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   BFH, 21.07.1992 - IX R 72/90   

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https://dejure.org/1992,488
BFH, 21.07.1992 - IX R 72/90 (https://dejure.org/1992,488)
BFH, Entscheidung vom 21.07.1992 - IX R 72/90 (https://dejure.org/1992,488)
BFH, Entscheidung vom 21. Juli 1992 - IX R 72/90 (https://dejure.org/1992,488)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG §§ 9 Abs. 1 S. 1, 12 Nr. 2; HGB § 255 Abs. 1
    Ablösung eines im Wege vorweggenommener Erbfolge bestellten Vorbehaltsnießbrauches

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 2; HGB § 255 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Vorbehaltsnießbrauch - Erbauseinandersetzung - Nießbrauchserlaß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Verhinderung der Wiedereintragung eines Vorbehaltsnießbrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Nießbrauch
    Die ertragsteuerliche Behandlung des Nießbrauchs
    Vorbehaltsnießbrauch
    Ablösung des Nießbrauchs
    Ablösung gegen Einmalzahlung
    Beispiel

Papierfundstellen

  • BFHE 169, 317
  • NJW 1993, 1736 (Ls.)
  • BB 1993, 285
  • BB 1993, 987
  • DB 1993, 307
  • BStBl II 193, 486
  • BStBl II 1993, 486
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 28.11.1991 - XI R 2/87

    Einräumung eines Wohnrechts im Rahmen einer Erbauseinandersetzung und spätere

    Auszug aus BFH, 21.07.1992 - IX R 72/90
    Dies gilt entgegen dem BMF-Schreiben vom 15. November 1984 (BStBl I 1984, 561 - sog. Nießbrauchserlaß, Tz. 25, 46 -) auch dann, wenn das Grundstück an den ablösenden Eigentümer unentgeltlich übertragen oder das Nutzungsrecht - im Rahmen einer Erbauseinandersetzung - unentgeltlich eingeräumt worden ist (Anschluß an BFH-Urteil vom 28. November 1991 XI R 2/87, BFHE 166, 263, BStBl II 1992, 381).

    b) In bezug auf den ursprünglich zur Erbmasse zählenden Grundstücksanteil war der Mutter des Klägers das Nutzungsrecht im Rahmen der Erbauseinandersetzung und damit unentgeltlich eingeräumt worden (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 1991 XI R 2/87, BFHE 166, 263, BStBl II 1992, 381).

    Gleichwohl sind die Aufwendungen des Klägers, die der Abgeltung des Nutzungsrechts seiner Mutter insoweit gedient haben, nicht steuerrechtlich unbeachtlich (vgl. BFH-Urteil in BFHE 166, 263, BStBl II 1992, 381).

  • BFH, 15.01.1985 - IX R 81/83

    Aufteilung der Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung auf Boden- und

    Auszug aus BFH, 21.07.1992 - IX R 72/90
    Dies macht eine Aufteilung der Anschaffungskosten auf den Bodenwert- und den Gebäudewertanteil nach dem Verhältnis der Verkehrswerte notwendig (vgl. Senatsentscheidung vom 15. Januar 1985 IX R 81/83, BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252).
  • BFH, 01.12.1987 - IX R 134/83

    Prozeßkosten und Aufwendungen für die Beseitigung von Baumängeln

    Auszug aus BFH, 21.07.1992 - IX R 72/90
    Da die Prozeßkosten als Folgekosten die einkommensteuerrechtliche Qualifikation derjenigen Aufwendungen teilen, die Gegenstand des Prozesses waren (Senatsurteil vom 1. Dezember 1987 IX R 134/83, BFHE 152, 237, BStBl II 1988, 431), sind auch die vom Kläger im Streitjahr getragenen Prozeßkosten als Anschaffungskosten des Hausgrundstücks anzusehen.
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 21.07.1992 - IX R 72/90
    Ein solches vorbehaltenes Nutzungsrecht stellt kein Entgelt für die Übertragung des betreffenden Grundstücks (-anteils) dar (BFH-Urteil vom 10. April 1991 XI R 7, 8/84, BFHE 164, 343, BStBl II 1991, 791, unter Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847).
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89

    Werbungskosten beim Grundstückskauf

    Auszug aus BFH, 21.07.1992 - IX R 72/90
    Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bilden Werbungskosten grundsätzlich alle Aufwendungen, bei denen objektiv ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung besteht und die subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (Senatsurteil vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761).
  • FG Hessen, 22.03.1990 - 10 K 2450/89
    Auszug aus BFH, 21.07.1992 - IX R 72/90
    Mit seinem in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1990, 577 veröffentlichten Urteil hat das Finanzgericht (FG) der Klage stattgegeben: Die Zahlungen des Klägers an seine Mutter seien als Werbungskosten zu qualifizieren, da er diese zur Erzielung von Einkünften erbracht habe.
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus BFH, 21.07.1992 - IX R 72/90
    Der erforderliche Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist dann nicht gegeben, wenn die Aufwendungen nicht durch Einkunftserzielung veranlaßt sind, sondern maßgebend auf privaten, der Lebensführung des Steuerpflichtigen zuzurechnenden Umständen beruhen (Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, unter C II 2 bb m. w. N.); in letzterem Fall greift das Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG ein.
  • BFH, 10.12.2019 - IX R 19/19

    (Gescheiterte) Abwehr der Rückforderung eines Miteigentumsanteils an einem

    Daher sind Aufwendungen zur Befreiung von einem Nießbrauch als nachträgliche Anschaffungskosten einzustufen (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 21.12.1982 - VIII R 215/78, BFHE 138, 44, BStBl II 1983, 410; vom 21.07.1992 - IX R 72/90, BFHE 169, 317, BStBl II 1993, 486; vom 15.12.1992 - IX R 323/87, BFHE 169, 386, BStBl II 1993, 488, betreffend ein dingliches Wohnrecht; vom 22.02.2007 - IX R 29/05, BFH/NV 2007, 1100; in BFH/NV 2011, 1480; vom 03.09.2019 - IX R 8/18, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, Deutsches Steuerrecht 2020, 33; Korn/Strahl in Fuhrmann/Kraeusel/Schiffers, eKomm Bis VZ 2015, § 6 EStG Rz 84, Aktualisierung vom 06.03.2019; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30.09.2013, BStBl I 2013, 1184, Rz 59, "Nießbrauchserlass").
  • BFH, 18.03.1999 - IV B 58/97

    Ablösung eines Nießbrauchs

    Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) macht eine Abweichung der Vorentscheidung von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Juli 1992 IX R 72/90 (BFHE 169, 317, BStBl II 1993, 486) und vom 21. Juli 1992 IX R 14/89 (BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484) geltend.

    Dem Urteil in BFHE 169, 317, BStBl II 1993, 486 sei der Rechtssatz zu entnehmen, daß Aufwendungen für die Verhinderung der Eintragung eines Nießbrauchsrechts aufgrund eines möglicherweise gegebenen schuldrechtlichen Anspruchs auf Eintragung des Nießbrauchs an einem Grundstück ebenso nachträgliche Anschaffungskosten darstellten, wie Aufwendungen für die Ablösung eines wirksam entstandenen dinglichen Rechts.

    In dem dem Urteil in BFHE 169, 317, BStBl II 1993, 486 zugrundeliegenden Sachverhalt aber war ein Nießbrauch zugunsten der Mutter im Grundbuch eingetragen und jahrelang ausgeübt worden.

    Der BFH ging daher davon aus, daß die Aufwendungen der Ablösung dieses Rechts unabhängig davon gedient hatten, daß die geschäftsunfähige Mutter zuvor eine Löschung veranlaßt hatte (s. BFH-Urteil in BFHE 169, 317, BStBl II 1993, 486 zu 3. der Entscheidungsgründe); die Aufwendungen dienten daher nicht der Ablösung eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Wiedereintragung des Nießbrauchs.

    Wie der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt) zu Recht ausgeführt hat, handelt es sich bei den angeführten BFH-Urteilen in BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484 und in BFHE 169, 317, BStBl II 1993, 486 um Fälle, in denen der Steuerpflichtige Grundbesitz erworben hat, der von vornherein mit einem Nutzungsrecht belastet war.

  • BFH, 14.06.2005 - VIII R 14/04

    Wesentliche Beteiligung: unentgeltliche Übertragung unter Nutzungsvorbehalt,

    Der Verzicht auf ein vorbehaltenes Nutzungsrecht kann Gegenstand eines selbständigen Rechtsgeschäfts sein (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 25. November 1992 X R 34/89, BFHE 170, 76, BStBl II 1996, 663, und vom 14. Februar 1996 X R 106/91, BFHE 180, 87, BStBl II 1996, 687); der Ablösevorgang ist weder zivilrechtlich noch steuerrechtlich der ursprünglichen Bestellung des Nutzungsrechts zuzurechnen und als nachgeschobene Auflage der ursprünglichen Schenkung zu beurteilen (zur Ablehnung dieses "Surrogationsprinzips" vgl. insbesondere BFH-Urteile vom 21. Juli 1992 IX R 14/89, BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484, und IX R 72/90, BFHE 169, 317, BStBl II 1993, 486; vom 15. Dezember 1992 IX R 323/87, BFHE 169, 386, BStBl II 1993, 488).
  • BFH, 13.12.2005 - X R 61/01

    (Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

    Damit im Einklang stehend, nimmt die ständige Rechtsprechung des BFH --vorbehaltlich des § 42 AO 1977-- auch bei einem Verzicht auf einen Vorbehalts- oder Zuwendungsnießbrauch (oder ein vergleichbares Nutzungsrecht, z.B. ein dingliches Wohnungsrecht) gegen einmaliges Entgelt auf der Seite des Verzichtenden ein (entgeltliches) Veräußerungsgeschäft und auf der Seite des Grundstückseigentümers ein (entgeltliches) Anschaffungsgeschäft an mit der Folge, dass der Erwerber in Höhe des Entgelts (zusätzliche, nachträgliche) Anschaffungskosten aufwendet die er --soweit sie nicht auf den Grund und Boden entfallen-- im Wege der Absetzung für Abnutzung (AfA) gemäß § 21 EStG i.V.m. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG abziehen kann (vgl. BFH-Urteile vom 21. Juli 1992 IX R 14/89, BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484, unter 2. und 3., m.w.N.; vom 21. Juli 1992 IX R 72/90, BFHE 169, 317, BStBl II 1993, 486, unter 2. und 3., m.w.N.; vom 15. Dezember 1992 IX R 323/87, BFHE 169, 386, BStBl II 1993, 488, unter 1. und 2., m.w.N.; vom 6. Juli 1993 IX R 112/88, BFHE 171, 530, BStBl II 1998, 429, unter 1.a, m.w.N.).
  • BFH, 19.12.2006 - IX R 44/04

    Schuldübernahme bei vorzeitiger Erbauseinandersetzung kann zu Anschaffungskosten

    Auch dann erbringt der übernehmende Miterbe Anschaffungskosten, nämlich Aufwendungen, um den Grundbesitz i.S. von § 255 Abs. 1 HGB (zu diesem Zeitpunkt) zu erwerben (vgl. BFH-Urteile vom 28. November 1991 XI R 2/87, BFHE 166, 263, BStBl II 1992, 381; vom 21. Juli 1992 IX R 72/90, BFHE 169, 317, BStBl II 1993, 486).
  • BFH, 25.11.1992 - X R 148/90

    Steuerrechtliche Beachtung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen - Verzicht

    Dem entspricht auf seiten des ablösenden Eigentümers die steuerrechtliche Wertung, daß er - im Falle eines entgeltlichen Vorgangs - die Aufwendungen tätigt, um die Beschränkungen seiner Eigentümerbefugnisse aufzuheben und die freie Verfügungsbefugnis i.S. von § 903 BGB zu erlangen; diese Aufwendungen sind Anschaffungskosten (BFH-Urteil vom 21. Juli 1992 IX R 72/90, Der Betrieb - DB - 1993, 307).

    Der vom IX.Senat des BFH (IX R 72/90) entschiedene Fall unterscheidet sich vom hier zu beurteilenden dadurch, daß dort Einmalzahlungen als Anschaffungskosten behandelt wurden.

    Aufwendungen zur Ablösung eines dinglichen Nutzungsrechts an einem Grundstück sind grundsätzlich Anschaffungskosten, denn erst mit der Ablösung des Nießbrauchs erlangt der Eigentümer die volle wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Grundstück (BFH-Urteile in BFHE 166, 263 [BFH 28.11.1991 - XI R 2/87], BStBl II 1992, 381, zur Ablösung eines dinglichen Wohnrechts; vom 21. Juli 1992 IX R 14/89 und IX R 72/90, DB 1993, 307, 308, zur Ablösung des Nießbrauchs).

  • BFH, 07.06.1994 - IX R 33/92

    Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach § 7b EStG bei Anschaffung eines teilweise

    Der erkennende Senat hat allerdings einen solchen Bodenwertanteil bei der Ablösung eines Nießbrauchsrechts in seinem Urteil vom 21. Juli 1992 IX R 72/90 (BFHE 169, 317, BStBl II 1993, 486) bejaht; hingegen hat er die Frage offengelassen für die Ablösung eines Wohnungsrechts in seinem Urteil vom 15. Dezember 1992 IX R 323/87 (BFHE 169, 386, BStBl II 1993, 488).
  • BFH, 25.11.1992 - X R 34/89

    Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs als unentgeltliche Vermögensübergabe

  • BFH, 13.10.1993 - X R 81/91

    Ablösung eines Nutzungsrechts aus einem Gebäude (§ 9 EStG )

  • BFH, 19.07.2022 - IX R 18/20

    Schadenersatzrechtliche Rückabwicklung des Erwerbs einer Kommanditbeteiligung

  • FG Niedersachsen, 04.12.2003 - 10 K 294/00

    Unentgeltlichen Übertragung von Anteilen an einer GmbH im Wege vorweggenommener

  • FG Niedersachsen, 02.07.2020 - 2 K 228/19

    Abzugsfähigkeit einer Zahlung zur Ablösung eines Wohnungsrechts als

  • FG Düsseldorf, 06.08.2010 - 1 K 2690/09

    Veräußerungsgewinn gemäß § 17 EStG; Anteilserwerb des Veräußerers durch

  • BFH, 27.11.1996 - X R 85/94

    Zur Ablösung eines Vermächtnisnießbrauchs oder eines Pflichtteilsanspruchs von

  • BFH, 14.02.1996 - X R 106/91

    Gibt der Vorbehaltsnießbrauch sein Nutzungsrecht an einem Mietwohngrundstück auf,

  • BFH, 12.04.1994 - IX R 101/90

    Einholung eines Sachverständigengutachtens (§ 76 FGO )

  • FG München, 03.05.2019 - 8 K 933/18

    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

  • BFH, 13.10.1993 - X R 86/89

    Ablösung eines Wohnungsrechts durch Kombination von Miete und dauernder Last

  • BFH, 13.07.1993 - VIII R 41/92

    Werbungskostenabzug von Schuldzinsen und Anwaltskosten für gerichtlichen

  • BFH, 06.07.1993 - IX R 112/88

    1. Zahlungen zur Ablösung eines unentgeltlich eingeräumten Nießbrauchs an einem

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.09.1996 - 3 K 2690/94

    Abzugsfähigkeit von zivilgerichtlichen Prozesskosten als Werbungskosten bei

  • BFH, 07.06.1994 - IX R 34/92

    Zweifamilienhaus - Entgeltlicher Erwerb - Vereinbarung eines Wohnungsrechts -

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.07.2005 - 3 K 2382/02

    Aufwendungen zur Ablösung eines Wohnrechts

  • FG Niedersachsen, 06.09.2022 - 13 K 39/21

    Erfassen von Mieteinnahmen, die einem Zwangsverwalter direkt zugeflossen sind,

  • BFH, 30.08.1994 - IX R 2/91

    Geltendmachung von nachträglichen Anschaffungskosten sowie Zahlungen an eine

  • FG Sachsen, 03.09.2008 - 8 K 2287/05

    Kein Werbungskostenabzug für Aufwendungen zur Abwendung von

  • BFH, 15.03.1994 - IX R 84/89

    Einkommensteuer; Abfindungszahlungen eines Miterben aufgrund einer

  • FG Hamburg, 01.12.2000 - I 397/98

    Steuerrecht: Betriebliche Veranlassung von Kosten für einen Rechtsstreit wegen

  • BFH, 04.06.1996 - IX R 37/94

    Zeitnahe Aufhebung eines eingeräumten Nutzungsrechts

  • FG Baden-Württemberg, 23.06.1995 - 9 K 182/85

    Zinszahlung als Werbungskosten; Finanzierung von Anteilen an Gesellschaft mit

  • LG Wuppertal, 02.04.1996 - 6 T 187/96

    Zustimmung des Bruchteilsnießbrauchers zur Übertragung des belasteten

  • BFH, 09.02.1994 - IX R 53/91

    Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs

  • FG Baden-Württemberg, 13.11.2002 - 2 K 301/01

    Zahlungen für den Verzicht auf das Recht zum Erwerb von GmbH-Anteilen als

  • FG Düsseldorf, 27.06.2001 - 16 K 5074/98

    Abgrenzung von abzugsfähiger Versorungsrente und nicht abzugsfähigen

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.12.1994 - 3 K 3062/89

    Berücksichtigungsfähigkeit von aus einem Rechtsstreit resultierenden Kosten als

  • FG Hamburg, 01.12.2000 - I 388/98

    Betriebliche Veranlassung von Prozesskosten, Rechtsberatungskosten,

  • FG Berlin, 01.09.1999 - 7 K 7092/97
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