Rechtsprechung
   BFH, 12.09.1995 - IX R 140/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,840
BFH, 12.09.1995 - IX R 140/92 (https://dejure.org/1995,840)
BFH, Entscheidung vom 12.09.1995 - IX R 140/92 (https://dejure.org/1995,840)
BFH, Entscheidung vom 12. September 1995 - IX R 140/92 (https://dejure.org/1995,840)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,840) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel im Rahmen von "Bauherrenmodellen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsicht beim Verkauf von Eigentumswohnungen im Rahmen von Bauherrenmodellen! (IBR 1996, 43)

Papierfundstellen

  • BFHE 178, 385
  • NJW 1996, 616
  • BB 1995, 2407
  • DB 1995, 2352
  • BStBl II 1995, 839
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.07.1991 - III R 47/88

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft

    Auszug aus BFH, 12.09.1995 - IX R 140/92
    Hinzukommen muß, daß die Tätigkeit sich nach den Umständen des Einzelfalles nicht als private Vermögensverwaltung darstellt (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, m. w. N.).

    Unerheblich ist, ob bei dem Kauf oder der Errichtung der Wohnung schon eine feste Verkaufsabsicht bestanden hat oder ob die eigentliche Absicht auf eine anderweitige Nutzung als durch Verkauf gerichtet war (BFH-Urteile in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, und vom 21. Mai 1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94, jeweils m. w. N.; Abschn. C II des Beschlusses vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BStBl II 1995, 617).

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus BFH, 12.09.1995 - IX R 140/92
    Die Grundsätze, die für die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und privater Vermögensanlage maßgebend sind (zusammenfassend Beschluß vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BStBl II 1995, 617), gelten auch dann, wenn ein Steuerpflichtiger Wohneinheiten im Rahmen von Bauherrenmodellen erwirbt und veräußert.

    Unerheblich ist, ob bei dem Kauf oder der Errichtung der Wohnung schon eine feste Verkaufsabsicht bestanden hat oder ob die eigentliche Absicht auf eine anderweitige Nutzung als durch Verkauf gerichtet war (BFH-Urteile in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, und vom 21. Mai 1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94, jeweils m. w. N.; Abschn. C II des Beschlusses vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BStBl II 1995, 617).

  • BFH, 21.05.1993 - VIII R 10/92

    Veräußerung von Wohneigentum als gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 12.09.1995 - IX R 140/92
    Unerheblich ist, ob bei dem Kauf oder der Errichtung der Wohnung schon eine feste Verkaufsabsicht bestanden hat oder ob die eigentliche Absicht auf eine anderweitige Nutzung als durch Verkauf gerichtet war (BFH-Urteile in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, und vom 21. Mai 1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94, jeweils m. w. N.; Abschn. C II des Beschlusses vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BStBl II 1995, 617).
  • FG Saarland, 30.09.1992 - 1 K 51/92

    Kein gewerblicher Grundstückshandel beim Verkauf von Eigentumswohnungen

    Auszug aus BFH, 12.09.1995 - IX R 140/92
    Der nach erfolglosem Vorverfahren erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) mit seinem in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1993, 77 und 91 veröffentlichten Urteil statt.
  • BFH, 20.04.2006 - III R 1/05

    Gewerblicher Grundstückshandel: durchgehandelte und erschlossene Objekte sind

    Die konkreten Anlässe und Beweggründe für den Verkauf sagen im Allgemeinen nichts darüber aus, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht bestanden hat (BFH-Urteile vom 12. September 1995 IX R 140/92, BFHE 178, 385, BStBl II 1995, 839, betreffend langfristiger Vermögensanlage zur Alterssicherung; vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170, und vom 21. Juni 2001 III R 27/98, BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537, unter II.A.4.c).
  • BFH, 10.12.1998 - III R 61/97

    Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung von Anteilen

    e) Die Rechtsprechung hat ferner bei der Beantwortung der Frage, ob die Drei-Objekt-Grenze überschritten ist, prinzipiell auch die Veräußerung von Anteilen an Grundstücksgesellschaften --insoweit in Übereinstimmung mit der Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben in BStBl I 1990, 884 Tz. 16)-- in die Gesamtwürdigung miteinbezogen (vgl. Urteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. e, bb der Gründe, m.w.N.; vgl. ferner zum Erwerb und zur Veräußerung von Objekten im Rahmen von Bauherrenmodellen als gewerblicher Grundstückshandel BFH-Urteil vom 12. September 1995 IX R 140/92, BFHE 178, 385, BStBl II 1995, 839).
  • BFH, 16.10.2002 - X R 74/99

    Eigengenutzte Wohnung und gewerblicher Grundstückshandel

    Vielmehr habe sich dasselbe Ziel auch dadurch erreichen lassen, dass der Kläger bei sich bietender Gelegenheit Grundstücke veräußerte und neue erwarb, bei denen er es dann wiederum der Marktentwicklung überlassen konnte, ob und ggf. wie lange er sie vermietete oder verkaufte (ebenso BFH-Urteil vom 8. Februar 1996 IV R 28/95, BFH/NV 1996, 747, 750, linke Spalte; vgl. ferner z.B. BFH-Urteile vom 12. September 1995 IX R 140/92, BFHE 178, 385, BStBl II 1995, 839, 840, rechte Spalte, vorletzter Abs., und in BFH/NV 1997, 170, unter 1. b, bb, letzter Abs.).
  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 27/94

    Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel

    Sie sagen im allgemeinen nichts darüber aus, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht bestanden hat (BFH/NV 1994, 94, 95; BFH-Urteile vom 12. September 1995 IX R 140/92, BFHE 178, 385, BStBl II 1995, 839, 840, betreffend langfristiger Vermögensanlage zwecks Alterssicherung;vom 8. August 1979 I R 186/78, BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106, m.w.N., betreffend Erkrankung und Finanzierungsschwierigkeiten, ständige Rechtsprechung).
  • FG Hessen, 29.03.2001 - 8 K 1568/98

    Betriebsvermögen bei gewerblichem Grundstückshandel

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Hessen, 20.03.2001 - 8 K 1610/98

    Gewerblicher Grundstückshandel; Finanzierung; Gewerbebetrieb; Grundstück;

    Betreibt ein Steuerpflichtiger einen gewerblichen Grundstückshandel, ist davon auszugehen, dass er alle Objekte bei günstiger Gelegenheit veräußern will (BFH, Beschluss vom 12.09.1995, a.a.O.).

    Für den Nachweis einer privaten Vermögensverwaltung genügt regelmäßig weder die bloße Vermietung noch die Art. der Bilanzierung oder die vorübergehende Selbstnutzung (BFH, Beschluss vom 12.09.1995 a.a.O. mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Die Argumentation des Klägers, der Erwerb des streitigen Objekts habe der zusätzlichen Alterssicherung gedient, reicht insoweit nicht aus (vgl. hierzu: BFH, Urteil vom 12.09.1995 IX R 140/92, Bundessteuerblatt II 1995, 839, 840), denn ein Erwerb zum Zwecke der Alterssicherung schließt nicht den Willen aus, das Objekt bei sich bietender Gelegenheit wieder zu verkaufen.

  • FG Hessen, 17.03.1999 - 8 K 3872/94

    Vermögensverwaltung; gewerblicher Grundstückshandel; Zwangsversteigerung;

    Der Beklagte vertritt auch nach Aufhebung des von ihm für seine ablehnende Einspruchsentscheidung herangezogenen Urteils des FG Saarland durch das BFH-Urteil vom 12.9.1995 ( IX R 140/92, BStBl II 1995, 839 ) die Auffassung, es liege im Streitfall kein gewerblicher Grundstückshandel vor.

    Unerheblich ist, ob bei dem Kauf oder der Errichtung des Objekts schon eine feste Verkaufsabsicht bestanden hat oder ob die eigentliche Absicht auf eine anderweitige Nutzung als durch Verkauf gerichtet war (BFH-Urteile vom 12.9.1995 IX R 140/92, BStBl II 1995, 839 ; vom 12.7.1991 II R 47/88, BFHE 165, 498 , BStBl II 1992, 143 ; vom 21.5.1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94 ; Beschluß vom 3.7.1995 GrS 1/93, BStBl II 1995, 617 ).

    Dabei steht der Annahme eines Gewerbebetriebs entgegen dem Urteil des FG Saarland vom 30.9.1992 (a.a.O.) nicht entgegen, dass der Kläger die Objekte im Rahmen von Bauherrnmodellen erworben hatte (siehe BFH-Urteil vom 12.9.1995 IX R 140/92, BStBl II 1995, 839 ).

  • BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97

    Veräußerungsgründe beim gewerblichen Grundstückshandel

    Sie sagen im allgemeinen nichts darüber aus, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht bestanden hat (BFH-Urteile vom 8. August 1979 I R 186/78, BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106; vom 12. September 1995 IX R 140/92, BFHE 178, 385, BStBl II 1995, 839, 840; BFH-Beschluß vom 23. Februar 1998 X B 136/97, BFH/NV 1998, 1084, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 10.12.1998 - III R 62/97

    Drei-Objekt-Grenze bei Anteilsveräußerungen

    e) Die Rechtsprechung hat ferner bei der Beantwortung der Frage, ob die Drei-Objekt-Grenze überschritten ist, prinzipiell auch die Veräußerung von Anteilen an Grundstücksgesellschaften --insoweit in Übereinstimmung mit der Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. Schreiben des Bundesministers der Finanzen --BMF-- vom 20. Dezember 1990 IV B 2 -S 2240- 61/90, BStBl I 1990, 884 Tz. 16)-- in die Gesamtwürdigung miteinbezogen (vgl. Urteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. e, bb der Gründe, m.w.N.; vgl. ferner zum Erwerb und zur Veräußerung von Objekten im Rahmen von Bauherrenmodellen als gewerblicher Grundstückshandel BFH-Urteil vom 12. September 1995 IX R 140/92, BFHE 178, 385, BStBl II 1995, 839).
  • BFH, 21.06.1996 - VIII B 87/95

    Veräußerungsabsicht beim gewerblichen Grundstückshandel

    Unerheblich ist es, ob bei Erwerb schon eine feste Verkaufsabsicht bestanden hat oder die eigentliche Absicht auf eine anderweitige Nutzung als durch Verkauf gerichtet war (vgl. BFH-Urteile vom 13. Dezember 1995 XI R 43--45/89, BStBl II 1996, 232, 237, m. w. N., und vom 12. September 1995 IX R 140/92, BFHE 178, 385 [BFH 12.09.1995 - IX R 140/92], BStBl II 1995, 839, 840, m. w. N., ständige Rechtsprechung).

    Die konkreten Anlässe und Beweggründe für den Verkauf sind grundsätzlich unbeachtlich, weil sie im allgemeinen nichts darüber aussagen, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht bestanden hat (BFH/NV 1996, 466, 467 zur Frage einer nach dem Erwerb selbst vorgenommenen langfristigen Vermietung; BFH/NV 1994, 94, 95; BFHE 178, 385 [BFH 12.09.1995 - IX R 140/92], BStBl II 1995, 839, 840 betreffend langfristige Vermögensanlage zur Alterssicherung; BFH-Urteil vom 8. August 1979 I R 186/78, BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106, m. w. N. betreffend Erkrankung und Finanzierungsschwierigkeiten).

  • FG Hamburg, 29.05.1998 - VI 234/96

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung einer Vielzahl von Grundstücken

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.08.1998 - 2 K 2857/96
  • FG Berlin, 09.06.1997 - 8363/96

    Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung eines Gesellschaftsanteils

  • BFH, 07.06.1996 - X B 111/95

    "Drei-Objekt-Grenze" beim gewerblichen Grundstückshandel

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.08.1998 - 2 K 2858/96
  • BFH, 16.06.2000 - VIII B 93/99

    Zwangsverkauf - Abwendung eines drohenden Konkurses - Bedingte

  • FG München, 12.03.2001 - 13 K 1474/95

    Gewerblicher Grundstückshandel; 3-Objekt-Grenze; Aufgabegewinn - laufender

  • FG Düsseldorf, 11.05.2000 - 14 K 7103/96

    Gewerblicher Grundstückshandel; 3-Objekt-Grenze; Mehrfamilienhäuser;

  • FG Düsseldorf, 11.05.2000 - 14 K 7104/96

    Zur Abgrenzung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb von der privaten

  • FG Münster, 06.05.1997 - 11 K 2727/95
  • BFH, 16.06.2000 - VIII R 93/99
  • FG Berlin, 15.01.1996 - VIII 47/90

    Rechtmäßigkeit von Gewerbesteuermeßbeträgen; Feststellungsbescheid als

  • FG Baden-Württemberg, 17.10.2000 - 11 K 79/97
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht