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   BFH, 26.03.1996 - IX R 51/92   

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https://dejure.org/1996,212
BFH, 26.03.1996 - IX R 51/92 (https://dejure.org/1996,212)
BFH, Entscheidung vom 26.03.1996 - IX R 51/92 (https://dejure.org/1996,212)
BFH, Entscheidung vom 26. März 1996 - IX R 51/92 (https://dejure.org/1996,212)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 12; AO 1977 § 42

  • Wolters Kluwer

    Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts - Mißbrauch - Schenkung an Kind - Schaffung von Werbungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gestaltungsmißbrauch bei Finanzierung eines Mietwohngrundstücks mit Darlehen der minderjährigen Tochter aus von der Mutter geschenkten Mitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Darlehen von minderjähriger Tochter

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Vorsicht bei Darlehen unter Angehörigen

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 Nr 1
    Darlehen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 180, 330
  • NJW 1996, 3167
  • FamRZ 1996, 1471 (Ls.)
  • BB 1996, 1700
  • DB 1996, 1707
  • BStBl II 1994, 443
  • BStBl II 1996, 443
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.11.1982 - GrS 1/81

    Pensionsnehmer - Übertragung von Wertpapieren - Pensionsgeschäft - Steuerfreiheit

    Auszug aus BFH, 26.03.1996 - IX R 51/92
    Das Bestreben, Steuern zu sparen, macht eine rechtliche Gestaltung nicht unangemessen (Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. November 1982 GrS 1/81, BFHE 137, 433, 444, BStBl II 1983, 272); auch Angehörigen steht es grundsätzlich frei, ihre Rechtsverhältnisse steuerlich möglichst günstig zu gestalten.
  • BFH, 23.02.1988 - IX R 157/84

    Vermietung einer Eigentumswohnung an unterhaltsberechtigtes volljähriges Kind als

    Auszug aus BFH, 26.03.1996 - IX R 51/92
    Eine Umgehung im Sinne dieser Vorschrift ist nach ständiger Rechtsprechung gegeben, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die - gemessen an dem erstrebten Ziel - unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (vgl. insbesondere Senatsurteile vom 16. Januar 1996 IX R 13/92, zur Veröffentlichung bestimmt - neutralisierter Abdruck ist beigefügt - vom 12. Juli 1988 IX R 149/83, BFHE 154, 93, BStBl II 1988, 942, sowie vom 23. Februar 1988 IX R 157/84, BFHE 152, 496, BStBl II 1988, 604).
  • BFH, 16.01.1992 - V R 1/91

    Missbräuchliche Vermietung von Praxis an Ehemann

    Auszug aus BFH, 26.03.1996 - IX R 51/92
    Eine rechtliche Gestaltung ist dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen bestimmter wirtschaftlicher Ziele nicht gebraucht, obwohl hierfür keine beachtlichen außersteuerlichen Gründe vorliegen, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel, Steuern zu sparen, nicht erreichbar sein soll (BFH-Urteil vom 16. Januar 1992 V R 1/91, BFHE 167, 215, 217, BStBl II 1992, 541, m. w. N.).
  • BFH, 12.07.1988 - IX R 149/83

    Spekulationsgeschäft bei mißbräuchlich i. S. von § 42 AO zwischengeschalteter

    Auszug aus BFH, 26.03.1996 - IX R 51/92
    Eine Umgehung im Sinne dieser Vorschrift ist nach ständiger Rechtsprechung gegeben, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die - gemessen an dem erstrebten Ziel - unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (vgl. insbesondere Senatsurteile vom 16. Januar 1996 IX R 13/92, zur Veröffentlichung bestimmt - neutralisierter Abdruck ist beigefügt - vom 12. Juli 1988 IX R 149/83, BFHE 154, 93, BStBl II 1988, 942, sowie vom 23. Februar 1988 IX R 157/84, BFHE 152, 496, BStBl II 1988, 604).
  • BFH, 16.01.1996 - IX R 13/92

    Zur Anerkennung eines Mietverhältnisses mit dem geschiedenen Ehemann

    Auszug aus BFH, 26.03.1996 - IX R 51/92
    Eine Umgehung im Sinne dieser Vorschrift ist nach ständiger Rechtsprechung gegeben, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die - gemessen an dem erstrebten Ziel - unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (vgl. insbesondere Senatsurteile vom 16. Januar 1996 IX R 13/92, zur Veröffentlichung bestimmt - neutralisierter Abdruck ist beigefügt - vom 12. Juli 1988 IX R 149/83, BFHE 154, 93, BStBl II 1988, 942, sowie vom 23. Februar 1988 IX R 157/84, BFHE 152, 496, BStBl II 1988, 604).
  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Dieser Beurteilung wäre zu folgen, wenn die Eltern dem Unterhalt empfangenden Kind gleichsam die Miete "schenken" und (nur) durch den gleichzeitigen Abschluß des Mietvertrages einen an sich privaten Vorgang in die Einkunftssphäre verlagerten (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 10. Oktober 1991 XI R 1/86, BFHE 166, 136, BStBl II 1992, 239 - Grundstücksverkauf mit gleichzeitiger Teilschenkung des Kaufpreises; Senatsurteil vom 26. März 1996 IX R 51/92, BFHE 180, 330, BStBl II 1996, 443 - Darlehen der minderjährigen Tochter an Elternteil aus zuvor vom anderen Elternteil zu diesem Zweck geschenkten Mitteln).
  • FG Hessen, 29.11.2017 - 4 K 127/15

    § 42 AO

    Ein Gestaltungsmissbrauch, durch den der Steueranspruch so entsteht, wie er bei einer der den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht, ist nach der Rechtsprechung nur gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die gemessen an dem erstrebten Ziel unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (BFH-Urteil vom 26. März 1996 IX R 51/92, BStBl II 1996, 443; BFH-Urteil vom 7. Juli 1998 VIII R 10/96, BStBl II 1999, 729; BFH-Urteil vom 8. Mai 2003 IV R 54/01, BStBl II 2003, 854; BFH-Urteil vom 18. Dezember 2013 I R 25/12, BFH/NV 2014, 904).
  • BFH, 18.12.2013 - I R 25/12

    Verlustvortrag nach Verschmelzung von Schwestergesellschaften (Altfall) -

    Denn ein Gestaltungsmissbrauch, durch den der Steueranspruch so entsteht, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht (§ 42 Abs. 1 Satz 2 AO a.F.), ist nur gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die gemessen an dem erstrebten Ziel unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (BFH-Urteile vom 26. März 1996 IX R 51/92, BFHE 180, 330, BStBl II 1996, 443; vom 7. Juli 1998 VIII R 10/96, BFHE 186, 534, BStBl II 1999, 729; vom 8. Mai 2003 IV R 54/01, BFHE 202, 219, BStBl II 2003, 854).
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