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   BFH, 22.03.1994 - IX R 52/90   

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https://dejure.org/1994,1040
BFH, 22.03.1994 - IX R 52/90 (https://dejure.org/1994,1040)
BFH, Entscheidung vom 22.03.1994 - IX R 52/90 (https://dejure.org/1994,1040)
BFH, Entscheidung vom 22. März 1994 - IX R 52/90 (https://dejure.org/1994,1040)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 2; HGB § 255 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Grundstück - Straßenbaukostenbeiträge - Werbungskosten - Vermietung und Verpachtung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einkommenssteuer; Straßenbaukostenbeiträge als absetzbare Werbungskosten bei Mieteinnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachträgliche Straßenbaukostenbeiträge zum Ersatz oder zur Modernisierung bereits vorhandener Gehwege oder vorhandenen Straßenbelags können Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachträgliche Erschließungsbeiträge - Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 175, 29
  • BB 1994, 1989
  • BB 1994, 2187
  • BB 1994, 2188
  • DB 1994, 2113
  • BStBl II 1994, 842
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 02.05.1990 - VIII R 198/85

    Straßenausbaubeiträge für Ersatz oder Modernisierung bereits vorhandener

    Auszug aus BFH, 22.03.1994 - IX R 52/90
    Beiträge zur Finanzierung erstmals durchgeführter Erschließungsmaßnahmen sind nach ständiger Rechtsprechung den Anschaffungskosten von Grund und Boden zuzurechnen (z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. Mai 1990 VIII R 198/85, BStBl II 1991, 448, BFH/NV 1991, 29 m. w. N.).

    Werden hingegen vorhandene Erschließungseinrichtungen ersetzt oder modernisiert, so führen Erschließungsbeiträge nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten, es sei denn, das Grundstück wird durch die Maßnahme "in seiner Substanz oder in seinem Wesen" verändert (BFH-Urteil in BStBl II 1991, 448, BFH/NV 1991, 29).

    Der VIII. Senat hat seine im Urteil vom 16. November 1982 VIII R 167/78 (BFHE 137, 55, BStBl II 1983, 111) vertretene gegenteilige Rechtsauffassung mit der Entscheidung in BStBl II 1991, 448, BFH/NV 1991, 29 aufgegeben.

  • BFH, 27.10.1993 - I R 65/92

    Nichtaktivierung eines Ausgleichsbetrag wegen unrichtiger Bilanzierung im Rahmen

    Auszug aus BFH, 22.03.1994 - IX R 52/90
    Solange diese unverändert bleiben, werden Substanz oder Wesen des Grundstücks nicht berührt (Urteil des BFH vom 27. Oktober 1993 I R 65/92, nicht veröffentlicht - n. v. -).
  • BFH, 24.02.1987 - IX R 114/82

    - Angemessene Vermittlungsprovisionen für Gesellschafterbeitritt als vorab

    Auszug aus BFH, 22.03.1994 - IX R 52/90
    Die Grundsätze der zu Erschließungsmaßnahmen im betrieblichen Bereich ergangenen vorstehenden Urteile sind auch bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung anwendbar, da der Begriff der Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches) bei den Vermietungseinkünften grundsätzlich keinen anderen Inhalt hat als bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb (Senatsurteil vom 24. Februar 1987 IX R 114/82, BFHE 149, 233, BStBl II 1987, 810).
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89

    Werbungskosten beim Grundstückskauf

    Auszug aus BFH, 22.03.1994 - IX R 52/90
    Als Werbungskosten abziehbar sind grundsätzlich auch Aufwendungen, die den Grund und Boden betreffen; denn bei der Vermietung von Gebäuden gehört die damit verbundene Nutzungsüberlassung von Grund und Boden zum Einkünftetatbestand des § 21 Abs. 1 EStG (vgl. Senatsurteil vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761, zu Schuldzinsen für die Finanzierung eines unbebauten Grundstücks).
  • BFH, 08.12.1992 - IX R 68/89

    Keine Werbungskosten bei Beteilung des früheren Ehepartners an

    Auszug aus BFH, 22.03.1994 - IX R 52/90
    Werbungskosten bilden bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich alle Aufwendungen, bei denen objektiv ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung besteht und die subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 8. Dezember 1992 IX R 68/89, BFHE 170, 134, BStBl II 1993, 434).
  • BFH, 16.11.1982 - VIII R 167/78

    Die auf Grund eines Kommunalabgabengesetzes von Grundstückseigentümern erhobenen

    Auszug aus BFH, 22.03.1994 - IX R 52/90
    Der VIII. Senat hat seine im Urteil vom 16. November 1982 VIII R 167/78 (BFHE 137, 55, BStBl II 1983, 111) vertretene gegenteilige Rechtsauffassung mit der Entscheidung in BStBl II 1991, 448, BFH/NV 1991, 29 aufgegeben.
  • BFH, 27.08.1991 - VIII R 84/89

    - Hinterziehungszinsen können auch nach dem Tod des Steuerpflichtigen festgesetzt

    Auszug aus BFH, 22.03.1994 - IX R 52/90
    Der BFH kann als Revisionsgericht nicht seine eigene Tatsachenwürdigung an die Stelle der Würdigung des FG setzen, wenn diese - wie im Streitfall - möglich ist (BFH-Urteil vom 27. August 1991 VIII R 84/89, BFHE 165, 330, BStBl II 1992, 9; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 118 Anm. 39 ff.).
  • FG Baden-Württemberg, 18.04.1989 - VIII K 225/87
    Auszug aus BFH, 22.03.1994 - IX R 52/90
    Das Finanzgericht (FG) gab der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1990, 347 veröffentlichten Urteil statt.
  • BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97

    A)

    Der Senat ist gemäß § 118 Abs. 2 FGO jedoch an die Beurteilung des FG gebunden, da sie weder einen Verstoß gegen Denkgesetze noch eine Verletzung von Erfahrungssätzen erkennen lässt, sondern sich als mögliche Würdigung darstellt (st. Rechtsprechung; vgl. Senatsurteil vom 22. März 1994 IX R 52/90, BFHE 175, 29, BStBl II 1994, 842, m.w.N.).
  • BFH, 07.11.1995 - IX R 99/93

    Wann sind Erschließungskosten abziehbare Werbungskosten?

    Sofort als Werbungskosten abziehbare Aufwendungen sind nach dieser Vorschrift auch Erschließungsbeiträge, sofern sie nicht als nachträgliche Anschaffungskosten auf den Grund und Boden anzusehen sind (Senatsurteil vom 22. März 1994 IX R 52/90, BFHE 175, 29, BStBl II 1994, 842).

    Nicht entscheidend ist, ob die Maßnahme aus anderen Gründen zu einer Werterhöhung des Grundstücks geführt hat (Senatsurteil in BFHE 175, 29, BStBl II 1994, 842).

    Dementsprechend hat der Senat nachträgliche Straßenbaukostenbeiträge, die eine Gemeinde von dem Eigentümer eines bereits durch eine Straße erschlossenen Grundstücks für die bauliche Veränderung von Gehwegen oder des Straßenbelages zur Schaffung einer verkehrsberuhigten Zone oder eines Fußgängerbereichs erhebt, als sofort abziehbare Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beurteilt (Senatsurteile in BFHE 175, 29, BStBl II 1994, 842, und vom 22. März 1994 IX R 109/90, BFHE 175, 31).

  • BFH, 19.12.1995 - IX R 5/95

    Erschließungsbeiträge für öffentliche Straße anstelle provisorischer Anbindung an

    Sofort als Werbungskosten abziehbare Aufwendungen sind nach dieser Vorschrift auch Erschließungsbeiträge, sofern sie nicht als nachträgliche Anschaffungskosten auf den Grund und Boden anzusehen sind (Senatsurteil vom 22. März 1994 IX R 52/90, BFHE 175, 29, BStBl II 1994, 842).

    Nicht entscheidend ist, ob die Maßnahme aus anderen Gründen zu einer Werterhöhung des Grundstücks geführt hat (Senatsurteil in BFHE 175, 29, BStBl II 1994, 842).

    Dementsprechend hat der Senat nachträgliche Straßenbaukostenbeiträge, die eine Gemeinde von dem Eigentümer eines bereits durch eine Straße erschlossenen Grundstücks für die bauliche Veränderung von Gehwegen oder des Straßenbelages zur Schaffung einer verkehrsberuhigten Zone oder eines Fußgängerbereichs erhebt, als sofort abziehbare Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beurteilt (Senatsurteile in BFHE 175, 29, BStBl II 1994, 842, und vom 22. März 1994 IX R 109/90, BFHE 175, 31).

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