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   BFH, 06.10.1994 - VI R 136/89   

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BFH, 06.10.1994 - VI R 136/89 (https://dejure.org/1994,679)
BFH, Entscheidung vom 06.10.1994 - VI R 136/89 (https://dejure.org/1994,679)
BFH, Entscheidung vom 06. Oktober 1994 - VI R 136/89 (https://dejure.org/1994,679)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 175, 548
  • BB 1995, 1120
  • BB 1995, 84
  • DB 1995, 74
  • BStBl II 1995, 184
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    Auszug aus BFH, 06.10.1994 - VI R 136/89
    Die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung miteinander verheirateter und beidseits auswärts beschäftigter und auch an ihrem jeweiligen Beschäftigungsort wohnender Arbeitnehmer setzt nicht voraus, daß in ihrem gemeinsamen Hausstand an ihrem Lebensmittelpunkt eine von ihnen abhängige Zurechnungsperson lebt (Bestätigung der Rechtsprechung in dem Urteil vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180).

    Unter Änderung seiner langjährigen Rechtsprechung hat der Senat mit Urteil vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90 (BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180) entschieden, das Tatbestandsmerkmal des Unterhaltens eines eigenen Hausstands erfordere nicht, daß dort ununterbrochen hauswirtschaftliches Leben durch die Anwesenheit von Familienangehörigen herrschen müsse.

    Im Streitfall liegen demgegenüber aufgrund der Änderung der Rechtsprechung des Senats in dem Urteil in BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180 die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG eindeutig vor.

  • BFH, 26.01.1994 - VI R 118/89

    Zur Gewährung einer Pauschale für Verpflegungsmehraufwand bei eintägiger

    Auszug aus BFH, 06.10.1994 - VI R 136/89
    Bereits in seinem Urteil vom 26. Januar 1994 VI R 118/89 (BFHE 173, 174, BStBl II 1994, 529) hat der Senat angeregt, für Fälle der eintägigen Auswärtstätigkeit den pauschal abziehbaren Verpflegungsmehraufwand in den LStR neu zu bestimmen.

    Hier hat der Senat die nur schwer voneinander abgrenzbaren und teilweise ineinander übergehenden begrifflichen Voraussetzungen, wie sie in den LStR für die unterschiedlich hohen Pauschalen festgelegt sind, nicht weiter geklärt, sondern statt dessen im Ergebnis die Gewährung der niedrigeren Pauschale durch die Finanzbehörde mit der Begründung bestätigt, daß entweder auf keinen Fall ein höherer (Urteil in BFHE 173, 174, BStBl II 1994, 529) oder sogar richtigerweise überhaupt kein Verpflegungsmehraufwand (Urteil vom 18. Februar 1994 VI R 65/92, BFHE 174, 69, BStBl II 1994, 532) steuerlich anzuerkennen sei.

  • BFH, 15.11.1982 - VI R 102/79

    Doppelte Haushaltsführung - Verpflegungsmehraufwendung - Unverheirateter

    Auszug aus BFH, 06.10.1994 - VI R 136/89
    Insoweit ist die Höhe des Verpflegungsmehraufwands unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles festzustellen (vgl. BFH-Urteile vom 15. November 1982 VI R 102/79, BFHE 137, 167, BStBl II 1983, 177; vom 24. Oktober 1991 VI R 81/90, BFHE 166, 79, BStBl II 1992, 198).
  • BFH, 18.02.1994 - VI R 65/92

    Zur Gewährung einer Pauschale für Verpflegungsmehraufwand bei eintägiger

    Auszug aus BFH, 06.10.1994 - VI R 136/89
    Hier hat der Senat die nur schwer voneinander abgrenzbaren und teilweise ineinander übergehenden begrifflichen Voraussetzungen, wie sie in den LStR für die unterschiedlich hohen Pauschalen festgelegt sind, nicht weiter geklärt, sondern statt dessen im Ergebnis die Gewährung der niedrigeren Pauschale durch die Finanzbehörde mit der Begründung bestätigt, daß entweder auf keinen Fall ein höherer (Urteil in BFHE 173, 174, BStBl II 1994, 529) oder sogar richtigerweise überhaupt kein Verpflegungsmehraufwand (Urteil vom 18. Februar 1994 VI R 65/92, BFHE 174, 69, BStBl II 1994, 532) steuerlich anzuerkennen sei.
  • BFH, 24.10.1991 - VI R 81/90

    Zur Ermittlung des tatsächlichen Verpflegungsmehraufwandes eines ledigen

    Auszug aus BFH, 06.10.1994 - VI R 136/89
    Insoweit ist die Höhe des Verpflegungsmehraufwands unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles festzustellen (vgl. BFH-Urteile vom 15. November 1982 VI R 102/79, BFHE 137, 167, BStBl II 1983, 177; vom 24. Oktober 1991 VI R 81/90, BFHE 166, 79, BStBl II 1992, 198).
  • BFH, 21.01.1994 - VI R 112/92

    Ab 1990 kein pauschaler Werbungskostenabzug von Verpflegungsmehraufwand allein

    Auszug aus BFH, 06.10.1994 - VI R 136/89
    Dies gilt insbesondere unter dem Gesichtspunkt, daß Mehrkosten nur für Frühstück und Abendessen berücksichtigt werden dürfen, weil eventuelle Verpflegungsmehraufwendungen wegen eines Mittagessens an der regelmäßigen Arbeitsstätte auch bei allen anderen Arbeitnehmern unberücksichtigt bleiben (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Januar 1994 VI R 112/92, BFHE 173, 166, BStBl II 1994, 418).
  • BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04

    Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags

    Solche Richtlinien (Art. 108 Abs. 7 GG) begründen nicht zuletzt deswegen einen besonderen Vertrauensschutz, weil sie infolge ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger, im Bundessteuerblatt und als selbstständige, vom BMF herausgegebene Schriften eine große Publizität und Breitenwirkung erfahren (zur wesentlichen Bedeutung des "Richtlinien-Arguments" vgl. z.B. Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BVerwGE 39, 355, 371 ff.; vgl. ferner auch BFH-Urteile vom 26. Januar 1994 VI R 118/89, BFHE 173, 174, BStBl II 1994, 529, und vom 6. Oktober 1994 VI R 136/89, BFHE 175, 548, BStBl II 1995, 184).
  • BFH, 08.10.2014 - VI R 16/14

    Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Lebensgefährten

    Vielmehr sind auch in einem solchen Fall zum Auffinden des Mittelpunkts der Lebensinteressen die Gesamtumstände des Einzelfalls in den Blick zu nehmen (vgl. Senatsurteil vom 6. Oktober 1994 VI R 136/89, BFHE 175, 548, BStBl II 1995, 184).

    Gelegentliche Besuche des Ehepartners am Beschäftigungsort des Arbeitnehmers sowie das Zusammenleben berufstätiger Ehegatten an dem Beschäftigungsort während der Woche führen dabei für sich genommen noch nicht zu einer Verlagerung des Lebensmittelpunktes (Senatsurteile in BFHE 175, 548, BStBl II 1995, 184, und vom 6. Oktober 1994 VI R 55/93, BFH/NV 1995, 585).

    Dagegen verlagert sich in der Regel der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort, wenn der Arbeitnehmer dort mit seinem Ehepartner in eine familiengerechte Wohnung einzieht, auch wenn die frühere Familienwohnung beibehalten und zeitweise noch genutzt wird (vgl. Senatsurteile in BFHE 175, 548, BStBl II 1995, 184; vom 2. Oktober 1987 VI R 149/84, BFHE 151, 78, BStBl II 1987, 852; vom 21. November 1985 VI R 121/83, BFH/NV 1986, 339; in BFHE 115, 23, BStBl II 1975, 459; vom 21. Januar 1972 VI R 95/71, BFHE 104, 193, BStBl II 1972, 262).

  • BFH, 08.07.2010 - VI R 10/08

    Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung ist

    Im Regelfall kann sich der Steuerpflichtige bei einer doppelten Haushaltsführung nach einer mehrmonatigen Übergangszeit auf die Verpflegungssituation am Beschäftigungsort einstellen, die Höhe der Kosten beeinflussen und damit einen "Mehr"-Aufwand minimieren oder sogar vermeiden (vgl. dazu Senatsentscheidung vom 6. Oktober 1994 VI R 136/89, BFHE 175, 548, BStBl II 1995, 184).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass regelmäßig ohnehin nur Mehrkosten für Frühstück und Abendessen berücksichtigt werden können, weil eventuelle Verpflegungsmehraufwendungen wegen eines Mittagessens an der regelmäßigen Arbeitsstätte auch bei allen anderen Arbeitnehmern unberücksichtigt bleiben (BFH-Urteil in BFHE 175, 548, BStBl II 1995, 184).

  • FG München, 23.09.2016 - 1 K 1125/13

    Keine doppelte Haushaltsführung bei Zusammenleben Berufstätiger mit ihren Kindern

    Vielmehr sind auch in einem solchen Fall zum Auffinden des Mittelpunkts der Lebensinteressen die Gesamtumstände des Einzelfalls in den Blick zu nehmen (vgl. BFH, Urteil vom 6. Oktober 1994 VI R 136/89, BFHE 175, 548, BStBl. II 1995, 184).

    Auch wenn gelegentliche Besuche des Ehepartners am Beschäftigungsort des Arbeitnehmers sowie das Zusammenleben berufstätiger Ehegatten an dem Beschäftigungsort während der Woche für sich genommen noch nicht zur einer Verlagerung des Lebensmittelpunktes führen (BFH, Urteile vom 6. Oktober 1994 VI R 136/89, BFHE 175, 584,BStBl II 1995, 184, und VI R 55/93, BFH/NV 1995, 585), verlagert sich gleichwohl in der Regel der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort, wenn der Arbeit/Unternehmer dort mit seinem Ehepartner in eine familiengerechte Wohnung einzieht, auch wenn die frühere Familienwohnung beibehalten und zeitweise noch genutzt wird (vgl. BFH, Urteile vom 2. Oktober 1987 VI R 149/84, BFHE 151, 78, BStBl. II 1987, 852; vom 21. November 1985 VI R 121/83, BFH/NV 1986, 339; vom 29. November 1974 VI R 77/73, BFHE 115, 23, BStBl. II 1975, 459; vom 21. Januar 1972 VI R 95/71, BFHE 104, 193, BStBl. II 1972, 262; BFH in BFH/NV 2008, 2000; BFH in BFH/NV 2015, 1240; BFH in BFH/NV 2015, 675).

  • BFH, 13.03.1996 - VI R 103/95

    Bei einer doppelten Haushaltsführung kein Werbungskostenabzug der Miete für die

    Da jedoch im Streitjahr 1990 das tatsächliche Existenzminimum noch nicht in realitätsnaher Weise von der Steuer freigestellt wurde, sind im Interesse der Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 6. Oktober 1994 VI R 136/89, BFHE 175, 548, BStBl II 1995, 184, unter 2. b) für diesen Veranlagungszeitraum weiterhin die Regelungen in Abschn. 43 Abs. 5 LStR 1990 zur zeitlich beschränkten doppelten Haushaltsführung zu beachten.
  • BFH, 08.07.2010 - VI R 11/08

    Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung ist

    Im Regelfall kann sich der Steuerpflichtige bei einer doppelten Haushaltsführung nach einer mehrmonatigen Übergangszeit auf die Verpflegungssituation am Beschäftigungsort einstellen, die Höhe der Kosten beeinflussen und damit einen "Mehr"-Aufwand minimieren oder sogar vermeiden (vgl. dazu Senatsentscheidung vom 6. Oktober 1994 VI R 136/89, BFHE 175, 548, BStBl II 1995, 184).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass regelmäßig ohnehin nur Mehrkosten für Frühstück und Abendessen berücksichtigt werden können, weil eventuelle Verpflegungsmehraufwendungen wegen eines Mittagessens an der regelmäßigen Arbeitsstätte auch bei allen anderen Arbeitnehmern unberücksichtigt bleiben (BFH-Urteil in BFHE 175, 548, BStBl II 1995, 184).

  • BFH, 09.07.2008 - VI B 4/08

    Doppelte Haushaltsführung bei Zusammenleben berufstätiger Ehegatten am

    Gelegentliche Besuche des Ehepartners am Beschäftigungsort des Arbeitnehmers sowie das Zusammenleben berufstätiger Ehegatten an dem Beschäftigungsort während der Woche führt dabei für sich genommen noch nicht zur einer Verlagerung des Lebensmittelpunktes (BFH-Urteile vom 6. Oktober 1994 VI R 136/89, BFHE 175, 584, BStBl II 1995, 184, und VI R 55/93, BFH/NV 1995, 585).
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.06.2000 - 1 K 2438/99

    Werbungskosten bei Einsatzwechseltätigkeit u. a.

    Dass die Kläger in dem Zeitraum März bis Juli 1988 beide eine doppelte Haushaltsführung verwirklichten - vom Beklagten insoweit anerkannt, steht einem Verpflegungsmehraufwand in dieser Zeit beim Kläger nicht entgegen, da die Beköstigung am auswärtigen Beschäftigungsort aufgrund der dortigen Beschaffenheit der Unterkunft nicht so preisgünstig möglich war, wie in der Wohnung in ... (vgl. BFH U. v. 6.10.1994 - VI R 136/89 BStBl II 1995, 184 ).

    Ferner entstehen Mehraufwendungen auch deshalb nicht, weil sowohl der Kläger als auch die Klägerin getrennt auswärts wohnen und am Ort des eigenen Hausstandes keine Verpflegungskosten an den Tagen der Abwesenheit entstehen (vgl. Hessisches FG U. v. 27.11.1981 - I 459/79 EFG 1983, 18; auch BFH Az.: VI R 136/89 a. a. O.).

  • FG München, 29.09.2011 - 5 K 3849/08

    Doppelte Haushaltsführung: Indizwirkung des Zusammenlebens mit Lebenspartnerin am

    Gelegentliche Besuche des Ehepartners am Beschäftigungsort des Arbeitnehmers sowie das Zusammenleben berufstätiger Ehegatten an dem Beschäftigungsort während der Woche führt dabei für sich genommen noch nicht zu einer Verlagerung des Lebensmittelpunktes (BFH-Urteile vom 6. Oktober 1994 VI R 136/89, BFHE 175, 584, BStBl II 1995, 184, und VI R 55/93, BFH/NV 1995, 585).

    Lebt der Steuerpflichtige am Beschäftigungsort mit seiner Lebenspartnerin zusammen, so liegen die Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung nur dann vor, wenn sich aus den Umständen klar ergibt, dass der andere Hausstand der Haupthausstand ist, der den Mittelpunkt seiner Lebensführung bildet (BFH-Urteile vom 6. Oktober 1994 V R 136/89, BStBl II 1995, 184; in BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180; Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 7. Oktober 2010 5 K 5230/07, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2011, 435; Schmidt/Drenseck, EStG, 30. Aufl. 2011, § 9 Rz. 142, mit weiteren Nachweisen -m. w. N.-).

  • FG München, 10.07.2004 - 5 K 4477/02

    Doppelte Haushaltsführung bei sog. Greencard-Inhaber; Einkommensteuer 2001

    Bis zur Änderung der Rechtsprechung im Jahre 1994 (BFH vom 05.10.1994 a.a.O., bestätigt durch Urteil vom 06.10.1994 VI R 136/89, BFHE 175, 548 , BStBl. II 1995, 184) ging der BFH für ledige Arbeitnehmer davon aus, dass während der Abwesenheit des Arbeitnehmers häusliches Leben am Heimatort herrschen müsse.

    Hintergrund der oben genannten Rechtsprechungsänderung des BFH im Jahre 1994 durch die Abkehr von der Voraussetzung eines häuslichen Lebens während der Abwesenheit des Arbeitnehmers am Heimatort war die Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Steuerpflichtigen (vgl. BFH vom 05. und 06.10.1994 a.a.O.), da Letztere oftmals nicht in den Genuss einer doppelten Haushaltsführung kamen, weil bei ihnen keine Zurechnungspersonen vorhanden waren.

  • FG München, 20.10.2004 - 10 K 3879/02

    Keine doppelte Haushaltsführung bei gleichzeitigem Bezug zweier Hausstände

  • FG Saarland, 23.09.1999 - 2 K 99/94

    Begründung einer doppelten Haushaltsführung im zeitlichen Zusammenhang mit

  • FG Düsseldorf, 26.03.1999 - 18 K 836/96

    Doppelte Haushaltsführung bei berufstätigen Eheleuten

  • FG Hessen, 22.05.1997 - 7 K 761/96

    Abzug notwendiger Mehraufwendungen für eine aus beruflichem Anlass begründete

  • BFH, 27.10.2005 - VI B 73/05

    Doppelte Haushaltsführung

  • FG München, 25.04.2007 - 1 K 1239/05

    Geltendmachung von Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.09.1999 - 2 K 364/98

    Neue doppelte Haushaltsführung bei einem im Rahmen der Einsatzwechseltätigkeit

  • FG Köln, 16.10.2008 - 10 K 4005/05

    Steuerrechtliche Berücksichtigung von Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 3 K 10107/05

    Keine doppelte Haushaltsführung bei Mitumzug von Ehefrau und Kind an die Wohnung

  • FG Düsseldorf, 24.11.2006 - 18 K 3223/05

    Doppelte Haushaltsführung; Berufstätige Ehepartner; Beschäftigungsort;

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 28.04.2010 - 3 K 77/07

    Keine doppelte Haushaltsführung bei Erwerb einer Immobilie in den neuen Ländern

  • FG Niedersachsen, 07.09.2000 - 5 K 740/98

    Pauschalierter Vorsteuerabzug bei Dienstreisen und Geschäftsreisen

  • FG München, 11.03.2011 - 8 K 340/08

    Doppelte Haushaltführung

  • FG Niedersachsen, 27.11.1996 - II 166/96

    Mehraufwendungen für eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte

  • FG München, 09.03.2004 - 13 K 3619/02

    Doppelte Haushaltsführung eines verheirateten Steuerpflichtigen; Einkommensteuer

  • FG Saarland, 30.08.2000 - 1 K 92/00

    1. Fortführung der steuerlichen doppelten Haushaltsführung eines Berufstätigen

  • FG Saarland, 30.08.2000 - 1 K 92/00: 2 K 121/95

    Beibehaltung einer doppelten Haushaltsführung nach der Heirat; Telefonkosten als

  • FG Brandenburg, 23.04.1998 - 4 K 491/97

    Notwendige Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten;

  • FG München, 14.04.2008 - 6 K 3948/06

    Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung - Mittelpunkt der

  • FG München, 13.05.2003 - 13 V 1347/03

    Doppelte Haushaltsführung eines Ledigen; Einkommensteuer 2001;

  • FG Thüringen, 28.01.1998 - I 76/98

    Werbungskosten im Rahmen eines doppelten Haushaltsführung; Beruflich bedingte

  • FG Baden-Württemberg, 15.01.1998 - 6 K 232/97

    Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten; Miteinander

  • FG Saarland, 17.07.1997 - 2 K 3/97

    Einkommensteuer; Begriff der Einkünfte beim Kindergeld

  • FG Niedersachsen, 19.01.1995 - II 200/93

    Geltendmachung von Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten

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