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   BFH, 11.08.1992 - IX R 223/87   

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https://dejure.org/1992,1259
BFH, 11.08.1992 - IX R 223/87 (https://dejure.org/1992,1259)
BFH, Entscheidung vom 11.08.1992 - IX R 223/87 (https://dejure.org/1992,1259)
BFH, Entscheidung vom 11. August 1992 - IX R 223/87 (https://dejure.org/1992,1259)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG §§ 10 Abs. 1 Nr. 1 a, 21 Abs. 2 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Vorweggenommene Erbfolge - Vermögensübergabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 21 Abs. 2 S. 1
    Dauernde Last durch Überlassung einzelner Wohnräume

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 169, 85
  • BB 1992, 2282
  • DB 1992, 2325
  • BStBl II 1993, 31
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 08.08.1990 - IX R 122/86

    Einkünfteermittlung nach §§ 21 Abs. 2, 21a EStG bei gemeinsamer Nutzung der

    Auszug aus BFH, 11.08.1992 - IX R 223/87
    Voraussetzung für eine Besteuerung des Mietwerts der eigengenutzten Wohnung ist, daß der Steuerpflichtige die Wohnung selbst (mit-) nutzt, oder sie ihm ständig zur Verfügung steht (Senatsurteil vom 8. August 1990 IX R 122/86, BFHE 162, 244, BStBl II 1991, 171, m. w. N.).

    Dies kann insbesondere darin zum Ausdruck kommen, daß er ein unbeschränktes Zugangsrecht zu diesen Räumen hat (Senatsurteil in BFHE 162, 244, BStBl II 1991, 171).

    Mithin ist ein Mitbesitz des Klägers an sämtlichen Räumen der Wohnung mit der Folge zu bejahen, daß ihm auch der Nutzungswert gemäß § 21 Abs. 2 EStG in vollem Umfange zuzurechnen ist (vgl. Senatsurteil in BFHE 162, 244, BStBl II 1991, 171).

  • BFH, 07.12.1982 - VIII R 166/80

    Wohnung - Begriffsdefinition

    Auszug aus BFH, 11.08.1992 - IX R 223/87
    a) Werden - wie im Streitfall - nur einzelne Räume eines Hauses, die nicht zur Führung eines selbständigen Haushalts geeignet sind, von dem Eigentümer einem anderen unentgeltlich zur Nutzung überlassen, so ist umstritten, ob und bei wem der Nutzungswert dieser Räume steuerrechtlich zu erfassen ist: Zum Teil wird - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BFH (insbesondere Urteil vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80, BFHE 139, 23, BStBl II 1983, 660) - die Auffassung vertreten, mangels Vorliegens einer Wohnung seien weder bei dem Nutzenden noch bei dem Eigentümer Einkünfte hinsichtlich der betreffenden Räume zu berücksichtigen (Oberfinanzdirektion - OFD - Münster, Verfügung vom 24. April 1984 - S 2254 - 47 - St 16 - 31 -, Betriebs-Berater - BB - 1984, 1343; Iserloh, Der Betrieb - DB - 1984, 1220; so offenbar auch Bordewin in Lademann/Söffing/Brockhoff, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 21 Anm. 191 f.; Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 20. Aufl., § 21 EStG Anm. 21; Stephan in Littmann/Bitz/Meincke, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., § 21 EStG Rn. 102).
  • BFH, 25.07.1991 - XI R 4/89

    Zurechnung des Nutzungswerts eines Hauses

    Auszug aus BFH, 11.08.1992 - IX R 223/87
    Der XI. Senat des BFH hat mit Urteil vom 25. Juli 1991 XI R 4/89 (BFH/NV 1992, 31) hingegen entschieden, daß dem Eigentümer der volle Nutzungswert eines Einfamilienhauses zuzurechnen sei, auch wenn an einigen Räumen, die in der Gesamtheit keine abgeschlossene Wohnung darstellten, ein Wohnrecht eines Dritten bestehe.
  • BFH, 23.05.1989 - X R 34/86

    Schätzung des Werts unbarer Altenteilsleistungen in den Veranlagungszeiträumen

    Auszug aus BFH, 11.08.1992 - IX R 223/87
    Zwar ist in der Rechtsprechung des BFH anerkannt, daß der im Schätzungswege zu ermittelnde Wert unbarer Altenteilsleistungen grundsätzlich mit den Werten der SachBezV anzusetzen ist; mit Rücksicht auf die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sind hiervon Ausnahmen jedoch dann zu machen, wenn die Anwendung der SachBezV aufgrund von Besonderheiten des Einzelfalls zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führt (BFH-Urteil vom 21. Juni 1989 X R 13/85, BFHE 157, 165, BStBl II 1989, 784).
  • BFH, 25.03.1992 - X R 196/87

    Dauernde Last durch Instandhaltungsverpflichtung

    Auszug aus BFH, 11.08.1992 - IX R 223/87
    Der Rechtsbegriff "Versorgungsleistung" umfaßt solche Zuwendungen zur Existenzsicherung, durch welche Grundbedürfnisse des Bezugsberechtigten wie Wohnen und Ernährung und der sonstige Lebensbedarf abgedeckt werden (BFH-Urteil vom 25. März 1992 X R 196/87, BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012).
  • BFH, 21.06.1989 - X R 13/85

    Schätzung des Werts unbarer Altenteilsleistungen grundsätzlich nach

    Auszug aus BFH, 11.08.1992 - IX R 223/87
    Zwar ist in der Rechtsprechung des BFH anerkannt, daß der im Schätzungswege zu ermittelnde Wert unbarer Altenteilsleistungen grundsätzlich mit den Werten der SachBezV anzusetzen ist; mit Rücksicht auf die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sind hiervon Ausnahmen jedoch dann zu machen, wenn die Anwendung der SachBezV aufgrund von Besonderheiten des Einzelfalls zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führt (BFH-Urteil vom 21. Juni 1989 X R 13/85, BFHE 157, 165, BStBl II 1989, 784).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 11.08.1992 - IX R 223/87
    Nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, 328, BStBl II 1990, 847, unter C II. 1. c) sind die im Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe vereinbarten Versorgungsleistungen zu den Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG) und wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 EStG) zu rechnen.
  • BFH, 13.08.1985 - IX R 6/80

    Überlassung der Nutzung und der Mietzinsen eines Einfamilienhauses an die Mutter

    Auszug aus BFH, 11.08.1992 - IX R 223/87
    Damit erbringt der Kläger als Übernehmer mit der Überlassung der Räume an seine Mutter eine seine eigene Nutzung schmälernde und ihn belastende Versorgungsleistung (vgl. bereits Senatsentscheidung vom 13. August 1985 IX R 6/80, BFH/NV 1986, 275).
  • BFH, 28.07.1983 - IV R 174/80

    Die unentgeltliche Überlassung der wohnung an die Altenteiler stellt eine

    Auszug aus BFH, 11.08.1992 - IX R 223/87
    Von daher ist im Streitfall von einer familiären Lebensgemeinschaft auszugehen, wie sie beispielsweise im landwirtschaftlichen Bereich zwischen Betriebsinhaber und Altenteiler anzutreffen ist (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juli 1983 IV R 174/80, BFHE 139, 367, BStBl II 1984, 97).
  • BFH, 07.06.1994 - IX R 33/92

    Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach § 7b EStG bei Anschaffung eines teilweise

    Eine Kürzung der den Klägern zustehenden erhöhten Absetzungen käme dann nicht hinsichtlich des Obergeschosses in Betracht, weil ihnen mangels einer (abgeschlossenen) Wohnung im Obergeschoß der gesamte Nutzungswert des Hauses zuzurechnen wäre (BFH-Urteile vom 25. Juli 1991 XI R 4/89, BFH/NV 1992, 31, und vom 11. August 1992 IX R 223/87, BFHE 169, 85, BStBl II 1993, 31).

    Die Kläger dagegen konnten bei der Ermittlung des Nutzungswerts allein für ihre Wohnung im Erdgeschoß nach § 21 a Abs. 1 Satz 2 EStG mangels Einkunftserzielung keine Werbungskosten absetzen, die auf die von der Mutter genutzte Wohnung im Obergeschoß entfielen (vgl. zum Vorstehenden BFH-Urteil vom 24. April 1991 XI R 9/84, BFHE 164, 354, BStBl II 1991, 794; Urteil in BFHE 169, 85, BStBl II 1993, 31).

  • BFH, 27.08.1996 - IX R 86/93

    Im Austausch gegen ein bei Vermögensübergabe vorbehaltenes Wohnrecht nachträglich

    b) Das FG ist ferner zutreffend nach den Urteilen des Senats vom 11. August 1992 IX R 223/87 (BFHE 169, 85, BStBl II 1993, 31) und vom 11. August 1992 IX R 222/87 (BFH/NV 1993, 95) davon ausgegangen, daß der Nutzungswert nach § 21 Abs. 2 EStG, auch soweit er auf den der Mutter zugewiesenen Raum entfällt, insgesamt der Klägerin zuzurechnen ist.

    Im Streitfall machte die geschuldete umfassende Versorgung der Berechtigten ebenso wie im Fall des Urteils in BFHE 169, 85, BStBl II 1993, 31 eine Mitbenutzung des Raumes der Mutter durch die Klägerin erforderlich.

    Da der Klägerin als Übernehmerin der Nutzungswert des Wohnhauses in vollem Umfang zugerechnet wird, erbringt sie mit der Überlassung des Raumes an ihre Mutter eine ihre eigene Nutzung schmälernde und sie belastende Versorgungsleistung, die in Höhe des Mietwerts des überlassenen Raumes anzusetzen ist (vgl. Senatsurteil in BFHE 169, 85, 89, BStBl II 1993, 31).

  • BFH, 26.07.1995 - X R 91/92

    Nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung kommt beim Übernehmer eines im Wege der

    Der Rechtsbegriff der "Versorgungsleistungen" umfaßt solche Zuwendungen zur Existenzsicherung, durch welche die Grundbedürfnisse des Übergebers wie Wohnen, Ernährung und der sonstige Lebensbedarf abgedeckt werden (z. B. BFH-Urteile vom 25. März 1992 X R 196/87, BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012; vom 11. August 1992 IX R 223/87, BFHE 169, 85, BStBl II 1993, 31).

    Dabei geht die Rechtsprechung davon aus, daß eine nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG steuerlich zu berücksichtigende Belastung des Altenteilsverpflichteten in dem Umfang besteht, als die Zuwendung (Nutzungsüberlassung) bei diesem als Betriebseinnahme oder Einnahme zu erfassen ist (BFH in BFHE 171, 236, BStBl II 1993, 608; in BFHE 169, 85, BStBl II 1993, 31).

    Wenn hiernach steuerrechtlich der Nutzungswert der Altenteilerwohnung beim Übernehmer als Ertrag erfaßt wurde, mußte die Nutzungsüberlassung an den Altenteiler steuerrechtlich auch als belastende Versorgungsleistung berücksichtigt werden (vgl. z. B. BFH in BFHE 169, 85, 89, BStBl II 1993, 31).

  • BFH, 13.09.2000 - X R 147/96

    Versorgungsleistungen bei Übergabeverträgen

    Der Rechtsbegriff "Versorgungsleistungen" umfasst jedenfalls solche Zuwendungen zur Existenzsicherung, durch welche Grundbedürfnisse des Bezugsberechtigten wie Wohnen und Ernährung und der sonstige Lebensbedarf abgedeckt werden (vgl. BFH-Urteile vom 25. März 1992 X R 196/87, BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012; vom 11. August 1992 IX R 223/87, BFHE 169, 85, BStBl II 1993, 31; vom 26. Juli 1995 X R 91/92, BFHE 178, 339, BStBl II 1995, 836, ständige Rechtsprechung).
  • FG München, 17.10.1997 - 7 K 884/93

    Pflichtwidrig verschaffte Vermögensvorteile als verdeckte Gewinnausschüttungen

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  • BFH, 14.10.1998 - X R 56/96

    § 10 h EStG : Wohnungsüberlassung aufgrund eines vorbehaltenen Wohnrechts

    Die vom FG in Bezug genommene Rechtsprechung betrifft überdies die --allein durch die Einnahmefiktion der Nutzungswertbesteuerung bedingte-- Frage, wem bei unentgeltlicher Überlassung einzelner Räume in einer Wohnung der Nutzungswert dieser Räume zuzurechnen ist, da § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG nur den Fall der Zurechnung des Nutzungswertes im Falle der unentgeltlich überlassenen Wohnung regelt (BFH-Urteile vom 11. August 1992 IX R 223/87, BFHE 169, 85, BStBl II 1993, 31, m.w.N.; vom 25. Juli 1991 XI R 4/89, BFH/NV 1992, 31).
  • BFH, 07.06.1994 - IX R 34/92

    Zweifamilienhaus - Entgeltlicher Erwerb - Vereinbarung eines Wohnungsrechts -

    BFH-Urteil vom 25.7.1991 XI R 4/89, BFH/NV 1992 S. 31; vom 11.8.1992 IX R 223/87, BStBl. II 1993 S. 31 = DB 1992 S. 2325.

    zum vorstehenden BFH-Urteil vom 24.4.1991 XI R 9/84, BStBl. II 1991 S. 794; BStBl. II 1993 S. 31 = DB 1992 S. 2325.

  • BFH, 21.04.1993 - X R 96/91

    Der als dauernde Last abziehbare Nutzungswert einer als Altenteilsleistung

    Nach dem BFH-Urteil vom 11. August 1992 IX R 223/87 (BFHE 169, 85, BStBl II 1993, 31) ist dies der Bruttonutzungswert: Ist der Nutzungswert von Wohnräumen, deren Nutzung aufgrund eines Vermögensübergabevertrages dem Übergeber vorbehalten ist, nach § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG dem Übernehmer zuzurechnen, so erbringt dieser mit der Überlassung der Räume "eine seine eigene Nutzung schmälernde und ihn belastende Versorgungsleistung".
  • FG München, 16.06.1999 - 7 K 3335/96

    Gewinntantieme als verdeckte Gewinnausschüttung; Verdeckte Gewinnausschüttung bei

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  • BFH, 14.10.1998 - X R 130/96

    Vorbehaltenes Wohnrecht; unentgeltliche Überlassung i.S.d. § 10 a EStG

    Die vom FG in Bezug genommene Rechtsprechung betraf überdies die --allein durch die Einnahmefiktion der Nutzungswertbesteuerung bedingte-- Frage, wem bei unentgeltlicher Überlassung einzelner Räume in einer Wohnung der Nutzungswert dieser Räume zuzurechnen ist, da § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG nur den Fall der Zurechnung des Nutzungswertes im Falle der unentgeltlich überlassenen Wohnung regelt (BFH-Urteile vom 11. August 1992 IX R 223/87, BFHE 169, 85, BStBl II 1993, 31, m.w.N.; vom 25. Juli 1991 XI R 4/89, BFH/NV 1992, 31).
  • BFH, 27.06.1996 - IV R 82/95

    Übergangsregelung für Wohnungen des land- und forstwirtschaftlichen

  • BFH, 23.05.2000 - X B 132/99

    Nutzungswertbesteuerung - Überlassung einer Wohnung - Abziehbarkeit einer

  • BFH, 15.02.1996 - X B 113/95

    "Verrechnung" einer Rentenverpflichtung und Überlassung einer Wohnung als

  • BFH, 23.08.1993 - IX R 151/89

    Begriff der Wohnung i.S.v. § 21 EStG

  • FG Baden-Württemberg, 17.07.2000 - 14 K 173/97

    Sonderausgabenabzug bei Abweichung von den im Vermögensübergabevertrag im Wege

  • FG München, 19.02.1997 - 7 V 4728/96

    Definition des Begriffs "Verdeckte Gewinnausschüttung"; Voraussetzung der

  • BFH, 11.08.1992 - IX R 222/87

    Stattgabe der Revision

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