Rechtsprechung
BFH, 05.10.1995 - V R 113/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
UStG 1980 § 15 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Vorsteuerabzug - Personengesellschaft - Ehegatten-Gemeinschaft - Vorsteuerabzug
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG (1980) § 15 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 178, 493
- BB 1996, 258
- BB 1996, 413
- DB 1996, 311
- BStBl II 1996, 111
Wird zitiert von ... (41) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 26.11.1987 - V R 85/83
Rechnungserteilung und Vorsteuerabzug bei Leistungsvergabe durch Ehegatten
Auszug aus BFH, 05.10.1995 - V R 113/92
Waren bei Vergabe von Bauleistungen auf dem Grundstück eines Ehegatten auch der andere Ehegatte, die Ehegatten-Gemeinschaft oder eine von den Ehegatten gebildete KG tätig, ist hinsichtlich der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Abrechnung anhand der zivilrechtlichen Vereinbarungen (ausdrücklicher oder schlüssiger Art) mit den Bauunternehmern zu prüfen, wer Auftraggeber und damit Leistungsempfänger war (Bestätigung des BFH-Urteils vom 26. November 1987 V R 85/83, BFHE 151, 479, BStBl II 1988, 158).Nach der Auslegung des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1980 durch den BFH (Urteil vom 26. November 1987 V R 85/83, BFHE 151, 479, BStBl II 1988, 158) müsse - insbesondere bei Leistungsvergabe durch Ehegatten - klar vereinbart und durchgeführt werden, ob einer der Ehegatten oder die Ehegatten-Gemeinschaft Leistungsempfänger sei, um Nachteile bei der Geltendmachung des Vorsteuerabzugs (wegen Auseinanderfallens von Leistungsempfänger und Rechnungsadressat) zu vermeiden.
Das FA verweist mit seiner Revision auch zutreffend auf das Urteil des Senats in BFHE 151, 479, BStBl II 1988, 158, das bei Leistungsvergabe (insbesondere von Bauleistungen auf einem Grundstück eines Ehegatten) die klare Vereinbarung (und deren Durchführung) verlangt, ob einer der Ehegatten oder die Ehegatten-Gemeinschaft - bzw. im vorliegenden Fall eine aus den Ehegatten bestehende Personengesellschaft - als Auftraggeber und Leistungsempfänger handelt.
- BFH, 10.03.1981 - VIII R 195/77
Werbungskosten - Reisekosten - Hauskauf
Auszug aus BFH, 05.10.1995 - V R 113/92
Soweit das Finanzgericht (FG) die Revision nur hinsichtlich der Frage zugelassen habe, ob bei einem einheitlichen Bauvorhaben der Vorsteuerabzug auch aus (einzelnen wenigen) Rechnungen mit fehlerhafter Angabe des Leistungsempfängers gewährt werden könne, sei das eine unzulässige Beschränkung auf eine Rechtsfrage (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. März 1981 VIII R 195/77, BFHE 133, 189, BStBl II 1981, 470).Zutreffend hat das FA ausgeführt, daß eine solche Beschränkung nicht zulässig ist (BFH in BFHE 133, 189, BStBl II 1981, 470); eine Beschränkung der Revisionszulassung hinsichtlich eines abtrennbaren - und durch das FG insoweit bestimmten - Sachverhalts liegt ebenfalls nicht vor (vgl. dazu BFH-Urteil vom 28. Juni 1989 II R 155/88, BFHE 157, 447, BStBl II 1989, 852).
- BFH, 20.10.1994 - V R 96/92
Abzug von in Rechnungen gesondert ausgewiesenen Steuern für Lieferungen und …
Auszug aus BFH, 05.10.1995 - V R 113/92
Leistungsempfänger ist derjenige, der aus dem der Leistung zugrundeliegenden Schuldverhältnis als Auftraggeber berechtigt und verpflichtet ist (vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 1994 V R 96/92, BFH/NV 1995, 459).
- BFH, 12.10.1994 - XI R 63/93
Umsatzsteuer; Bedeutung von ,,Rechnung'' und ,,besitzen'' i. S. des Art. 18 Abs. …
Auszug aus BFH, 05.10.1995 - V R 113/92
Nach dieser Vorschrift berechtigt zum Vorsteuerabzug nur eine Rechnung i. S. des § 14 UStG 1980, nämlich eine Abrechnung "gegenüber dem Leistungsempfänger" i. S. von § 14 Abs. 4 UStG 1980 (vgl. zuletzt BFH-Beschluß vom 12. Oktober 1994 XI R 63/93, BFHE 176, 466, m. N.). - BFH, 17.12.1993 - V B 126/93
Annahme einer grundsätzlich bedeutsamen Rechtfrage bei ersichtlichem Abstellen …
Auszug aus BFH, 05.10.1995 - V R 113/92
Eine Personengesellschaft kann aus einer Rechnung, die auf nur einen Gesellschafter ausgestellt worden ist, keinen Vorsteuerabzug vornehmen, wenn die Rechnung keinen Hinweis auf die Gesellschaft als Leistungsempfänger enthält (vgl. BFH-Beschluß vom 17. Dezember 1993 V B 126/93, BFH/NV 1995, 450, m. N.). - BFH, 28.06.1989 - II R 155/88
Revision - Zulassung der Revision - Beschränkung der Revision - Festgesetzter …
Auszug aus BFH, 05.10.1995 - V R 113/92
Zutreffend hat das FA ausgeführt, daß eine solche Beschränkung nicht zulässig ist (BFH in BFHE 133, 189, BStBl II 1981, 470); eine Beschränkung der Revisionszulassung hinsichtlich eines abtrennbaren - und durch das FG insoweit bestimmten - Sachverhalts liegt ebenfalls nicht vor (vgl. dazu BFH-Urteil vom 28. Juni 1989 II R 155/88, BFHE 157, 447, BStBl II 1989, 852).
- BFH, 23.09.2009 - XI R 14/08
Kein Vorsteuerabzug einer Grundstücksgemeinschaft, wenn nur einer ihrer …
Unbeachtlich ist daher, wer zivilrechtlicher Eigentümer des bezogenen Leistungsgegenstands wird (…vgl. BFH-Urteil vom 7. Mai 1987 V R 85/77, BFH/NV 1988, 53, unter 2. der Gründe, m.w.N.), wem die Leistung wirtschaftlich zuzuordnen ist (…vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 1994 V R 96/92, BFH/NV 1995, 459, unter II. 1. der Gründe) oder wer die empfangene Leistung bezahlt hat (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1995 V R 113/92, BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111, unter II. 3. der Gründe).Die Abrechnung "gegenüber dem Leistungsempfänger" erfordert, dass dieser auch in der Rechnung bezeichnet sein muss (vgl. BFH-Urteil in BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111, unter II. 2. der Gründe).
Dementsprechend kann eine Personengesellschaft aus einer Rechnung, die nur auf einen Gesellschafter ausgestellt worden ist, keinen Vorsteuerabzug vornehmen, wenn die Rechnung keinen Hinweis auf die Gesellschaft als Leistungsempfängerin enthält (vgl. BFH-Urteil in BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111, m.w.N.).
- BFH, 29.01.2014 - XI R 4/12
Zum Vorsteuerabzug aus Leistungen zur Bewirtschaftung einer Betriebskantine
Nicht maßgeblich ist dagegen u.a., wem die empfangene Leistung wirtschaftlich zuzuordnen ist (…vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 1994 V R 96/92, BFH/NV 1995, 459, unter II.1.) oder wer sie bezahlt hat (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1995 V R 113/92, BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111, unter II.3.). - BFH, 24.08.2006 - V R 16/05
Leistungsempfänger bei der Lieferung von Waren gegen Vorlage eines …
Der Vorsteuerabzug steht dem Unternehmer zu, der als Leistungsempfänger eine auf ihn ausgestellte Rechnung besitzt (BFH-Urteil vom 5. Oktober 1995 V R 113/92, BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111).
- BFH, 01.10.1998 - V R 31/98
Vorsteuerabzug bei Bruchteilsberechtigten
Der Vorsteuerabzug steht also dem Unternehmer zu, der als Leistungsempfänger eine auf ihn lautende Rechnung mit gesondert ausgewiesener Steuer besitzt (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1995 V R 113/92, BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111).b) Leistungsempfänger ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH grundsätzlich derjenige, der aus dem der Leistung zugrundeliegenden Schuldverhältnis als Auftraggeber berechtigt und verpflichtet ist (vgl. BFH-Urteile vom 16. Mai 1995 XI R 50/93, BFH/NV 1996, 185, und in BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111).
- BFH, 02.04.1997 - V B 26/96
Zur zutreffenden Bezeichnung des Leistungsempfängers in Rechnungen für Zwecke des …
In der Rechnung muß also der tatsächliche Leistungsempfänger als Rechnungsempfänger bezeichnet sein (BFH-Urteil vom 5. Oktober 1995 V R 113/92, BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111). - BFH, 30.04.2014 - XI R 33/11
Zum Vorsteuerabzug bei Kostentragung einer KG für Beurkundungs- und …
Dies setzt voraus, dass der Unternehmer Leistungsempfänger ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 5. Oktober 1995 V R 113/92, BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111; vom 24. August 2006 V R 16/05, BFHE 215, 311, BStBl II 2007, 340, unter II.2.a;… BFH-Beschluss vom 25. März 2011 V B 94/10, BFH/NV 2011, 1404; BFH-Urteile vom 28. August 2013 XI R 4/11, BFHE 243, 41, BStBl II 2014, 282, Rz 34, m.w.N.; vom 29. Januar 2014 XI R 4/12, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2014, 797, Rz 34).Nicht maßgeblich ist dagegen u.a., wem die empfangene Leistung wirtschaftlich zuzuordnen ist (…vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 1994 V R 96/92, BFH/NV 1995, 459, unter II.1.) oder wer sie bezahlt hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111, unter II.3.).
- BFH, 07.11.2000 - V R 49/99
Vorsteuerabzug bei Pachtverhältnissen
Der Vorsteuerabzug steht also dem Unternehmer zu, der als Leistungsempfänger eine auf ihn lautende Rechnung mit gesondert ausgewiesener Steuer besitzt (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1995 V R 113/92, BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111). - BFH, 13.04.2007 - V B 122/05
NZB: rechtliches Gehör
Das Finanzgericht (FG) vertrat unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Oktober 1995 V R 113/92 (BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111) die Auffassung, eine Personengesellschaft könne aus einer Rechnung, die nur auf einen Gesellschafter ausgestellt worden ist, keinen Vorsteuerabzug vornehmen, wenn die Rechnung keinen Hinweis auf die Gesellschaft als Leistungsempfänger enthalte.Die Klägerin hat zwar jeweils einen bestimmten abstrakten und tragenden Rechtssatz aus den von ihr erwähnten BFH-Entscheidungen (BFH-Urteil in BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111, und BFH-Beschluss vom 2. April 1997 V B 26/96, BFHE 182, 430, BStBl II 1997, 443) aufgezeigt.
Sie hat aber nur dargelegt, weshalb ihrer Auffassung nach das FG --das sich bei seiner Begründung im Übrigen ausdrücklich auf die Grundsätze der Entscheidung in BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111 bezogen hat-- bei Anwendung dieser Grundsätze zu dem von ihr, der Klägerin, gewünschten Ergebnis hätte kommen müssen.
- FG Niedersachsen, 04.02.2010 - 16 K 17/09
Aufwendungen für den Erwerb von Beteiligungen einer Holding an Unternehmen als …
e) Der Vorsteuerabzug steht ferner nur dem Unternehmer zu, der als Leistungsempfänger eine auf ihn lautende Rechnung mit gesondert ausgewiesener Steuer besitzt (vgl. BFH, Urteile vom 26. April 2001 V R 50/99, BFHE 194, 536; vom 5. Oktober 1995 V R 113/92, BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111;… vom 7. November 2000 V R 49/99, BFH/NV 2001, 402). - BFH, 26.04.2001 - V R 50/99
Vorsteuerabzug bei Einschaltung einer Domizilgesellschaft
Der Vorsteuerabzug steht also dem Unternehmer zu, der als Leistungsempfänger eine auf ihn lautende Rechnung mit gesondert ausgewiesener Steuer besitzt (vgl. BFH-Urteile vom 5. Oktober 1995 V R 113/92, BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111;… vom 7. November 2000 V R 49/99, BFH/NV 2001, 402, Deutsches Steuerrecht 2001, 212). - FG Sachsen, 06.05.1999 - 2 K 11/96
Inhaber ausländischer Firmen ist Unternehmer i.S.v. § 2 Abs.1 UStG, wenn diese …
- FG Köln, 22.03.2001 - 10 K 2567/96
Vorsteuerabzugsfähigkeit für durch Bauleistung an einem auch unternehmerisch …
- BFH, 21.06.2001 - V R 33/99
Abzug von Vorsteuerbeträgen - Bauherrengemeinschaft - Bauherrenmodell - …
- BFH, 14.11.2006 - V B 88/05
Grundsätzliche Bedeutung; Bezeichnung des Leistungsempfängers
- FG Düsseldorf, 13.12.2013 - 1 K 2947/11
Verpachtung an Ehegatten bei alleiniger Unternehmertätigkeit des Ehemannes
- FG Rheinland-Pfalz, 28.11.2000 - 2 K 3378/98
Vorsteuerabzug bei nicht nur auf den Unternehmer lautenden Rechnungen; …
- FG Saarland, 16.02.2012 - 2 V 1343/11
Vorsteuerabzug für nicht erbrachte Mietzahlungen - Hinzuschätzung von Einnahmen …
- KG, 12.04.2007 - 8 U 76/06
Bürgschaftsvertrag; Scheingeschäft: Anspruch aus einer Bürgschaft für …
- FG München, 24.01.2013 - 14 K 2068/11
"Mähdrescher II": Umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen bei Veräußerung eines im …
- OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 15 U 37/17
Vergütungsansprüche für rechts- und patentanwaltliche Beratungsleistungen
- FG Schleswig-Holstein, 10.09.2014 - 4 K 53/11
Vorsteuerabzug eines Lotsen aus den zur Erfüllung der Selbstverwaltungsaufgaben …
- BFH, 03.12.1998 - V R 22/98
Vermeidung der Doppelbesteuerung; Leasing bei Pkw; Kraftstoffverwaltung
- BFH, 24.06.1999 - V R 99/98
Vorsteuerabzug aus Rechnungen über Bauleistungen
- FG Düsseldorf, 20.04.2012 - 1 K 1372/10
Vorsteuerabzug aus Bauleistungen für Grundstücksgemeinschaft
- FG Köln, 20.02.2003 - 3 K 3300/02
Vorsteuerabzug bei Miet- und Pachtzahlungen
- FG Thüringen, 09.11.1999 - I 447/98
Feststellungslast für das Vorliegen von Rechnungsvoraussetzungen; Vorsteuerabzug …
- FG Düsseldorf, 05.05.1999 - 5 K 5433/95
Bestimmung des vorsteuerabzugsberechtigten Leistungsempfängers; Bezeichnung von …
- FG München, 14.07.2004 - 14 K 55/04
Berufung auf das EuGH-Urteil Seeling, wenn die Veranlagung noch änderbar ist; …
- FG Sachsen, 23.09.2003 - 4 K 1913/98
Tragungspflicht der Beweislast der Abzugsberechtigung durch den den …
- FG Düsseldorf, 21.07.1999 - 5 K 3466/94
Umfang der Option bei Mietverträgen und Vorsteuerabzug
- FG Düsseldorf, 24.10.2001 - 5 K 5819/97
Vorsteuerabzug; Mietvertrag; Ehegattengemeinschaft; Empfänger; …
- FG Hessen, 07.05.2007 - 6 V 16/07
Bruchteilsgemeinschaft - kein Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen, die an die …
- FG Düsseldorf, 26.04.2002 - 1 K 2937/99
"Strohmann" als Leistender im Sinne des Umsatzsteuerrechts kann Vorsteuerabzug …
- FG Düsseldorf, 24.11.1999 - 5 K 7297/95
Umsatzsteuer 1993; Vorsteuerabzug; Treuhänder; steuerfreie Grundstückslieferung; …
- FG Köln, 30.09.1997 - 8 K 2585/93
Vorsteuerabzug bei offenem Treuhandverhältnis
- FG Hamburg, 20.03.2002 - I 156/98
Vorsteuerabzugsberechtigung einer Personengesellschaft
- FG Köln, 25.04.2001 - 2 K 7459/98
Vorsteuerabzug aus Bauleistungen im Zusammenhang mit der Renovierung eines …
- FG Rheinland-Pfalz, 08.09.1998 - 2 K 2047/97
- FG Rheinland-Pfalz, 04.04.2001 - 1 K 2552/98
1. Nur Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt; 2. Steuersatz für …
- FG Sachsen, 28.06.2001 - 2 K 556/98
Steuerbarkeit der von einem Kommunalen Wasserwerk erbrachten öffentlichen …
- FG Münster, 23.03.1999 - 15 K 4970/98