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   BFH, 08.02.1995 - I R 42/94   

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BFH, 08.02.1995 - I R 42/94 (https://dejure.org/1995,1640)
BFH, Entscheidung vom 08.02.1995 - I R 42/94 (https://dejure.org/1995,1640)
BFH, Entscheidung vom 08. Februar 1995 - I R 42/94 (https://dejure.org/1995,1640)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 177, 83
  • BB 1995, 1022
  • BB 1995, 529
  • DB 1995, 1260
  • BStBl II 1995, 405
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.08.1985 - I R 63/80

    Arbeitgeber - DBA-Spanien

    Auszug aus BFH, 08.02.1995 - I R 42/94
    Zum anderen handelt es sich insoweit um einen nicht auf Art. 12 Abs. 3 DBA-Sowjetunion beschränkten Grundgedanken für die Besteuerung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wie er augenfällig in Art. 12 Abs. 2b DBA-Sowjetunion (ebenso Art. 15 Abs. 2b OECD-MustAbk 1977) seinen Ausdruck findet (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 21. August 1985 I R 63/80, BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4; Vogel, a. a. O., Art. 15 Rdnr. 63; Flick/Wassermeyer/Wingert, Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz, Art. 15 Rdnr. 63).
  • BFH, 10.11.1993 - I R 53/91

    Zur Frage, welches Unternehmen in Art. 15 Abs. 3 DBA-Zypern gemeint ist, wenn das

    Auszug aus BFH, 08.02.1995 - I R 42/94
    Auf die Arbeitgeberstellung allein kommt es hierbei nicht an (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. November 1993 I R 53/91, BFHE 173, 53, BStBl II 1994, 218).
  • BGH, 22.09.2003 - II ZR 229/02

    Erforderlichkeit der Erstattung von Auszahlungen zur Gläubigerbefriedigung;

    Für eine weitergehende Beschränkung auf den Stammeinlagebetrag des jeweiligen Mitgesellschafters (hier 70.000,00 DM) in Parallele zu § 24 GmbHG (so K. Schmidt, BB 1995, 529, 530 f.; derselbe Gesellschaftsrecht, 3. Aufl. § 37 III 2 b) besteht wegen des gegenüber § 24 GmbHG ungleich höheren Fehlbetrags in den von § 31 Abs. 3 GmbHG miterfaßten Überschuldungsfällen (dazu Sen.Urt. v. 5. Februar 1990 - II ZR 114/89, ZIP 1990, 451) kein Anlaß (Ulmer, Festschrift 100 Jahre GmbHG, S. 363, 372; offengelassen im Sen.Urt. v. 25. Februar 2002 aaO).
  • FG Niedersachsen, 30.03.2000 - 14 K 67/95

    Besteuerung der Heuer inländischer Arbeitnehmer eines unter zypriotischer Flagge

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 08.02.1995 I R 42/94, BStBl II 1995, 405) sei das Besteuerungsrecht für die Heuern dem Staat als Ausgleich dafür zuzurechnen, dass das die Schifffahrt betreibende Unternehmen die Gewinne um die Vergütungen gemindert habe.

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann Unternehmen i.S. dieser Vorschriften nur ein Unternehmen sein, das selbst internationalen See- und Luftverkehr betreibt (vgl. BFH-Urteile vom 10.11.1993 I R 53/91, BStBl II 1994, 218; vom 08.02.1995 I R 42/94, BStBl II 1995, 405; vom 11.02.1997 I R 36/96, BStBl II 1997, 432).

    Auf der Grundlage der im BFH-Urteil I R 53/91, BStBl II 1994, 218, von ihm entwickelten Grundsätze hat er in seinem Urteil I R 42/94, BStBl II 1995, 405, entschieden, dass das die Schifffahrt betreibende Unternehmen die Frachtleistung nicht mit eigenen Schiffen erbringen muss.

    In seinem Urteil I R 42/94, BStBl II 1995, 405, hat der BFH entschieden, dass sich die Frage, ob Unternehmen im Sinne von Art. 15 Abs. 3 DBA-Zypern der Charterer oder der Vercharterer ist, aus dem Wortlaut der Vorschrift unmittelbar nicht beantworten lässt.

    Dieser Gedanke liegt auch dem BFH-Urteil I R 42/94, BStBl II 1995, 405 zugrunde.

  • BFH, 05.09.2001 - I R 55/00

    DBA Cyp, Besteuerung der Heuer von Seeleuten; ArbN-Verleiher

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 10. November 1993 I R 53/91 (BFHE 173, 53, BStBl II 1994, 218) zu dieser Vorschrift (vgl. ebenso Urteil vom 11. Februar 1997 I R 36/96, BFHE 182, 565, BStBl II 1997, 432, zum wortgleichen Art. 15 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen; Urteil vom 8. Februar 1995 I R 42/94, BFHE 177, 83, BStBl II 1995, 405 zu Art. 12 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen) entschieden hat, kann Unternehmen i.S. des Art. 15 Abs. 3 DBA-Zypern nur ein Unternehmen i.S. von Art. 8 Abs. 1 DBA-Zypern sein, das selbst internationalen See- und Luftverkehr betreibt.

    Zugleich muss dieses Unternehmen wirtschaftlicher Arbeitgeber des Besatzungsmitglieds im Sinne des Abkommensrechts sein (Senatsurteile in BFHE 182, 565, BStBl II 1997, 432; in BFHE 177, 83, BStBl II 1995, 405; in BFHE 173, 53, BStBl II 1994, 218).

    b) Diese Voraussetzungen werden im Streitfall nach den für den Senat bindenden Feststellungen des FG (§ 118 Abs. 2 FGO) nicht erfüllt: Auch wenn die B-Ltd. als Vercharterer eines bemannten und ausgerüsteten Schiffs --insoweit in Einklang mit den von den Klägern angeführten Vorschriften des Flaggenrechtsgesetzes-- ein Seeschiff im internationalen Verkehr betrieben haben sollte (vgl. dazu Senatsurteil in BFHE 177, 83, BStBl II 1995, 405), so war diese doch nicht Arbeitgeberin des Klägers.

    Aus letztlich demselben Grunde unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt auch vom jenem im Senatsurteil in BFHE 177, 83, BStBl II 1995, 405, in welchem von zwei nebeneinander schifffahrtsbetreibenden Unternehmen --insoweit ebenfalls abweichend vom Streitfall-- eines zugleich Arbeitgeber des klagenden Seemannes war.

  • FG Schleswig-Holstein, 12.12.1995 - III 108/90
    Der BFH hat in dem Urteil vom 10. November 1993 zu dem wortgleichen Art. 15 Abs. 3 DBA-Zypern ausgeführt, daß unter Berücksichtigung des Wortlautes der Bestimmung (Art. 15 Abs. 3 spricht von "Unternehmen" nicht von "Arbeitgeber" wie in Abs. 2), des von den Vertragsparteien gewollten Sinnzusammenhangs zwischen Art. 15 Abs. 3 und Art. 8 DBA-Zypern , wonach das Besteuerungsrecht der Gewinne aus dem Betrieb von Seeschiffen dem Staat zugewiesen wird, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet, und dem Sinn und Zweck der Bestimmung (Abstellen auf den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung der die Schiffahrt betreibenden Reederei zur Vermeidung der Zersplitterung der Besteuerung) Unternehmen im Sinne des Art. 15 Abs. 3 DBA-Zypern das die Schiffahrt betreibende Unternehmen (Verkehrsunternehmen) und nicht das Arbeitgeber-Unternehmen ist (ebenso BFH-Urteil vom 8. Februar 1995 I R 42/94, BFHE 177, 83, BStBl II 1995, 405).

    geht somit - ebenso wie Art. 15 Abs. 3 DBA-Ph. - von dem Grundsatz aus, daß das Besteuerungsrecht dem Staat als Ausgleich zuzusprechen ist, dem das Besteuerungsrecht für die Gewinne des Unternehmens zusteht und bei dem sich die Vergütungen steuermindernd ausgewirkt haben (Vogel a.a.O., Art. 15 Rn. 63; BFH, BFHE 177, 83, BStBl II 1995, 405).

    Nach den Auskünften der A.-Reederei, den von diesem Unternehmen vorgelegten Urkunden sowie den glaubhaften und in sich schlüssigen Aussagen der Zeugen Hinz und Meier steht zur Überzeugung des Senats fest, daß als Verkehrsunternehmen im Sinne des Art. 15 Abs. 3 DBA-Ph. die Registereigentümer zu beurteilen sind, die durch ihre Treuhänderin, der F.-GmbH mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Bremen, ihre Schiffe bemannt und ausgerüstet an verschiedene Reedereien zum Einsatz im internationalen Seeschiffsverkehr verchartert hatten (Korn/Sebatin a.a.O., Art. 8 DBA-Ph. Anm. 3; Ziffer 5 des Kommentars zum MustAbk. 1977; Vogel a.a.O., Art. 8 Rdnr. 32; BFH, BFHE 177, 83, BStBl II 1995, 405) und die die Heuern der deutschen Besatzungsmitglieder (des Kl. und des 1. Ingenieurs) wirtschaftlich getragen haben.

  • FG Schleswig-Holstein, 12.12.1995 - III 644/92
    Der BFH hat in dem Urteil vom 10. November 1993 zu dem wortgleichen Art. 15 Abs. 3 DBA-Zypern ausgeführt, daß unter Berücksichtigung des Wortlautes der Bestimmung (Art. 15 Abs. 3 spricht von "Unternehmen" nicht von "Arbeitgeber" wie in Abs. 2), des von den Vertragsparteien gewollten Sinnzusammenhangs zwischen Art. 15 Abs. 3 und Art. 8 DBA-Zypern, wonach das Besteuerungsrecht der Gewinne aus dem Betrieb von Seeschiffen dem Staat zugewiesen wird, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet, und dem Sinn und Zweck der Bestimmung (Abstellen auf den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung der die Schiffahrt betreibenden Reederei zur Vermeidung der Zersplitterung der Besteuerung) Unternehmen im Sinne des Art. 15 Abs. 3 DBA-Zypern das die Schiffahrt betreibende Unternehmen (Verkehrsunternehmen) und nicht das Arbeitgeber-Unternehmen ist (ebenso BFH-Urteil vom 8. Februar 1995 I R 42/94, BFHE 177, 83, BStBl II 1995, 405).

    geht somit - ebenso wie Art. 15 Abs. 3 DBA-Ph. - von dem Grundsatz aus, daß das Besteuerungsrecht dem Staat als Ausgleich zuzusprechen ist, dem das Besteuerungsrecht für die Gewinne des Unternehmens zusteht und bei dem sich die Vergütungen steuermindernd ausgewirkt haben (Vogel a.a.O., Art. 15 Rn. 63; BFH, BFHE 177, 83, BStBl II 1995, 405).

    Nach den Auskünften der A.-Reederei, den von diesem Unternehmen vorgelegten Urkunden sowie den glaubhaften und in sich schlüssigen Aussagen der Zeugen Hinz und Meier steht zur Überzeugung des Senats fest, daß als Verkehrsunternehmen im Sinne des Art. 15 Abs. 3 DBA-Ph. die C.-Reederei als Schiffseignerin zu beurteilen ist, die durch ihre Treuhänderin, der E. GmbH mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Kiel, die MS Albatros bemannt und ausgerüstet an die F. zum Einsatz im internationalen Seeschiffsverkehr verchartert hatte (Korn/Debatin a.a.O., Art. 8 DBA-Ph. Anm. 3; Ziffer 5 des Kommentars zum MustAbk. 1977; Vogel a.a.O., Art. 8 Rdnr. 32; BFH, BFHE 177, 83, BStBl II 1995, 405) und die die Heuern der deutschen Besatzungsmitglieder (des Kl. und des 1. Ingenieurs) wirtschaftlich getragen hat.

  • BFH, 21.08.2015 - I R 63/13

    Unternehmer i.S. von Art. 15 Abs. 3 DBA-Zypern 1974: Unveränderte Auslegung

    Der erkennende Senat hat wiederholt entschieden, dass "Unternehmen" i.S. des Art. 15 Abs. 3 DBA-Zypern 1974 nur ein Unternehmen i.S. von Art. 8 Abs. 1 DBA-Zypern 1974 sein kann, das selbst internationalen See- und Luftverkehr betreibt, und dass dieses Unternehmen zugleich wirtschaftlicher Arbeitgeber des Besatzungsmitglieds im Sinne des Abkommensrechts sein muss (vgl. Senatsurteile vom 10. November 1993 I R 53/91, BFHE 173, 53, BStBl II 1994, 218; vom 5. September 2001 I R 55/00, BFH/NV 2002, 478; s.a. Senatsbeschlüsse vom 26. April 2005 I B 86/04, nicht veröffentlicht --n.v.--; vom 18. Mai 2010 I B 204/09, BFH/NV 2010, 1636; zu anderen --aber insoweit inhaltsgleichen-- Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung s. Senatsurteile vom 11. Februar 1997 I R 36/96, BFHE 182, 565, BStBl II 1997, 432, und vom 8. Februar 1995 I R 42/94, BFHE 177, 83, BStBl II 1995, 405).
  • BFH, 11.02.1997 - I R 36/96

    Von inländischem Arbeitgeber gezahlter Lohn für eine Tätigkeit an Bord eines

    Aus diesem Grund wurde der Vercharterer eines voll ausgerüsteten und bemannten und seinerzeit unter sowjetischer Flagge im internationalen Gewässer fahrenden Seeschiffs, der nicht Arbeitgeber der Besatzungsmitglieder war, nicht als Unternehmer i. S. des Art. 12 Abs. 3 DBA-Sowjetunion angesehen (Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 8. Februar 1995 I R 42/94, BFHE 177, 83, BStBl II 1995, 405).
  • FG Niedersachsen, 10.11.2009 - 13 K 186/07

    Besteuerung des Lohns eines bei einer Firma mit Sitz in Zypern beschäftigten

    15 Wie der BFH in seinem Urteil vom 10. November 1993 I R 53/91 (BFHE 173, 53, BStBl II 1994, 218) zu dieser Vorschrift (vgl. ebenso Urteil vom 11. Februar 1997 I R 36/96, BFHE 182, 565, BStBl II 1997, 432, zum wortgleichen Art. 15 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen; Urteil vom 8. Februar 1995 I R 42/94, BFHE 177, 83, BStBl II 1995, 405 zu Art. 12 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen) entschieden hat, kann Unternehmen i.S. des Art. 15 Abs. 3 DBA-Zypern nur ein Unternehmen i.S. von Art. 8 Abs. 1 DBA-Zypern sein, das selbst internationalen See- und Luftverkehr betreibt.

    Zugleich muss dieses Unternehmen wirtschaftlicher Arbeitgeber des Besatzungsmitglieds im Sinne des Abkommensrechts sein (BFH-Urteile in BFHE 182, 565, BStBl II 1997, 432; in BFHE 177, 83, BStBl II 1995, 405; in BFHE 173, 53, BStBl II 1994, 218).

  • BFH, 18.05.2010 - I B 204/09

    Unternehmen als wirtschaftlicher Arbeitgeber im Abkommensrecht - Auslegung eines

    Der beschließende Senat hat wiederholt entschieden, dass "Unternehmen" i.S. des Art. 15 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 9. Mai 1974 (BGBl II 1977, 489, BStBl I 1977, 341) --DBA-Zypern-- nur ein Unternehmen i.S. von Art. 8 Abs. 1 DBA-Zypern sein kann, das selbst internationalen See- und Luftverkehr betreibt, und dass dieses Unternehmen zugleich wirtschaftlicher Arbeitgeber des Besatzungsmitglieds im Sinne des Abkommensrechts sein muss (Senatsurteile vom 10. November 1993 I R 53/91, BFHE 173, 53, BStBl II 1994, 218; vom 5. September 2001 I R 55/00, BFH/NV 2002, 478 [zu der dagegen erhobenen Verfassungsbeschwerde s. den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. März 2003  2 BvR 2102/01, nicht veröffentlicht]; s. auch Senatsbeschluss vom 26. April 2005 I B 86/04, juris; zu anderen --aber insoweit inhaltsgleichen-- Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung s. Senatsurteile vom 11. Februar 1997 I R 36/96, BFHE 182, 565, BStBl II 1997, 432, und vom 8. Februar 1995 I R 42/94, BFHE 177, 83, BStBl II 1995, 405).
  • FG Niedersachsen, 15.12.1998 - VIII 389/96

    Besteuerung von erzielten Einkünften eines unter ausländischer Flagge fahrendem

    Unternehmen im Sinne von Art. 15 Abs. 3 DBA-Zypern ist, entgegen der Ansicht der Kl., nicht wie in Art. 15 Abs. 2 DBA-Zypern der Arbeitgeber, sondern nach herrschender Meinung wie in Art. 8 DBA- Zypern das Unternehmen, das den Schiffsverkehr tatsächlich betreibt (vgl. Urteile des BFH vom 11. Februar 1997 I R 36/96 BStBl II 1997, 432/433; vom 8. Februar 1995 I R 42/94 BStBl II 1995, 405; vom 10. November 1993 I R 53/91 BStBl II 1994, 218; Vogel DBA 3. Auflage Art. 15 Rz. 70; Müller in Debatin/Wassermeyer, Art. 15 DBA Zypern Rz. 5- - 8).
  • SG Osnabrück, 22.09.2009 - S 16 AL 103/09
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