Rechtsprechung
   BFH, 23.09.1993 - V R 132/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,868
BFH, 23.09.1993 - V R 132/89 (https://dejure.org/1993,868)
BFH, Entscheidung vom 23.09.1993 - V R 132/89 (https://dejure.org/1993,868)
BFH, Entscheidung vom 23. September 1993 - V R 132/89 (https://dejure.org/1993,868)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,868) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Leistungsort bei Reisebetreuungsleistungen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Reisebetreuung bei Auslandsreisen (§ 3 a UStG )

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 172, 240
  • BB 1994, 265
  • BB 1994, 58
  • BB 1994, 920
  • BStBl II 1994, 272
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.11.1975 - V R 138/73

    Die Durchführung einer Pauschalreise ist umsatzsteuerrechtlich keine einheitliche

    Auszug aus BFH, 23.09.1993 - V R 132/89
    Für mit eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahmen von Reisevorleistungen erbrachte Leistungen gelten die allgemeinen Vorschriften, insbesondere über den Ort der sonstigen Leistung nach § 3 a UStG 1980 (vgl. dazu BFH-Urteil vom 20. November 1975 V R 138/73, BFHE 118, 99, BStBl II 1976, 307).
  • BFH, 21.01.1993 - V B 95/92

    Inhalt der Besteuerung von nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers

    Auszug aus BFH, 23.09.1993 - V R 132/89
    Die Betreuungsleistungen durch angestellte Reiseleiter unterliegen nicht der Differenzbesteuerung nach § 25 Abs. 1 UStG 1980 (vgl. zur Differenzbesteuerung von Reiseleistungen: Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Januar 1993 V B 95/92, noch nicht veröffentlicht).
  • BFH, 26.03.1992 - V R 16/88

    Einheitliche sonstige Leistung durch Rennservice für Autorennfahrer

    Auszug aus BFH, 23.09.1993 - V R 132/89
    Dieser Leistungsort ist maßgebend, wenn nach § 3 a Abs. 2 bis Abs. 4 UStG 1980 keine anderen Leistungsorte in Betracht kommen (vgl. BFH-Urteil vom 26. März 1992 V R 16/88, BFHE 168, 458, BStBl II 1992, 929).
  • BFH, 20.12.2007 - V R 70/05

    Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die

    (1) Zwar ist der (seinerzeit ebenfalls für das Umsatzsteuerrecht zuständige) XI. Senat des BFH zu Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 4 der Richtlinie 77/388/EWG unter Hinweis auf das EuGH-Urteil Comune di Carpaneto Piacentino u. Comune di Rivergaro u.a. in Slg. 1989, I-3233, UR 1991, 77 davon ausgegangen, welche Rechtsetzungstechnik die Mitgliedstaaten beim Gebrauchmachen der in dieser Bestimmung vorgesehenen Befugnis wählten, stehe in ihrem Ermessen (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 XI R 33/94, BFHE 182, 454, BStBl II 1999, 418, unter II.2.).

    (2) Der EuGH hat aber in dem vom XI. Senat des BFH in Bezug genommenen Urteil Comune di Carpaneto Piacentino u. Comune di Rivergaro u.a. in Slg. 1989, 3233, UR 1991, 77 (zu Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG) in Randnrn.

    (6) Der Senat vermag auch nicht der Ansicht des FA zu folgen, aus den Urteilen des EuGH Comune di Carpaneto Piacentino u. Comune di Rivergaro u.a. in Slg. 1989, I-3233, UR 1991, 77, und aus dem EuGH-Urteil Câmara Municipal do Porto in Slg. 2000, I-11435, UR 2001, 108 ergebe sich zweifellos, dass Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG nur dann anwendbar sei, sofern die Behandlung der öffentlichen Hand als Nicht-Steuerpflichtige zu Nachteilen bei den mit ihr in Konkurrenz stehenden anderen Steuerpflichtigen führe.

  • BFH, 17.03.2010 - XI R 17/08

    Unternehmereigenschaft einer Gemeinde bei Einsatz eines mit Werbeaufdrucken

    Hierauf kommt es aber nach der Rechtsprechung des EuGH nicht an (EuGH-Urteile vom 17. Oktober 1989 Rs. C-231/87 und C-129/88 --Comune di Carpaneto Piacentino u.a.--, Slg. 1989, 3233, UR 1991, 77, Randnr. 13, und vom 12. September 2000 Rs. C-276/97 --Kommission/Frankreich--, Slg. 2000, I-6251, Internationales Steuerrecht 2000, 620, Randnr. 33).
  • BFH, 22.09.2005 - V R 28/03

    Verpachtung eines Eigenjagdbezirks durch Gebietskörperschaft

    Diese Bestimmung ist dahin auszulegen, dass es sich bei den Tätigkeiten "im Rahmen der öffentlichen Gewalt" um solche Tätigkeiten handelt, die die Einrichtungen des öffentlichen Rechts im Rahmen der eigens für sie geltenden rechtlichen Regelung ausüben; ausgenommen sind die Tätigkeiten, die sie unter den gleichen rechtlichen Bedingungen ausüben wie private Wirtschaftsteilnehmer (EuGH-Urteile vom 17. Oktober 1989 Rs. 231/87 und 129/88, Comune di Carpaneto Piacentino u.a., Slg. 1989, 3233, UR 1991, 77, und vom 12. September 2000 Rs. C-276/97, Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-6251, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2000, 620).
  • BFH, 27.02.2003 - V R 78/01

    Parkplatzüberlassung durch Gemeinde

    Es reicht aber --entsprechend dem Zweck der Bestimmung, die Steuerneutralität zu gewährleisten-- nach der Rechtsprechung des EuGH aus, wenn die Tätigkeiten von Einrichtungen des öffentlichen Rechts --im Wettbewerb mit ihnen-- auch von Privaten ausgeübt werden können und ihre Behandlung als Nicht-Steuerpflichtige "zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen kann" (vgl. EuGH-Urteil vom 17. Oktober 1989 Rs. 231/87 und 129/88, Slg. 1989, 3233, Leitsatz 2 und Rdnr. 22, UR 1991, 77).
  • BFH, 12.10.2016 - XI R 5/14

    Zum Leistungsort bei Einräumung der Berechtigung, auf mehreren Golfplätzen im In-

    § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG ist daher --trotz seines nicht völlig identischen Wortlauts-- i.S. des Art. 54 MwStSystRL richtlinienkonform auszulegen (vgl. ebenso zur früheren Rechtslage BFH-Urteile vom 23. September 1993 V R 132/89, BFHE 172, 240, BStBl II 1994, 272, unter 2., Rz 8; vom 1. Dezember 2010 XI R 27/09, BFHE 232, 560, BStBl II 2011, 458, Rz 48; BFH-Beschluss vom 4. April 2012 V B 78/11, BFH/NV 2012, 1195, Rz 7).
  • FG Münster, 11.12.2008 - 5 K 6658/03

    Die Hochschule als Unternehmerin?

    Es reicht aber - entsprechend dem Zweck der Bestimmung, die Steuerneutralität zu gewährleisten - nach der Rechtsprechung des EuGH aus, wenn die Tätigkeiten von Einrichtungen des öffentlichen Rechts - im Wettbewerb mit ihnen - auch von Privaten ausgeübt werden können und ihre Behandlung als Nicht-Steuerpflichtige "zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde" (vgl. EuGH-Urteil vom 17. Oktober 1989 Rs. 231/87 und 129/88, Slg. 1989, 3233, Leitsatz 2 und Rdnr. 22, UR 1991, 77).
  • BFH, 10.12.1992 - V R 3/88

    Öffentlich-rechtliches Gemeindeparkhaus als Gewerbebetrieb

    Denn die Klägerin ist jedenfalls deswegen unternehmerisch tätig, weil die Nichtbesteuerung der aufgrund Satzung gebührenpflichtigen Überlassung von Parkplätzen zu größeren Wettbewerbsverzerrungen gegenüber solchen Steuerpflichtigen führen würde, die Parkplätze in Parkhäusern steuerpflichtig überlassen (vgl. Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2 der 6. EG-Richtlinie 77/388/EWG, sowie EuGH-Urteil in UR 1991, 77; und Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Juni 1988 V R 79/84, BFHE 154, 192, BStBl II 1988, 910).
  • BFH, 17.03.2022 - XI R 23/21

    Besteuerung der Umsätze eines Freizeitparks

    Als Ausgangsleistungen mit eigenen Mitteln (Eigenleistungen) unterliegen sie auch nicht der Margenbesteuerung des § 25 Abs. 1 UStG (s. allgemein BFH-Urteil vom 23.09.1993 - V R 132/89, BFHE 172, 240, BStBl II 1994, 272, unter 1.; EuGH-Urteil Madgett und Baldwin vom 22.10.1998 - C-308/96 und C-94/97, EU:C:1998:496, Rz 35).
  • FG Düsseldorf, 26.05.1999 - 5 K 457/95

    Eingliederung in den Unternehmensbereich als Voraussetzung der wirtschaftlichen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Berlin, 20.03.2001 - 7 K 7137/99

    Ort einer sonstigen Leistung einer ausschließlich im Ausland ansässigen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 06.11.2002 - V R 57/01

    "unterhaltende" Leistungen und "ähnliche" Leistungen

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7306/17

    Umsatzsteuer 2011, 2012 und 2013

  • FG Köln, 23.02.2000 - 4 K 3030/95

    Unternehmereigenschaft der Deutschen Bundespost Telekom

  • FG München, 19.07.2007 - 14 K 2688/06

    Ort der Reisebetreuungsleistung i.S.d. Umsatzsteuergesetz; Ort der Leistung bei

  • FG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - 14 K 4038/08

    Umsatzsteuerbefreiung für Einzeltherapie und Paartherapie sowie

  • BFH, 31.05.1994 - V B 136/93

    Vermietung gewerblicher Räume - Abzug von Vorsteuer wegen eines Umbaus von Räumen

  • FG Berlin, 13.07.1999 - 7 B 7355/98
  • FG Hessen, 20.10.1997 - 6 V 3557/97

    Option zur Umsatzsteuer gem. § 9 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) bei Vermietung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht