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   BFH, 04.12.1992 - VI R 11/92   

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BFH, 04.12.1992 - VI R 11/92 (https://dejure.org/1992,1078)
BFH, Entscheidung vom 04.12.1992 - VI R 11/92 (https://dejure.org/1992,1078)
BFH, Entscheidung vom 04. Dezember 1992 - VI R 11/92 (https://dejure.org/1992,1078)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 105 Abs. 2 Nr. 5, § 119 Nr. 6; EStG § 3 c, § 9 Abs. 1 Satz 1; AUV § 10, § 11

  • Wolters Kluwer

    Umzugskosten - Prozeßbeteiligte - Urteilsgründe

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Umzugskosten eines ausländischen Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urteilsbegründung auch bei Bezugnahme auf den Parteien ausgehändigtes Urteil erforderlich

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückumzugskosten als Werbungskosten - Kürzung der Pauschale nach § 11 AUV bei Rückumzug ins Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 170, 129
  • BB 1993, 438
  • BB 1993, 782
  • DB 1993, 1805
  • BStBl II 1993, 722
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 17.10.1990 - I R 177/87

    Geltendmachung von Verlusten aus der Vermietung eines in Belgien belegenen

    Auszug aus BFH, 04.12.1992 - VI R 11/92
    Gegenteiliges läßt sich entgegen der Rechtsauffassung des FA auch nicht dem BFH-Urteil vom 17. Oktober 1990 I R 177/87 (BFH/NV 1992, 174) entnehmen.
  • BFH, 20.07.1973 - VI R 198/69

    Vorbereitende Aufwendungen - Beabsichtigte Tätigkeit im Ausland - Ansatz im

    Auszug aus BFH, 04.12.1992 - VI R 11/92
    Zwar sind Umzugskosten dann nicht als Werbungskosten anzuerkennen, wenn der Umzug der Erzielung steuerfreier Einnahmen dient (z. B. bei einem Umzug zwecks Auswanderung, Senatsurteil vom 20. Juli 1973 VI R 198/69, BFHE 110, 47, BStBl II 1973, 732).
  • BFH, 29.04.1992 - VI R 146/89

    Auflösung eines Zweihaushalts als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 04.12.1992 - VI R 11/92
    Mit Urteil vom 29. April 1992 VI R 146/89 (BFHE 167, 446, BStBl II 1992, 667) hat der Senat bereits entschieden, daß Aufwendungen für einen Rückumzug aus Anlaß der Beendigung einer doppelten Haushaltsführung beruflich veranlaßt sind.
  • BFH, 30.09.1988 - III R 27/87

    Zulässigkeit des Totalverweises auf eine Begründung eines anderen Verfahrens,

    Auszug aus BFH, 04.12.1992 - VI R 11/92
    Als ausreichend wird es jedoch angesehen, wenn sich das FG auf ein Urteil bezieht, von dem es einen neutralisierten Entscheidungsabdruck beigefügt hat (BFH-Urteil vom 30. September 1988 III R 27/87, BFH/NV 1989, 511; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 116 FGO Tz. 21).
  • BFH, 14.05.1992 - V R 96/90

    Keine Entscheidungsgründe bei bloßem Verweis auf andere Entscheidung

    Auszug aus BFH, 04.12.1992 - VI R 11/92
    An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn das FG auf die Gründe eines Urteils Bezug nimmt, dessen Inhalt den Beteiligten bei Beginn der Revisionsfrist weder bekannt noch zugänglich war (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 31. Juli 1990 VII R 60/89, BFHE 162, 1, BStBl II 1990, 1071, und vom 14. Mai 1992 V R 96/90, BStBl II 1992, 1040).
  • BFH, 06.11.1986 - VI R 135/85

    Zum Abzug von Werbungskosten und zur entsprechenden Anwendung der

    Auszug aus BFH, 04.12.1992 - VI R 11/92
    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 6. November 1986 VI R 135/85, BFHE 148, 283, BStBl II 1987, 188), können bei einem Auslandsumzug die sonstigen Umzugsauslagen in Höhe der sich aus § 10 Abs. 1 und 2 AUV ergebenden Pauschbeträge vergleichbarer Beamter geschätzt werden (im Streitfall AUV i. d. F. vom 20. Juli 1966, BGBl I 1966, 425, geändert durch Verordnung vom 20. Mai 1986, BGBl I 1986, 745, 749).
  • BFH, 31.07.1990 - VII R 60/89

    Ersetzung der Entscheidungsgründe durch Bezugnahme auf andere bei Beginn der

    Auszug aus BFH, 04.12.1992 - VI R 11/92
    An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn das FG auf die Gründe eines Urteils Bezug nimmt, dessen Inhalt den Beteiligten bei Beginn der Revisionsfrist weder bekannt noch zugänglich war (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 31. Juli 1990 VII R 60/89, BFHE 162, 1, BStBl II 1990, 1071, und vom 14. Mai 1992 V R 96/90, BStBl II 1992, 1040).
  • BFH, 08.11.1996 - VI R 65/94

    Rückumzug eines ausländischen Arbeitnehmers

    Dieser habe im Urteil vom 4. Dezember 1992 VI R 11/92 (BFHE 170, 129, BStBl II 1993, 722) zum Ausdruck gebracht, daß ein ausländischer Arbeitnehmer nur bei einer befristeten Versetzung ins Inland die Aufwendungen für den späteren Rückumzug ins Ausland als Werbungskosten abziehen könne.

    Dieses habe der BFH in den Urteilen vom 29. April 1992 VI R 146/89 (BFHE 167, 446, BStBl II 1992, 667) und in BFHE 170, 129, BStBl II 1993, 722 als maßgeblich angesehen.

    Der Senat hat durch Urteil in BFHE 170, 129, BStBl II 1993, 722 entschieden, daß die Rückumzugskosten eines für eine von vornherein bestimmte Zeit in das Inland versetzten ausländischen Arbeitnehmers durch die Erzielung inländischer Einkünfte veranlaßt und als Werbungskosten anzuerkennen sind.

  • BFH, 27.05.1994 - VI R 67/92

    Aufwendungen für die Anschaffung klimabedingter Kleidung im Zusammenhang mit

    Sowohl der ins Ausland versetzte Inländer wie der ins Inland versetzte Ausländer befinden sich in der gleichen Situation (vgl. bereits Urteile in BFHE 148, 283, BStBl II 1987, 188, und vom 4. Dezember 1992 VI R 11/92, BFHE 170, 129, BStBl II 1993, 722); sie müssen wegen des vom Herkunftsland unterschiedlichen Klimas andersartige, dem Entsendungsland entsprechende bürgerliche Kleidung anschaffen.
  • FG München, 26.11.2001 - 7 K 2985/98

    Erfordernis einer besonderen Beziehung zwischen dem Arbeitnehmer und der

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  • BFH, 27.07.1998 - VIII R 34/97

    Gewerbesteuermeßbeträge - Fehlbeträge der Vorjahre - Ausgeschiedene

    Zwar ist eine begründungsergänzende Bezugnahme in Form eines Fundstellenhinweises unbedenklich, im Falle einer begründungsersetzenden Verweisung ist das Urteil jedoch nur dann mit Gründen versehen, wenn die Parallelentscheidung dem Urteil als Anlage beigefügt (BFH-Urteil vom 14. Mai 1992 V R 96/90, BFHE 168, 306, BStBl II 1992, 1040, mit umfangreichen Nachweisen) oder vor Urteilsverkündung den Beteiligten ein neutralisierter Abdruck der (nicht veröffentlichten) Bezugsentscheidung ausgehändigt wird (BFH-Urteile vom 4. Dezember 1992 VI R 11/92, BFHE 170, 129, BStBl II 1993, 722; vom 20. September 1995 I R 175/94, BFH/NV 1996, 552).

    Ist diesem Erfordernis aber nach der Rechtsprechung dann Genüge getan, wenn den Beteiligten vor der Urteilsverkündung der neutralisierte Abdruck einer Parallelentscheidung ausgehändigt wird (BFH in BFHE 170, 129, BStBl II 1993, 722), so muß auch im anhängigen Verfahren eine begründungsersetzende Bezugnahme zulässig sein.

  • BFH, 18.10.2007 - VI R 43/04

    Gymnasiallehrerin; Werbungskostenabzug

    Es kann offen bleiben, ob die angefochtene Entscheidung insoweit mit Gründen versehen ist (vgl. dazu BFH-Urteil vom 4. Dezember 1992 VI R 11/92, BFHE 170, 129, BStBl II 1993, 722; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 119 Rz 23a, m.w.N.), zumal der Kläger keinen Mangel i.S. des § 119 Nr. 6 FGO gerügt hat.
  • FG Düsseldorf, 25.11.2011 - 1 K 2819/08

    Steuerliche Abzugsfähigkeit von Studienaufwendungen als vorweggenommene

    Es ist offensichtlich, dass die Klägerin weder die Universität in Melbourne noch die Universität in Deutschland von ihrem Wohnort täglich aufsuchen konnte (vgl. BFH-Urteile vom 23.03.2001 VI R 175/99, BStBl II 2001, 585 zu Umzugskosten bei erheblicher Fahrzeitverkürzung und vom 04.12.1992 VI R 11/92, BStBl II 1993, 722 zu Umzugskosten bei einem befristeten Arbeitsverhältnis).
  • BSG, 28.04.1999 - B 9 VG 7/98 R

    Opferentschädigung - Verfahrensfehler - Fehlen von Urteilsgründen - Bezugnahme

    Dieses Urteil gilt, weil es veröffentlicht worden ist, als bekannt (vgl Beschluß des BSG - B 6 KA 51/98 B - vom 25. November 1998 unter Hinweis auf BGH NJW 1991, 2761 f und BFHE 170, 129 f).
  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 51/98 B

    Bezugnahme auf andere Urteile und Entscheidung durch Berichterstatter im

    Bezugnahmen auf andere Urteile sind zulässig, soweit diese veröffentlicht (vgl BGH NJW 1991, 2761, 2762 unter II 1 a) oder zuvor im Verfahren den Beteiligten zugeleitet worden sind (so zB der Fall BFHE 170, 129, 130 [BFH 04.12.1992 - VI R 11/92] = BStBl II 1993, 722, 723).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2016 - L 4 AS 190/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Sinn und Zweck der gesetzlich geregelten Begründungspflicht ist es, den Beteiligten die effektive Wahrnehmung des in Art. 103 Abs. 1 GG geschützten Anspruchs auf rechtliches Gehör zu gewährleisten; nur wenn der unterlegene Beteiligte die wesentlichen Entscheidungsgründe des Gerichts kennt, kann er die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit und Richtigkeit überprüfen und sich während der Rechtsmittelfrist über die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels hinlänglich Klarheit verschaffen (vgl. BFH, Urteil vom 4. Dezember 1992 - VI R 11/92, juris Rn. 7).
  • FG Düsseldorf, 23.05.2001 - 14 K 7237/98

    Streit über die Höhe eines Werbungskostenabzuges bei der

    Im BFH-Urteil vom 2. Dezember 1992 (BStBl II 1993, 722) sei im 2. Leitsatz davon die Rede, dass Hin- und Rückumzugskosten durch die Erzielung inländischer Einkünfte veranlasst seien, wenn ein ausländischer Arbeitnehmer für eine von vornherein bestimmte Zeit in das Inland versetzt werde.
  • BFH, 22.07.1999 - XI B 42/98

    "Rückumzugskosten" nach Erreichen der Pensionsgrenze

  • BVerwG, 10.05.1996 - 9 B 95.96

    Zentrale Bedeutung der Frage einer Gruppenverfolgung der albanischen

  • FG Düsseldorf, 25.11.2011 - 1 K 2819/11

    Aufwendungen für ein Erststudium sind im Rahmen des Verlustabzugs gem. § 10d Abs.

  • FG Hamburg, 07.05.1998 - V 240/97

    Einordnung der Kosten für Auslandsumzüge als Werbungskosten; Umzug eines Japaners

  • BVerwG, 25.08.1995 - 9 B 442.95

    Vorliegen eines absoluten Revisiongrundes - Anforderungen an die Darlegung der

  • BVerwG, 25.08.1995 - 9 B 401.95

    Vorliegen eines absoluten Revisiongrundes - Anforderungen an die Darlegung der

  • FG Brandenburg, 31.01.2001 - 1 K 87/98

    Ermittlung der Einkünfte i.S. des § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG; Rückumzugskosten eines

  • FG Hessen, 11.04.2000 - 13 K 1828/99

    Rückumzug; Ausland; berufliche Veranlassung; Kosten der Lebensführung -

  • BFH, 20.09.1995 - I R 175/94

    Begründung eines Urteils durch Verweisung auf Entscheidungsgründe eines anderen

  • FG Hamburg, 07.05.1998 - V 258/96

    Anwendbarkeit der Auslandsumzugskosten-Verordnung (AUV); Schätzung beruflich

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