Rechtsprechung
BFH, 21.05.1992 - X R 61/91 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
AO 1977 § 39; EStG § 10e
Zivilrechtliches oder wirtschaftliches Eigentum als Voraussetzung für Inanspruchnahme von § 10e EStG - Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 39; EStG 1987 § 10 e
- Wolters Kluwer
Wohnung - Herstellungskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO (1977) § 39 Abs. 2 Nr. 1, 2; EStG (1987) § 10e
Begünstigung von Wohnungen gem. § 10e EStG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 168, 261
- NJW 1993, 487
- BB 1992, 1785
- BB 1992, 2276
- DB 1992, 1913
- BStBl II 1992, 944
Wird zitiert von ... (80) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 20.09.1989 - X R 140/87
Schenkweise Übertragung eines bebauten Betriebsgrundstücks unter Vorbehalt eines …
Auszug aus BFH, 21.05.1992 - X R 61/91
Weder das Nutzungsrecht noch der Anspruch des Bauenden gegen den Grundstückseigentümer auf Ersatz der Aufwendungen (§§ 951, 812 BGB) hindern aber den Grundstückseigentümer an der Verfügung über das Grundstück oder lassen dessen Herausgabeanspruch wirtschaftlich wertlos werden (ständige Rechtsprechung; z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. September 1989 X R 140/87, BFHE 158, 361, BStBl II 1990, 368, mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).Insbesondere bei einander nahestehenden Personen kann wirtschaftliches Eigentum des Nutzenden nur angenommen werden, wenn ihm aufgrund eindeutiger Abmachungen mit dem zivilrechtlichen Eigentümer eine Stellung eingeräumt wäre, aufgrund deren er wie ein Eigentümer über das Gebäude verfügen könnte (BFHE 158, 361, BStBl II 1990, 368, mit weiteren Nachweisen).
- BFH, 15.03.1990 - IV R 30/88
Erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG kann auch der Pächter für Herstellungskosten …
Auszug aus BFH, 21.05.1992 - X R 61/91
Zivilrechtliches oder wirtschaftliches Eigentum war für die Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen nach § 7 b EStG nicht erforderlich (BFH-Urteile vom 15. März 1990 IV R 30/88, BFHE 160, 244, BStBl II 1990, 623, und vom 15. Mai 1990 IX R 21/86, BFHE 162, 26, BStBl II 1992, 67; vgl. ferner BMF vom 4. Juni 1986, BStBl I 1986, 318). - BFH, 11.03.1992 - X R 113/89
Vorkostenabzug für Renovierung vor Eigenbezug (§ 1 O e Abs. 6 EStG )
Auszug aus BFH, 21.05.1992 - X R 61/91
Zwar hat der Senat in seinem Urteil vom 11. März 1992 X R 113/89 (BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886) bei vor Bezug entstandenen Reparaturaufwendungen einen unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung genügen lassen.
- FG München, 11.09.1989 - 15 K 2152/89
§ 10e EStG nicht anwendbar bei Bau auf fremdem Grund und Boden
Auszug aus BFH, 21.05.1992 - X R 61/91
Da der in § 39 der Abgabenordnung (AO 1977) enthaltene Vorrang des wirtschaftlichen vor dem zivilrechtlichen Eigentum auch im Bereich der Förderung des Wohneigentums gilt, ist in Fällen, in denen zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum nicht übereinstimmen, der wirtschaftliche Eigentümer zur Inanspruchnahme des Abzugsbetrags nach § 10 e Abs. 1 EStG berechtigt (herrschende Meinung: z. B. Bundesminister der Finanzen - BMF - vom 25. Oktober 1990, BStBl I 1990, 626 Abs. 5, sowie Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 10 e EStG Anm. 30, mit weiteren Nachweisen; zweifelnd FG München, Urteil vom 11. September 1989 15 K 2152/89, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1989, 633). - BFH, 15.05.1990 - IX R 21/86
Erhöhte Absetzungen bei mittelbarer Grundstücksschenkung durch einen …
Auszug aus BFH, 21.05.1992 - X R 61/91
Zivilrechtliches oder wirtschaftliches Eigentum war für die Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen nach § 7 b EStG nicht erforderlich (BFH-Urteile vom 15. März 1990 IV R 30/88, BFHE 160, 244, BStBl II 1990, 623, und vom 15. Mai 1990 IX R 21/86, BFHE 162, 26, BStBl II 1992, 67; vgl. ferner BMF vom 4. Juni 1986, BStBl I 1986, 318). - BFH, 23.10.1984 - IX R 48/80
Nutzungswert - Entgeltliche Nutzung - Zurechnung - Rohmietwert - Abzug von …
Auszug aus BFH, 21.05.1992 - X R 61/91
Es reichte aus, daß der Steuerpflichtige die Herstellungskosten für das Gebäude getragen hatte und damit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielte, zu denen neben dem Nutzungswert der Wohnung im eigenen Haus (§ 21 Abs. 2 Alternative 1 EStG i. d. F. vor 1987) auch der Nutzungswert einer fremden Wohnung (§ 21 Abs. 2 Alternative 2 EStG i. d. F. vor 1987) gehörte, die der Steuerpflichtige aufgrund einer gesicherten Rechtsposition (z. B. eines schuldrechtlichen Nutzungsrechts) unentgeltlich nutzte (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 23. Oktober 1984 IX R 48/80, BFHE 143, 313, BStBl II 1985, 453, mit weiteren Nachweisen).
- BFH, 27.11.1996 - X R 92/92
Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, wenn vor …
Errichtet der Steuerpflichtige auf eigene Kosten auf einem fremden Grundstück mit Zustimmung des Eigentümers ein Haus für eigene Wohnzwecke und steht ihm aufgrund eindeutiger, vor Bebauung getroffener Vereinbarung ein Nutzungsrecht für die voraussichtliche Nutzungsdauer des Gebäudes zu, kann er als dessen wirtschaftlicher Eigentümer (§ 39 AO 1977) zur Inanspruchnahme der Begünstigung nach § 10e Abs. 1 EStG berechtigt sein (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 21. Mai 1992 X R 61/91, BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944).Wegen des auch im Bereich der Förderung des Wohneigentums geltenden Vorranges des wirtschaftlichen vor dem zivilrechtlichen Eigentum (§ 39 AO 1977) ist in Fällen, in denen zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum nicht übereinstimmen, der wirtschaftliche Eigentümer zur Inanspruchnahme der Abzugsbeträge befugt (Senatsurteil vom 21. Mai 1992 X R 61/91, BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944, m.w.N.).
b) Eine vom zivilrechtlichen Eigentum abweichende Zuordnung von Wirtschaftsgütern im Abgabenrecht kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn ein anderer als der rechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaft ausübt und den nach bürgerlichem Recht Berechtigten (durch vertragliche Vereinbarung oder aus anderen Gründen) für die gewöhnliche Nutzungsdauer wirtschaftlich von der Einwirkung ausschließen kann (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977), so daß der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat oder kein Herausgabeanspruch besteht (vgl. BFH-Urteile vom 21. Dezember 1978 III R 20/77, BFHE 127, 423, BStBl II 1979, 466; vom 27. Februar 1991 XI R 14/87, BFHE 163, 571, BStBl II 1991, 628; vom 12. September 1991 III R 233/90, BFHE 166, 49, BStBl II 1992, 182; in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944; vom 28. Juli 1993 I R 88/92, BFHE 172, 333, BStBl II 1994, 164;… vom 8. Juni 1994 X R 90/92, BFH/NV 1995, 20, jeweils m.w.N.).
Bei einander nahestehenden Personen ist nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich wirtschaftliches Eigentum des Nutzenden nur anzunehmen, wenn ihm aufgrund eindeutiger, d.h. überprüfbarer und im voraus getroffener Abmachungen mit dem zivilrechtlichen Eigentümer eine Stellung eingeräumt wird, aufgrund derer er diesen für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann (z.B. Senatsurteile vom 20. September 1989 X R 140/87, BFHE 158, 361, BStBl II 1990, 368; in BFHE 168, 261, 265, BStBl II 1992, 944).
An der im Urteil in BFHE 168, 261, 264, BStBl II 1992, 944 vertretenen --nicht entscheidungserheblichen-- Auffassung, wirtschaftliches Eigentum sei auch dann zu verneinen, wenn das vereinbarte Nutzungsrecht die voraussichtliche Nutzungsdauer des Gebäudes umfaßt und der Ausgleichsanspruch des Bauenden nicht ausgeschlossen ist, hält der Senat nicht mehr fest.
- BFH, 20.09.1995 - X R 94/92
§ 10 e Abs. 6 EStG bei einer auf fremdem Grund und Boden errichteten Wohnung. …
Für die Inanspruchnahme des § 10 e EStG reicht es nicht aus, daß der die Wohnung Nutzende deren Herstellungskosten getragen hat (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Mai 1992 X R 61/91, BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944).Denn die vor Beginn der erstmaligen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken entstandenen Aufwendungen sind nach § 10 e Abs. 6 EStG nur abziehbar, wenn sie unmittelbar mit der Herstellung oder Anschaffung einer Wohnung i. S. des Abs. 1, also einer Wohnung im eigenen Haus oder einer eigenen Eigentumswohnung zusammenhängen (BFH-Urteile in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944; vom 11. März 1992 X R 113/89, BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886).
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das Senatsurteil in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944 verwiesen.
Wirtschaftliches Eigentum ist nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 in Verbindung mit der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung nur dann anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der Umstände ein anderer als der rechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaftsgewalt über ein Wirtschaftsgut in der Weise ausüben kann, daß er den zivilrechtlichen Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer ausschließen kann, so daß der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z. B. BFH-Urteile in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944; vom 1. Juni 1994 X R 40/91, BFHE 174, 442, BStBl II 1994, 752; vom 28. Juli 1993 I R 88/92, BFHE 172, 333, BStBl II 1994, 164 jeweils m. w. N.).
Im Rahmen des § 10 e EStG gilt der zu § 39 AO 1977 von der Rechtsprechung entwickelte Begriff des wirtschaftlichen Eigentums entgegen der Auffassung des FG uneingeschränkt (Senatsurteil in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944).
b) Weder das Einverständnis des Eigentümers mit den Baumaßnahmen noch der Anspruch des Bauenden gegen den Grundstückseigentümer auf Ersatz der Aufwendungen hindern den Grundstückseigentümer jedoch an der Einwirkung auf das Grundstück oder lassen dessen Herausgabeanspruch wirtschaftlich wertlos werden (ständige Rechtsprechung z. B. BFH-Urteile in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944; vom 20. September 1989 X R 140/87, BFHE 158, 361, BStBl II 1990, 368).
Ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang liegt jedoch offensichtlich nicht vor, wenn das Eigentum 1 3/4 Jahre nach Bezug der Wohnung erworben wird (vgl. BFH in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944).
- BFH, 12.04.2000 - X R 20/99
Wohnberechtigter wirtschaftlicher Eigentümer?
Die Verweisung auf § 10e Abs. 1 EStG, insbesondere auf das dort normierte Tatbestandsmerkmal der Wohnung im eigenen Haus oder eigenen Eigentumswohnung, besagt, dass es sich um eine Wohnung handeln muss, die zivilrechtlich im Eigentum des Steuerpflichtigen steht oder ihm aufgrund von § 39 der Abgabenordnung (AO 1977) als wirtschaftlichem Eigentümer steuerrechtlich zuzurechnen ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Mai 1992 X R 61/91, BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944; vom 11. März 1992 X R 113/89, BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886; vom 20. September 1995 X R 94/92, BFHE 178, 429, BStBl II 1996, 186).Wirtschaftliches Eigentum ist nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 i.V.m. der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung nur dann anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der Umstände ein anderer als der rechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaftsgewalt über ein Wirtschaftsgut in der Weise ausüben kann, dass er den zivilrechtlichen Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer ausschließen kann, so dass der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z.B. BFH-Urteile vom 12. September 1991 III R 233/90, BFHE 166, 49, BStBl II 1992, 182, m.w.N.; in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944; vom 1. Juni 1994 X R 40/91, BFHE 174, 442, BStBl II 1994, 752; vom 28. Juli 1993 I R 88/92, BFHE 172, 333, BStBl II 1994, 164, jeweils m.w.N.).
Im Rahmen des § 10e EStG gilt der zu § 39 AO 1977 von der Rechtsprechung entwickelte Begriff des wirtschaftlichen Eigentums uneingeschränkt (Senatsurteil in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944).
f) Für den Tatbestand des wirtschaftlichen Eigentums und damit die Inanspruchnahme des § 10e EStG reicht es nicht aus, dass der das Gebäude --und sei es aufgrund eines dinglichen Rechts-- Nutzende dessen Herstellungskosten getragen (Urteil in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944) oder sich an der Finanzierung beteiligt hat.
- BFH, 28.07.1999 - X R 38/98
Wohneigentumsförderung bei Vorbehaltsnießbrauch
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Abzugsbetrages ist, daß der Steuerpflichtige zivilrechtlicher oder, wenn zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum (§ 39 der Abgabenordnung --AO 1977--) nicht übereinstimmen, wirtschaftlicher Eigentümer des Objekts ist (ausführlich Senatsurteil vom 21. Mai 1992 X R 61/91, BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944, m.w.N.).Die hierzu ergangene Rechtsprechung beruht auf der Überlegung, daß der Steuerpflichtige die Herstellungskosten für das Gebäude getragen hatte und damit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielte, zu denen neben dem Nutzungswert der Wohnung im eigenen Haus (§ 21 Abs. 2 Alternative 1 EStG i.d.F. vor 1987) auch der Nutzungswert einer fremden Wohnung (§ 21 Abs. 2 Alternative 2 EStG i.d.F. vor 1987) gehörte, die der Steuerpflichtige aufgrund einer gesicherten Rechtsposition unentgeltlich nutzte (vgl. Rechtsprechungsnachweise in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944).
Eine Förderung von nicht im Eigentum des Steuerpflichtigen stehenden Wohnungen auf fremdem Grund und Boden war daher ersichtlich nicht gewollt (Senatsurteile in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944, und in BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97).
- FG Münster, 26.03.1997 - 12 K 3591/94 Steht das wirtschaftliche Eigentum dagegen einer anderen Person zu, so ist gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO dieser die Wohnung zuzurechnen (vgl. Bundesfinanzhof (BFH)-Urteile vom 21.05.1992 X R 61/91 , Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1992, 944; 20.09.1995 X R 94/92 , DStR 1995, 1956; 27.11.1996 X R 92/92 , DStR 1997, 448).
Bei Bauten auf fremdem Grund und Boden ist wirtschaftliches Eigentum des das Gebäude Nutzenden nicht schon dann zu bejahen, wenn der bürgerlichrechtliche Eigentümer mit dem Bauvorhaben des Nutzenden einverstanden ist (vgl. BFH-Urteil vom 20.09.1989 X R 140/87 , BStBl. II 1990, 368 m. w. N.) oder wenn der Nutzende die HK getragen hat (BFH X R 61/91; X R 94/92).
Erforderlich ist vielmehr, daß nach dem Gesamtbild der Umstände - sei es aufgrund vertraglicher Vereinbarung, sei es aus anderen Gründen - der Nutzende die tatsächliche Herrschaftsgewalt über das Gebäude in der Weise ausübt, daß er den bürgerlichrechtlichen Eigentümer auf Dauer, d. h. für die gewöhnliche Nutzungsdauer des Gebäudes, von der Einwirkung auf dieses ausschließen kann (BFH X R 140/87; X R 61/91; X R 94/92; X R 92/92).
Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn ein Herausgabeanspruch nicht besteht oder der bestehende Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (BFH X R 140/87; X R 61/91; X R 94/92; X R 92/92).
Insbesondere zwischen einander nahestehenden Personen kann wirtschaftliches Eigentum des Nutzenden nur aufgrund eindeutiger Abmachungen mit dem bürgerlichrechtlichem Eigentümer angenommen werden (BFH X R 140/87; X R 61/91; X R 94/92; X R 92/92).
- BFH, 08.06.1994 - X R 90/92
§ 10 e EStG bei Miteigentum an einem Einfamilienhaus
In Fällen, in denen zivilrechtliches und "wirtschaftliches Eigentum" nicht übereinstimmen, ist der wirtschaftliche Eigentümer zur Inanspruchnahme des Abzugsbetrags nach § 10 e Abs. 1 EStG berechtigt (BFH-Urteil vom 21. Mai 1992 X R 61/91, BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944).Ihr Anspruch auf Einräumung des Mitbesitzes ist auch nicht aufgrund etwaiger Ansprüche des Klägers auf Aufwendungsersatz wirtschaftlich wertlos geworden (ständige Rechtsprechung: vgl. BFH-Urteil in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944).
Im übrigen ist insbesondere bei einander nahestehenden Personen wirtschaftliches Eigentum des Nutzenden nur dann anzunehmen, wenn ihm aufgrund eindeutiger, d. h. überprüfbarer und im voraus getroffener Abmachungen mit dem zivilrechtlichen Eigentümer eine Stellung eingeräumt wurde, aufgrund derer er diesen für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließen kann (BFH-Urteil vom 20. September 1989 X R 140/87, BFHE 158, 361, BStBl II 1990, 368 sowie in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944).
Eine vom Wortlaut des § 10 e Abs. 1 Satz 1 EStG abweichende Auslegung des Begriffs "eigenes Haus" im Sinne von "auf eigene Kosten errichtetes Haus" läßt sich auch nicht aus der Entstehungsgeschichte oder dem Zweck der Vorschrift herleiten (BFH-Urteil in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944).
- BFH, 01.06.1994 - X R 40/91
Auch bei voller Kostentragung Abzugsbetrag nach § 10 e Abs. 1 EStG und …
In Fällen, in denen zivilrechtliches und "wirtschaftliches Eigentum" nicht übereinstimmen, ist der wirtschaftliche Eigentümer zur Inanspruchnahme des Abzugsbetrags nach § 10 e Abs. 1 EStG berechtigt (BFH-Urteil vom 21. Mai 1992 X R 61/91, BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944).Ihre Rechtsposition ist auch nicht aufgrund etwaiger Ansprüche der Klägerin zu 1 auf Aufwendungsersatz wirtschaftlich wertlos geworden (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteil in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944).
Eine vom Wortlaut des § 10 e Abs. 1 Satz 1 EStG abweichende Auslegung des Begriffs "eigenes Haus" im Sinne von "auf eigene Kosten errichtetes Haus" läßt sich auch nicht aus der Entstehungsgeschichte oder dem Zweck der Vorschrift herleiten (BFH-Urteil in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944).
- BFH, 18.07.2001 - X R 23/99
Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum
a) Die von der Rechtsprechung zu § 39 AO 1977 entwickelten Grundsätze zum Begriff des wirtschaftlichen Eigentums gelten im Rahmen des § 10e EStG uneingeschränkt (Senatsurteile vom 21. Mai 1992 X R 61/91, BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944, und vom 20. September 1995 X R 94/92, BFHE 178, 429, BStBl II 1996, 186). - FG Brandenburg, 13.09.2000 - 2 K 479/99
Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG für Gebäude auf fremdem Grund und Boden
Die Grundförderung nach § 10 e Abs. 1 EStG steht folglich Steuerpflichtigen zu, die eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung im eigenen Haus hergestellt oder angeschafft haben (ebenso BFH, Urteil vom 21. Mai 1992 - X R 61/91, BFHE 168, 261 ; BStBl. II 1992, 944; vom 1. Juni 1994 - X R 40/91, BFHE 174, 442 ; BStBl. II 1994, 752 [753] …und vom 27. November 1996 - X R 92/92, a.a.O. [98]).Da der sich aus § 39 Abgabenordnung - AO - ergebende Vorrang des wirtschaftlichen vor dem zivilrechtlichen Eigentum auch im Bereich der Förderung des Wohneigentums gilt, ist in Fällen, in denen zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum nicht übereinstimmen, der wirtschaftliche Eigentümer zur Inanspruchnahme des Abzugsbetrags nach § 10 e Abs. 1 EStG berechtigt (siehe auch BFH, Urteil vom 21. Mai 1992 - X R 61/91, a.a.O., m.w.N.).
Eine vom zivilrechtlichen Eigentum abweichende Zuordnung von Wirtschaftsgütern nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO kommt daher grundsätzlich nur in Betracht, wenn ein anderer als der rechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaft ausübt und den nach bürgerlichem Recht Berechtigten (durch vertragliche Vereinbarung oder aus anderen Gründen) für die gewöhnliche Nutzungsdauer wirtschaftlich von der Einwirkung ausschließen kann, so dass der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat oder kein Herausgabeanspruch besteht (siehe auch BFH, Urteil vom 21. Dezember 1978 - III R 20/77, BFHE 127, 423 ; BStBl. II 1979, 466; vom 27. Februar 1991 - XI R 14/87, BFHE 163, 571 ; BStBl. II 1991, 628; vom 12. September 1991 - III R 233/90, BFHE 166, 49 ; BStBl II 1992, 182 ; vom 21. Mai 1992 - X R 61/91, a.a.O.; vom 28. Juli 1993 - I R 88/92, BFHE 172, 333 ; BStBl. II 1994, 164; vom 8. Juni 1994 - X R 90/92, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhof - BFH / NV - 1995, 20).
Bei einander nahestehenden Personen ist grundsätzlich wirtschaftliches Eigentum des Nutzenden nur anzunehmen, wenn ihm aufgrund eindeutiger, das heißt überprüfbarer und im Voraus getroffener Abmachungen mit dem zivilrechtlichen Eigentümer eine Stellung eingeräumt wird, aufgrund derer er diesen für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann, dem Nutzenden also allein Substanz und Ertrag des von ihm erstellten Gebäudes für dessen voraussichtliche Nutzungsdauer zustehen (ebenso BFH, Urteil vom 20. September 1989 - X R 140/87, BFHE 158, 361 ; BStBl. II 1990, 368 und vom 21. Mai 1992 - X R 61/91, a.a.O. [945] …und Urteil vom 27. November 1996 - X R 92/92, a.a.O. [99], m.w.N.).
- FG Düsseldorf, 30.01.1998 - 18 K 1647/95
Wohnen im eigenen Haus; Zivilrechtlicher Eigentümer eines Hauses; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 22.11.1996 - VI R 77/95
Vorlagebeschluß an den Großen Senat zur AfA-Befugnis für das häusliche …
- BFH, 18.07.2001 - X R 15/01
Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum
- FG Köln, 20.12.2000 - 4 K 6707/94
Gebäudeerrichtung auf fremdem Grund und Boden
- FG Niedersachsen, 13.11.1996 - XII (IX) 484/94
Abzugsmöglichkeit der auf einen erworbenen Miteigentumsanteil entfallenden …
- FG Köln, 28.06.2001 - 7 K 1941/99
Wirtschaftliches Alleineigentum eines Miteigentümers
- BFH, 22.09.1994 - IX R 28/94
Voraussetzung der Zusammenveranlagung
- BFH, 28.07.1999 - X R 116/96
Förderung von Wohnungseigentum; Grundförderung bei Anschaffung oder Herstellung …
- FG Niedersachsen, 12.08.1997 - VII 488/96
Abzugsfähigkeit von Renovierungsaufwendungen als Vorkosten im Sinne des § 10 e …
- FG Baden-Württemberg, 24.06.1998 - 12 K 343/94
Höhe der Bemessungsgrundlage für die Steuerbegünstigung der zu eigenen …
- FG Münster, 27.02.1998 - 11 K 6189/96
- BFH, 07.10.1997 - VIII R 63/95
Zurechnung von Mieteraufbauten beim Vermieter oder Mieter?
- BFH, 18.09.2003 - X R 21/01
Nacherbe; wirtschaftliches Eigentum
- BFH, 12.04.2000 - X R 69/98
§ 10 e EStG; zivilrechtlich-wirtschaftliches Eigentum
- BFH, 27.06.1995 - IX R 48/93
Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG - bei einer vor dem 1. 1. 1987 …
- BFH, 27.05.1998 - X B 131/97
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache wegen nicht völliger Übereinstimmung …
- FG Köln, 04.05.1998 - 6 K 1239/97
Wirtschaftliche Zurechnung unter (Schwieger-)Eltern und Kindern bei
- BFH, 10.07.1996 - X R 72/93
Der ursprüngliche Miteigentumsanteil bleibt auch bei Hinzuerwerb eines weiteren …
- FG Bremen, 21.07.1997 - 196059K 6
Berücksichtigung von Aufwendungen als Herstellungskosten; Herstellung einer …
- BFH, 18.07.2001 - X R 16/99
Einkommensteuer - Abzugsbeträge - Wirtschaftlicher Eigentümer - Zivilrechtlicher …
- FG Baden-Württemberg, 18.08.1997 - 2 K 334/96
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen zur Herstellung oder Anschaffung eines Gebäudes; …
- FG Baden-Württemberg, 28.11.2006 - 4 K 413/01
Keine § 10e-EStG-Berechtigung des Eigentümers bei Vorbehaltsnießbrauch des …
- BFH, 03.05.1995 - IX B 102/94
- BFH, 18.07.2001 - X R 111/96
Einkommensteuer - Ehegatten - Grundstück - Anschaffung - Anschaffungskosten - …
- FG Thüringen, 13.03.1996 - I 181/95
Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen am eigenen Gebäude als …
- FG Köln, 23.07.1997 - 12 K 626/97
Rechtswidrigkeit eines Einkommensteueränderungsbescheides; Anforderungen an die …
- BFH, 28.07.2005 - III R 21/04
InvZul; Modernisierungsaufwendungen für eigengenutzte Wohnung
- FG Saarland, 19.01.2001 - 1 K 238/98
Wohnungsbauförderung bei Erwerb vom (späteren) Ehepartner
- FG Hamburg, 28.04.2009 - 3 K 185/07
Einordnung einer Übertragung von Vermögenswerten als vollumfängliche Schenkung an …
- FG Nürnberg, 19.01.2006 - VII 338/01
Zurechnung von Zinsen aus einem Wertpapierdepot in Österreich
- BFH, 01.04.1998 - X R 125/94
- FG Niedersachsen, 23.04.2003 - 2 K 303/01
Gewährung von Eigenheimzulage ; Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem …
- BFH, 01.02.1996 - X B 84/95
Vorkostenabzug bei Erhaltungsaufwendungen
- FG Niedersachsen, 12.06.2003 - 11 K 188/98
Berücksichtigung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; …
- BFH, 13.12.1995 - X R 98/92
Berücksichtigung von Renovierungskosten als Vorkosten
- FG Niedersachsen, 05.06.2002 - 12 K 729/00
Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentümers; Eigenheimzulage bei Bauten auf …
- FG Hessen, 06.10.1997 - 13 K 3314/95
Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung von Steuerabzugsbeträgen für den Anbau an …
- FG Hessen, 10.09.1996 - 4 K 1839/93
Voraussetzungen der Begünstigung gem.§ 10e EStG (Einkommensteuergesetz); …
- FG Hessen, 23.05.1996 - 10 K 1840/93
Berücksichtigung von Erhaltungsaufwendungen für ein Grundstück bei einer …
- FG Niedersachsen, 02.12.2004 - 10 K 130/89
Zurechnung von Einkünsten aus einer Beteiligung an einer Partnerschaftsgruppe; …
- FG Hessen, 23.06.2004 - 3 K 2875/00
Vorkostenabzug bei bestehendem Mietverhältnis im Anschaffungszeitpunkt
- FG Rheinland-Pfalz, 19.02.2004 - 4 K 1058/01
Wirtschaftliches Eigentum bei dinglichem Wohnrecht
- FG Münster, 15.01.2003 - 1 K 5296/00
Einschaltung einer GmbH
- FG Brandenburg, 06.09.2000 - 6 K 2226/98
Förderung eines auf fremden Grund und Boden errichteten Gebäudes nach § 10e EStG; …
- FG Hamburg, 19.11.1998 - VI 7/97
Rechtmäßigkeit der Ansetzung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Abzug …
- FG Münster, 24.09.1998 - 3 K 3746/95
Eigenheimzulage für Anbau auf fremdem Grundstück
- FG Rheinland-Pfalz, 19.02.2004 - 4 K 1059/01
Anspruch einer wirtschaftlichen Eigentümerin eines Hauses auf eine …
- FG Niedersachsen, 10.10.2002 - 10 K 390/96
Zeitlicher Zusammenhang zwischen Aufwendungen und Bezug nach § 10e Abs. 6 EStG
- FG Thüringen, 31.01.2001 - III 1479/99
Anspruch auf Sonderabschreibungen nach §§ 3 , 4 FördG für ein auf fremden Grund …
- FG Saarland, 28.11.2000 - 2 K 285/00
Kein Vorkostenabzug (§ 10 i Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) für zwischenvermietetes …
- FG München, 18.03.2009 - 1 K 2795/07
Vorliegen wirtschaftlichen Eigentums - nachträgliche schriftlich Fixierung einer …
- FG München, 11.11.2002 - 1 K 1777/01
Vorkosten bei Objekterwerb im Jahr 1986; Einkommensteuer 1987
- FG Hamburg, 29.08.2000 - II 268/00
Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG
- FG München, 01.03.2000 - 13 K 1315/98
Besteuerung des pauschalierten Nutzungswerts nach § 21 a EStG statt des …
- FG Brandenburg, 06.03.1997 - 5 K 1382/96
Ansprruch auf Berücksichtigung eines Abzugsbetrages in der Steuererklärung; …
- FG München, 16.07.1996 - 16 K 2780/94
Steuerermäßigung für die Herstellung einer selbstgenutzten Wohnung auf einem dem …
- FG Rheinland-Pfalz, 12.12.1995 - 2 K 2387/94
- FG Baden-Württemberg, 07.09.2001 - 3 K 265/01
Vor Bezug einer bis zum Grundstückserwerb unentgeltlich genutzten Wohnung …
- FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2001 - 5 K 1876/99
Wirtschaftliches Eigentum bei dinglichem Wohnrecht?
- FG Baden-Württemberg, 20.07.1999 - 1 K 41/98
Eigenheimzulage bei wirtschaftlichem Eigentum
- FG Rheinland-Pfalz, 14.05.1997 - 1 K 2325/96
Vorkostenabzug für Erhaltungsaufwendungen eines Mieters
- FG Hamburg, 26.02.2001 - II 517/99
Wirtschaftliches Eigentum an einem Grundstück
- FG Thüringen, 20.01.2000 - II 54/99
Zeitpunkt der Zurechnungsfortschreibung; wirtschaftliches Eigentum; enteignete …
- FG Saarland, 15.05.1998 - 1 V 89/98
Einkommensteuer; kein steuerbegünstigter Erwerb vom Ehegatten
- FG Niedersachsen, 16.02.1998 - VIII 243/95
Abzug von Aufwendungen, die bis zum Beginn der erstmaligen Nutzung einer Wohnung …
- FG Hamburg, 15.08.1996 - III 2/96
Berücksichtigug von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung; Vorliegen einer …
- FG München, 20.06.2000 - 13 K 557/95
"Verzicht" auf den Aufwendungsersatzanspruch durch den Erwerber eines …
- FG München, 13.05.1998 - 2 K 4960/96
- FG München, 25.07.1997 - 8 K 2399/95
Anspruch auf Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; Gemeinsame Veranlagung …
- FG Rheinland-Pfalz, 05.04.1995 - 1 K 1762/93
Einkommensteuer; wirtschaftliches Eigentum bei der Wohneigentumsförderung
- FG Nürnberg, 14.07.1998 - I 234/96