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   BFH, 22.07.1993 - VI R 116/90   

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https://dejure.org/1993,1582
BFH, 22.07.1993 - VI R 116/90 (https://dejure.org/1993,1582)
BFH, Entscheidung vom 22.07.1993 - VI R 116/90 (https://dejure.org/1993,1582)
BFH, Entscheidung vom 22. Juli 1993 - VI R 116/90 (https://dejure.org/1993,1582)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 171, 547
  • BB 1993, 2007
  • BB 1994, 200
  • DB 1993, 2214
  • BStBl II 1993, 775
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.07.1989 - 5 AZR 501/88

    Besteuerung von auf die Bundesanstalt übergegangenen Lohnforderungen

    Auszug aus BFH, 22.07.1993 - VI R 116/90
    Denn der gesetzliche Übergang der Arbeitslohnforderung auf die BfA durch die Leistung des Arbeitslosengeldes gemäß § 115 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs (SGB) X hat die Rechtsnatur der späteren Zahlung an den Abtretungsempfänger - die BfA - als steuerpflichtigen Arbeitslohn nicht geändert (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 12. Juli 1989 5 AZR 501/88, Der Betrieb - DB - 1990, 278; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. März 1993 XI R 52/88, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1993, 945).
  • BFH, 25.10.1985 - VI R 130/82

    Inanspruchnahme des Arbeitgebers unbillig, wenn er den Lohnsteuerabzug

    Auszug aus BFH, 22.07.1993 - VI R 116/90
    In einem solchen Fall erscheint es unbillig, wenn die Behörde später als Haftungsschuld Lohnsteuer geltend macht, die nach ihrer eigenen, zuvor vertretenen Auffassung nicht geschuldet worden ist und die bei Befolgung ihrer eigenen Auskunft vom Arbeitgeber nicht abzuführen gewesen wäre (vgl. dazu das Senatsurteil vom 25. Oktober 1985 VI R 130/82, BFHE 144, 569, BStBl II 1986, 98, 99).
  • BFH, 16.03.1993 - XI R 52/88

    1. Der gesetzliche Übergang einer Arbeitslohnforderung gem. § 115 Abs. 1 SGB X

    Auszug aus BFH, 22.07.1993 - VI R 116/90
    Denn der gesetzliche Übergang der Arbeitslohnforderung auf die BfA durch die Leistung des Arbeitslosengeldes gemäß § 115 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs (SGB) X hat die Rechtsnatur der späteren Zahlung an den Abtretungsempfänger - die BfA - als steuerpflichtigen Arbeitslohn nicht geändert (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 12. Juli 1989 5 AZR 501/88, Der Betrieb - DB - 1990, 278; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. März 1993 XI R 52/88, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1993, 945).
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.01.1990 - 6 K 47/87
    Auszug aus BFH, 22.07.1993 - VI R 116/90
    Das Urteil ist in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1990, 474 veröffentlicht.
  • BFH, 15.11.2007 - VI R 66/03

    Steuerberechnung beim Zusammentreffen von Tarifermäßigung und

    Der infolge der Zahlung des Arbeitslosengeldes nach § 115 Abs. 1 des Zehnten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB X) eingetretene gesetzliche Übergang des Lohnanspruchs auf das Arbeitsamt hat die Rechtsnatur der an das Arbeitsamt geleisteten Zahlung als Arbeitslohn nicht geändert (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 12. Juli 1989 AZR 501/88, Der Betrieb --DB-- 1990, 278; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. März 1993 XI R 52/88, BFHE 171, 70, BStBl II 1993, 507; vom 22. Juli 1993 VI R 116/90, BFHE 171, 547, BStBl II 1993, 775, unter 1. a).
  • BFH, 12.02.2009 - VI R 40/07

    Vorprägung des Auswahlermessens bei mehreren Haftungsschuldnern, von denen jeder

    Das erstinstanzliche Gericht hat hierzu Feststellungen nachzuholen und insbesondere zu prüfen, ob der Kläger aufgrund unrichtiger Angaben in den Lohnkonten oder den Lohnsteuerbescheinigungen tatsächlich Lohnsteuer verkürzt hat (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juli 1993 VI R 116/90, BFHE 171, 547, BStBl II 1993, 775).
  • BFH, 13.07.1994 - I R 112/93

    Feststellungen im Strafurteil - Substantiierte Einwendungen - Zueigenmachen von

    Die Haftung gemäß § 71 AO 1977 ist keine zusätzliche Strafsanktion für steuerunehrliches Verhalten, sondern soll allein den durch die Hinterziehungshandlung verursachten Vermögensschaden des Fiskus ausgleichen (vgl. BFH-Urteile vom 26. August 1992 VII R 50/91, BFHE 169, 13, BStBl II 1993, 8 m. w. N.; vom 22. Juli 1993 VI R 116/90, BFHE 171, 547, BStBl II 1993, 775; Halaczinsky in Koch, Abgabenordnung - AO 1977, 4.
  • BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 97/00 R

    Konkursausfallgeld - Berechnung - Forderungsübergang auf die Bundesanstalt für

    Aus diesem Grunde nimmt auch nur das Nettoarbeitsentgelt am Anspruchsübergang teil (vgl BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 6; Kater in: Kasseler Kommentar, § 115 SGB X Rz 18 f), während der Arbeitgeber (Konkursverwalter) verpflichtet bleibt, die Steuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen (BFHE 171, 70, 73; 171, 547, 551; BAG AP Nr. 11 zu § 117 AFG), soweit kein Fall der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 2 EStG vorliegt.
  • LAG Köln, 08.04.2021 - 9 Ta 24/21

    Lohnsteuerbescheinigung - Vollstreckung - unvertretbare Handlung

    Denn bei der Erstellung und Übermittlung einer Lohnsteuerbescheinigung handelt es sich um eine genuin einkommensteuerrechtliche Verpflichtung der Schuldnerin als Arbeitgeberin, die dementsprechend für fehlerhafte Angaben gemäß § 42d Abs. 1 Nr. 3 EStG haftet, wenn die Einkommensteuer vom Finanzamt im Rahmen der Veranlagung auf Grund unrichtiger Angaben im Lohnkonto oder in der Lohnsteuerbescheinigung zu niedrig festgesetzt wird (BFH, Urteil vom 22. Juli 1993 - VI R 116/90 -, Rn. 19, juris; Schmidt/Krüger, 40. Aufl. 2021 Rn. 5, EStG § 42d Rn. 5).
  • BFH, 30.12.1998 - VII B 160/98

    USt-Hinterziehung; Haftung des Gehilfen

    Deshalb setzt die Haftungsinanspruchnahme des Gehilfen einer Steuerhinterziehung die Feststellung voraus, daß dessen (Beihilfe-)Handlung zu dem eingetretenen Erfolg einer Steuerverkürzung tatsächlich beigetragen hat, für ihn also (zumindest mit-)ursächlich gewesen ist (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juli 1993 VI R 116/90, BFHE 171, 547, BStBl II 1993, 775).
  • FG Niedersachsen, 19.09.2000 - 11 V 876/99

    Mangels Kausalität keine Haftung des Steuerhinterziehers für den Steuerausfall,

    Deshalb setzt die Haftungsinanspruchnahme des Beteiligten einer Steuerhinterziehung die Feststellung voraus, dass dessen Handlung zu dem eingetretenen Erfolg einer Steuerverkürzung tatsächlich beigetragen hat, für ihn also (zumindest mit-)ursächlich gewesen ist (vgl. BFH-Urteil vom 22.07.1993 VI R 116/90, BStBl II 1993, 775).
  • FG Düsseldorf, 09.03.2004 - 9 K 2666/03

    Werbungskosten; Nichtselbständige Arbeit; Haftung; Steuerhinterziehung;

    Die Haftung gemäß § 71 AO 1977 soll allein den durch die Hinterziehungshandlung verursachten Vermögensschaden des Fiskus ausgleichen (vgl. BFH Urteile vom 26. August 1992 VII R 50/91, BFHE 169, 13, BStBl II 1993, 8 m.w.N.; vom 22. Juli 1993 VI R 116/90, BFHE 171, 547, BStBl II 1993, 775 und vom 13. Juli 1994 - I R 112/93, BStBl II 1995, 198).
  • FG Brandenburg, 23.02.2005 - 4 K 401/02

    Negativer Progressionsvorbehalt bei Rückzahlung von Arbeitslosengeld;

    Steuerlich stellt sich die Zahlung des Arbeitgebers an den Sozialleistungsträger damit zum einen als Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer dar, dem in diesem Moment - obwohl er sozialrechtlich nicht mehr Forderungsberechtigter ist - Arbeitslohn zufließt (vgl. BFH in BStBl. II 1993, 507, unter II. 3 der Gründe; BFH, Urteil vom 22. Juli 1993 VI R 116/90, BStBl. II 1993, 775, unter 1. Buchst. a der Gründe; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 13. September 1994 VIII 695/87, nicht veröffentlicht; a.A. FG Berlin, Urteil vom 02. Oktober 2003 1 K 1499/02, EFG 2004, 185 , Rev. beim BFH: VI R 66/03); zum anderen ist hierin zugleich eine Zahlung des Arbeitnehmers an den Sozialleistungsträger zu sehen, mit der das nach § 117 Abs. 1 , Abs. 4 AFG geleistete Arbeitslosengeld rückerstattet wird.
  • LAG Saarland, 18.06.1997 - 1 Sa 185/96

    Steuern und Sozialabgaben: Redlichkeitspflicht des Arbeitnehmers bei

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urt. v. 1.7.1994, BStR 8/95; Urt. v. 22.7.1993 in DSTR 1993, 1478) ist die Haftungsschuld nach dem "Lohnsteuerkartenprinzip" zu ermitteln: d. h. die Steuer bemißt sich nach dem Betrag, der sich für den betreffenden Zufluß unter Berücksichtigung der Merkmale der Lohnsteuerkarte aus der Lohnsteuertabelle ergibt (vgl. Thomas: Die Ermittlung der Haftungsschuld bei unterbliebenem Lohnsteuerabzug in DStR 1995, 273, 275).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.07.1996 - 1 K 1978/93

    Lohnsteuer; verbilligtes Tanken als Arbeitslohn

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