Rechtsprechung
   BFH, 05.10.1995 - V R 113/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,505
BFH, 05.10.1995 - V R 113/92 (https://dejure.org/1995,505)
BFH, Entscheidung vom 05.10.1995 - V R 113/92 (https://dejure.org/1995,505)
BFH, Entscheidung vom 05. Oktober 1995 - V R 113/92 (https://dejure.org/1995,505)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,505) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 178, 493
  • BB 1996, 258
  • BB 1996, 413
  • DB 1996, 311
  • BStBl II 1996, 111
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.11.1987 - V R 85/83

    Rechnungserteilung und Vorsteuerabzug bei Leistungsvergabe durch Ehegatten

    Auszug aus BFH, 05.10.1995 - V R 113/92
    Waren bei Vergabe von Bauleistungen auf dem Grundstück eines Ehegatten auch der andere Ehegatte, die Ehegatten-Gemeinschaft oder eine von den Ehegatten gebildete KG tätig, ist hinsichtlich der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Abrechnung anhand der zivilrechtlichen Vereinbarungen (ausdrücklicher oder schlüssiger Art) mit den Bauunternehmern zu prüfen, wer Auftraggeber und damit Leistungsempfänger war (Bestätigung des BFH-Urteils vom 26. November 1987 V R 85/83, BFHE 151, 479, BStBl II 1988, 158).

    Nach der Auslegung des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1980 durch den BFH (Urteil vom 26. November 1987 V R 85/83, BFHE 151, 479, BStBl II 1988, 158) müsse - insbesondere bei Leistungsvergabe durch Ehegatten - klar vereinbart und durchgeführt werden, ob einer der Ehegatten oder die Ehegatten-Gemeinschaft Leistungsempfänger sei, um Nachteile bei der Geltendmachung des Vorsteuerabzugs (wegen Auseinanderfallens von Leistungsempfänger und Rechnungsadressat) zu vermeiden.

    Das FA verweist mit seiner Revision auch zutreffend auf das Urteil des Senats in BFHE 151, 479, BStBl II 1988, 158, das bei Leistungsvergabe (insbesondere von Bauleistungen auf einem Grundstück eines Ehegatten) die klare Vereinbarung (und deren Durchführung) verlangt, ob einer der Ehegatten oder die Ehegatten-Gemeinschaft - bzw. im vorliegenden Fall eine aus den Ehegatten bestehende Personengesellschaft - als Auftraggeber und Leistungsempfänger handelt.

  • BFH, 10.03.1981 - VIII R 195/77

    Werbungskosten - Reisekosten - Hauskauf

    Auszug aus BFH, 05.10.1995 - V R 113/92
    Soweit das Finanzgericht (FG) die Revision nur hinsichtlich der Frage zugelassen habe, ob bei einem einheitlichen Bauvorhaben der Vorsteuerabzug auch aus (einzelnen wenigen) Rechnungen mit fehlerhafter Angabe des Leistungsempfängers gewährt werden könne, sei das eine unzulässige Beschränkung auf eine Rechtsfrage (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. März 1981 VIII R 195/77, BFHE 133, 189, BStBl II 1981, 470).

    Zutreffend hat das FA ausgeführt, daß eine solche Beschränkung nicht zulässig ist (BFH in BFHE 133, 189, BStBl II 1981, 470); eine Beschränkung der Revisionszulassung hinsichtlich eines abtrennbaren - und durch das FG insoweit bestimmten - Sachverhalts liegt ebenfalls nicht vor (vgl. dazu BFH-Urteil vom 28. Juni 1989 II R 155/88, BFHE 157, 447, BStBl II 1989, 852).

  • BFH, 20.10.1994 - V R 96/92

    Abzug von in Rechnungen gesondert ausgewiesenen Steuern für Lieferungen und

    Auszug aus BFH, 05.10.1995 - V R 113/92
    Leistungsempfänger ist derjenige, der aus dem der Leistung zugrundeliegenden Schuldverhältnis als Auftraggeber berechtigt und verpflichtet ist (vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 1994 V R 96/92, BFH/NV 1995, 459).
  • BFH, 12.10.1994 - XI R 63/93

    Umsatzsteuer; Bedeutung von ,,Rechnung'' und ,,besitzen'' i. S. des Art. 18 Abs.

    Auszug aus BFH, 05.10.1995 - V R 113/92
    Nach dieser Vorschrift berechtigt zum Vorsteuerabzug nur eine Rechnung i. S. des § 14 UStG 1980, nämlich eine Abrechnung "gegenüber dem Leistungsempfänger" i. S. von § 14 Abs. 4 UStG 1980 (vgl. zuletzt BFH-Beschluß vom 12. Oktober 1994 XI R 63/93, BFHE 176, 466, m. N.).
  • BFH, 17.12.1993 - V B 126/93

    Annahme einer grundsätzlich bedeutsamen Rechtfrage bei ersichtlichem Abstellen

    Auszug aus BFH, 05.10.1995 - V R 113/92
    Eine Personengesellschaft kann aus einer Rechnung, die auf nur einen Gesellschafter ausgestellt worden ist, keinen Vorsteuerabzug vornehmen, wenn die Rechnung keinen Hinweis auf die Gesellschaft als Leistungsempfänger enthält (vgl. BFH-Beschluß vom 17. Dezember 1993 V B 126/93, BFH/NV 1995, 450, m. N.).
  • BFH, 28.06.1989 - II R 155/88

    Revision - Zulassung der Revision - Beschränkung der Revision - Festgesetzter

    Auszug aus BFH, 05.10.1995 - V R 113/92
    Zutreffend hat das FA ausgeführt, daß eine solche Beschränkung nicht zulässig ist (BFH in BFHE 133, 189, BStBl II 1981, 470); eine Beschränkung der Revisionszulassung hinsichtlich eines abtrennbaren - und durch das FG insoweit bestimmten - Sachverhalts liegt ebenfalls nicht vor (vgl. dazu BFH-Urteil vom 28. Juni 1989 II R 155/88, BFHE 157, 447, BStBl II 1989, 852).
  • BFH, 23.09.2009 - XI R 14/08

    Kein Vorsteuerabzug einer Grundstücksgemeinschaft, wenn nur einer ihrer

    Unbeachtlich ist daher, wer zivilrechtlicher Eigentümer des bezogenen Leistungsgegenstands wird (vgl. BFH-Urteil vom 7. Mai 1987 V R 85/77, BFH/NV 1988, 53, unter 2. der Gründe, m.w.N.), wem die Leistung wirtschaftlich zuzuordnen ist (vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 1994 V R 96/92, BFH/NV 1995, 459, unter II. 1. der Gründe) oder wer die empfangene Leistung bezahlt hat (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1995 V R 113/92, BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111, unter II. 3. der Gründe).

    Die Abrechnung "gegenüber dem Leistungsempfänger" erfordert, dass dieser auch in der Rechnung bezeichnet sein muss (vgl. BFH-Urteil in BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111, unter II. 2. der Gründe).

    Dementsprechend kann eine Personengesellschaft aus einer Rechnung, die nur auf einen Gesellschafter ausgestellt worden ist, keinen Vorsteuerabzug vornehmen, wenn die Rechnung keinen Hinweis auf die Gesellschaft als Leistungsempfängerin enthält (vgl. BFH-Urteil in BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111, m.w.N.).

  • BFH, 29.01.2014 - XI R 4/12

    Zum Vorsteuerabzug aus Leistungen zur Bewirtschaftung einer Betriebskantine

    Nicht maßgeblich ist dagegen u.a., wem die empfangene Leistung wirtschaftlich zuzuordnen ist (vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 1994 V R 96/92, BFH/NV 1995, 459, unter II.1.) oder wer sie bezahlt hat (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1995 V R 113/92, BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111, unter II.3.).
  • BFH, 24.08.2006 - V R 16/05

    Leistungsempfänger bei der Lieferung von Waren gegen Vorlage eines

    Der Vorsteuerabzug steht dem Unternehmer zu, der als Leistungsempfänger eine auf ihn ausgestellte Rechnung besitzt (BFH-Urteil vom 5. Oktober 1995 V R 113/92, BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht