Rechtsprechung
BFH, 09.02.1993 - IX R 42/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 2 Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Einkünfteerzielungsabsicht - Mietkauf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 171, 45
- BB 1993, 1579
- DB 1993, 1697
- BStBl II 1993, 658
Wird zitiert von ... (43) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 14.11.1989 - IX R 197/84
Beteiligte an einem Bauherrenmodell sind im Regelfall Erwerber; die gesamten …
Auszug aus BFH, 09.02.1993 - IX R 42/90
Vom Rechtsstandpunkt des FG aus hätten im übrigen sämtliche von den Klägern als Werbungskosten geltend gemachten "Gebühren" nach dem Senatsurteil vom 14. November 1989 IX R 197/84 (BFHE 158, 546, BStBl II 1990, 299) zu den Anschaffungskosten gerechnet werden müssen.Falls das FG bei seiner erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis kommen sollte, daß die Kläger die Einkünfteerzielungsabsicht endgültig gefaßt hatten, wird es weiter zu prüfen haben, ob die von den Klägern geltend gemachten Aufwendungen nach den Grundsätzen des Senatsurteils in BFHE 158, 546, BStBl II 1990, 299 zu den sofort abziehbaren Werbungskosten oder zu den Anschaffungskosten gehören.
- BFH, 15.04.1992 - III R 96/88
Aufwendungen für Hotelbesichtigung als vorweggenommene Betriebsausgaben
Auszug aus BFH, 09.02.1993 - IX R 42/90
Das entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, nach der Aufwendungen erst dann als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sind, wenn sich anhand objektiver Umstände feststellen läßt, daß der Steuerpflichtige den Entschluß, Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefaßt hat (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. November 1983 VIII R 160/82, BFHE 140, 216, BStBl II 1984, 307; vom 15. April 1992 III R 96/88, BFHE 168, 133, BStBl II 1992, 819). - BFH, 30.10.1990 - IX R 92/89
Revision mangels zureichender tatsächlicher Begründung von Beweisangebot
Auszug aus BFH, 09.02.1993 - IX R 42/90
In dem Urteil vom 30. Oktober 1990 IX R 92/89 (BFH/NV 1991, 390) hat der Senat überdies ausgesprochen, daß die Einkünfteerzielungsabsicht auch dann zu verneinen ist, wenn sich die Beteiligten an dem Mietkaufmodell in den Streitjahren noch nicht entschieden haben, ob sie das Grundstück langfristig vermieten oder kurzfristig verkaufen wollen.
- BFH, 31.03.1987 - IX R 112/83
Mietkaufmodel - Optionsvertrag - Totalüberschuß
Auszug aus BFH, 09.02.1993 - IX R 42/90
Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht trägt der Steuerpflichtige (vgl. die Senatsurteile vom 31. März 1987 IX R 111/86, BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668, und IX R 112/83, BFHE 150, 325, BStBl II 1987, 774;… vom 11. August 1987 IX R 143/86, BFH/NV 1988, 292). - BFH, 11.08.1987 - IX R 143/86
Ermittlung des Einkommens für die Einkommensteuer - Gemeinsame Veranlagung von …
Auszug aus BFH, 09.02.1993 - IX R 42/90
Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht trägt der Steuerpflichtige (vgl. die Senatsurteile vom 31. März 1987 IX R 111/86, BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668, und IX R 112/83, BFHE 150, 325, BStBl II 1987, 774; vom 11. August 1987 IX R 143/86, BFH/NV 1988, 292). - BFH, 31.03.1987 - IX R 111/86
Mietkaufmodell mit fehlender Einnahme-Überschuß-Erzielungsabsicht; kein …
Auszug aus BFH, 09.02.1993 - IX R 42/90
Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht trägt der Steuerpflichtige (vgl. die Senatsurteile vom 31. März 1987 IX R 111/86, BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668, und IX R 112/83, BFHE 150, 325, BStBl II 1987, 774;… vom 11. August 1987 IX R 143/86, BFH/NV 1988, 292). - BFH, 29.11.1983 - VIII R 160/82
Abstandszahlung - Vertragsrücktritt - Werbungskosten
Auszug aus BFH, 09.02.1993 - IX R 42/90
Das entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, nach der Aufwendungen erst dann als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sind, wenn sich anhand objektiver Umstände feststellen läßt, daß der Steuerpflichtige den Entschluß, Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefaßt hat (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. November 1983 VIII R 160/82, BFHE 140, 216, BStBl II 1984, 307; vom 15. April 1992 III R 96/88, BFHE 168, 133, BStBl II 1992, 819).
- BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94
Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur dann, wenn aufgrund besonderer Umstände der Beweis des ersten Anscheins oder Beweisanzeichen (Indizien) gegen das Vorliegen einer Überschußerzielungsabsicht sprechen, zum Beispiel, wenn der Steuerpflichtige sich nicht zu einer langfristigen Vermietung entschlossen hat, wie bei der Beteiligung an einem Mietkaufmodell (Senatsurteil vom 9. Februar 1993 IX R 42/90, BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658) oder einem Bauherrenmodell mit Rückkaufangebot oder Verkaufsgarantie (Senatsurteil in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116; Beschluß vom 14. September 1994 IX B 97/93, BFHE 175, 541; Senatsurteil vom 22. April 1997 IX R 17/96, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1997, 668). - BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97
A)
Ferner spricht es auch gegen das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht, wenn aus den Umständen im Einzelfall zu folgern ist, dass der Steuerpflichtige sich noch nicht endgültig entschieden hat, ob er sein Grundstück kurzfristig verkaufen oder langfristig vermieten will (vgl. Senatsurteile vom 9. Februar 1993 IX R 42/90, BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658, …und vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301).(1) Das FG ist insoweit von der Senatsrechtsprechung zu den sog. "Duo-Konzepten" (z.B. Urteil vom 9. Februar 1993 IX R 42/90, BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658) und zu den Rückkaufangeboten oder Verkaufsgarantien bei Bauherrenmodellen (z.B. Urteil in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116) ausgegangen, die auch auf den Streitfall anzuwenden sei.
- BFH, 15.12.1999 - X R 23/95
Fremdfinanzierter Einmalbetrag für Lebensversicherung
aa) In revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise ist das FG davon ausgegangen, dass für den Rentenvertrag kein ordentliches Kündigungsrecht in Betracht kam und die Kläger infolgedessen mit Vertragsschluss endgültig gebunden waren (zur Bedeutung eines endgültigen Entschlusses für die Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht vgl. die Rechtsprechungsnachweise im BFH-Urteil vom 9. Februar 1993 IX R 42/90, BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658, unter I. 2.).
- BFH, 22.04.1997 - IX R 17/96
Zur Einkünfteerzielungsabsicht des Eigentümers einer Eigentumswohnung, wenn …
Dieser Entschluß muß endgültig gefaßt sein (BFH-Urteil vom 9. Februar 1993 IX R 42/90, BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658, m. w. N.).Die Absicht, einen Überschuß zu erzielen, fehlt dann, wenn der Steuerpflichtige sich noch nicht entschieden hat, ob er das Grundstück langfristig vermieten oder kurzfristig verkaufen will (BFH in BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658; …und Urteil vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301).
- BFH, 21.11.2000 - IX R 2/96
Einkünfteerzielungsabsicht bei Immobilienfonds
Ferner spricht es auch gegen das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht, wenn aus den Umständen im Einzelfall zu folgern ist, dass der Steuerpflichtige sich noch nicht endgültig entschieden hat, ob er sein Grundstück kurzfristig verkaufen oder langfristig vermieten will (vgl. Senatsurteile vom 9. Februar 1993 IX R 42/90, BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658, …und vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301). - BFH, 14.09.1994 - IX R 71/93
Werbungskosten bei Rückkaufsangebot im Bauherrenmodell?
Eine andere Beurteilung ist jedoch dann gerechtfertigt, wenn nach den maßgebenden Verhältnissen des Streitjahres nicht feststeht, daß der Steuerpflichtige das Mietobjekt langfristig nutzen wird und auf die Dauer der Vermögensnutzung gesehen ein positives Gesamtergebnis erzielen kann, insbesondere aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu folgern ist, daß sich der Steuerpflichtige noch nicht endgültig entschieden hat, ob er das Grundstück kurzfristig verkaufen oder langfristig vermieten will (vgl. Senatsurteile vom 9. Februar 1993 IX R 42/90, BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658, …und vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301). - BGH, 10.05.2007 - III ZR 44/06
Aufklärungspflichten eines Anlageberaters
Die erwarteten Steuervorteile könnten jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur dann gesichert eintreten und dauerhaft Bestand haben, wenn der Anleger den Fondsanteil langfristig inne habe, weil die notwendige Absicht der Gewinnerzielung aus der Vermietung der Immobilie ansonsten in Frage stehe (BFHE 171, 45 ff; 192, 559 ff; NV 2006, 1637, 1638 f). - BFH, 14.09.1999 - IX R 59/96
Einkünfteerzielungsabsicht bei Wiederverkaufsgarantie
Dieser Entschluß muß endgültig gefaßt sein (BFH-Urteil vom 9. Februar 1993 IX R 42/90, BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658, m.w.N.).Das ist z.B. dann nicht der Fall, wenn für ihn noch nicht feststeht, ob das Grundstück langfristig vermietet oder nach einigen Jahren wieder verkauft werden soll (vgl. BFH-Urteile in BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658, …und vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301).
- BFH, 08.12.1998 - IX R 49/95
Keine Einkunftserzielungsabsicht bei Ankaufsrecht
Ferner spricht es auch gegen das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht, wenn aus den Umständen im Einzelfall zu folgern ist, daß der Steuerpflichtige sich noch nicht endgültig entschieden hat, ob er sein Grundstück kurzfristig verkaufen oder langfristig vermieten will (vgl. Senatsurteile vom 9. Februar 1993 IX R 42/90, BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658, …und vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301). - BFH, 25.03.2003 - IX R 56/00
Einkünfteerzielungsabsicht - Bauherrenmodell mit Wiederkaufsgarantie
Dieser Entschluss muss endgültig gefasst sein (BFH-Urteil vom 9. Februar 1993 IX R 42/90, BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658, m.w.N.).Die Absicht, einen Überschuss zu erzielen, fehlt dann, wenn der Steuerpflichtige sich noch nicht entschieden hat, ob er das Grundstück langfristig vermieten oder kurzfristig verkaufen will (BFH in BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658, …und Urteil vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301).
- BFH, 10.10.2000 - IX R 52/97
Einkünfteerzielungsabsicht; Verkaufsgarantie
- FG Nürnberg, 05.10.2005 - V 186/02
Steuerliche Berücksichtigung von unter Familienangehörigen abgeschlossenen …
- BFH, 04.03.1997 - IX R 29/93
Schuldzinsen, die auf die Zeit zwischen Kündigung und Auseinandersetzung im …
- BFH, 25.03.2003 - IX R 21/99
Einkünfteerzielungsabsicht - Bauherrenmodell mit Wiederkaufsgarantie
- BFH, 14.02.1995 - IX R 95/93
Zahlung eines Entgelts für die Zusage des Immobilienverkäufers, den Verkauf der …
- FG München, 20.09.2010 - 5 V 886/10
Annahme einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit - …
- BFH, 28.11.1995 - IX R 16/93
Keine Bindungswirkung eines Urteils (§ 155 FGO i. V. m. § 318 ZPO) vor …
- FG Köln, 25.07.2000 - 13 K 2033/91
Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Nachweis der …
- BFH, 08.03.2006 - IX R 19/04
Immobilienfonds; Verkaufsgarantie; Einkünfteerzielungsabsicht
- FG Düsseldorf, 14.11.2002 - 14 K 2707/01
Einkunftserzielungsabsicht; Totalüberschuss; Vermietung und Verpachtung; …
- FG Düsseldorf, 26.04.2006 - 14 K 1526/02
Rechtmäßigkeit des Erlasses eines negativen Feststellungsbescheides auf der …
- FG Düsseldorf, 05.04.2006 - 14 K 1526/02
Änderungsbefugnis bei Vorläufigkeitsvermerk; Einkünfteerzielungsabsicht bei …
- FG Münster, 20.01.2004 - 6 K 5226/00
Urteilsberichtigung bei falscher Rechtsmittelbelehrung
- BFH, 14.09.1994 - IX B 97/93
Rückkaufangebot bei Bauherrenmodell
- FG Düsseldorf, 04.04.2006 - 14 K 1526/02
Rechtmäßigkeit des Erlasses eines negativen Feststellungsbescheides auf der …
- FG Hamburg, 07.03.2002 - II 331/01
Geschiedene Ehegatten: Übernahme der Barunterhaltspflicht gegenüber den …
- FG Berlin, 11.03.1998 - 6 K 6305/93
- FG Nürnberg, 29.11.2006 - III 98/05
Fehlende Einkunftserzielungsabsicht - Renten- und Sozialversicherungsbeiträge …
- FG Schleswig-Holstein, 09.02.2000 - IV 1256/96
Zur Einkünfteerzielungsabsicht
- FG Saarland, 15.07.2005 - 1 K 343/02
Abgabenordnung; Dauer des Einspruchsverfahrens und Verwirkung (§ 85 AO)
- FG Schleswig-Holstein, 07.05.1998 - V 972/97
Anspruch auf Feststellung der für eine Grundstücksgemeinschaft erklärten …
- FG Düsseldorf, 17.04.1996 - 5 K 84/90
Erfassung der positiven und negativen Einkünfte bei der Ermittlung des …
- FG Schleswig-Holstein, 28.06.2000 - I 210/99
Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung von Ferienwohnungen
- FG Düsseldorf, 23.02.1999 - 3 K 1188/95
Negative Einkünfte aufgrund steuerlicher Subventionsnormen und Lenkungsnormen
- FG München, 07.10.2003 - 2 K 3982/00
Werbungskosten; vergebliche, vorweggenommene Vermietungsabsicht; bedingte …
- FG Niedersachsen, 27.01.1998 - XV 193/94
Ansetzen von negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Frist für die …
- FG Hamburg, 16.05.2000 - II 497/99
Keine Einkunftserzielungsabsicht bei gleichzeitigem Bemühen
- FG Düsseldorf, 27.01.1999 - 13 K 5544/93
Bedeutung der Einkünfteerzielungsabsicht für den Anspruch auf Feststellung des …
- FG Nürnberg, 22.09.2000 - VII 81/96
Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen zur Finanzierung
- FG Rheinland-Pfalz, 03.05.2004 - 5 K 2253/01
Kein Werbungskostenabzug bei mangelnder Glaubhaftmachung einer Vermietungsabsicht
- FG Saarland, 14.06.1995 - 1 K 213/94
Einkommensteuer; Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
- FG Thüringen, 25.11.1999 - II 217/98
Steuerliche Anerkennung eines Mietvertrages mit der Mutter über die Vermietung …
- FG Niedersachsen, 30.07.1998 - XIV 407/96
Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung; …