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   BFH, 30.03.1995 - V R 22/94   

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https://dejure.org/1995,1700
BFH, 30.03.1995 - V R 22/94 (https://dejure.org/1995,1700)
BFH, Entscheidung vom 30.03.1995 - V R 22/94 (https://dejure.org/1995,1700)
BFH, Entscheidung vom 30. März 1995 - V R 22/94 (https://dejure.org/1995,1700)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 177, 545
  • BB 1995, 1340
  • DB 1995, 1316
  • BStBl II 1995, 567
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 20.11.1987 - VI R 140/84

    Beschwerde - Billigkeitsentscheidung - Zinsfestsetzung

    Auszug aus BFH, 30.03.1995 - V R 22/94
    Das Steuerfestsetzungsverfahren und das Billigkeitsverfahren sind verschiedene Verfahren (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. November 1987 VI R 140/84, BFHE 152, 310, BStBl II 1988, 402; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., § 163 AO 1977 Tz. 7, 7 a).
  • BFH, 23.09.2009 - IV R 21/08

    Zuordnung der Aufwendungen für ein von Ehegatten betrieblich genutztes häusliches

    Das Steuerfestsetzungsverfahren - entsprechendes gilt für das Feststellungsverfahren - und das Billigkeitsverfahren sind verschiedene Verfahren (z. B. BFH-Urteil vom 30. März 1995 V R 22/94, BFHE 177, 545, BStBl II 1995, 567, unter II. 4. der Gründe; sowie Klein/Rüsken, AO, 10. Aufl., § 163 Rz 2, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 27.07.2000 - V R 55/99

    Kein Vorsteuerabzug bei fehlendem Entgeltausweis

    Im vorliegenden Verfahren, in dem es um die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzungen geht, ist für derartige Billigkeitsüberlegungen freilich kein Raum; sie müssten einem gesonderten Billigkeitsverfahren vorbehalten bleiben (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 30. März 1995 V R 22/94, BFHE 177, 545, BStBl II 1995, 567, unter II. 4.).
  • BFH, 15.10.1997 - I R 33/97

    Kirchensteuer bei Kirchenaustritt

    Über die Frage, ob unter Berücksichtigung der Höhe der vom Kläger bezogenen Dividendeneinkünfte eine Billigkeitsmaßnahme angebracht ist, bejahendenfalls, ob die Kirchenbehörden dem im Streitfall unter Berücksichtigung der vom BVerwG aufgestellten Grundsätze ausreichend Rechnung getragen haben, ist im Billigkeits-, nicht im Steuerfestsetzungsverfahren zu entscheiden (BFH-Urteil vom 30. März 1995 V R 22/94, BFHE 177, 545, BStBl II 1995, 567, m.w.N.).
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