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   BFH, 18.05.1995 - IV R 31/94   

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BFH, 18.05.1995 - IV R 31/94 (https://dejure.org/1995,1142)
BFH, Entscheidung vom 18.05.1995 - IV R 31/94 (https://dejure.org/1995,1142)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 1995 - IV R 31/94 (https://dejure.org/1995,1142)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 178, 69
  • BB 1995, 1838
  • DB 1995, 2096
  • BStBl II 1995, 718
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.11.1984 - VIII R 294/81

    Ausübung einer gmischten Tätigkeit bei Getränkeverkauf und der Erteilung von

    Auszug aus BFH, 18.05.1995 - IV R 31/94
    Als gewerbliche Tätigkeit, die nach den genannten Vorschriften auch die an sich freiberufliche Unterrichtstätigkeit der Klägerin zu einer gewerblichen macht, ist im Streitfall der Getränkeverkauf anzusehen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. November 1984 VIII R 294/81, BFH/NV 1986, 79).

    Die Abgabe von Getränken in einer Tanzschule ist nicht notwendiger Bestandteil der Verrichtungen eines Tanzlehrers (BFH-Urteil in BFH/NV 1986, 79), mag sie auch heutzutage zum Standardangebot der Tanzschulen gehören.

    Zutreffend ist das FG allerdings davon ausgegangen, daß es an einer Gewinnerzielungsabsicht fehlt, wenn mit den Einnahmen lediglich die Selbstkosten gedeckt werden sollen, wobei zur Kostendeckung neben der Erwirtschaftung der laufenden Kosten auch die Erhaltung des der gewerblichen Tätigkeit dienenden Vermögens gehört (BFH-Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter IV. 2. a; speziell zum Getränkeverkauf in einer Tanzschule BFH-Urteil in BFH/NV 1986, 79, 80).

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 18.05.1995 - IV R 31/94
    Zutreffend ist das FG allerdings davon ausgegangen, daß es an einer Gewinnerzielungsabsicht fehlt, wenn mit den Einnahmen lediglich die Selbstkosten gedeckt werden sollen, wobei zur Kostendeckung neben der Erwirtschaftung der laufenden Kosten auch die Erhaltung des der gewerblichen Tätigkeit dienenden Vermögens gehört (BFH-Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter IV. 2. a; speziell zum Getränkeverkauf in einer Tanzschule BFH-Urteil in BFH/NV 1986, 79, 80).

    Werden über mehrere Jahre Geschäftsergebnisse erzielt, die insgesamt zu einem Gewinn führen, so liegt hierin ein Beweisanzeichen dafür, daß die Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wurde (BFH-Beschluß in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 765, unter IV. 3. c).

  • BFH, 30.06.1964 - VI 301/62 U

    Gewerbesteuerpflicht von Unterrichtsanstalten, die mit einem Internat verbunden

    Auszug aus BFH, 18.05.1995 - IV R 31/94
    Zwar hat es der BFH für möglich gehalten, daß die Unterbringung und Beköstigung in einem Internat nur ein Hilfsmittel für die Erziehung und Ausbildung junger Menschen ist (BFH-Urteil vom 30. Juni 1964 VI 301/62 U, BFHE 80, 436, BStBl III 1964, 630) und daß aus diesem Grund der gesamte Betrieb des Internats einheitlich freiberuflichen Charakter hat.

    In diesen Fällen hat die Rechtsprechung den gesamten Betrieb als gewerblich angesehen, wenn mit der Beherbergung und Beköstigung ein "besonderer" Gewinn erstrebt wurde, also eine besondere Gewinnquelle neben dem ärztlichen oder unterrichtenden Beruf eröffnet werden soll (vgl. BFH-Urteil in BFHE 80, 436, BStBl III 1964, 630 m. w. N.).

  • BFH, 10.11.1983 - IV R 86/80

    Einkünfte einer Personengesellschaft aus gewerblicher Brennerei und aus

    Auszug aus BFH, 18.05.1995 - IV R 31/94
    Das ergibt sich für die Streitjahre aus § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG), der auch für die einkommensteuerliche Qualifizierung der Einkünfte maßgeblich ist (Senatsurteil vom 10. November 1983 IV R 86/80, BFHE 140, 44, BStBl II 1984, 152; jetzt § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG).
  • BFH, 25.06.1996 - VIII R 28/94

    Gemischte Tätigkeiten einer Personengesellschaft sind zunächst insgesamt als

    Der IV. Senat des BFH ist in seinem Urteil vom 18. Mai 1995 IV R 31/94, BFHE 178, 69, BStBl II 1995, 718 von einer vorrangigen "Färbung" der Tätigkeiten einer Personengesellschaft ausgegangen und hat erst daran anschließend das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht für die jeweils unterschiedlichen Tätigkeiten untersucht.

    Die Zulässigkeit einer "Segmentierung" der einheitlichen Tätigkeit wird aber in einzelnen Entscheidungen des BFH vorausgesetzt (vgl. BFH in BFHE 178, 69, BStBl II 1995, 718; BFH-Urteil vom 21. August 1990 VIII R 271/84, BFHE 162, 256, BStBl II 1991, 126, 129).

  • BFH, 24.04.1997 - IV R 60/95

    1. Keine Umqualifizierung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 bei einheitlicher

    Die Behauptung, die Überschüsse hätten allenfalls ausgereicht, um die Kosten des Vertriebs zu decken, ist ebenfalls nicht durch nachprüfbare Darlegungen gestützt (vgl. hierzu Senatsurteil vom 18. Mai 1995 IV R 31/94, BFHE 178, 69, BStBl II 1995, 718).
  • BFH, 28.10.2008 - VIII R 73/06

    Keine freiberuflichen Einkünfte einer Personengesellschaft bei mittelbarer

    Werden Leistungen aber generell zum Selbstkostenpreis abgegeben, dann fehlt die Gewinnerzielungsabsicht (BFH-Urteil vom 18. Mai 1995 IV R 31/94, BFHE 178, 69, BStBl II 1995, 718).

    Die fehlende Steuerbarkeit führt dann weiter dazu, dass eine gewerbliche Abfärbung auf andere trennbare Tätigkeiten gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG nicht stattfindet (vgl. BFH-Urteil in BFHE 178, 69, BStBl II 1995, 718; Brandt in Herrmann/Heuer/Raupach, § 18 EStG Rz 69; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 15 Rz 192).

  • BFH, 02.10.2003 - IV R 48/01

    Einkünfte eines Arztes aus Privatklinik

    Damit wurden die Grundsätze beachtet, die der Senat zur Berechnung des "besonderen" Gewinns entwickelt hat (s. Senatsurteil vom 18. Mai 1995 IV R 31/94, BFHE 178, 69, BStBl II 1995, 718, "Tanzschule und Getränkeverkauf" unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 30. Juni 1964 VI 301/62 U, BFHE 80, 436, BStBl III 1964, 630).
  • BFH, 25.09.2008 - IV R 80/05

    Prüfung der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft -

    (2) Dieses Normverständnis steht nicht nur im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. bereits BFH-Urteil vom 18. Mai 1995 IV R 31/94, BFHE 178, 69, BStBl II 1995, 718, zu dem auch für die Einkommensteuer zu beachtenden § 2 Abs. 2 Nr. 1 GewStG a.F.; heute § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG).
  • FG Niedersachsen, 09.12.1997 - I 500/95
    Übt ein Steuerpflichtiger sowohl eine freiberufliche als auch eine gewerbliche Tätigkeit aus, dann ist für die Frage, ob die gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird, gedanklich von zwei Teilbetrieben auszugehen, deren Betriebsvermögen getrennt zu ermitteln sind (Urteil des BFH vom 18.05.1995 IV R 31/94 ; BStBl II 1995, 718).

    Sie dienen in vollem Umfang der Gewinnermittlung des Hauptbetriebes und können nicht - auch nicht anteilig - dem gedachten dienenden Betrieb zur Begründung fehlender Gewinnerzielungsabsicht zugeordnet werden (BFH, IV R 31/94; BStBl II 1995, 718 [BFH 18.05.1995 - IV R 31/94] ).

    Eine derartige einheitliche Erfassung beider Betätigungen setzt voraus, daß sie sich gegenseitig bedingen und derart miteinander verflochten sind, daß sie nach der Verkehrsauffassung als eine einheitliche Tätigkeit anzunehmen sind (vgl. Urteile des BFH vom 11. Juli 1991 IV R 102/90 , BStBl II 1992, 413, vom 18. Mai 1995 IV R 31/94 ; BStBl II 1995, 718, vom 24. April 1997 VI R 60/95, BStBl II 1997, 567 [BFH 24.04.1997 - IV R 60/95] ).

  • BFH, 16.12.1998 - I R 36/98

    Gewinnerzielungsabsicht bei einem Lohnsteuerhilfeverein

    Diese Absicht fehlt zwar, falls lediglich eine Deckung der Selbstkosten --einschließlich der Kosten der Erhaltung des der Tätigkeit dienenden Vermögens-- angestrebt wird (BFH-Urteil vom 18. Mai 1995 IV R 31/94, BFHE 178, 69, BStBl II 1995, 718).
  • FG Schleswig-Holstein, 09.03.2016 - 2 K 180/12

    "Segmentierung" verschiedener, wirtschaftlich eigenständiger gewerblicher

    Nach diesen Rechtsgrundsätzen hat die Rechtsprechung die Hubschraubervermietung einer Besitzpersonengesellschaft als selbständige Tätigkeit angesehen (BFH-Urteil vom 25. Juni 1996 VIII R 28/94, BStBl II 1997, 202), ebenso den Getränkeverkauf bei einer Tanzschule (BFH-Urteil vom 18. Mai 1995 IV R 31/94, BStBl. II 1995, 718).
  • FG Schleswig-Holstein, 30.09.2009 - 2 K 1/09

    Rücknahme der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein bei entgeltlichen Erwerb

    Keine Deckung nur der Selbstkosten wird aber angestrebt, wenn auch Eigenkapital z.B. für Erweiterungsinvestitionen oder zur Tilgung von Schulden erwirtschaftet werden soll (BFH-Urteile vom 16. Dezember 1998 I R 36/98, BStBl II 1999, 366 m.w.N. und vom 18. Mai 1995 IV R 31/94, BStBl II 1995, 718).
  • FG Münster, 24.06.2020 - 13 K 2480/16

    Körperschaftsteuer - Unter welchen Voraussetzungen sind Mitgliederbeiträge eines

    Werden über mehrere Jahre Geschäftsergebnisse erzielt, die insgesamt zu einem Gewinn führen, so liegt hierin ein Beweisanzeichen dafür, dass die Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wurde (vgl. BFH-Urteil vom 18.5.1995 IV R 31/94, BStBl II 1995, 718).
  • BFH, 28.06.2006 - IV B 94/04

    NZB: Einkünfteerzielungsabsicht, Bestimmung der Einkunftsart

  • BFH, 10.08.2011 - X B 100/10

    Gerügte Beweiswürdigung kein Verfahrensmangel - Antrag auf

  • FG Hamburg, 05.06.2018 - 2 K 54/14

    Einkommensteuer: Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bei angestelltem Anwalt

  • FG Düsseldorf, 21.06.2022 - 13 K 1149/20

    Berücksichtigung eines Veräußerungsverlustes i.R.d. Einkünfte aus Gewerbebetrieb

  • BFH, 16.03.2000 - IV R 53/98

    Jahr

  • BFH, 16.12.1998 - I R 137/97

    LSt-Hilfeverein; Einkünfteerzielungsabsicht

  • FG Köln, 09.09.2010 - 10 K 2460/07

    Verluste aus Pferdezucht im Rahmen einer Pensionspferdehaltung

  • FG Hessen, 29.03.2001 - 8 K 3307/96

    Keine Gewerbesteuerfreiheit für Arzt mit Privatklinik

  • FG Thüringen, 30.09.2021 - 4 K 55/18

    Zur Umsatzsteuerpflicht, Körperschaftsteuerpflicht und Gewerbesteuerpflicht einer

  • FG Köln, 16.05.2012 - 10 K 3587/11

    Keine Aufwandseinlage bei Betrieb einer Photovoltaikanlage

  • FG München, 12.09.2013 - 10 K 2273/10

    Gewinnerzielungsabsicht bei nebenberuflichem Vertrieb von Vitaminprodukten

  • FG Niedersachsen, 19.05.1999 - II 479/95

    Wirksamkeit eines Gewerbesteuermessbescheids; Vorliegen von Einkünften aus

  • FG Hamburg, 23.04.1998 - III 189/95

    Steuerliche Behandlung von Einkünften aus Gewerbebetrieb;

  • FG Baden-Württemberg, 14.11.1996 - 6 K 137/94

    Tätigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) insgesamt als gewerblich

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