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   BFH, 16.12.1993 - V R 103/88   

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BFH, 16.12.1993 - V R 103/88 (https://dejure.org/1993,550)
BFH, Entscheidung vom 16.12.1993 - V R 103/88 (https://dejure.org/1993,550)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 1993 - V R 103/88 (https://dejure.org/1993,550)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 173, 262
  • NVwZ 1995, 206
  • BB 1994, 564
  • BB 1994, 632
  • DB 1994, 616
  • BStBl II 1994, 278
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.11.1989 - V R 85/84

    Kein Vorsteuerabzug aus vergeblichen Planungskosten eines Altersheimes

    Auszug aus BFH, 16.12.1993 - V R 103/88
    Kommt es nach Vorbereitungshandlungen für eine neue unternehmerische Tätigkeit, die in sachlichem Zusammenhang mit der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit steht, nicht zur Ausführung entgeltlicher Umsätze, sind die Vorbereitungshandlungen Fehlmaßnahmen im Rahmen des bestehenden Unternehmens bzw. Betriebes gewerblicher Art. Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 21. Juli 1988 V R 87/83, BFHE 155, 177, BStBl II 1989, 60, und vom 30. November 1989 V R 85/84, BFHE 159, 272, BStBl II 1990, 345) kommt es für die Anwendung des § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG 1980 nicht auf die beabsichtigte Verwendung der bezogenen Leistungen, sondern auf deren tatsächliche erstmalige Verwendung an.
  • BFH, 06.05.1993 - V R 45/88

    Kein Vorsteuerabzug bei erfolglosen Vorbereitungshandlungen für eine

    Auszug aus BFH, 16.12.1993 - V R 103/88
    a) Im Urteil vom 6. Mai 1993 V R 45/88 (BFHE 171, 138, BStBl II 1993, 564) hat der Senat ausgeführt, daß Vorbereitungshandlungen die Unternehmereigenschaft nicht begründen können.
  • BFH, 18.08.1988 - V R 194/83

    Umsatzsteuer - Unternehmen - Steuerbescheid - Änderung - Bekanntgabe

    Auszug aus BFH, 16.12.1993 - V R 103/88
    Eine juristische Person des öffentlichen Rechts hat nur ein Unternehmen im umsatzsteuerrechtlichen Sinne, das ihre sämtlichen Betriebe gewerblicher Art sowie ihre land- und forstwirtschaftlichen Betriebe umfaßt (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. August 1988 V R 194/83, BFHE 154, 274, BStBl II 1988, 932).
  • BFH, 21.07.1988 - V R 87/83

    Vorsteuerabzug und Vorsteueraufteilung, wenn die mit Umsatzsteuer belasteten

    Auszug aus BFH, 16.12.1993 - V R 103/88
    Kommt es nach Vorbereitungshandlungen für eine neue unternehmerische Tätigkeit, die in sachlichem Zusammenhang mit der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit steht, nicht zur Ausführung entgeltlicher Umsätze, sind die Vorbereitungshandlungen Fehlmaßnahmen im Rahmen des bestehenden Unternehmens bzw. Betriebes gewerblicher Art. Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 21. Juli 1988 V R 87/83, BFHE 155, 177, BStBl II 1989, 60, und vom 30. November 1989 V R 85/84, BFHE 159, 272, BStBl II 1990, 345) kommt es für die Anwendung des § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG 1980 nicht auf die beabsichtigte Verwendung der bezogenen Leistungen, sondern auf deren tatsächliche erstmalige Verwendung an.
  • BGH, 12.05.2011 - III ZR 59/10

    Qualifizierter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht wegen Versagung des

    (2) Das Urteil in der Rechtssache Rompelman beeinflusste aus diesem Grund noch nicht die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum "erfolglosen" oder "umsatzlosen" Unternehmer, von dem zunächst erstattete Vorsteuerbeträge wegen fehlender Unternehmereigenschaft zurückgefordert werden konnten, wenn sich nachträglich herausstellte, dass die beabsichtigte wirtschaftliche Tätigkeit nicht aufgenommen wurde (vgl. BFH, Urteile vom 6. Mai 1993, BFHE 171, 138; vom 16. Dezember 1993, BFHE 173, 262; vom 15. September 1994, BFHE 176, 149).
  • FG Baden-Württemberg, 18.07.2012 - 14 K 702/10

    Umsatzsteuerbarkeit von Verkäufen über "ebay"

    Steht eine Tätigkeit mit der bisherigen Tätigkeit eines Unternehmers in keinem sachlichen Zusammenhang, ist sie seiner unternehmerischen Sphäre allerdings erst dann zuzurechnen, wenn der Unternehmer auch im Rahmen seines neuen Tätigkeitsfelds nachhaltig Leistungen gegen Entgelt im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG erbringt (BFH-Urteil vom 16. Dezember 1993 V R 103/88, BStBl II 1994, 278; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts - FG - vom 16. September 2010 16 K 315/09, juris).
  • BGH, 23.11.1995 - IX ZR 225/94

    Haftungsausfüllende Kausalität bei anwaltlicher Pflichtverletzung; Abhängigkeit

    Das gilt auch dann, wenn ein Unternehmer eine neue, in keinem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Tätigkeit stehende Betätigung aufnimmt (BFH NVwZ 1995, 206).
  • FG Sachsen-Anhalt, 29.01.2002 - 6 K 1747/98

    Zuordnung erhaltener Zuschüsse zum Rahmen des Unternehmens; Vorsteuerabzug;

    Es fehle u.a. der sachliche Zusammenhang mit der bisherigen Tätigkeit (BFH-Urteil vom 16.12.1993, BStBl II 1994, 278; Bundesministerium für Finanzen - BMF- vom 2.12.1996, BStBl I 1996, 1461).

    Entscheidend ist vorliegend allein - worauf bereits die Klägerin zutreffend hingewiesen hat -, ob die o.g. F/E-Leistungen in einem sachlichen Zusammenhang mit der bisherigen Tätigkeit der Klägerin standen bzw. ob die Klägerin anderenfalls ernsthaft die Aufnahme einer neuen unternehmerischen Tätigkeit beabsichtigt hatte (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1993 V R 103/88, BStBl II 1994, 278).

    Der vom BFH geforderte sachliche Zusammenhang umfasst jede Art. von Ausweitung, Ergänzung und Abrundung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit (BFH-Urteil vom 16. Dezember V R 103/88, a.a.O.).

  • BFH, 15.09.1994 - V R 12/93

    Vorsteuerabzug bei sog. Fehlmaßnahmen

    Dieses Verständnis liegt dem Senatsurteil vom 16. Dezember 1993 V R 103/88 (BFHE 173, 262, BStBl II 1994, 278) zugrunde.

    Da es nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile in BFHE 155, 177, BStBl II 1989, 60; BFHE 159, 272, BStBl II 1990, 345; BFHE 173, 262, BStBl II 1994, 278) für die Anwendung des § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG 1980 nicht auf die beabsichtigte Verwendung der bezogenen Leistungen, sondern auf deren tatsächliche erstmalige Verwendung ankommt, stellt sich die - vom FG erörterte und von der Klägerin bejahte - Frage nicht, ob der Unternehmer einen nicht tatsächlich ausgeführten, sondern lediglich geplanten (Verpachtungs-) Umsatz gemäß § 9 UStG 1980 als steuerpflichtig behandeln kann.

  • FG Sachsen, 29.01.2002 - 6 K 1747/98

    Anteilige Kürzung von Vorsteuerbeträgen; Abgrenzung der unternehmerischen von der

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  • BFH, 07.05.1997 - V R 39/95

    An- und Verkauf eines Pkw durch branchenfremde Händler

    In diesem Fall ist eine solche Tätigkeit seiner unternehmerischen Sphäre erst dann zuzurechnen, wenn er im Rahmen des neuen Tätigkeitsfeldes nachhaltige Leistungen gegen Entgelt i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1991 ausführt (Senatsurteil vom 16. Dezember 1993 V R 103/88, BFHE 173, 262, BStBl II 1994, 278).

    Der Senat hat hierzu in seinem Urteil in BFHE 173, 262, BStBl II 1994, 278 bereits betont, daß das Erfordernis eines sachlichen Zusammenhangs mit der unternehmerischen Tätigkeit in einem weiteren Sinne zu verstehen ist, der jede Art von Ausweitung, Ergänzung oder Abrundung umfaßt.

  • BFH, 07.09.1995 - V R 25/94

    Zur Nachhaltigkeit beim An- und Verkauf neuer Kfz

    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Dezember 1993 V R 103/88 (BFHE 173, 262, BStBl II 1994, 278 unter 1. b) ist eine Tätigkeit, die mit der bisherigen Tätigkeit eines Unternehmers in keinem sachlichen Zusammenhang steht, seiner unternehmerischen Sphäre zwar erst dann zuzurechnen, wenn der Unternehmer auch im Rahmen des neuen Tätigkeitsfeldes nachhaltig Leistungen gegen Entgelt i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980 erbringt.
  • FG Nürnberg, 25.07.1995 - II 120/94
    Die Klägerin habe 1986 tatsächliche Außenumsätze erzielt, so daß sie entsprechend den Urteilen des BFH vom 06.05.1993 V R 45/88 , BStBl. II 1993, 564 und 16.12.1993 V R 103/88 , BStBl. II 1994, 278 als Unternehmerin zu veranlagen sei.

    Für Vorbereitungshandlungen eines "Unternehmers", bei dem es nicht oder nicht nachhaltig zur Ausführung entgeltlicher Leistungen kommt, ist von dem oben bezeichneten Grundsatz keine Ausnahme zu machen (vgl. BFH Urteile vom 06.05.1993 V R 45/88 , BStBl. II 1993, 564 und vom 16.12.1993 V R 103/88 , BStBl. II 1994, 278).

  • FG München, 14.06.1995 - 3 V 163/95

    Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides; Zurechnung von

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  • FG Sachsen, 25.04.2001 - 5 K 915/98

    Erbringung von Bauleistungen gegenüber einer nahezu gesellschafteridentischen

  • FG Sachsen-Anhalt, 25.04.2001 - 5 K 915/98

    Leistungsaustausch oder nicht steuerbarer Innenumsatz zwischen

  • FG München, 12.06.1995 - 1 K 1402/93

    Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit; Abzug von Werbungskosten;

  • FG Hamburg, 04.09.1997 - II 117/96

    Streit um die Berücksichtigung von abziehbaren Vorsteuerbeträgen bei der

  • FG Köln, 23.03.2000 - 2 K 460/99

    Vorsteuerabzug bei Fehlmaßnahmen

  • FG Niedersachsen, 19.02.2004 - 5 K 99/00

    Vorsteuerabzug einer juristischen Person des öffentlichen Rechts trotz nach

  • BFH, 28.01.1999 - V B 142/98

    Lieferungen im Rahmen des Unternehmens; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • BFH, 20.07.1995 - V R 121/93

    Zeitpunkt der Grundstückslieferung

  • BFH, 02.08.1996 - XI B 208/95

    Anforderungen an Beschwerdebegründung als Zulässigkeitsvoraussetzung

  • FG Köln, 23.02.2000 - 10 K 2593/99

    Vorsteuerabzug auch bei erfolglosem Unternehmer mit objektiv

  • FG Niedersachsen, 16.09.2010 - 16 K 315/09

    Ebay-Handel mit Modellbauteilen stellt eine unternehmerische Tätigkeit dar;

  • BFH, 26.01.1996 - XI B 147/95

    Vorsteuerabzug bei gemischter Verwendung von Eingangsleistungen

  • BFH, 04.05.1994 - XI R 106/92

    Umsatzsteuer; Vorkostenabzug bei vergeblichen Aufwendungen

  • FG München, 22.11.2007 - 14 K 2253/05

    Möglichkeit einer Vorsteuerberichtigung im Zusammenhang mit einem Bauprojekt;

  • FG Baden-Württemberg, 07.03.2007 - 13 K 142/03

    Keine Vorsteueraufteilung nach bei Gebäudenutzung entstandenen Personalkosten und

  • FG Berlin, 16.01.2001 - 7 K 7477/98

    Vorsteuerabzug bei späterem Scheitern der beabsichtigten Verwendung zu

  • FG München, 11.04.2002 - 14 K 475/99

    Vermittlungsleistungen eines Handelsunternehmers als steuerplichtige Leistungen;

  • FG München, 13.12.1995 - 1 K 1236/93

    Anspruch auf Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; Abziehbarkeit von

  • FG München, 09.04.1997 - 1 K 2278/94

    Steuerliche Behandlung von Aufwendungen für einen Sprachkurs auf Malta;

  • FG Berlin, 25.04.1996 - I 37/94

    Liebhaberei bei Unterhaltung einer Motoryacht mit Veranstaltungsbetrieb;

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.06.1995 - 1 K 1064/94

    Umsatzsteuer; Vermittlungsleistungen bei Veräußerung eines Grundstücks

  • FG München, 15.10.1997 - 1 K 3355/95

    Aufwendungen einer im Krankenhaus beschäftigten Röntgenassistentin für die

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