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   BFH, 23.01.1992 - IV R 104/90   

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https://dejure.org/1992,1419
BFH, 23.01.1992 - IV R 104/90 (https://dejure.org/1992,1419)
BFH, Entscheidung vom 23.01.1992 - IV R 104/90 (https://dejure.org/1992,1419)
BFH, Entscheidung vom 23. Januar 1992 - IV R 104/90 (https://dejure.org/1992,1419)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 167, 84
  • NJW 1993, 2461
  • BB 1992, 1048
  • BB 1992, 914
  • DB 1993, 1222
  • BStBl II 1993, 327
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.02.1976 - IV R 31/74

    Gewährung altenteilsähnlicher Leistungen - Zurechnung der Einkünfte aus dem

    Auszug aus BFH, 23.01.1992 - IV R 104/90
    Diese Vereinbarung erfüllt die Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Senats an derartige Gestaltungen zur Vorbereitung der Hofesnachfolge zu stellen sind (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Juli 1975 IV R 99/72, BFHE 116, 364, BStBl II 1975, 772, und vom 5. Februar 1976 IV R 31/74, BFHE 118, 37, BStBl II 1976, 335).

    Wie der Senat in BFHE 118, 37, 44, BStBl II 1976, 335 ausgeführt hat, sind aus dem Abschluß eines solchen unentgeltlichen Überlassungsvertrages für den Hofeigentümer - mit Ausnahme des Umstandes, daß er keine Pachteinnahmen, sondern Unterhaltsleistungen vom Nutzungsberechtigten erhält - dieselben Rechtsfolgen abzuleiten, wie sie für die Verpachtung landwirtschaftlicher Betriebe gelten.

    Aus der Rechtsprechung des Senats zu den Wirtschaftsüberlassungsverträgen folgt vielmehr, daß der Nutzungsberechtigte - mit der erwähnten Ausnahme, der Verpflichtung zu Versorgungsleistungen anstelle von Pachtzahlungen - einem Pächter gleichzustellen ist (BFHE 118, 37, 44, BStBl II 1976, 335).

  • BFH, 24.07.1975 - IV R 99/72

    Überlassung des landwirtschaftlichen Betriebes - Leistung von Unterhalt -

    Auszug aus BFH, 23.01.1992 - IV R 104/90
    Diese Vereinbarung erfüllt die Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Senats an derartige Gestaltungen zur Vorbereitung der Hofesnachfolge zu stellen sind (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Juli 1975 IV R 99/72, BFHE 116, 364, BStBl II 1975, 772, und vom 5. Februar 1976 IV R 31/74, BFHE 118, 37, BStBl II 1976, 335).
  • BFH, 26.02.1987 - IV R 325/84

    Gewinn aus der Veräußerung eines unter Vorbehaltsnießbrauch erworbenen

    Auszug aus BFH, 23.01.1992 - IV R 104/90
    Wie das FG im übrigen zutreffend ausgeführt hat, waren dem Kläger im Streitjahr nicht nur der Nutzungswert seiner Wohnung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG, sondern auch etwaige Gewinne aus der Veräußerung von Anlagegütern als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen (beiläufig auch BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 IV R 325/84, BFHE 150, 321, 324 oben, BStBl II 1987, 772, m. w. N.).
  • BFH, 24.09.1998 - IV R 1/98

    Erweiterung eines verpachteten Betriebs

    Ihnen stehen somit die AfA der überlassenen Wirtschaftsgüter zu (Senatsurteil vom 23. Januar 1992 IV R 104/90, BFHE 167, 84, BStBl II 1993, 327, m.w.N.).
  • BFH, 09.07.1992 - IV R 115/90

    Drittaufwand bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung durch Angehörige

    Vielmehr behält derjenige, der einem anderen ein Nutzungsrecht einräumt, ganz bewußt den substantiellen Vermögenswert zurück (Trzaskalik, StuW 1983, 126, 133; ähnlich Plückebaum, FR 1981, 186; Schellenberger, DStR 1981, 400; Wolff-Diepenbrock, DStZ 1982, 332, 335; Döllerer, StbJb 1984/85, 55, 67, 69; Brandis, StuW 1990, 57, 60 ff.; Herrmann/Heuer/Raupach, a. a. O., § 9 EStG Anm. 43; vgl. auch BFH-Urteile in BFHE 134, 409, BStBl II 1982, 454, zu unentgeltlich eingeräumtem Nießbrauch, und vom 23. Januar 1992 IV R 104/90, BFHE 167, 84, zum Wirtschaftsüberlassungsvertrag).
  • BFH, 22.01.2004 - IV R 65/02

    Rücklage für Ersatzbeschaffung

    Nach einer im Jahr 1998 u.a. auch für die Streitjahre (1992 und 1993) durchgeführten Betriebsprüfung ging das FA entsprechend dem Urteil des Senats vom 23. Januar 1992 IV R 104/90 (BFHE 167, 84, BStBl II 1993, 327) davon aus, dass der zur Nutzung überlassene Grund und Boden sowie die Gebäude dem Kläger zuzurechnen waren.
  • BFH, 28.09.1995 - IV R 7/94

    Zur AfA-Befugnis des Vermächtnisnießbrauchers im betrieblichen Bereich

    Dies hat der Senat für den Fall einer Nutzungsüberlassung durch Wirtschaftsüberlassungsvertrag entschieden (Urteil vom 23. Januar 1992 IV R 104/90, BFHE 167, 84, BStBl II 1993, 327).
  • BFH, 05.05.2004 - II R 33/02

    Gemeinschaftswidrigkeit von § 13 a Abs. 4 Nr. 2 ErbStG

    Die ertragsteuerliche Betriebsvermögenseigenschaft in der Person der Erblasserin ist dabei nicht davon abhängig, dass die Erblasserin die Grundstücke im Todeszeitpunkt selbst bewirtschaftet hat; diese Eigenschaft kann in der Person der Erblasserin vielmehr auch bei einer entgeltlichen (vgl. BFH-Urteil vom 18. März 1964 IV 114/61 S, BFHE 79, 195, BStBl III 1964, 303) oder etwa durch Wirtschaftsüberlassungsvertrag unentgeltlichen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 1992 IV R 104/00, BFHE 167, 84, BStBl II 1993, 327) Überlassung der Grundstücke an den Kläger vorgelegen haben.
  • FG Niedersachsen, 14.09.2005 - 12 K 635/00

    Steuerliche Einordnung eines Vertrages zur Überlassung eines landwirtschaftlichen

    Der Überlassende bleibt dabei mangels endgültiger Hofübergabe gesichert, während sich der Übernehmer bewähren kann und muss (so z.B. BFH-Urteil vom 23. Januar 1992 IV R 104/90, BStBl. II 1993, 327).

    Vom Pachtvertrag unterscheidet die Wirtschaftsüberlassung im Wesentlichen nur die Entgeltlichkeit (vergl. BFH-Urteil vom 23. Januar 1992 IV R 104/90, BStBl. II 1993, 327).

  • BFH, 18.02.1993 - IV R 50/92

    Einkünfte eines Hofeigentümers aufgrund eines sog.

    Als Hofeigentümerin erzielt die Klägerin auch weiterhin Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, solange sie nicht die Betriebsaufgabe erklärt hat (BFH-Urteil vom 23. Januar 1992 IV R 104/90, BFHE 167, 84, BStBl II 1993, 327).
  • FG Schleswig-Holstein, 27.09.2002 - 1 K 266/00

    Übertragung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung auf ein in einem anderen Betrieb

    Anlässlich einer in 1998 durchgeführten Bp. stellte das FA fest, dass aufgrund der zwischenzeitlich geänderten Beurteilung der Zuordnung der WG im Rahmen eines Wirtschaftsüberlassungsvertrages die dem Sohn überlassenen Ländereien und Gebäude nunmehr dem Kläger zuzurechnen waren (Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 23. Januar 1992 IV R 104/90, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1993, 327).
  • BFH, 18.02.1993 - IV R 51/92

    Unentgeltliche Überlassung eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen

    Als Hofeigentümerin erzielt die Klägerin auch weiterhin Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, solange sie nicht die Betriebsaufgabe erklärt hat (BFH-Urteil vom 23. Januar 1991 IV R 104/90, BFHE 167, 84).
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