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   BFH, 24.11.1993 - X R 28/93   

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https://dejure.org/1993,2482
BFH, 24.11.1993 - X R 28/93 (https://dejure.org/1993,2482)
BFH, Entscheidung vom 24.11.1993 - X R 28/93 (https://dejure.org/1993,2482)
BFH, Entscheidung vom 24. November 1993 - X R 28/93 (https://dejure.org/1993,2482)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 173, 323
  • BB 1994, 712
  • DB 1994, 916
  • BStBl II 1994, 322
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.06.1978 - VIII R 136/74

    Erhöhte Absetzungen für Abnutzung - Außergewöhnliche Abnutzung

    Auszug aus BFH, 24.11.1993 - X R 28/93
    Bereits vor Einfügung des § 7 Abs. 5 Satz 2 EStG durch das Steueränderungsgesetz 1979 hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 27. Juni 1978 VIII R 136/74 (BFHE 126, 15, 17, BStBl II 1979, 8) sowohl die lineare AfA nach § 7 Abs. 4 EStG als auch die degressive AfA nach § 7 Abs. 5 EStG im Gegensatz zu den erhöhten Absetzungen nach § 7 b EStG als "die normalen AfA für Gebäude" bezeichnet.
  • Drs-Bund, 11.10.1982 - BT-Drs 9/2024
    Auszug aus BFH, 24.11.1993 - X R 28/93
    Denn in der Gesetzesbegründung wird ausdrücklich darauf hingewiesen (BTDrucks 9/2024, S. 66), durch den Zusatz werde die bisherige Rechtslage nicht geändert, sondern nur klargestellt, daß es sich bei den AfA nach § 7 Abs. 5 EStG nicht um erhöhte Absetzungen handle; die Klarstellung sei erforderlich geworden, weil im Schrifttum zunehmend die nicht der Absicht des Gesetzgebers entsprechende gegenteilige Auffassung vertreten worden sei.
  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 6/01

    Baudenkmal: Umbau als Herstellung eines neuen Gebäudes?

    Die Bestimmung ist deshalb nicht einschlägig, weil --wie § 7 Abs. 5 Satz 2 EStG verdeutlicht-- die AfA nach § 7 Abs. 5 EStG nicht zu den erhöhten Absetzungen gehört (BFH-Urteile vom 18. Juni 1996 IX R 40/95, BFHE 181, 23, BStBl II 1996, 645; in BFHE 198, 432, BStBl II 2002, 472, zu II.3. der Gründe; vom 24. November 1993 X R 28/93, BFHE 173, 323, BStBl II 1994, 322; Schmidt/Drenseck, a.a.O., § 7 Rz. 157).
  • FG Hessen, 07.03.2006 - 11 K 1266/04

    Verfassungskonforme Auslegung der Beschränkung des vertikalen Verlustausgleichs

    Bei den im Streitfall in An-spruch genommenen Abschreibungen für Abnutzung nach § 7 Abs. 4 und Abs. 5 EStG handelt es sich - auch im Falle der degressiven Abschreibung - nicht um erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen (vgl. BFH, Urteil vom 24. November 1993 X R 28/93, BStBl II 1994, 322).

    Bei den im Streitfall in An-spruch genommenen Abschreibungen für Abnutzung nach § 7 Abs. 4 und Abs. 5 EStG handelt es sich - auch im Falle der degressiven Abschreibung - nicht um erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen (vgl. BFH, Urteil vom 24. November 1993 X R 28/93, BStBl II 1994, 322).

    Bei den im Streitfall in An-spruch genommenen Abschreibungen für Abnutzung nach § 7 Abs. 4 und Abs. 5 EStG handelt es sich - auch im Falle der degressiven Abschreibung - nicht um erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen (vgl. BFH, Urteil vom 24. November 1993 X R 28/93, BStBl II 1994, 322).

  • BFH, 18.06.1996 - IX R 40/95

    Erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten bei Baudenkmälern

    Degressive AfA nach § 7 Abs. 5 EStG sind - im Gegensatz zu Absetzungen nach § 82i EStDV - keine erhöhten Absetzungen (§ 7 Abs. 5 Satz 2 EStG; Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. November 1993 X R 28/93, BFHE 173, 323, BStBl II 1994, 322).
  • FG Schleswig-Holstein, 03.03.2005 - 3 K 50146/03

    Wahl unterschiedlicher AfA-Methoden durch Miteigentümer eines Wohngebäudes

    Die degressive AfA nach § 7 Abs. 5 EStG ist keine erhöhte Absetzung im Sinne von § 7a EStG , sondern eine Form der normalen AfA gemäß § 7 EStG (vgl. BFH, Urteil vom 24. November 1993, X R 28/93, BStBl. II 1994, 322; Urteil vom 27. Juni 1978, VIII R 136/74, BFHE 126, 15 ; BStBl. II 1979, 8; Urteil vom 11. Januar 1963, VI R 20/62 S, BFHE 76, 646, BStBl. III 1963, 236; Drenseck, in: Schmidt, EStG , 23. Aufl. 2004, § 7 Rn 157, § 7a Rn. 1).
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