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   BFH, 23.06.1993 - I R 72/92   

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BFH, 23.06.1993 - I R 72/92 (https://dejure.org/1993,497)
BFH, Entscheidung vom 23.06.1993 - I R 72/92 (https://dejure.org/1993,497)
BFH, Entscheidung vom 23. Juni 1993 - I R 72/92 (https://dejure.org/1993,497)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    KStG (1977) § 8 Abs. 3 S. 2, § 27 Abs. 3 S. 2

Papierfundstellen

  • BFHE 172, 51
  • NJW-RR 1994, 489 (Ls.)
  • BB 1993, 1936
  • BB 1993, 2145
  • DB 1993, 2162
  • DB 1993, 2163
  • BStBl II 1993, 801
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus BFH, 23.06.1993 - I R 72/92
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626).
  • BFH, 14.03.1990 - I R 6/89

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer

    Auszug aus BFH, 23.06.1993 - I R 72/92
    Ist allerdings der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine verdeckte Gewinnausschüttung auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren und im voraus getroffenen Vereinbarung fehlt (vgl. BFH-Urteil vom 14. März 1990 I R 6/89, BFHE 160, 459, BStBl II 1990, 795).
  • BFH, 26.04.1989 - I R 172/87

    Zur verdeckten Gewinnausschüttung bei bestehendem Wettbewerbsverbot eines

    Auszug aus BFH, 23.06.1993 - I R 72/92
    In einem solchen Fall besteht wegen des fehlenden Interessengegensatzes zwischen der Gesellschaft und dem beherrschenden Gesellschafter die Möglichkeit, den Gewinn der Gesellschaft mehr oder weniger beliebig festzusetzen und ihn so zu beeinflussen, wie es bei der steuerlichen Gesamtbetrachtung der Einkommen der Gesellschaft einerseits und des Gesellschafters andererseits am günstigsten ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1989 I R 172/87, BFHE 157, 138, BStBl II 1989, 673).
  • BFH, 29.04.1992 - I R 21/90

    Tantiemenvereinbarung unter Vorbehalt

    Auszug aus BFH, 23.06.1993 - I R 72/92
    Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1977 ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. BFH-Urteil vom 29. April 1992 I R 21/90, BFHE 168, 151, BStBl II 1992, 851).
  • BFH, 28.01.1981 - I R 10/77

    Tochtergesellschaft - Darlehn - Vorteilszuwendung - Kapitalertragsteuerpflicht -

    Auszug aus BFH, 23.06.1993 - I R 72/92
    Aus dem BFH-Urteil vom 28. Januar 1981 I R 10/77 (BFHE 133, 172, BStBl II 1981, 612) ergibt sich nichts anderes.
  • FG Münster, 07.12.2016 - 13 K 4037/13

    Verminderung der zugerechneten verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA);

    Diese Auffassung werde auch durch das sog. "Steuerberaterurteil" des BFH (vom 23.6.1993 I R 72/92, BFHE 172, 51, BStBl II 1993, 801) gestützt.
  • BFH, 27.11.2013 - I R 17/12

    Steuerbegünstigung einer kommunalen Eigengesellschaft (Rettungsdienst) als

    Gewinnanteile in diesem Sinne sind nicht nur offene, sondern auch verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) i.S. von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 2002 (Senatsbeschluss vom 8. August 2001 I B 40/01, BFH/NV 2001, 1536) und damit auch vGA in Gestalt verhinderter Vermögensmehrungen, die u.a. dann vorliegen, wenn die Kapitalgesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter Leistungen erbringt, für die sie kein angemessenes Entgelt erhält (vgl. z.B. Senatsurteile vom 23. Juni 1993 I R 72/92, BFHE 172, 51, BStBl II 1993, 801; vom 12. Juni 2013 I R 109-111/10, BFHE 241, 549, BStBl II 2013, 1024).
  • BFH, 18.12.1996 - I R 139/94

    Verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG in Form der

    Eine zur Herstellung der Ausschüttungsbelastung führende andere Ausschüttung i. S. des § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG ist bei einer Kapitalgesellschaft eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßte und nicht mit einer offenen Ausschüttung zusammenhängende Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die sich durch einen tatsächlichen Mittelabfluß bzw. die Nichtrealisierung der Vermögensmehrung konkretisiert hat (Senatsurteile vom 31. Oktober 1990 I R 47/88, BFHE 162, 546, BStBl II 1991, 255, m. w. N.; vom 23. Juni 1993 I R 72/92, BFHE 172, 51, BStBl II 1993, 801; BFH-Beschluß vom 25. Juni 1993 III B 225/92, BFH/NV 1994, 3).
  • BGH, 06.09.2012 - 1 StR 140/12

    Steuerhinterziehung (Zurechnung erworbener Geschäftsanteile bei formunwirksamer

    Hierdurch wurde das Vermögen der MC GmbH gemindert (zum Begriff der Vermögensminderung vgl. BFH, Urteil vom 23. Juni 1993 - I R 72/92, BStBl II 93, 801; Gosch in Gosch, KStG, 2. Aufl., § 8 Rn. 245 ff.).
  • BFH, 14.07.2004 - I R 16/03

    Ausschüttungsbelastung bei vGA

    b) Die für eine vGA erforderliche Vermögensminderung ist anhand der Steuerbilanz zu ermitteln, wie sie ohne Berücksichtigung der Rechtsfolge aus § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG a.F. unter Anwendung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes aufzustellen ist (vgl. Senatsurteil vom 23. Juni 1993 I R 72/92, BFHE 172, 51, BStBl II 1993, 801).

    Eine verdeckte Gewinn- "Ausschüttung" begründet solange keine "andere Ausschüttung" i.S. des § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG a.F., als sich die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung nicht durch einen Mittelabfluss bzw. die Nichtrealisierung einer Vermögensmehrung tatsächlich konkretisiert hat (Senatsurteile in BFHE 162, 546, BStBl II 1991, 255, m.w.N.; vom 20. Januar 1993 I R 55/92, BFHE 170, 241, BStBl II 1993, 376; in BFHE 172, 51, BStBl II 1993, 801).

    Auf eine tatsächliche Realisierung der Vermögensminderung als Voraussetzung für eine Ausschüttung hat der Senat bereits in seinen Entscheidungen in BFHE 172, 51, BStBl II 1993, 801 und BFHE 170, 241, BStBl II 1993, 376 abgestellt.

  • BGH, 24.05.2007 - 5 StR 72/07

    Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3

    Hier ist eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis bereits dann anzunehmen, wenn die Leistung der Gesellschaft an den Gesellschafter nicht auf einer klaren, von vornherein abgeschlossenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung beruht (vgl. BFHE 183, 94, 95; 172, 51, 54; 156, 155, 156).
  • BFH, 29.06.1994 - I R 137/93

    Die Rechtsfolgen der Korrektur einer verdeckten Gewinnausschüttung sind außerhalb

    In seinem Urteil vom 23. Juni 1993 I R 72/92 (BFHE 172, 51 , BStBl II 1993, 801), hat der Senat unter II. 1. ausgeführt, daß die Vermögensminderung (als Tatbestandsmerkmal einer verdeckten Gewinnausschüttung) mit Hilfe der Steuerbilanz zu ermitteln sei, wie sie ohne Berücksichtigung der Rechtsfolge des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1984 unter Anwendung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes (§ 5 Abs. 1 EStG ) aufzustellen sei.
  • BFH, 14.09.1994 - I R 6/94

    Behandlung des "Verzichts" auf die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist eine verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1984 bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Juni 1993 I R 72/92, BFHE 172, 51, BStBl II 1993, 801 m. w. N.).
  • BFH, 18.12.1996 - I R 26/95

    Verdeckte Gewinnausschüttung

    Die zu korrigierende Gewinnminderung ist anhand der Steuerbilanz zu ermitteln, wie sie ohne Rücksicht auf die Rechtsfolge des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz aufgestellt wurde (vgl. BFH-Urteile vom 23. Juni 1993 I R 72/92, BFHE 172, 51 , BStBl II 1993, 801; vom 29. Juni 1994 I R 137/93, BFHE 175, 347 ; vom 14. September 1994 I R 6/94, BFHE 175, 412 ).
  • BGH, 06.07.2004 - 5 StR 333/03

    Steuerhinterziehung (Körperschaftsteuer; verdeckte Gewinnausschüttung;

    Zusätzlich erfordert die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung, daß die Unterschiedsbetragsminderung bei der Körperschaft die Eignung hat, beim Gesellschafter einen sonstigen Bezug im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen (BFHE 200, 197, 198 f.; 172, 51, 52).

    Der so ermittelte Steuerbilanzgewinn ist mit demjenigen zu vergleichen, der sich bei dem Ansatz des Aufwandes als Ausschüttung ergibt (BFHE 175, 347, 349; 172, 51, 55 f.).

  • BFH, 06.07.2000 - I B 34/00

    VGA bei Unterwertverkauf einer ausländischen Beteiligung

  • FG Düsseldorf, 08.12.1998 - 6 K 3661/93

    Angemessenheit vereinbarter Konzernverrechnungspreise; Vorliegen verdeckter

  • FG Hamburg, 15.06.1995 - II 36/93

    An die Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte Honorare für wissenschaftliche

  • BFH, 08.12.2016 - IV R 5/13

    Betriebliche Veranlassung von Versicherungsbeiträgen an konzernfremden

  • BFH, 30.03.1994 - I B 185/93

    Körperschaftsteuer; Gehaltsverzicht durch GmbH-Geschäftsführer

  • BFH, 24.03.1998 - I R 88/97

    Keine vGA bei irrtümlicher Fehlbuchung

  • BFH, 13.11.1996 - I R 126/95

    Begleichung von Zahlungsansprüchen - Grundsatz ordnungsgemäßer Bilanzierung

  • FG Köln, 10.05.2006 - 13 K 67/03

    Drohverlustrückstellung eines Personenbeförderungsunternehmens

  • BFH, 13.07.1994 - I R 43/94

    Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens wegen unzureichender tatsächlicher

  • FG Köln, 22.08.2007 - 13 K 4234/03

    Behandlung von Zinsaufwendungen für ein Darlehen als verdeckte

  • FG Düsseldorf, 11.06.2002 - 6 K 5287/99

    Verdeckte Gewinnausschüttung; Wohnungsvermietung; Gesellschafter-Geschäftsführer;

  • FG Nürnberg, 09.04.2002 - I 139/99

    Wertberichtigung einer Gesellschafter-Darlehensforderung als Vermögensminderung

  • FG Münster, 10.02.2006 - 9 K 2994/00

    Ausfall einer gesellschaftsrechtlich veranlassten Forderung

  • FG Köln, 23.06.2004 - 13 K 403/02

    Kostendeckungszuschüsse als umsatzsteuerpflichtigen Aufwendungsersatz; vGA bei

  • FG München, 11.05.2001 - 15 K 2443/95

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verzicht auf Geschäftsführergehalt mit

  • BFH, 26.10.1993 - I B 112/93

    Teilwertabschreibung einer GmbH auf Forderungen gegen ihre Gesellschafter (§ 20

  • FG München, 18.12.2000 - 6 K 2809/98

    Erwerb von Forderungen gegen die Kapitalgesellchaft durch den

  • FG München, 26.04.2010 - 7 K 1741/07

    GbR als eine der Kapitalgesellschaft nahestehende Person bei Beteiligung einer

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.03.2020 - 3 K 1886/19

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Autoverkäufer durch Kaufpreiszahlungen

  • FG Düsseldorf, 19.03.2002 - 6 K 7786/99

    Verdeckte Gewinnausschüttung; Dressurpferd; Werbeträger; Aufwendungsersatz;

  • FG Hamburg, 23.04.2004 - III 51/01

    Verluste aus Spekulationsgeschäften und verdeckte Gewinnausschüttung

  • FG München, 22.07.1999 - 15 K 1673/95

    Möglichkeit der Bildung von Rückstellungen für sogenannte

  • FG Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 3 K 80/92

    Tatsächliche Verständigung über verdeckte Gewinnausschüttung; Vorliegen einer

  • FG München, 07.09.1998 - 7 K 3953/96

    Steuerrechtliche Anerkennung von Rückstellungen für eine Altersversorgung;

  • FG München, 29.05.1998 - 7 V 345/98

    Steuerliche Anerkennung von Rückstellungen; Künftige Aufwendungen im Zusammenhang

  • FG München, 04.03.1997 - 7 V 94/97

    Ansatz und Bewertung von aktiven wie passiven Wirtschaftsgütern in der Bilanz;

  • FG München, 28.04.1995 - 7 K 348/94

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung;

  • FG Niedersachsen, 26.02.1997 - VI 384/96

    Herstellung einer Auschüttungsbelastung für ein dem Ehemann einer

  • FG München, 26.09.1996 - 7 K 4135/91

    Nichtausweisung von Zinsen für eine Darlehensforderung gegenüber einem

  • FG München, 20.06.1999 - 7 V 2061/99

    Aussetzung der Vollziehung des Körperschaftsteuerbescheids und

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