflichtigen steht oder ihm aufgrund von § 39 der Abgabenordnung (AO 1977) als wirtschaftlichem Eigentümer steuerrechtlich zuzurechnen ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Mai 1992 X R 61/91, BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944; vom 11. März 1992 X R 113/89, BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886; vom 20. September 1995 X R 94/92, BFHE 178, 429, BStBl II 1996, 186). - BFH, 05.09.2001 - X R 29/00
Dingliches Wohnungsrecht: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
- BFH, 07.11.1995 - IX R 81/93
Einordnung von Aufwendungen für Malerarbeiten, Schreinerarbeiten, Elektroarbeiten …
- FG Düsseldorf, 31.01.1995 - 5 V 5495/94
Keine Minderung von Anschaffungskosten durch Erfüllung durch einen am …
- BFH, 23.10.1996 - X R 109/93
Überschußerzielungsabsicht bei kurzfristiger Vermietung
- BFH, 28.02.1996 - X R 65/93
Kein Abzug von Erhaltungsaufwendungen als Vorkosten nach § 10 e Abs. 6 EStG, …
- BFH, 13.11.1996 - X R 186/93
Vorkostenabzug bei unentgeltlichem Erwerb
- FG Baden-Württemberg, 07.09.1995 - 6 K 105/92
Werbungskosten als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der …
- BFH, 19.06.1997 - III R 111/95
Investitionszulage: Anschaffungszeitpunkt eines Lkw
- FG Rheinland-Pfalz, 14.05.1997 - 1 K 2325/96
Vorkostenabzug für Erhaltungsaufwendungen eines Mieters
- FG Hamburg, 20.12.1995 - V 162/94
"Vorkosten" für den Abschluss eines Bausparvertrages als Aufwendungen i.S.d. § …
- FG Baden-Württemberg, 28.11.2006 - 4 K 413/01
Keine § 10e-EStG-Berechtigung des Eigentümers bei Vorbehaltsnießbrauch des …
- FG Rheinland-Pfalz, 20.07.2005 - 3 K 2382/02
Aufwendungen zur Ablösung eines Wohnrechts
- BFH, 18.07.2001 - X R 111/96
Einkommensteuer - Ehegatten - Grundstück - Anschaffung - Anschaffungskosten - …
- BFH, 15.09.2004 - X B 174/03
Keine Sicherung einer einheitlichen Rspr. bei ausgelaufenes Recht betreffende …
- BFH, 01.04.1998 - X R 125/94
- BFH, 15.06.2000 - XI B 106/99
Fördergebietsgesetz; Sonderabschreibung auf Einlagen
- BFH, 23.10.1996 - X R 138/93
Vorkostenabzug bei Gesamtrechtsnachfolge
- FG Niedersachsen, 14.02.2001 - 12 K 334/97
Vorfälligkeitsentschädigung bei Erwerb eines selbstgenutzten Einfamilienhauses …
- BFH, 27.05.1998 - X B 131/97
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache wegen nicht völliger Übereinstimmung …
- FG Münster, 17.03.1998 - 2 K 2220/96
Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Sinne von § 10e EStG bei unentgeltlicher …
- BFH, 01.02.1996 - X B 84/95
Vorkostenabzug bei Erhaltungsaufwendungen
- FG München, 18.07.1996 - 10 K 843/92
Anfall von Spekulationsgewinnen bei Erwerb und der Veräußerung von …
- BFH, 13.12.1995 - X R 98/92
Berücksichtigung von Renovierungskosten als Vorkosten
- FG Schleswig-Holstein, 05.11.1996 - III 533/96
- FG Hessen, 10.09.1996 - 4 K 1839/93
Voraussetzungen der Begünstigung gem.§ 10e EStG (Einkommensteuergesetz); …
- OLG Düsseldorf, 27.12.2018 - 2 RBs 257/18
Entstehung Verfahrenshindernis vor einer Urteilsverkündung
- FG München, 28.06.2000 - 1 K 196/98
Grobes Verschulden nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 bei nachträglicher Erklärung …
- FG Schleswig-Holstein, 15.11.1994 - I 546/94
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen bei dem Erwerb einer Eigentumswohnung als …
- FG Köln, 08.03.2001 - 15 K 8501/98
Anspruch auf abweichende Steuerfestsetzung im Zusammenhang mit dem Vorkostenabzug …
- FG Köln, 20.04.1999 - 15 K 6180/95
Fortführung von § 10e EStG nach Eigentumsübertragung auf den Ehegatten
- FG Niedersachsen, 10.10.2002 - 10 K 390/96
Zeitlicher Zusammenhang zwischen Aufwendungen und Bezug nach § 10e Abs. 6 EStG
- FG Hamburg, 18.07.2000 - II 388/99
Grundstückskaufvertrag mit mittellosem Erwerber
- BFH, 14.07.1993 - X R 75/90
Geschenktes Wirtschaftsgut - Betriebsvermögen - Einlage zum Teilwert - Zeitpunkt …
- FG München, 28.02.2000 - 13 K 1237/97
Vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und …
- FG Niedersachsen, 16.02.1998 - VIII 243/95
Abzug von Aufwendungen, die bis zum Beginn der erstmaligen Nutzung einer Wohnung …
- FG Bremen, 05.11.1997 - 496124K 3
Zulässigkeit der Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Kücheneinrichtung …
- FG Baden-Württemberg, 18.08.1997 - 2 K 334/96
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen zur Herstellung oder Anschaffung eines Gebäudes; …
- FG Niedersachsen, 12.08.1997 - VII 488/96
Abzugsfähigkeit von Renovierungsaufwendungen als Vorkosten im Sinne des § 10 e …
- FG Hamburg, 15.08.1996 - III 2/96
Berücksichtigug von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung; Vorliegen einer …
- FG München, 13.05.1998 - 2 K 4960/96
- FG Bremen, 30.10.1997 - 197044K 6
Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen; …
- FG Saarland, 23.10.1997 - 2 K 105/97
Einkommensteuer; entgeltlicher Erwerb bei selbstgenutztem Wohnungseigentum
- FG Brandenburg, 14.03.1996 - 4 K 1105/94
Einkommensteuer; Wohneigentumsförderung bei Ferien- und Wochenendwohnungen
- BFH, 27.10.1993 - X B 136/93
Anordnung des Ruhens eines Verfahrens bei Anhängigkeit eines Musterprozesses beim …
- FG Nürnberg, 20.07.1989 - IV 242/88
Einkommensteuer; Vorbezugskosten für selbstgenutzte Wohnungen