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   BFH, 24.01.1995 - IX R 22/94   

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https://dejure.org/1995,471
BFH, 24.01.1995 - IX R 22/94 (https://dejure.org/1995,471)
BFH, Entscheidung vom 24.01.1995 - IX R 22/94 (https://dejure.org/1995,471)
BFH, Entscheidung vom 24. Januar 1995 - IX R 22/94 (https://dejure.org/1995,471)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 176, 315
  • BB 1995, 764
  • DB 1995, 760
  • BStBl II 1995, 328
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.11.1971 - GrS 9/70

    Monatsfrist - Stellung des Antrags - Zustellung des Änderungsbescheids

    Auszug aus BFH, 24.01.1995 - IX R 22/94
    Die Vorschrift des § 55 Abs. 2 Satz 1 FGO, die bei unterbliebener oder unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung die Einlegung des Rechtsbehelfs grundsätzlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe zuläßt, ist nicht unmittelbar anwendbar, wenn man den Antrag nach § 68 FGO entsprechend der bisherigen Rechtsprechung als Klageänderung und nicht als Rechtsbehelf beurteilt (vgl. Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. November 1971 GrS 9/70, BFHE 103, 549, BStBl II 1972, 219).
  • BFH, 28.11.1972 - VIII R 144/70

    Klageabweisung - Prozessuale Gründe - Sachliche Gründe - Bestehen des

    Auszug aus BFH, 24.01.1995 - IX R 22/94
    Das FG hat im Streitfall aber keine hinreichenden Feststellungen getroffen, die eine Entscheidung über die Begründetheit der Klage ermöglichen (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 1972 VIII R 142-144/70, BFHE 108, 275, BStBl II 1973, 497).
  • BFH, 22.04.1986 - VII R 184/85
    Auszug aus BFH, 24.01.1995 - IX R 22/94
    Hat das FG eine Klage zu Unrecht als unzulässig abgewiesen, kann zwar der BFH die Revision des Klägers nach § 126 Abs. 4 FGO als unbegründet zurückweisen, wenn die Klage unbegründet ist (BFH-Urteil vom 22. April 1986 VII R 184/85, BFHE 146, 302; Gräber/Ruban, FGO, § 126 Anm. 7; Tipke/Kruse, a. a. O., § 126 FGO Tz. 9).
  • BFH, 27.04.2000 - I R 58/99

    Einzahlung in die Kapitalrücklage in Fremdwährung

    Die Klägerin hat ihren entsprechenden Antrag fristgerecht gestellt, da die Änderungsbescheide nicht mit der gebotenen Belehrung über die Antragsmöglichkeit (§ 68 Satz 3 FGO) versehen waren und deshalb die Antragstellung innerhalb eines Jahres nach Zugang der Bescheide zulässig war (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Januar 1995 IX R 22/94, BFHE 176, 315, BStBl II 1995, 328; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 68 Rz. 21, m.w.N.).
  • BFH, 24.07.1996 - I R 35/94

    Zur Gemeinnützigkeit einer Körperschaft, die eigene und der Kirche gehörende

    In entsprechender Anwendung des § 55 Abs. 2 Satz 1 FGO konnte der Antrag daher zulässigerweise innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe der Bescheide gestellt werden (s. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Januar 1995 IX R 22/94, BFHE 176, 315, BStBl II 1995, 328).
  • BFH, 14.04.2005 - XI R 33/03

    Realsplitting: beschränkter Antrag - Begründungserleichterungen nach § 105 Abs. 2

    Die Verweisung auf die Einspruchsentscheidung enthob das Gericht zwar nicht von seiner Verpflichtung, gemäß § 105 Abs. 3 FGO im Tatbestand den Sach- und Streitstand seinem wesentlichen Inhalt nach gedrängt darzustellen; die in § 105 Abs. 5 FGO vorgesehenen Begründungserleichterungen beziehen sich nur auf die Entscheidungsgründe (§ 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO), nicht aber auf den Tatbestand (vgl. BFH-Urteile vom 13. Juli 1994 I R 43/94, BFH/NV 1995, 548; vom 24. Januar 1995 IX R 22/94, BFHE 176, 315, BStBl II 1995, 328, und vom 23. April 1998 IV R 30/97, BFHE 186, 120, BStBl II 1998, 626, m.w.N.; vgl. auch Gräber/ von Groll, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 105 Rz. 29).
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