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   BFH, 06.05.1994 - VI R 47/93   

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https://dejure.org/1994,471
BFH, 06.05.1994 - VI R 47/93 (https://dejure.org/1994,471)
BFH, Entscheidung vom 06.05.1994 - VI R 47/93 (https://dejure.org/1994,471)
BFH, Entscheidung vom 06. Mai 1994 - VI R 47/93 (https://dejure.org/1994,471)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 38 Abs. 2 Satz 2, § 40, § 40 a; AO 1977 § 170 Abs. 2 Nr. 1, § 171 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4, § 174 Abs. 4

  • Wolters Kluwer

    Lohnsteuer - Pauschale - Entstehung - Außenprüfung - Finanzamt - Haftungsbescheid - Anfechtung - Hemmung - Pauschalierungsbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 174, 363
  • BB 1994, 1490
  • DB 1994, 2064
  • BStBl II 1994, 715
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 30.11.1989 - I R 14/87

    Zulässigkeit der Erhebung pauschaler Lohnkirchensteuer; zur Rechtsnatur der

    Auszug aus BFH, 06.05.1994 - VI R 47/93
    Die pauschale Lohnsteuer entsteht im Zeitpunkt des Zuflusses des Lohns beim Arbeitnehmer (Bestätigung der Rechtsprechung in dem BFH-Urteil vom 30. November 1989 I R 14/87, BFHE 159, 82, BStBl II 1990, 993).

    Dies entspricht auch der Ansicht des I. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH), der mit Urteil vom 30. November 1989 I R 14/87 (BFHE 159, 82, BStBl II 1990, 993) entschieden hat, die vom Arbeitgeber zu übernehmende (§ 40 Abs. 3 EStG) pauschale Lohnsteuer entstehe aufgrund einer Tatbestandsverwirklichung durch den Arbeitnehmer.

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 5. November 1982 VI R 219/80 (BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91) als Entstehungszeitpunkt der pauschalen Lohnsteuer die Durchführung der Pauschalierung angesehen hat, kann er daran unter Berücksichtigung des Urteils des I. Senats des BFH in BFHE 159, 82, BStBl II 1990, 993 nicht mehr festhalten.

    Sie berücksichtigt nicht ausreichend die zutreffende Erkenntnis des I. Senats in dem Urteil in BFHE 159, 82, BStBl II 1990, 993, daß die pauschale Lohnsteuer die durch die Tatbestandsverwirklichung des Arbeitnehmers entstandene und vom Arbeitgeber lediglich übernommene Lohnsteuer ist (vgl. auch bereits Kruse, Finanz-Rundschau - FR - 1985, 1 ff.).

  • BFH, 16.05.1990 - X R 147/87

    Festsetzungsfrist - Fristwahrung - Wirksamer Bescheid - Ablaufhemmung -

    Auszug aus BFH, 06.05.1994 - VI R 47/93
    Durch die Aufhebung eines angefochtenen Bescheides tritt seine Unanfechtbarkeit unabhängig davon ein, ob er aus materiellen oder formellen Gründen aufgehoben worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 16. Mai 1990 X R 147/87, BFHE 161, 398, BStBl II 1990, 942).

    c) Nach Ansicht des X. Senats des BFH im Urteil in BFHE 161, 398, BStBl II 1990, 942, 944, zu 4 c folgt aus der in § 171 Abs. 3 Satz 3 AO 1977 statuierten Notwendigkeit, daß das Gericht und nicht die Finanzbehörde selbst den angefochtenen Bescheid aufgehoben haben muß, nicht, daß der Finanzbehörde in Fällen der eigenen Abhilfe im Rechtsbehelfsverfahren eine Neuregelung des zugrunde liegenden Sachverhalts endgültig verwehrt wäre.

    Die spätere Aufhebung des Haftungsbescheides hätte auch nicht - anders als im Falle der verwaltungsaktbezogenen Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 3 AO 1977 (vgl. dazu BFH-Urteil in BFH 161, 398, BStBl II 1990, 942) - die sachverhaltsbezogene Ablaufhemmung aufgrund der Außenprüfung rückwirkend beseitigt.

  • BFH, 05.11.1982 - VI R 219/80

    Lohnsteuer - Unternehmenssteuer - Berechnung des Pauschsteuersatzes -

    Auszug aus BFH, 06.05.1994 - VI R 47/93
    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 5. November 1982 VI R 219/80 (BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91) als Entstehungszeitpunkt der pauschalen Lohnsteuer die Durchführung der Pauschalierung angesehen hat, kann er daran unter Berücksichtigung des Urteils des I. Senats des BFH in BFHE 159, 82, BStBl II 1990, 993 nicht mehr festhalten.

    b) Ferner ist zuzugeben, daß die Literatur weitgehend der vom Senat in dem Urteil in BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91 vertretenen Ansicht gefolgt ist, nach der die nacherhobene pauschale Lohnsteuer im Zeitpunkt der Durchführung der Pauschalierung entsteht (vgl. Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 12. Aufl., § 40 Anm. 5; Trzaskalik in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 40 Rdnr. A 43; Barein in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, § 40 EStG Rz. 55; Blümich/Heuermann, Einkommensteuergesetz, § 40 Tz. 114; Gosch in Betriebs-Berater - BB - 1990, 1110, 1111).

  • BFH, 15.05.1992 - VI R 183/88

    Verhinderung eines Pauschalierungsbescheids durch Änderungssperre

    Auszug aus BFH, 06.05.1994 - VI R 47/93
    c) Auch das Senatsurteil vom 15. Mai 1992 VI R 183/88 (BFHE 168, 505, BStBl II 1993, 829), wonach dem späteren Erlaß eines Pauschalierungsbescheides für einen den Prüfungszeitraum betreffenden Sachverhalt die Änderungssperre des § 173 Abs. 2 Satz 1 AO 1977 entgegensteht, wenn im Anschluß an eine Lohnsteueraußenprüfung der Vorbehalt der Nachprüfung der den Prüfungszeitraum betreffenden Lohnsteuer-Anmeldungen aufgehoben wird, basiert auf der Vorstellung, daß die pauschale Lohnsteuer jedenfalls nicht erst mit der Durchführung der Pauschalierung, sondern früher entsteht.
  • BFH, 23.03.1993 - VII R 38/92

    - Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für den Haftungsanspruch nach Aufhebung

    Auszug aus BFH, 06.05.1994 - VI R 47/93
    Zwar läuft dann, wenn das Finanzgericht einen Haftungsbescheid wegen fehlender Ermessensausübung aufgehoben hat, die Festsetzungsfrist für den Haftungsanspruch gemäß § 171 Abs. 3 Satz 3 AO 1977 nicht ab, bevor der neue Haftungsbescheid, mit dem das FA seine Ermessensausübung nach Ergehen der gerichtlichen Entscheidung nachgeholt hat, unanfechtbar geworden ist (BFH-Urteil vom 23. März 1993 VII R 38/92, BFHE 171, 10, BStBl II 1993, 581).
  • Drs-Bund, 19.03.1971 - BT-Drs VI/1982
    Auszug aus BFH, 06.05.1994 - VI R 47/93
    In der Begründung der Bundesregierung zum Entwurf der Abgabenordnung 1974 wird insoweit erläutert, daß der Ablauf der Festsetzungsfrist entsprechend § 146 a Abs. 3 AO auch dadurch hinausgeschoben wird, daß die Finanzbehörde innerhalb der Festsetzungsfrist mit einer Außenprüfung beginnt und daß die Ablaufhemmung andauert, bis die aufgrund der Außenprüfung "ergehenden" Bescheide unanfechtbar geworden sind (BTDrucks VI/1982, S. 151 f.).
  • BFH, 30.03.2017 - IV R 13/14

    Pauschale Einkommensteuer auf Geschenke unterliegt Abzugsverbot

    Diese Auslegung steht auch im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Bedeutung des § 40 Abs. 3 EStG, nach der die pauschale Lohnsteuer, obwohl aus Praktikabilitätsgründen in verfahrensrechtlich-technischer Hinsicht vom Arbeitgeber erhoben, materiell-rechtlich eine Steuer des Arbeitnehmers darstelle (BFH-Urteile in BFHE 159, 82, BStBl II 1990, 993; vom 6. Mai 1994 VI R 47/93, BFHE 174, 363, BStBl II 1994, 715; vom 20. Juli 2000 VI R 10/98, BFH/NV 2001, 35, und vom 4. April 2001 VI R 173/00, BFHE 195, 277, BStBl II 2001, 677).
  • BFH, 13.08.2020 - VI R 1/17

    Arbeitslohn: Zahlung von Verwarnungsgeldern

    Die pauschale Lohnsteuer ist eine von der Steuer des Arbeitnehmers abgeleitete Steuer, die dem Grunde nach durch eine Tatbestandsverwirklichung des Arbeitnehmers entsteht (Senatsurteil vom 06.05.1994 - VI R 47/93, BFHE 174, 363, BStBl II 1994, 715).
  • BFH, 03.07.2019 - VI R 36/17

    Unbelegte Brötchen mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück

    Die pauschale Lohnsteuer ist eine von der Steuer des Arbeitnehmers abgeleitete Steuer, die dem Grunde nach durch eine Tatbestandsverwirklichung des Arbeitnehmers entsteht (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 06.05.1994 - VI R 47/93, BFHE 174, 363, BStBl II 1994, 715, und vom 30.11.1989 - I R 14/87, BFHE 159, 82, BStBl II 1990, 993).
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